- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Audi Verkäufer will Vertrag nicht erfüllen. Rechtsfrage
Audi Verkäufer will Vertrag nicht erfüllen. Rechtsfrage
Hallo zusammen,
wir haben vor 1,5 Wochen einen Audi A1 bei einem Audi Gebrauchtwagen Plus Händler gekauft. BJ 2016 und die Anschlussgarantie (bis 2021) im Vertrag festgehalten und unter anderem ausgehandelt.
Nun hat er sich angeblich getäuscht und es war ein Fehler seinerseits. Meiner Freundin wollte er dann eine „bessere“ Garantie für 500-1000€ nachträglich verkaufen, da fing bei mir langsam der Puls an..
Wir kontaktieren gerade noch einen Anwalt und ich wollte nur weitere Meinungen hören.
Fakten:
BJ: 2016
Anschlussgarantie im Vertrag
Hälfte direkt angezahlt
Verkäufer will es jetzt so nicht mehr
Wollen das Auto morgen abholen
Vielen Dank schonmal.
Beste Antwort im Thema
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das die Zahlung und die Anmeldung als Annahme des Vertrags gewertet werden kann haben wir auch gedacht.
Auf kurze Nachfrage meinte ein bekannter Anwalt, dass wir theoretisch im Recht sind, die Sache aber verzwickt werden könnte.
Nach Gesprächen mit dem Chef wurde sich kurzfristig aber noch auf 1 Jahr Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie mit Anschluss eines weiteren Jahres geeinigt.
Anfangs war die Anschlussgarantie vorgesehen, welche jedoch „nur“ bis März 2021 gewesen wäre. Dies war aber aus „System- oder Personenfehlern“ doch nicht möglich, wie @Bloedbaer schon vermutet.
Nach 1,5 Wochen hin- und her ist es jetzt doch zu einer Einigung im letzten Atemzug gekommen und das Auto kann abgeholt werden. Uns ging es natürlich auch um die Leistung, jedoch mit Fortschritt der Zeit viel mehr ums Prinzip weswegen wir wahrscheinlich auch weitere Maßnahmen eingeleitet hätten. Meiner „auto-/ verhandlungsunerfahrenen“ Freundin im Anschluss etwas verkaufen zu wollen und bei Gewissen Kosten nicht ganz ehrlich zu sein hat uns dermaßen genervt.. - aus welchem Grund wir auch NICHT zu einem Hinterhofhändler, sondern Audi gegangen sind.
Eine „Überraschung“ soll uns wohl noch im Auto erwarten. Ich hoffe auf eine positive
Danke für eure Hilfe (:
Ähnliche Themen
22 Antworten
Auf Vertragserfüllung bestehen oder alternativ Schadenersatz einklagen.
Einfach den Wagen ohne Aushändigung der vertraglich vereinbarten Garantiedokumente nicht abnehmen
Anwalt soll einen freundlichen Brief mit Schadenersatzandrohung aufsetzen, der Anwalt sollte wissen was zu tun ist.
Verträge sind einzuhalten, wussten schon die alten Römer.
Zitat:
@keko.kvn schrieb am 9. September 2019 um 20:17:34 Uhr:
Hallo zusammen,
wir haben vor 1,5 Wochen einen Audi A1 bei einem Audi Gebrauchtwagen Plus Händler gekauft. BJ 2016 und die Anschlussgarantie (bis 2021) im Vertrag festgehalten und unter anderem ausgehandelt.
was ist das genau für ein Vertrag ?
War es wirklich ein Kaufvertrag oder nur eine verbindliche Bestellung ?
Bei einer verbindlichen Bestellung kannst du dir den Anwalt sparen.
Danke für den Hinweis, es ist tatsächlich eine „Bestellung“.
„Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.“
Hm, Auslieferung??? Das Auto ist auf uns angemeldet, Anzahlung gemacht, nur noch nicht abgeholt.
Wie ist dieser Sachverhalt wohl zu beurteilen?
Du schreibst es doch letztlich schon selber...
"Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt"
1) Hat der Verkäufer die Bestellung schriftlich (durch einen Kaufvertrag) oder ein anderes Schriftstück angenommen?
2) Hat der Verkäufer bereits geliefert?
1) Klar NEIN. Du hast nur eine "verbindliche Bestellung". Das ist kein Kaufvertrag.
2) Nein. Du hast weder das Fahrzeug noch die Papiere. Und ohne Kaufvertrag kannst Du auch kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben haben.
Ergo... Du bzw. Deine Freundin schaust in die Röhre.
Moin,
Ich bin da nicht grundsätzlich von Überzeugt. Normalerweise kommt der Vertrag zustande, wenn beide Seiten sich auf Erfüllung durch Zahlung einigen. Das ist ja prinzipiell geschehen. Die Zahlung als Erfüllung der Vertragspflicht seitens der Käufers kann ja nicht ohne die Zustimmung/Annahme des Verkäufers erfolgen. Sonst wäre dem Trug und Humbug ja Tür und Tor geöffnet.und jeder könnte beliebi Dinge zusichern und dann abändern.
Dennoch kann der Teufel im Detail stecken - weshalb man die Unterlagen genau lesen muss. z.B. kann die Anzahlung als Reservierung tituliert sein - womit der Vertragsschluss eben erst verspätet stattfinden kann (ausdrücklich nicht muss), außerdem können die Unterlagen auch eine Klausel bzgl. Nicht Erfüllbarkeit enthalten. Da muss man entweder die Unterlagen selbst genau lesen (und verstehen können) oder das mit einem Verbraucherschutzfachmann oder Anwalt machen. Sollte solch eine Klausel oder die Möglichkeit der Nichterfüllung durch den Verkäufer bestehen, dann müsste im gleichen Zug aber auch eine Rücktrittsmöglichkeit durch den Käufer vorhanden sein - denn der hat ja ausdrücklich klar gemacht, dass die erweiterte Garantie für ihn ein wesentlicher Kaufgrund ist. Ist dieser nicht mehr vorhanden wäre er schlechter gestellt oder hätte den Vertrag unter irrtümlichen Annahmen geschlossen. Da wird man Erfahrungsgemäß aber auch fachliche Hilfe brauchen.
LG Kester
Allerdings musst du den Wagen zu den geänderten Bedingungen auch nicht abnehmen. Der Umstand, dass der Wagen schon auf euch zugelassen ist, sollte zu Lasten des Händlers gehen.
Allerdings könnte er auf die Idee kommen bezüglich der Rückzahlung der Anzahlung zickig zu werden. Dann müssten doch die Anwälte bemüht werden.
Ist denn keine gütliche Einigung möglich? Ich habe einen Verdacht, worin der Irrtum mit der Anschlussgarantie bestehen könnte. In diesem Fall wäre es nicht möglich, für diesen Wagen die Anschlussgarantie (im Umfang der Neuwagengarantie) zu erhalten. Da hilft auch der Anwalt nicht. Die angebotene Gebrauchtwagengarantie ist nach meinem Wissen nicht so umfassend und es ist ziemlich frech, euch die in Rechnung stellen zu wollen.
Ihr habst doch scheinbar einen vertrag mit den alten garantiebedingungen gemacht. da müssen sich beide dran halten. irgendwelche nachverhandlungen, machen den ursprünglichen kaufvertrag nichtig.
Du hast also keinen verbindlichen kaufvertrag mehr. sag das dem Händler: 2Entweder ich bekomme das Auto zu den ursprünglichen bedingungen oder es bleibt auf deinem Hof stehen. Die Aufstellung des Scahdenersatz folgt umgehend durch meinen anwalt.2 was meinst du wie schnell Du die Schlüssel und Papiere hast...
Zitat:
Hm, Auslieferung??? Das Auto ist auf uns angemeldet, Anzahlung gemacht, nur noch nicht abgeholt.
Zitat:
@NSchuder schrieb am 10. September 2019 um 07:47:07 Uhr:
Du schreibst es doch letztlich schon selber...
"Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt"
1) Hat der Verkäufer die Bestellung schriftlich (durch einen Kaufvertrag) oder ein anderes Schriftstück angenommen?
2) Hat der Verkäufer bereits geliefert?
1) Klar NEIN. Du hast nur eine "verbindliche Bestellung". Das ist kein Kaufvertrag.
2) Nein. Du hast weder das Fahrzeug noch die Papiere. Und ohne Kaufvertrag kannst Du auch kein Eigentum an dem Fahrzeug erworben haben.
Wenn der Händler das Auto schon auf euch angemeldet hat, dann sollte das als Annahme der Bestellung und damit als Zustandekommen des Kaufvertrags gewertet werden können. Wenn ihr den Wagen jetzt nicht abnehmt, hätte der Verkäufer einen deutlichen Schaden, da ihr als weiterer Halter in den Papieren steht. Also habt ihr gar nicht so eine schlechte Verhandlungsposition.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Das die Zahlung und die Anmeldung als Annahme des Vertrags gewertet werden kann haben wir auch gedacht.
Auf kurze Nachfrage meinte ein bekannter Anwalt, dass wir theoretisch im Recht sind, die Sache aber verzwickt werden könnte.
Nach Gesprächen mit dem Chef wurde sich kurzfristig aber noch auf 1 Jahr Audi Gebrauchtwagen Plus Garantie mit Anschluss eines weiteren Jahres geeinigt.
Anfangs war die Anschlussgarantie vorgesehen, welche jedoch „nur“ bis März 2021 gewesen wäre. Dies war aber aus „System- oder Personenfehlern“ doch nicht möglich, wie @Bloedbaer schon vermutet.
Nach 1,5 Wochen hin- und her ist es jetzt doch zu einer Einigung im letzten Atemzug gekommen und das Auto kann abgeholt werden. Uns ging es natürlich auch um die Leistung, jedoch mit Fortschritt der Zeit viel mehr ums Prinzip weswegen wir wahrscheinlich auch weitere Maßnahmen eingeleitet hätten. Meiner „auto-/ verhandlungsunerfahrenen“ Freundin im Anschluss etwas verkaufen zu wollen und bei Gewissen Kosten nicht ganz ehrlich zu sein hat uns dermaßen genervt.. - aus welchem Grund wir auch NICHT zu einem Hinterhofhändler, sondern Audi gegangen sind.
Eine „Überraschung“ soll uns wohl noch im Auto erwarten. Ich hoffe auf eine positive
Danke für eure Hilfe (:
Zitat:
Eine „Überraschung“ soll uns wohl noch im Auto erwarten. Ich hoffe auf eine positive
Du darfst gern berichten
Moin!
Wird eine Flasche Sekt sein....;-)
Sooo regelt man das, wie Íhr das ja auch letztlich gemacht hat..!
Sehr gut. Man ist erwachsen und einerseits wolltet Ihr Euch zu Recht nicht "verarschen" lassen..., andererseits können auch einem seriösen Autohaus Fehler unterlaufen...
Das Autohaus ist Euch dann ja auch nochmals entgegen gekommen; also alles für beiden Seiten vernünftig-seriös gelöst...
Nein, da ist ein Blatt Papier drin mit dem Link zu Youtube: "Der Fall Audi".
https://www.youtube.com/watch?v=cLmCw-N1K-A
Die Arroganz mit welcher hier Audi aufgetreten ist, ist mir nicht neu. Hoffen wir für den Käufer, dass die Garantie nie eingefordert werden muss! Viel Freunde mit dem schicken A1 und allzeit unfallfreie Fahrt!