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  7. Auf BAB Teil mitgenommen, was nun ?

Auf BAB Teil mitgenommen, was nun ?

Themenstarteram 2. Dezember 2009 um 10:45

Hallo zusammen,

ich habe gestern auf der A45 ein herumliegenes Teil "mitgenommen".

Sah aus wie ein halber Reifen oder ähliches.

Auf der linken Spur lag scheinbar 20 Meter weiter das passende Gegenstück nochmal.

Das Teil hat mir an der Heckstoßstange ein Stück rausgebrochen.

1. Ich nehme mal an, da der Verursacher bzw. Besitzer dieses Teils ja schlecht auffindbar ist, bezahlt keine Versicherung ? Hab eh nur Haftpflicht.

2. Hat jmd. nen Tipp wie man das wieder einigermaßen flicken könnten ? Mit GFK nen Stück zurecht fummeln, lackieren und reinkleben ? Bin nicht zu bewandert mit dem Zeug.

Danke schon mal. Bild ist im Anhang.

MfG

Stefan

Beste Antwort im Thema

ähm @pcbastler

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist immernoch 130...

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wende dich mal an die Autobahnmeisterei die für diesen Bereich zuständig ist....

alternativ die Autobahnpolizei. Das war sicher die Lauffläche von nem LKW- Reifen- der wird den irgendwo auf dem Standstreifen gewechselt haben. Das sollte der Polizei nicht entgehen. Die Autobahnmeisterei sollten dafür verantwortlich sein, dass solche Teile nicht liegen bleiben...

Zitat:

Original geschrieben von mark29

wende dich mal an die Autobahnmeisterei die für diesen Bereich zuständig ist....

alternativ die Autobahnpolizei. Das war sicher die Lauffläche von nem LKW- Reifen- der wird den irgendwo auf dem Standstreifen gewechselt haben. Das sollte der Polizei nicht entgehen. Die Autobahnmeisterei sollten dafür verantwortlich sein, dass solche Teile nicht liegen bleiben...

wenn der lkw auf dem nächsten parkplatz den reifen gewechselt hatt bekommt das eh keiner mit, nach dem höchstens alle 1-2 std einer von der autobahnpolizei seine runden dreht würden sie es auch auf der standspur nicht mitbekommen.

die autobahnmeisterrei ist nicht verantwortlich für jeden scheiß der auf der bahn liegt, sondern immer noch der verursacher.

sollange nichts gemeldet wird kommt auch keiner.

einfach anfragen eventuell wissen die bei der polizei ob da was war.

zu dem gild immer noch augen auf beim auto fahren, richtgeschwindigkeit von 110 kmh, da wäre es eventuell noch möglich gewesen auszuweichen besonderst bei nacht.

da könnte sogar eine kasko nein sagen wegen nicht angfepaßter geschwindigkeit bei nacht, möglicherweise sogar fahrlässig.

nur nach dem er nicht sofort angerufen und sich gemeldet hat ist es fraglich ob die es anerkennen, könnte ja auch sonst wo passiert sein

Die Versicherung wird nicht zahlen, da du nur so schnell fahren darfst, dass du einem Hinderniss ausweichen kannst, bzw. zum stehen kommen kannst.

Den Verursacher ist in so einem Fall allerdings haftbar, da niemand im Straßenverkehr Hindernisse bereiten kann. Stellt im Übrigen sogar eine Straftat dar. Würde dir raten zur sehr zeitnah zur Polzei zu gehen und ANzeige zu erstatten. Der Halter/Fahrer wird eh nicht ausfindig gemacht werden können, aber wenigstens haste was an die Hand bekommen. Und mit dem Schrieb gibts vielleicht ne 2%ige Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung doch zahlt... ;-)

Aber in Zukunft besser Augen auf. Die Dinger liegen leider genau wie Spanngurte zu oft auf der Gasse rum... :-(

Mfg

ähm @pcbastler

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist immernoch 130...

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner90

ähm @pcbastler

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist immernoch 130...

aber nur am tag, bei nacht eben 110kmh

Es gibt nachts keine vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen oder auch Landstraßen. Man muss sich an die Sicht- und Witterungsverhältnisse anpassen und das können auch deutlich weniger als 110 km/h sein. Demnach habt ihr recht und der TE hätte das Teil noch sehen müssen und hätte noch reagieren können.

Wie man das reparieren könnte, da habe ich keine Ahnung.

Geh zur Polizei und sag dir hätten sie nachts das auto demoliert...machst ne anzeige gg unbekannt gibst den scheiß der versicherung und bekommst die kohle wieder!:-)

am 6. Dezember 2009 um 9:07

Zitat:

"Geh zur Polizei und sag dir hätten sie nachts das auto demoliert...machst ne anzeige gg unbekannt gibst den scheiß der versicherung und bekommst die kohle wieder!"

Diese Aussage gehört hier nicht hin, weil sowas illegal ist und andere zum Versicherungsbetrug animieren könnten.

Mfg

Santana045

außerdem bei haftplicht totaler quatsch, weil da vandalismus nicht drin ist!!

steinigt mich wenn ich falsch liege, aber die normale Haftpflicht zahlt doch eh immer nur den Schaden des Unfallgegners oder? Da es in diesem Fall keinen Gegner gibt zahlt sie keinen cent. Dafür ist doch die Teil/Vollkasko zuständig

Chris

Themenstarteram 6. Dezember 2009 um 12:06

Also 1. hat man das Teil erst spät gesehen, weil es nun mal alles andere als neonfarbend war.

2. Bin ich nicht schnell gefahren.

3. Möchte ich zu gerne wissen, was die Versicherung besser finden. Dass man das Teil mitnimmt oder ne Vollbremsung mitten auf der Autobahn mit allen Folgen macht.

4. Es war nicht Nacht, sondern dunkel (17:30). In vollem Berufsverkehr kommt ausweichen auch nicht so gut. Außerdem lag das Gegenstück zu dem Teil nur ein Stück weiter, auch auf der anderen Fahrbahn.

Ich werde zu sehn, wie ich das Teil wieder heile bekomme, oder es einfach so lassen. Je nach dem was draus wird.

Aber danke für die vielen Antworten.

Obwohl man leider in diesem Forum die Tendenz zum Rummotzen feststellen muss. Früher wären evtl. noch nützliche Tipps zum Reparieren gekommen, heute neigen die Antworten eher zum "Selbstschuld, hättest ja .... machen können". Das ist schade.

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

Zitat:

Original geschrieben von Opelaner90

ähm @pcbastler

 

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen ist immernoch 130...

aber nur am tag, bei nacht eben 110kmh

das ist falsch. ich hab gerade mal in der stvo gewälzt und da steht nur das zur geschwindigkeit auf ABs:

 

§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

 

Quelle: http://www.fahrtipps.de/.../stvo_ausnahmeverordnung.php?...

 

das geht noch weiter aber der rest ist uninteressant... geht hauptsächlich um geschwindigkeiten von fahrzeugen über 3,5t und anhängerbetrieb usw.

 

richtgeschwindigkeit ist 130 und das 24h lang... ;) die 110km/h ist eine empfehlung aber nicht gesetzlich bindend. zumindest hat mir das herr google erzählt. :D

Zitat:

Original geschrieben von Leguanpapa

steinigt mich wenn ich falsch liege, aber die normale Haftpflicht zahlt doch eh immer nur den Schaden des Unfallgegners oder? Da es in diesem Fall keinen Gegner gibt zahlt sie keinen cent. Dafür ist doch die Teil/Vollkasko zuständig

 

Chris

Richtig, haftplicht is nur für schäden an FREMDEN sachen.

Zitat:

Original geschrieben von mousejunkie

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

aber nur am tag, bei nacht eben 110kmh

das ist falsch. ich hab gerade mal in der stvo gewälzt und da steht nur das zur geschwindigkeit auf ABs:

§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

Quelle: http://www.fahrtipps.de/.../stvo_ausnahmeverordnung.php?...

das geht noch weiter aber der rest ist uninteressant... geht hauptsächlich um geschwindigkeiten von fahrzeugen über 3,5t und anhängerbetrieb usw.

richtgeschwindigkeit ist 130 und das 24h lang... ;) die 110km/h ist eine empfehlung aber nicht gesetzlich bindend. zumindest hat mir das herr google erzählt. :D

die 130kmh sind auch nicht gesetzlich bindent, es ist nur die empfehlung.

du darfst jederzeit mit vollgas über die autohbahn brettern, solange dies nicht durch geschwindigkeitsbegrenzungen geregelt ist.

egal ob nacht, regen oder schnee, selbst da gibt es keine direkte gesetzliche regelung solange nichts passiert.

wenn was passiert heist es immer nicht angepasste geschwindigkeit, das unterliegt deiner vernunft und eigenverantwortung.

nur ist fraglich ob deine versicherung im falle eines verschuldeten unfalls genauso wie du denkt.

wer sich nicht an die empfehlungen hält riskiert immer eine teilschuld, weil dann die aussage kommt: hättest du dann wäre es nicht passiert.

so mit kommst du spielend in die 10-20% ige mitschuld ;), es ist ja allseits bekannt das versicherungen sich um jeden cent streiten

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