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Audi S3 8VA Garantie

Audi S3 8VA
Themenstarteram 22. Juni 2020 um 9:29

Hallo, liebe Motor-talk Community,

dies ist mein erster Thread.

Ich habe an meinem Audi S3 8VA vorne den Kühlergrill zu einem Wabengrill (vom RS3) gewechselt.

Dies erfolgte nicht in einer Fachwerkstatt sondern Privat.

Da ich noch Garantie habe, wollte ich wissen ob diese jetzt komplett erloschen ist.

Natürlich wäre es schlauer gewesen dies vorher zu fragen oder sich vernünftig informiert zu haben...

Ich bitte um nachsicht.

MfG Janis

Beste Antwort im Thema

Ja, die Garantie ist erloschen....

 

 

 

.... für den Grill natürlich nur ;)

 

 

Der Rest Anspruch bleibt bestehen

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Ja, die Garantie ist erloschen....

 

 

 

.... für den Grill natürlich nur ;)

 

 

Der Rest Anspruch bleibt bestehen

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 10:36

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 22. Juni 2020 um 12:32:07 Uhr:

Ja, die Garantie ist erloschen....

 

.... für den Grill natürlich nur ;)

 

Der Rest Anspruch bleibt bestehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Meine Parksensoren spielen seit dem verrückt, müssen diese fachmännisch wieder angelernt werden oder erfolgt dies automatisch mit der Zeit?

Garantie auf die Sensoren habe ich dann jetzt auch verloren?

Zum anlernen kann ich dir nichts sagen...

 

Wenn ihr beim Sensoreinbau was verbockt habt, gibt's natürlich keine Garantie mehr auf die Sensoren.

 

PS: Wo sind die Audi-Ringe an deinem neuen Grill??

Kommen hoffentlich noch dran

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 11:52

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 22. Juni 2020 um 12:49:49 Uhr:

Zum anlernen kann ich dir nichts sagen...

Wenn ihr beim Sensoreinbau was verbockt habt, gibt's natürlich keine Garantie mehr auf die Sensoren.

PS: Wo sind die Audi-Ringe an deinem neuen Grill??

Kommen hoffentlich noch dran

Trotzdem Danke!

Die Ringe sind schon wieder dran :):D

Alles was mit dem Grill + Frontstoßstange zusammenhängt, entfällt die Garantie. Auch natürlich für die Parksensoren, weil die beim Umbau angefasst worden sind. Ist dies ein originaler RS3 Grill?

Entweder die Sensoren wurden falsch eingebaut oder mann müsste diese neu anlernen, natürlich auf Deine Kosten.

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 22. Juni 2020 um 12:32:07 Uhr:

Ja, die Garantie ist erloschen....

.... für den Grill natürlich nur ;)

Der Rest Anspruch bleibt bestehen

Einfach mal in die Neuwagengarantie der AUDI AG schauen.

7. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass: – das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder – das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder – in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder – der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

THX....TT-Eifel...habe nichts anderes behauptet...bin von Sachgemäßem einbau ausgegangen...wenn die Jungs natürlich gepfuscht haben und auf Grund dessen was kaputt geht, erlischt natürlich der Garantieanspruch

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 15:57

Zitat:

@NeoHazard schrieb am 22. Juni 2020 um 14:11:49 Uhr:

Alles was mit dem Grill + Frontstoßstange zusammenhängt, entfällt die Garantie. Auch natürlich für die Parksensoren, weil die beim Umbau angefasst worden sind. Ist dies ein originaler RS3 Grill?

Entweder die Sensoren wurden falsch eingebaut oder mann müsste diese neu anlernen, natürlich auf Deine Kosten.

Dieser Grill ist kein Original RS3 Grill.

Wie teuer ist das wieder anlernen der Parksensoren?

Muss ich das bei Audi direkt machen?

Themenstarteram 22. Juni 2020 um 15:59

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 22. Juni 2020 um 14:29:06 Uhr:

Zitat:

@Lecavalier81 schrieb am 22. Juni 2020 um 12:32:07 Uhr:

Ja, die Garantie ist erloschen....

.... für den Grill natürlich nur ;)

Der Rest Anspruch bleibt bestehen

Einfach mal in die Neuwagengarantie der AUDI AG schauen.

7. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass: – das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder – das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder – in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder – der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Also falls jetzt mein z.B. Turbo nen Abgang macht, habe ich noch Garantie drauf?

am 22. Juni 2020 um 20:17

Warum liest du nicht einfach, was er dir schön im Wortlaut geliefert hat. Dann kannst du dir die Frage selbst beantworten.

Was die Parksensoren angeht, die müssen nach dem Umbau neu angelernt werden, ebenso evtl. sonstige ab- und wieder angebaute Sensoren. Das muss nicht von einer Audi-Werkstatt gemacht werden, aber es sollte natürlich jemand sein, der etwas davon versteht.

Zitat:

@Yomega schrieb am 22. Juni 2020 um 17:59:27 Uhr:

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 22. Juni 2020 um 14:29:06 Uhr:

 

Einfach mal in die Neuwagengarantie der AUDI AG schauen.

7. Garantieverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass: – das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder – das Fahrzeug zuvor durch den Garantienehmer selbst oder einen Dritten, der kein Audi Servicepartner ist, unsachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsachgemäß gepflegt worden ist oder – in das Fahrzeug Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder das Fahrzeug in einer von Audi nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder – der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und Pflege des Fahrzeugs (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.

Also falls jetzt mein z.B. Turbo nen Abgang macht, habe ich noch Garantie drauf?

Naja, die Frage kann ich schon durchaus nachvollziehen. Man muss sich allerdings dabei klarmachen, dass die Herstellergarantie eine rein freiwillige Leistung von AUDI ist (ganz im Gegensatz zur Sachmangelhaftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit). Es ist quasi ein Qalitätsversprechen von AUDI, das im Gegenzug an ein paar Spielregeln gekoppelt ist. Hältst Du diese nicht ein, darfst Du auch nicht meckern, wenn AUDI sich heraus windet.

Wenn Dir nun z.B. der Motor seinen Dienst quittiert, hat das auf den ersten Blick eigentlich gar nichts mit Deinen Umbauten zu tun. Demnach würde die Herstellergarantie greifen. 100%ig verlassen kannst Du Dich aber nicht darauf, da bspw. sogar die Luftführung für dieses Fahrzeug berechnet (!) wurde. Sollten Deine Eigen-Umbauten also zu einer schlechteren Effizienz des Kühlers führen und damit die thermische Belastung für das Aggregat dauerhaft erhöht haben, wäre das ein Problem für die Garantie. Aufgrund des RS-Kühlergrills in Deinem Fall natürlich eher unwahrscheinlich. Aber soviel zur Theorie...

Ich habe hier im Forum schon viele Fälle von mehr als fairer Kulanz seitens AUDI gelesen und mindestens schon genausoviele MT'ler, die allein im Regen standen, trotz meines Erachtens nach absolut berechtigter Ansprüche. Je weniger Du vom Originalzustand veränderst, umso höher Deine Chancen auf Garantieleistung und Kulanz - je mehr Du tunest, umso höher ist auch Dein Risiko im Schadenfall. Da wirst Du leider mit leben müssen, denn "that's part of the game"!

Wenn die Jungs etwas kaputt gemacht haben, dann solltest du Garantie auf ihre Arbeit haben... 6 Monate oder so.

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