Audi Rost Problem
Hallo,
Ich habe mir 2008 einen Audi A3 8P gekauft.
2011 habe ich dann Rost an denn Türen und Kotflügeln festgestellt, bin dann darauf hin zu einem Audi Händler.
Da dieser Händler so viele Aufträge hatte wurde der Wagen erst Anfang 2013 unter die Lupe genommen.
Und laut Historie ist ein schaden auf der Fahrerseite Repariert worden.
( Kotflügel und Tür wurden getauscht der Einstieg wurde auch Repariert)
(Rechts wurden auch beide Türen Lackiert)
Jetzt sagt mir dieser Händler das er an dem Wagen nichts machen kann und ich sollte da hin fahren wo ich denn Wagen gekauft habe da dieser dass Recht zur Nachbesserung hat. ( leider ist dieser 700km entfernt)
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13 Antworten
Weißt du zufällig in welche Höhe der Schaden lag? Ab einer bestimmten Höhe hätte dir der Verkäufe den Schaden mitteilen müssen. (Unfallschaden)
Wenn der Schaden wirklich diese Grenze überschritten hat und der Verkäufer dir dieses nicht gesagt hat würde ich das Auto sofort zurück geben.
Soweit ich weiß muss er dir den vollen Preis zurückgeben!
Auto Bild:
"Der Käufer muss von einem Schaden unterrichtet werden, wenn dieser mehr als eine geringfügige Beule oder eine Beschädigung der Lackierung darstellt", beschreibt AUTO BILD-Anwalt Rolf-Peter Rocke die Aufklärungspflicht des Verkäufers. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Sache so aus, dass nicht nur ein Crash zum Unfallschaden führt. Dachlawinen oder starke Hagel- und Sturmschäden können das Blech so deformieren, dass die Werkstatt nur noch Teile austauschen kann. Und schon ist der Wagen ein Unfallauto, und der Verkäufer muss auf diesen Umstand hinweisen, obwohl er vielleicht noch nie in seinem Leben ein anderes Fahrzeug oder Hindernis gerammt hat.
Sorry aber wenn man sich soviel Zeit lässt, um seine Ansprüche zu stellen, dann hat man eben Pech gehabt.
Das hat damit doch überhaupt garnichts zu tun.
Wenn das Auto einen unfallschaden hatte und der Verkäufer darüber kein Wort verloren hat kann der Wagen zurückgegeben werden!
Wie ich meinen A3 gekauft habe hat sich der Audi Händler noch über einen Kunden aufgeregt.
Der Händler hat einen audi tt gekauft. Danach wurde der tt weiter verkauft. Der aktuelle Besitzer hat dann Mit Hilfe eines Sachverständigen rausgefunden das der tt einen unfallschaden hat. Das Audi Autohaus musste den Wagen zurücknehmen. Und musste den vollen Preis des tt,s zurückzahlen. ;-)
leider weiß ich nicht wie hoch die kosten bei dem Schaden waren.
soweit ich weiß ist der Wagen erst ein Unfall-auto wenn Blechschaden entsteht und diese teile nicht getauscht werden können, zb. Einstieg,Seitenteil.... oder liege ich hier Falsch.
Im Kaufvertrag steht Unfallschäden bekannt "NEIN"
lg
Zitat:
Original geschrieben von Andone92
Das hat damit doch überhaupt garnichts zu tun.
Wenn das Auto einen unfallschaden hatte und der Verkäufer darüber kein Wort verloren hat kann der Wagen zurückgegeben werden!
Wie ich meinen A3 gekauft habe hat sich der Audi Händler noch über einen Kunden aufgeregt.
Der Händler hat einen audi tt gekauft. Danach wurde der tt weiter verkauft. Der aktuelle Besitzer hat dann Mit Hilfe eines Sachverständigen rausgefunden das der tt einen unfallschaden hat. Das Audi Autohaus musste den Wagen zurücknehmen. Und musste den vollen Preis des tt,s zurückzahlen. ;-)
Auch nach 5 Jahren?
MfG
Wolfgang
(der grad drüber nachdenkt, ob er bei einem Händler, der eben einem Kunden einen Unfallschaden verschwiegen hat, ein Auto kaufen würde.)
Also für mich steht fest das dein Auto ein unfallschaden hat wenn wirklich die Tür und der Kotflügel getauscht wurde. Das ist für mich ein Blechschaden!
Ein Auto hat nicht unbedingt nur nach einen Unfall ein unfallschaden.
Sondern wenn z.B ein Dachlawine auf dein Auto knalle spricht man auch von einem unfallschaden.
Es ist doch egal wann dieser unfallschaden festgestellt wird. Wenn der Verkäufer nicht davon gesagt hat ist der Vertrag dahin!
So einfach wie Adone 92 das hinstellt, ist das ganze allerdings nicht! Der Vertrag ist nicht "hin" und man wird nach dieser Zeit ganz sicher nicht den vollen Kaufpreis zurückbekommen! Man hat den Wagen ja genutzt... Wäre ja noch schöner... In einem solchen Fall (verschwiegener Unfallschaden, Folgeschäden (Rost)) Würde ich persönlich einen Anwalt einschalten...
Das mit dem vollen Kaufpreis kann nicht ganz sein. Mal angenommen ich kaufe einen Jahreswagen und stelle dann fest dass der Wagen einen Unfall hatte. Dann könnte ich das Fahrzeug ja noch 10 Jahre weiterfahren, 200tkm draufbraten und dann zum Händler gehen und den vollen Kaufpreis zurückverlangen? Den Richter will ich sehen, der das für "richtig" hält.
hier findest du viel tipps zum thema rost am a3
lg
Zitat:
Original geschrieben von A3170
Das mit dem vollen Kaufpreis kann nicht ganz sein. Mal angenommen ich kaufe einen Jahreswagen und stelle dann fest dass der Wagen einen Unfall hatte. Dann könnte ich das Fahrzeug ja noch 10 Jahre weiterfahren, 200tkm draufbraten und dann zum Händler gehen und den vollen Kaufpreis zurückverlangen? Den Richter will ich sehen, der das für "richtig" hält.
Ich kann dir nur sagen welche Erfahrungen wir gemacht haben. Hatte noch nicht von einem fall gehört wo der Kauf so lange her war. Aber es ist auch nicht "richtig" so etwas zu verschweigen.
Der audi tt wurde 3 Monate Gefahren. Danach musste der Händler ihn zurück nehmen und den vollen Preis zurückzahlen! ;-)
Ok, bei 3 Monaten macht das auch Sinn.
Klar ist das nicht ok, aber was ist wenn der Vorbesitzer den Unfall verschweigt und der Händler ihn also "unfallfrei" einkauft. Da kann der Händler nichts dafür, ist aber trotzdem a.A wenn's später rauskommt.
Und wieder ne Rostecke am 8P mehr.....
Schaut euch die 4 Anschlag-Gummipuffer der Motorhaube an.
Ggf. die Gummis mal rausdrehen, aber merken wie sie waren
wegen der Einstellung.
Bei unserem fängts an allen 4 an....mal schauen wann es die Haube im
Sichtbereich erwischt.
2006er SB
hey rosicky..
Was is denn nu aus deinem A3 geworden? Den verschwiegenen Unfallschaden mal reklamiert? Das is ja schon eine Sauerei... Was kam denn raus??