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Audi TT gekauft und nur Probleme! Verkäufer weißt von nix..was kann ich machen?

Audi TT 8N
Themenstarteram 19. August 2010 um 20:27

Hi, ja hab ein echtes problem, hab seit 3 tagen mein quattro, und nur probleme! Ein dämpfer ist komplett kaputt, und war lose!! Schraube hat sich gelöst.er sagt es ist nur ein gummi.. das gummi am dämpfer ist auch kaputt er sagtet das gummi kann man kaufen,man kann es aber nicht so kaufen, man braucht ein kompletten dämpfer. bin die billig firma nicht,also muss ich mir ein komplett neues fahrwerk kaufen nr2. was richtig ärgerlich ist der quattro ist gechippt und baut kein ladedruck auf,wenn der motor warm ist. 0.3 bar mehr geht das nicht. im kalten zustand ist alles ok. reifen hinten sind innen total abgefahren.

Im kaufvertrag steht:

Der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebraucht kraftfahrzeug an den käufer. der verkäufer übernimmt für beschaffenheit des verkauften kraftfahrzeug keine gewährleistung.es sei denn,er verkauft das kfz als unternehmer an einen endverbraucher,in diesem fall verjährt die gewährleistungdriest nach einem jahr ab übergabe!

Unter punkt. Vorschäden/mängel ist das feld frei. also nix reingeschrieben.

 

Der TT hat ja mängel, natürlich sagt der verläufer er wuste von nix..

meine frage jetzt,kann ich von kauf zurücktreten? nein oder? oder was anderes machen? es kommen jetzt ohne ende kosten auf mich zu! neues fahrwerk+einbau+spureinstellung. ich weiß noch nicht was mit meinen ladedruck ist,fahre morgen zu audi, die müssen mir den fehlerauslesen. hab echt nur kopfweh... -_-

Beste Antwort im Thema

Verbraucherschutzzentralen werden tätig im Verhältnis Unternehmer vs. privater Verbraucher. Das scheint hier nicht gegeben. ;)

Die guten Ratschläge "hätte, wäre, wenn" dienen vielleicht nicht obinobi, sind aber wiedermal ein "schönes" Lehrstück für andere Käufer, die über die FAQ oder Sufu in diesen Thread stolpern. Soll´s geben! :D

Wie häufig liest man "Habe 10.000 € und brauche Kaufberatung für TT 165 kw" o.ä. Oftmals sind die finanziellen Möglichkeiten damit bis zum Äußersten erschöpft und die TEs zudem noch geradezu beratungsresistent. Der finale Todesstoß kommt dann, wenn sie vor dem Objekt der Begierde stehen. Blindheit durch Blendung: geile Karre, fettes Grinsen, feuchtes Höschen,... - alles schlechte Ratgeber!

Grüsse!

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Hat er das Fahrzeug als Unternehmer oder als Privatperson verkauft?

Im Fall "Privat an Privat" gilt gekauft wie gesehen. Und solange Du ihm keine arglistige Täuschung nachweisen kannst (verheimlichter Unfall z.B.) wirst Du nicht vom Kauf zurücktreten können, bzw. hat der Vertrag bestand.

War Dir das Chippen bekannt, steht das im Vertrag? Wenn nein, könnte das eine Grauzone sein.

Sehr viel Sorgfalt hast Du jedenfalls nicht walten lassen. Andernfalls hättest Du zumindest den Zustand der Reifen bemerkt. Dämpfer so ähnlich.

Grüsse!

was hat der gekostet ? was hat er auf der uhr ?

... und wie alt isser? :cool: 

 

Abgefahrene Reifen... sorry, aber ganz im ernst... 

am 20. August 2010 um 6:26

Also ich denke mit dem Chippen bekommst du ihn dran.

Der Wagen entspricht nicht der StZVO.

Er hat Dir also etwas illegales verkauft.

Angemessene Zeit zur Behebung des Mangels geben.

Wenn nix passiert, gerichtliches Beweissicherungsverfahren einleiten.

Geht am billigsten nur über Rechtsschutz.

Wie sieht denn die Verkaufsanzeige aus?

Kannst Du die mal hier reinsetzen?

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern habe sowas ähnliches selbst am laufen.

am 20. August 2010 um 6:55

Wer ist "er" :confused: Privatverkäufer oder Händler?

Wie sam schon schreibt, bei einem Händler solltest Du die Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, auf dessen Kosten, beheben lassen können. Bei Privatkauf ist der Nachweis der bereits vorhandenen Mängel nicht unmöglich aber zumindest schwieriger (arglistige Täuschung). Da keine Mängel im Kaufvertrag aufgeführt sind, wurden auch keine von Dir beanstandet! Du hattest ja sicher auch eine Probefahrt und eine Untersuchung des Pkw vorgenommen... Der Verkäufer lässt es logischerweise darauf ankommen. Ehrlich gesagt, würde ich das auch tun, denn wer sagt, dass Du das Fahrzeug nicht in Kenntnis dieser Mängel gekauft hast (innen abgefahrene Reifen sieht man schließlich vorher!!!) und das über den Preis geregelt wurde.

Mit ist unverständlich, weshalb man nicht jemanden zum Fahrzeugkeuf mitnimmt, der Ahnung vom Kfz hat und weiß, wie man Verträge schließt. Hinterher ist das Gejammer dann immer groß :rolleyes:

@clausimaus: Weshalb sollte ein gechipter Wagen keine Zulassung nach StZVO bekommen bzw. illegal sein? Erst sollte geklärt werden, ob die Maßnahme in den Papieren eingetragen ist... ;)

Ich schätze mal hier geht es um Privat/Privat.

Erstmal solltest du dir mit der Hand ganz stark gegen den Kopf schlagen.

1. gechipptes Fahrzeug kaufen

2. die Reifen (wurde ja schonmal geschrieben)

Meine zweite Schätzung wäre dass der TT BJ1999 mit >100000km ist.

Was kannst du tun? Wenn das Chiptuning nicht eingetragen ist UND davon auch nichts im Kaufvertrag steht würd ich ihm sagen dass du den Wagen so nicht möchtest und klar machen dass es, wenn nötig über einen Anwalt, zu einer Einigung kommen muss.

Wenn das Chiptuning brav im Schein und Kaufvertrag steht schauts nicht gut aus. Es gibt allerdings vom Mai2006 ein Gerichtsurteil, welches wohl irgendwie besagt dass Grobschäden in den ersten 6 Monaten nach kauf (deren Ursprung aber nicht in diesen 6 Monaten war) zum Teil vom Verkäufer mitgetragen werden müssen.

Hierzu musst du aber auch wieder einen Anwalt konsultieren.

ICH würde zum TÜV fahren, Fahrzeugcheck durchführen lassen. Der schreibt dir den Zustand mit den Mängeln nieder. Das würd ich so schnell wie möglich machen lassen! Jeder Tag, an dem das Auto bei dir steht, ist ein Tag mehr an dem DU die Mängel verursachen hättest können.

 

Gruß & viel Glück

am 20. August 2010 um 8:31

@ obinobi

Es nützt Dir ja nichts zu fragen: Warum hast Du nicht?..........:rolleyes:

Erst mal sollte der Wagen auf weitere Mängel abgecheckt werden.

Z.B. beim TÜV, Dekra oder ähnlichem. Vielleicht läßt sich auch nachweisen,

inwiefern der Chip dem Motor oder so geschadet hat.

Dann wäre die Verbraucherschutzzentrale (findet sich in jeder größeren Stadt, mal

im Internet googlen) eine Anlaufstelle. Dort könnte man mit dem Kaufvertrag hin-

gehen und den Fall schildern. Die Beratung dort ist eigentlich recht gut, wie

ich aus Erfahrung sagen kann.

In den Verbraucherschutzzentralen arbeiten auch Anwälte, die den Schriftverkehr

übernehmen. Das kostet allerdings Gebühr, ist aber okay. Solltest Du keine

Rechtsschutzversicherung haben, wird man Dir dort auch beim weiteren Vorgehen

helfen. Man bezahlt einmal Gebühr für einen Fall und es werden durchaus

mehrere Briefe vom Anwalt geschrieben.

Alles Gute und viel Glück! :)

Verbraucherschutzzentralen werden tätig im Verhältnis Unternehmer vs. privater Verbraucher. Das scheint hier nicht gegeben. ;)

Die guten Ratschläge "hätte, wäre, wenn" dienen vielleicht nicht obinobi, sind aber wiedermal ein "schönes" Lehrstück für andere Käufer, die über die FAQ oder Sufu in diesen Thread stolpern. Soll´s geben! :D

Wie häufig liest man "Habe 10.000 € und brauche Kaufberatung für TT 165 kw" o.ä. Oftmals sind die finanziellen Möglichkeiten damit bis zum Äußersten erschöpft und die TEs zudem noch geradezu beratungsresistent. Der finale Todesstoß kommt dann, wenn sie vor dem Objekt der Begierde stehen. Blindheit durch Blendung: geile Karre, fettes Grinsen, feuchtes Höschen,... - alles schlechte Ratgeber!

Grüsse!

Zitat:

Original geschrieben von clausimaus

Also ich denke mit dem Chippen bekommst du ihn dran.

Der Wagen entspricht nicht der StZVO.

Er hat Dir also etwas illegales verkauft.

Wo steht denn bitte, dass die Leistungssteigerung nicht eingetragen ist?

...konnte ich bisher nirgends erkennen.

Und illegal ist der Wagen dadurch auch nicht. Lediglich der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht zulässig, "illegal" ist das Auto deshalb nicht.

am 20. August 2010 um 9:17

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

Zitat:

Original geschrieben von clausimaus

Also ich denke mit dem Chippen bekommst du ihn dran.

Der Wagen entspricht nicht der StZVO.

Er hat Dir also etwas illegales verkauft.

Wo steht denn bitte, dass die Leistungssteigerung nicht eingetragen ist?

...konnte ich bisher nirgends erkennen.

Und illegal ist der Wagen dadurch auch nicht. Lediglich der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht zulässig, "illegal" ist das Auto deshalb nicht.

Das die Leistungssteigerung eingetragen sein soll, erkenne ich aber auch nicht. Ergo gehe ich mal vom schlimmsten Fall aus.

bist du am Ende der Verkäufer`?

Zitat:

Original geschrieben von clausimaus

 

bist du am Ende der Verkäufer`?

Au weia!!! Man merkt, dass Du hier neu bist!

am 20. August 2010 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

Verbraucherschutzzentralen werden tätig im Verhältnis Unternehmer vs. privater Verbraucher. Das scheint hier nicht gegeben. ;)

Die guten Ratschläge "hätte, wäre, wenn" dienen vielleicht nicht obinobi, sind aber wiedermal ein "schönes" Lehrstück für andere Käufer, die über die FAQ oder Sufu in diesen Thread stolpern. Soll´s geben! :D

Wie häufig liest man "Habe 10.000 € und brauche Kaufberatung für TT 165 kw" o.ä. Oftmals sind die finanziellen Möglichkeiten damit bis zum Äußersten erschöpft und die TEs zudem noch geradezu beratungsresistent. Der finale Todesstoß kommt dann, wenn sie vor dem Objekt der Begierde stehen. Blindheit durch Blendung: geile Karre, fettes Grinsen, feuchtes Höschen,... - alles schlechte Ratgeber!

Grüsse!

Danke, Sam! :) Deine Information bewahrt mich davor, jemanden mal den Gang zur

Verbraucherzentrale anzuraten, wenn das nicht möglich ist. Bei mir ist das Jahre her. :)

Für die Lehrstücke und auch wie man besser beim Autokauf vorgehen sollte, da

wird in der FAQ gesorgt sein. :)

Es war übrigens wirklich schwer, etwas Gutes über Kaufberatung in der Sufu zu finden.

Als ich dann auf den Trichter kam, das Wort "Hilfe" einzugeben, das war dann der Bringer. :)

Nebenbei, Dein Text ist amüsant.........:D

Zitat:

Original geschrieben von Puma_King

Zitat:

Original geschrieben von clausimaus

Also ich denke mit dem Chippen bekommst du ihn dran.

Der Wagen entspricht nicht der StZVO.

Er hat Dir also etwas illegales verkauft.

Wo steht denn bitte, dass die Leistungssteigerung nicht eingetragen ist?

...konnte ich bisher nirgends erkennen.

Und illegal ist der Wagen dadurch auch nicht. Lediglich der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr ist nicht zulässig, "illegal" ist das Auto deshalb nicht.

Wenn die Leistungssteigerung aber weder im Schein, noch im Kaufvertrag ist, hätte man zumindest nen Ansatz!

Ist der Chip nicht im Schein, aber sehr wohl im Kaufvertrag würds noch beschissener aussehen für den netten Käufer :)

Zitat:

Original geschrieben von sam_gawith

Zitat:

Original geschrieben von clausimaus

 

bist du am Ende der Verkäufer`?

Au weia!!! Man merkt, dass Du hier neu bist!

Aber echt sam! :D

Du kannst meinen TT gerne kaufen, der steht gerade 10 Meter Luftlinie von mir entfernt in der Garage! Hat auch ein Chiptuning, welches eingetragen ist. :p

Muss man denn immer vom Schlimmsten ausgehen ohne den geringsten Anhaltspunkt ?

Ich kann mich täuschen, aber ich hab fast die Vermutung das dir gar nicht klar war, dass man ein Chiptuning auch legal fahren kann. Ich glaube, hier liegt der Hase im Pfeffer...

Zitat:

Original geschrieben von Jason_V.

 

Ist der Chip nicht im Schein, aber sehr wohl im Kaufvertrag würds noch beschissener aussehen für den netten Käufer :)

Meintest du vielleicht Verkäufer?

Falls ja:

Sehe ich nicht so. Unterm Strich ist es Sache der Käufers, wenn er trotz Hinweis im Kaufvertrag das ne Eintragung aussteht (bzw. nicht vorgenemmen wurde) das Auto so im öffentlichen Straßenverkehr benutzt. Im Zweifel gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. So oder so werfen wir hier aber Straf- und Zivilrecht durcheinander. Das eine hat rein gar nichts mit dem anderen zu tun...

Einzig hilfreich ist wirklich, wenn im Kauftrag nichts über die Leistungssteigerung steht, diese aber tatsächlich vorhanden ist. Hier könnte man tatsächlich VERSUCHEN es so auszulegen, dass ne arglistige Täuschung versucht wurde. Ähnlich nem Unfall, der nicht erwähnt wurde.

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