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Auf Beschleunigungsstreifen rechts überholen
Auf dem Beschleunigungsstreifen darf man bekanntlich ja auch rechts überholen. Spielt es dabei eine Rolle ob das überholte Auto gerade selbst erst über den Beschleunigungssteifen aufgefahren ist? Ich hatte vor ein paar Tagen so einen Fall wo vor mir ein langsamer Transporter fuhr. Auf dem Beschleunigungsstreifen fuhr der Transporter von mir sehr früh auf die Straße auf (rückwärtig alles frei) und der Beschleunigungssteifen ist dort sehr lang, also habe ich den Transporter noch rechts überholt und bin vor Ihm aufgefahren.
Beste Antwort im Thema
Wir beantworten nochmal die Frage des TE:
Zitat:
Spielt es dabei eine Rolle ob das überholte Auto gerade selbst erst über den Beschleunigungssteifen aufgefahren ist?
Nein es spielt keine Rolle. Schluss ! Aus ! Ende !
Der Rest ist jetzt wieder eine sinnlose Diskussion !
Im Zweifelsfall für den TE, er hat alles richtig gemacht.
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58 Antworten
Ist grundsätzlich erlaubt, solang du niemand gefährdest.
Ist erlaubt, nur weil ein Spinner der Meinung die Geschwindigkeit nicht anpassen zu müssen musst auch du das nicht machen.
Pass dich der Geschwindigkeit an und man darf auch wenn es überhaupt nicht geht, auch mal weiter als den Beschleunigungsstreifen fahren, kommt selten vor das einer dich mal nicht durchlässt, dann auch anpassen & weiter fahren - Bloß nicht abbremsen gegebenenfalls stehen bleiben nur weil die Spur endet
Zitat:
@sebi707 schrieb am 1. Mai 2019 um 00:23:16 Uhr:
Auf dem Beschleunigungsstreifen fuhr der Transporter von mir sehr früh auf die Straße auf (rückwärtig alles frei) und der Beschleunigungssteifen ist dort sehr lang, also habe ich den Transporter noch rechts überholt und bin vor Ihm aufgefahren.
Das ist erlaubt und diesem Fall auch kein Problem. Aufpassen sollte man allerding, wenn auf der Straße nicht alles frei ist, denn kann kommt schon mal vor, dass der Auffahrende das Auffahren abbricht und zurück auf den Beschleunigungsstreifen fährt.
Gruß
Uwe
Zitat:
nur weil ein Spinner der Meinung die Geschwindigkeit nicht anpassen zu müssen musst auch du das nicht machen.
An was für ne Geschw. soll man sich denn anpassen, wenn die rechte Spur komplett frei ist? An die gewünschte des "spinnerten" Hintermannes in der Auffahrt?
Es gibt übrigens auch Kleintransporter, die haben, vollbeladen, nur 30 - 35PS/t Fahrgewicht.
Und es steht auch nirgens geschrieben, das man verplichtend erst am Ende des Einfädelungsstreifens, schikanenmäßig, in die rechte AB-Spur wechseln soll.
Zitat:
Spielt es dabei eine Rolle ob das überholte Auto gerade selbst erst über den Beschleunigungssteifen aufgefahren ist?
Ja. Es darf nur nacheinander auf die Fahrbahn gewechselt werden. Rechts darf also nur an Fahrzeugen vorbeigefahren werden, die bereits auf der Fahrbahn angekommen sind.
Siehe zum Beispiel:
https://www.anwalt-bauer.de/urteile/haftung-bei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html
Zitat:
@Bressco schrieb am 1. Mai 2019 um 02:35:01 Uhr:
und man darf auch wenn es überhaupt nicht geht, auch mal weiter als den Beschleunigungsstreifen fahren,
Nein, das darf man nicht. Ist zwar praxisfern, aber auf dem Standstreifen weiterfahren ist verboten.
Zitat:
@Bressco schrieb am 1. Mai 2019 um 02:35:01 Uhr:
Ist erlaubt, nur weil ein Spinner der Meinung die Geschwindigkeit nicht anpassen zu müssen musst auch du das nicht machen.
Pass dich der Geschwindigkeit an und man darf auch wenn es überhaupt nicht geht, auch mal weiter als den Beschleunigungsstreifen fahren, kommt selten vor das einer dich mal nicht durchlässt, dann auch anpassen & weiter fahren - Bloß nicht abbremsen gegebenenfalls stehen bleiben nur weil die Spur endet
Niemand sagt etwas, wenn man mal etwas über den Standstreifen fährt, um aufzufahren. Wenn es aber gar nicht, ist genau das Abbremsen richtig (etwa 1/3 vor Ende), um bei günstiger Gelegenheit noch etwas Anlauf zu haben.
Zitat: "Bietet sich kein Platz, um in den fließenden Verkehr zu gelangen, müssen Sie am Ende vom Einfädelungsstreifen theoretisch abbremsen. Allerdings stellt dies eine erhebliche Gefahr dar. Viele Fahrlehrer raten daher dazu, das Bußgeld in Kauf zu nehmen und den Seitenstreifen zu nutzen. Bei nächster Gelegenheit kann dann auf die reguläre Fahrbahn gewechselt werden." (https://www.bussgeldkatalog.org/einfaedelungsstreifen/)
Grundsätzlich ist das überholen auf dem Beschleunigungsstreifen erlaubt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Aktion unter Einhaltung aller Sicherheitsabstände abgelaufen ist. Auch beim Einscheren muss der Abstand nach hinten gehalten werden.
Die Leute die im Standgas auf die Autobahn auffahren sind meistens auch die, die schon ganz am Anfang in die rechte Autobahnspur ziehen. Manche sogar wenn die Fahrbahnmarkierung noch durchgehend ist.
Wenn die Auffahrspur dann noch über 100m weiter führt, überhole ich in seltenen Fällen den Kriecher, indem ich erst am Ende der Auffahrspur in die rechte Spur ziehe. Der Abstand zum Schleicher ist dann schon sehr groß.
Im Rückspiegel sieht man dann oft auch die LKW-Fahrer fluchen weil der Standgasfahrer alles aufhält.
Da ich meist sehr PS-schwache Autos fahre und weiss dass man auch mit 54PS Autos vernünftig auffahre kann, habe ich Null Verständnis für die Standgas-Auffahrer. Die Kriecherei ist aber auch bei leistungsstarken Autos zu beobachten.
An der betreffenden Stelle handelt es sich übrigens nicht um eine Autobahnauffahrt sondern man fährt auf eine normale einspurige Straße außerorts auf. Einen Seitenstreifen gibt es also dort nicht und eine weitere Möglichkeit zum Überholen hätte sich erst deutlich später geboten. Der Transporter ist mit geschätzt 40-50km/h aufgefahren und dort ist sind 100km/h erlaubt.
Wenn es keine Autobahn war, dann glaube ich erst recht nicht an die Einhaltung aller Abstände vor und nach dem Überholen oder nicht an die Einhaltung der 100km/h. Das passt rechnerisch nicht. Selbst auf einer Autobahn nur 250m Das wird es eng mit vorschriftsmäßigem Abstand
Zitat:
@400.000km schrieb am 1. Mai 2019 um 10:53:56 Uhr:
Wenn es keine Autobahn war, dann glaube ich erst recht nicht an die Einhaltung aller Abstände vor und nach dem Überholen oder nicht an die Einhaltung der 100km/h. Das passt rechnerisch nicht. Selbst auf einer Autobahn nur 250m Das wird es eng mit vorschriftsmäßigem Abstand
So rasant und früh wie viele auffahren kann ich mir das gut vorstellen.
Mit 60 aufgefahren, 30 Meter, das ist wenn man keine Angst hat das der Motor explodiert wenn man Vollgas gibt kein Problem. Und selbst wenn ein paar Meter fehlen noch immer besser als dieses dösige aufgeschleiche.
30 Meter vor dem Überholen und 40-50 Meter nach dem Überholen plus Fahrzeuglänge. Der Transporter beschleunig ja auch. Macht zusammen 75-85m. Auf verbleibenden maximal 150 Metern kann man rein rechnerisch schon keinen Vorsprung von 75 Meter rausfahren, wenn man die 100 km/h einhält. Dazu müsste man im Durchschnitt doppelt so schnell fahren. Es passt leider unter Einhaltung der Verkehrsregeln rechnerisch nicht.
Also war die Aktion nicht in Ordnung.
Also zusammenfassend würde ich jetzt sagen: Prinzipiell nicht verboten, wenn man Abstände/Geschwindigkeit etc. einhält.