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Audi S5 fehler nach kauf
Hallo Forum!
Ich habe einen Audi S5 BJ 09 vor 5 Monaten in Österreich gekauft. Momentan 70.000KM beim kauf knapp über 50.000KM
Nun sind mir folgende Mängel aufgefallen die meisten davon sind eh bekannte Probleme:
Die B&O Anlage spinnt, umso lauter ich drehe um so verzerrter wird der Klang, bis er wie ne zerkratzte CD klingt und am Ende total abbricht.
Das Heckrollo fällt immer wieder von den Halterungen ab.
Bei TipTronic rutelt es vom 3 in den 4 gang stärker als in die anderen. (unterschied wird deutlicher je nach höherer Drehzahl)
Die Capristo Anlage hatt Risse im Mitteltopf, der jetzt ganz kaputt ist da er vom Händler mit Schutzgas versucht wurde zu reparieren.
Beim Rückwertsgang einlegen und losfahren härt man manchmal ein lautes knacken.
Die Anlage ist eingetragen und sollte die Leistung auf 375PS steigern.
War auf 2 Prüfständen.
Beim 2ten MAHA 3000 wurde nach Audi vorgaben geprüft und mit den 4,5 Prozent dazugerechnet (wegen Tiptronic und Quattro)
Waren es 330PS Motorleistung und 380 NM bei der ersten und 420NM bei der zweiten Mässung.
Mein Mechaniker, ich, der Herr vom Prüfstand und hier im Forum auch schon erwähnt tippen auf Verkokung.
Mit dem Verkäufer habe ich schon wegen der Leistung und dem Riss gesprochen, vorbeigekommen bin ich noch nicht da er in Salzburg und ich in der nähe von Wien wohne.
Die Leistung argumentierte er folgender Maßen:
Er kann sich das nicht vorstellen da der vorbesitzer das Fahrzeug immer sehr ruig gefahren ist, ein sehr angesehener Kunde war und jeden Service bei ihnen gemacht hat.
Er glaubte mir auch nicht als ich meinte das die Verkokung nicht im Fehlerspeicher angezeigt wird.
Wegen dem Riss schickte er mich zum Händler der Auspuffanlage und übernahm die Rechnung. Jetzt ist der Mitteltopf aber komplett kaputt
Nun frage ich mal euch was ihr an meiner Stelle tun würdet?
Was für Rechte habe ich in so einem Fall?
Soll ich auch gleich meinen Anwalt bitten einen Brief zu schreiben?
Mein Plan wäre:
Ich Schreibe ihm mal eine E-Mail mit all diesen fehlern und eine Kopie vom Prüfstand.
Mit freundlichen Grüßen,
Und vielem dank im vorraus,
Mrga
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14 Antworten
Habt ihr die Leistunsgmessung denn mit defekter Abgasanlage gemacht ??? Kommt jetzt irgendwie so rüber und wäre ja wohl nicht besonders sinnvoll.
Wie die AGA allein +35 PS aus dem Auto holen soll find ich aber auch ulkig. In Kombination mit einer Software Änderung vielleicht, wurde die gemacht ?
Der erste Prüfstandtest war schon bevor der Mitteltopf kaputt war.
Da waren die Ergebnisse auch 333PS und 390NM nur war dieser Prüfstand kein von Audi zugelassener und deshalb unbrauchbares Papier.
Software ist Orginal. Der Mitteltopf wurde geleert und 2 Röhren verlegt. Er macht immer noch hässliche geräusche im Stand, aber die Anlage ist nicht mehr mechanisch defekt.
Und ja die Capristo sollte laut Hersteller und Tests 20PS plus bringen. Aber ich bin nicht einmal im Leistungsbereich der Orginal Leistung.
Ich würde an deiner Stelle nicht lange warten weil du das erste halbes jahr Gewährleistung hast wo du nicht beweisen musst dass der Fehler beim Kauf auch war.So zumindest in Deutschland .
Würde ihn zuerst anschreiben mit allen fehlern was du hast und eine Frist geben, dass du eine Freigabe für die Rep. bekommst.Und wenn er verweigert oder nicht meldet,wie damals bei mir gehst zum Anwalt.
Er musste nach dem Anwalt ihn angeschrieben hat, alle Probleme richten bzw. Freigabe für meinen geben dass er die kosten übernimmt.Habe bis auf Trinkgeld nichts gezahlt.Die Rechnung lag bei ca. 3800 euro
Gruss
Kann ich auch nur Raten.
Am besten so schnell wie möglich den Händler kontaktieren. Den Anwalt würde ich als zweiten Schritt dazu nehmen. Man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spazen schiessen.
Freundlich aber konsequent bleiben! Klare Fristen setzen damit du auch noch genug Puffer hast bis die ersten 6 Monate rum sind. Nicht lange hinhalten lassen.
Klang fast so als wenn du von privat gekauft hast? Oder doch ein Händler?
Nein, nein Gott sei dank beim Händler mit porsche bank vvd topgarantie 2 Jahre.
Danke Leute, hab den Händler und der Geschäftsführung eine E-Mail geschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von Aequiii
Danke Leute, hab den Händler und der Geschäftsführung eine E-Mail geschrieben.
Ich weiß nicht wie das rechtlich in Österreich ist aber in D muss auf eine Mail niemand antworten, das zählt nix. Fax oder Brief zählt hier.
ich habe per mail geschrieben , und mein antwalt hat die als anhang genommen!!
Zitat:
Original geschrieben von babyfacelift
ich habe per mail geschrieben , und mein antwalt hat die als anhang genommen!!
das mag ja sein....aber im richtig harten Fall ( also wenn sich der "Gegner" stur stellt ) zählt rechtlich eine Mail - nix
kann sein ..,zum glück is es so weit nicht gekommen.
gruss
Leider noch immer keine Antwort seitens des Händlers
Zitat:
Original geschrieben von Aequiii
Leider noch immer keine Antwort seitens des Händlers
Schriftlich - und am besten mit Einschreiben / Rückschein
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
Zitat:
Original geschrieben von Aequiii
Leider noch immer keine Antwort seitens des Händlers
Schriftlich - und am besten mit Einschreiben / Rückschein
Würde ich auch machen. Dieser Schritt muss immer gleich und als erstes erfolgen. Denn durch die ganzen Fristen für Rückmeldungen die man gewähren sollte und dann (notfalls) das mit dem Anwalt ins Laufen kommt vergehen schnell 1-2 Monate
Der Geschäftsführer hat mir geantwortet. Er bittet um Geduld und kümmert sich um die Angelegenheit. So bald wie möglich wird er mir Antworten.