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Audi-Vertragswerkstatt hat Öl eingefüllt, dass die Spezifikationen nicht erfüllt

Hallo!

Die Audi-Vertragswerkstatt des Vorbesitzers hat bei meinem Pumpe-Düse-TDI (1,9 130 PS AVF) das Mobil1 0W-40 eingefüllt.

Das Fahrzeug ist auf feste Intervalle eingestellt.

Laut Bedienungsanleitung muss das Öl die Spezifikation 50501 (feste Intervalle) bzw. 50601 bei Longlife haben.

Das Mobil1 erfüllt keine dieser Spezifikationen. Warum wurde dieses Öl dann von einer Original-Audi-Werkstatt eingefüllt? Kann man es drin lassen?

Gruß AudiV6

Beste Antwort im Thema

Wenn Mobil 1 0W-40 auf dem Zettel steht, hat es bestimmt der Vorbesitzer einfüllen lassen. Normalerweise haben die VW/AUDI-Vertragswerkstätten gar kein 0W-40 da, weil nur noch 5W-30 Longlife eingefüllt wird. Selbst das 5W-40 nach 505.01 gibts in meiner VW-Werkstatt nicht mehr, muss man bestellen oder selbst mitbringen.

Wenn der Vorbesitzer das Mobil 1 hat einfüllen lassen, dann wusste er ziemlich genau, was er tat. Es erfüllt zwar nicht explizit die Norm 505.01/506.01, jedoch nur, weil VW hier feste Viskositätsklassen vorschreibt. In allen anderen Punkten ist das Mobil 1 weit besser, als in den Normen gefordert. Theoretisch könnte es sogar ein komplettes Longlife-Intervall (siehe LL-Freigaben von BMW, Mercedes) drin bleben.

Ich fahre das Öl selbst im Golf V TDI seit ca. 47 Tkm ohne jegliche Probleme. Der Motor ist innen so sauber wie ein neuer und die Nockenwelle, insbesondere die Nocken selbst, sind nicht eingelaufen bzw. kein Verschleiß sichtbar. Bevor Du Dir Gedanken über die möglicherweise beeinträchtigte Garantie durch Verwendung des "falschen" Öles machst, denk lieber an die verschlammten TDIs, die durch LL-Öl und lange Ölwechsel-Intervalle einen Motorschaden davon getragen haben. Im Zweifel drückt sich VW vermutlich sowieso um Garantie/Kulanz bei einem Motorschaden, egal welches Öl eingefüllt war. Da würde ich lieber das qualitativ wesentlich bessere Öl nehmen und darauf hoffen, dass am Motor erst gar keinen Schaden auftritt. Ansonsten gibts dazu auch noch die Diskussion im VW-Öl-Thread, insbesondere die Darstellng von User Sterndocktor hier (etwa ab Mitte):

http://www.motor-talk.de/.../welches-motoroel-t230315.html?...

Ich würde das Öl drin lassen und auch die festen 15 Tkm-Intervalle beibehalten. Und in Zukunft wieder Mobil 1 0W-40 verwenden.

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Moin,

ich würde mal sagen: Werkstatt fragen!

Ich habe schon bei dem Audi-Autohaus nachgefragt. Zum Zeitpunkt des Ölwechsels (vor ca. 3 Monaten) war das Auto noch im Besitz des Vorbesitzers. Das dazugehörige Autohaus ist 600 km weg.

Ein Anruf in der Audi-Werkstatt ergab, dass sich der betreffende Mitarbeiter, der das damals gemacht hat, beruflich verändert hat und nicht mehr dort arbeitet. Daher könne man den Vorgang nicht mehr nachvollziehen.

Meine Frage ist nun, ob ich das Mobil1 0w-40 in einem Pumpe-Düse Motor drinlassen kann, obwohl es nicht den geforderten Spezifikationen entspricht. Oder muss ich einen neuen Ölwechsel machen, obwohl das Öl erst 3 Monate drin ist?

Vielleicht würde das betreffende Autohaus ja einverstanden sein, einen neuen Ölwechsel auf ihre Kosten zu machen, aber dann müsste ich insgesamt 1200 km zu dem Autohaus (+Rückweg) fahren, was im Endeffekt die selben Kosten wären.

Soweit ich das anhand der Angaben beurteilen kann, erfüllt das Öl wohl die Spezifikation 50500. Ist nicht ganz das was gefordert wird im Handbuch. Wo da genau der Unterschied liegt ist mir leider nicht bekannt.

Wenn du kein gutes Gefühl dabei hast, dann wechsle doch das Öl selbst oder lass es wechseln. Allein die Spritkosten für 2x 600km sind doch mehr wie die Brühe kostet...

Vielleicht kennt jemand auch Details der Spezifikationen und kann was zum Unterschied zwischen 50500 und 50501 sagen?

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Ich habe schon bei dem Audi-Autohaus nachgefragt. Zum Zeitpunkt des Ölwechsels (vor ca. 3 Monaten) war das Auto noch im Besitz des Vorbesitzers. Das dazugehörige Autohaus ist 600 km weg.

Dann sollen die dafür geradestehen. Hast du den Wagen privat gekauft oder über einen hiesigen Händler? Bei letzterem kann er den Ölwechsel machen und das mit der Werkstatt klären.

 

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Ein Anruf in der Audi-Werkstatt ergab, dass sich der betreffende Mitarbeiter, der das damals gemacht hat, beruflich verändert hat und nicht mehr dort arbeitet. Daher könne man den Vorgang nicht mehr nachvollziehen.

Und eine Rechnung zu dem Vorgang der gerademal 3 Monate her ist gibt es auch nicht? :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Meine Frage ist nun, ob ich das Mobil1 0w-40 in einem Pumpe-Düse Motor drinlassen kann, obwohl es nicht den geforderten Spezifikationen entspricht. Oder muss ich einen neuen Ölwechsel machen, obwohl das Öl erst 3 Monate drin ist?

Raus damit.

 

Zitat:

Original geschrieben von iceman1306

Vielleicht kennt jemand auch Details der Spezifikationen und kann was zum Unterschied zwischen 50500 und 50501 sagen?

505 00 = Diesel mit VEP

505 01 = Diesel mit PD

Im großen Ölthread tummeln sich einige PD-Fahrer, die das Mobil1 ganz bewußt und ohne mir bekannte Probleme in ihre PD einfüllen, obwohl die erforderliche Freigabe nicht vorliegt.

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Im großen Ölthread tummeln sich einige PD-Fahrer, die das Mobil1 ganz bewußt und ohne mir bekannte Probleme in ihre PD einfüllen, obwohl die erforderliche Freigabe nicht vorliegt.

Das mag wohl stimmen, aber gerade wenn er sich in der Garantiezeit befindet würde ich das Risiko hier nicht eingehen. Denn wenn was am Motor ist, sind Werkstätten ganz schnell dabei das auf das falsche Öl zu schieben.

Sicher könnte der Garantiegeber das versuchen, aber dann würde er schnell feststellen, dass er einen -unwahrscheinlichen- Schaden vor dem Kauf selbst verursacht hat und dafür -unabhängig vom Garantieumfang/-bedingungen - haftbar wäre > Schuldeingeständnis

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

 

Laut Bedienungsanleitung muss das Öl die Spezifikation 50501 (feste Intervalle) bzw. 50601 bei Longlife haben.

 

Das Mobil1 erfüllt keine dieser Spezifikationen. Warum wurde dieses Öl dann von einer Original-Audi-Werkstatt eingefüllt? Kann man es drin lassen?

Sagen wir es mal so, die Spezifikation ist nicht angegeben, dennoch kann es sein, dass das M1 diese erfüllt. Im Zweifelsfall die zentrale Audi Reklamationsstelle anmailen und sich Gewissheit verschaffen, Fakten schaffen ob oder ob nicht ein erneuter Ölwechsel in einer Audi Vertragswerkstatt bei dir vor Ort erforderlich ist und dann gegebenenfalls die bemängelte Audi Vertragswerkstatt für die Kosten in Regress ziehen bzw. für oder bei Folgeschäden im Verweigerungsfall in Ankündigung. Ansich bist du da ganz fein raus bei einem Motorschaden, sollte sich die Vertragswerkstatt gut überlegen.

am 25. November 2008 um 7:48

Als erstes muss ich sagen, dass ich deine Unsicherheit wegen dem Öl verstehen kann und ich mich da auch erkundigen würde, ob das so in Ordnung ist.

Allerdings wird hier eine Möglichkeit ausser Acht gelassen, evtl weil es einfacher ist den Fehler beim :) zu suchen!? Es besteht ja auch die Möglichkeit, dass dieses Öl auf Verlangen des Vorbesitzers eingefüllt wurde. Vielleicht hat dieser da irgendwelche Vorlieben mit dem Mobil1 und es ist einfach sein "Lieblingsöl"? Allerdings sollte dann auf der entsprechenden Rechnung und evtl. auch in der Historie des Fahrzeugs ein entsprechender Vermerk stehen.

Du könntest aber auch versuchen den Vorbesitzer ausfindig zu machen und diesen fragen, ob er den Grund für dieses Öl weiß.

Themenstarteram 25. November 2008 um 7:52

Ja, ich habe noch bis Mitte nächsten Jahres die CarLife Plus Garantie. Das Auto wurde von privat gekauft.

Eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Dort steht aber nicht drauf, dass das Mobil1 eingefüllt wurde. Auf der Rechnung steht nur die Position Motoröl 4 Liter. Das Mobil1 steht auf dem Aufkleber im Motorraum mit der Viskositätsklasse 0w-40.

Kann mir jemand mal die E-Mail-Adresse von dieser Beschwerdestelle schicken?

Ich denke eigentlich auch nicht, dass etwas passiert, aber wenn irgendwas am Motor defekt ist wird die Car-Life Plus (Allianz-Versicherung) vielleicht sagen das falsches Öl eingefüllt wurde und die Zahlung verweigern.

Gruß AudiV6

Auf den Aufkleber kann viel stehen!

Hab bei mir auch einen anderen Aufkleber als was für ein Öl drinnen ist!

Vielleicht wurde eh ein PD Öl eingefüllt! Wie teuer waren diese 4 Liter?

Wenn Mobil 1 0W-40 auf dem Zettel steht, hat es bestimmt der Vorbesitzer einfüllen lassen. Normalerweise haben die VW/AUDI-Vertragswerkstätten gar kein 0W-40 da, weil nur noch 5W-30 Longlife eingefüllt wird. Selbst das 5W-40 nach 505.01 gibts in meiner VW-Werkstatt nicht mehr, muss man bestellen oder selbst mitbringen.

Wenn der Vorbesitzer das Mobil 1 hat einfüllen lassen, dann wusste er ziemlich genau, was er tat. Es erfüllt zwar nicht explizit die Norm 505.01/506.01, jedoch nur, weil VW hier feste Viskositätsklassen vorschreibt. In allen anderen Punkten ist das Mobil 1 weit besser, als in den Normen gefordert. Theoretisch könnte es sogar ein komplettes Longlife-Intervall (siehe LL-Freigaben von BMW, Mercedes) drin bleben.

Ich fahre das Öl selbst im Golf V TDI seit ca. 47 Tkm ohne jegliche Probleme. Der Motor ist innen so sauber wie ein neuer und die Nockenwelle, insbesondere die Nocken selbst, sind nicht eingelaufen bzw. kein Verschleiß sichtbar. Bevor Du Dir Gedanken über die möglicherweise beeinträchtigte Garantie durch Verwendung des "falschen" Öles machst, denk lieber an die verschlammten TDIs, die durch LL-Öl und lange Ölwechsel-Intervalle einen Motorschaden davon getragen haben. Im Zweifel drückt sich VW vermutlich sowieso um Garantie/Kulanz bei einem Motorschaden, egal welches Öl eingefüllt war. Da würde ich lieber das qualitativ wesentlich bessere Öl nehmen und darauf hoffen, dass am Motor erst gar keinen Schaden auftritt. Ansonsten gibts dazu auch noch die Diskussion im VW-Öl-Thread, insbesondere die Darstellng von User Sterndocktor hier (etwa ab Mitte):

http://www.motor-talk.de/.../welches-motoroel-t230315.html?...

Ich würde das Öl drin lassen und auch die festen 15 Tkm-Intervalle beibehalten. Und in Zukunft wieder Mobil 1 0W-40 verwenden.

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Ja, ich habe noch bis Mitte nächsten Jahres die CarLife Plus Garantie. Das Auto wurde von privat gekauft.

Von Privat gekauft und dann eine Garantie (=Versicherung)? Das geht auch? Ich dachte bisher, die kann nur beim Kauf vom "Profi" über den abgeschlossen werden.

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Eine Rechnung ist natürlich vorhanden. Dort steht aber nicht drauf, dass das Mobil1 eingefüllt wurde. Auf der Rechnung steht nur die Position Motoröl 4 Liter. Das Mobil1 steht auf dem Aufkleber im Motorraum mit der Viskositätsklasse 0w-40.

Also in diesem Motor kann so ziemlich alles drin sein. Der Werbeaufdruck auf dem Zettel und was da irgendeiner mal angekreuzt hat, hat rein gar nichts zu sagen. Einen irgendwie verwertbaren Nachweis hast du einfach nicht. Weder für deine Sicherheit, noch als Beweis vor Gericht. Eine Forderung an das den Wagen gewartete Autohaus kannst du dir somit "von der Backe putzen".

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Kann mir jemand mal die E-Mail-Adresse von dieser Beschwerdestelle schicken?

Beschweren kannst du dich aber nur über die etwas lasche Handhabung der Wartungsdokumentation bzw. die ungenaue Rechnung, nicht über falsches Öl. Denn du weißt ja selbst noch nicht, was da nun wirklich drin ist.

Zitat:

Original geschrieben von audiv6

Ich denke eigentlich auch nicht, dass etwas passiert, aber wenn irgendwas am Motor defekt ist wird die Car-Life Plus (Allianz-Versicherung) vielleicht sagen das falsches Öl eingefüllt wurde und die Zahlung verweigern. ...

Die Gefahr besteht natürlich.

Ich oute mich hier auch mal als Mobil 1-Fahrer in einem PD-TDI (-> hier Näheres dazu). Das würde ich aber niemandem wirklich anraten nachzumachen. Nicht, weil ich schlechte Erfahrungen damit gemacht hätte (der Wagen läuft damit jetzt von km-Stand 110.000 bis jetzt (197.000 km) und immer noch ohne Probleme und verbraucht nur ca. 0,5 l Öl auf 15.000 km), sondern weil damit wirklich jegliche Gewährleistungs- und Garantieansprüche verfallen und auch Kulanz sicherlich abgelehnt würde.

Aus all diesen Gründen würde ich in deinem speziellen Fall einfach einen weiteren Ölwechsel durchführen lassen (diesmal mit dem richtigen Öl, siehe -> hier, also einem mit einer Freigabe nach VW-Norm 505 01, wenn du weiterhin alle 15.000 km das Öl wechseln willst, oder einem mit der Freigabe nach VW-Norm 504 00 / 507 00, einem sogenannten Longlife-III Öl, wenn du das flexible Wartungsintervall wieder einstellen lässt) und gut ist's. Damit entgehst du auch der Gefahr, dass der unbekannte Mechaniker ein simples 15W-40er ohne VW-Freigaben eingefüllt hat, was alsbald zu Schäden an den PD-Einheiten führen würde.

Schönen Gruß

Themenstarteram 26. November 2008 um 7:20

Ja, die CarLife-Plus Garantie kann man als Privatperson jährlich verlängern. Lohnt sich aber nur bis zu 100.000 km, da die Versicherung ab dann nur noch 40% der Materialkosten zahlt statt 100%.

Auf dem Schild im Motorraum steht: Ölwechsel durchgeführt mit Mobil1 0W-40, km-Stand, Datum und Stempel der Audi-Werkstatt.

Ich werde einfach dieses Schild im Garantiefall entfernen. Auf der Rechnung steht ja Motoröl 4 Liter. Die Versicherung will ja nur die Nachweise das alles gemacht worden ist. Scheinbar ist das Öl nicht schädlich für den Motor, es fahren ja einige im PD-TDI.

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