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Auf dem Parkplatz tuschiert... Schuldfrage ungeklärt
Hallo zusammen...
Ich stand ebend auf einem Parkplatz wo man leicht schräg reinfährt....
Da mein BMW e61 Touring ja recht lang ist Ragte die Rechte stossstangenseite etwas hinaus....
Ich saß im Auto und wollte grad aussteigen dann traf mich ein kleiner schlag...
ein Audi A3 hat mich genau an der Rechten Stossstangenseite getroffen ... Bei dem Audi ist Hinten eine Beule am Kotflügel.. genau da wo der Kotflügel in die Breite geht....
So wir mussten die Polizei rufen da es ein Firmenwagen war vom Unfallgegner....
Der Gegner behauptet das ich Rückwährts rausfahren wollte... Ich blieb dabei das ich dort nur Stand (motor war aus)...
Die Polizei konnte nicht sagen wer schuld ist und gibt den fall an einen gutachter (der muss es anhand von fotos beurteilen)
Was aber nicht sicher ist das dies möglich ist da mir schon gesagt wurde das beides zum schadensbild passen würde...
Der Unfallgegner sagte mir schon das seine Firma wahrscheinlich einen anwalt einschalten wird...
Jetzt das problem... ich kann das nicht so einfach da keine rechtschutzversicherung -.-
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?
mfg
Ich denk du hast gestanden. Warum dann ein Schuldeingestændniss???
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72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?
mfg
Ich denk du hast gestanden. Warum dann ein Schuldeingestændniss???
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
was würdet ihr tun ? abwarten was der gutachter sagt oder ein schuldeingeständniss abgeben ?
Melde den Schaden erst einmal deiner Versicherung und warte dann ab. Wenn Haftpflichtversicherungen der Ansicht sind, daß die gegnerischen Ansprüche unberechtigt sind, werden sie mit eigenen Juristen dagegen angehen.
Ich bin meiner meinung nach ja nicht schuld da ich ja stand!
Habe den schaden grad meiner versicherung gemeldet.. sie warten ab was von der Polizei kommt und je nachdem schicken die einen Sachverständigen...
das heisst dann wenn der Sachverständige meiner Versicherung sagt ich bin Nicht schuld und der Von der Gegnerischen Versicherung sagt ich bin Schuld wird meine Versicherung dagegen vorgehen ?
Wenn meine Versicherung Sagt ich bin schuld kommen dann irgendwelche ansprüche auf mich zu ?
Wie gesagt ich habe eigentlich ein reines gewissen... aber ich will jeden ärger aus dem weg gehen...
Melds deiner Versicherung und lass die die Schuldfrage klären.
Da brauchst du erst mal keinen Anwalt.
Ansonsten kannst du dir, wenn du im ADAC bist, rechtsberatung holen und schlimmstenfalls auch Gerichtskostenbeihilfe vom Landratsamt wenns vor Gericht gehen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
das heisst dann wenn der Sachverständige meiner Versicherung sagt ich bin Nicht schuld und der Von der Gegnerischen Versicherung sagt ich bin Schuld wird meine Versicherung dagegen vorgehen ?
Ja, genauso läuft das.
Hehe, da macht nen Firmenwagenfahrer ne kleine Welle und der TE macht sich gleich in die Hose. Der Firmenwagen ist doch eh nur geleast volkaskoversichert. Der meldet den Schaden der Versicherung bzw. dem Leasinggeber und gut ist. Was soll seine Firma da großartig nen Anwalt konsultieren? Wenn du gestanden hast, hast du gestanden, dass wird man ja wohl sehen, wenn du wirklich in der Lücke gestanden haben solltest.
Also wenn ich ordentlich auf einem Parkplatz stehe, dann kracht es und es gibt Beulen, kann mich irgendwie kein Schuld treffen. Da mach Dir mal keine Gedanken. Da Du aber eine Betriebsgefahr darstellst, wie jeder andere auch der ein KFZ führt, wirst Du , bzw. deine Versicherung an dem Schaden beteidigen müssen, wie hoch der Prozentsatz ist, werden viele wichtige Leute noch auswürfeln. Es ist im Prinzip eine Schlacht der Versicherungen.
Gerade auf Parkplätzen wird der Schaden gerne geteilt.
Ja wahrscheinlich weil er in den Prozenten dann hoch geht...
Ich stand in der Parklücke.. wie gesagt die Polizei sagte es kann beides sein es ist schwierig zu sagen wie es genau war....
Ja Firma -> Rechtschutz -> Anwalt...
Ich -> Nix -> Nix
Und da er nur einen schaden am Hinteren Kotflügel hat genau da wo die Ausbeulung kommt ist es für mich logisch das es so gewesen ist ...
währ ich rückwährts gefahren hätte ich ihn wahrscheinlich noch eher oder später getroffen...
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Ich blieb dabei das ich dort nur Stand (motor war aus)...
Wie gesagt ich habe eigentlich ein reines gewissen...
ist es für mich logisch das es so gewesen ist ...
Viel Glück dem Unfallopfer, wer immer das auch sein mag.
GZ
Aber scheinbar standest nun auch nicht richtig in der Lücke wenn es unklar ist wer wem wo reingefahren ist
Unklar ist es nur weil ich sage ich Stand dort der Gegner sagt ich währ Rückwährts gefahren...
Ich stand zwar etwas zu weit hinten raus aber Platz war genug da um an mir Vorbei zu fahren
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
Aber scheinbar standest nun auch nicht richtig in der Lücke wenn es unklar ist wer wem wo reingefahren ist
Mein Gott, selbst wenn er nicht perfekt stand, sollte ein normaler VT ohne Beulen daneben einparken können.
Zitat:
Original geschrieben von einiiii
Ja wahrscheinlich weil er in den Prozenten dann hoch geht...
Ich stand in der Parklücke.. wie gesagt die Polizei sagte es kann beides sein es ist schwierig zu sagen wie es genau war....
Ja Firma -> Rechtschutz -> Anwalt...
Ich -> Nix -> Nix
Und da er nur einen schaden am Hinteren Kotflügel hat genau da wo die Ausbeulung kommt ist es für mich logisch das es so gewesen ist ...
währ ich rückwährts gefahren hätte ich ihn wahrscheinlich noch eher oder später getroffen...
Wenn das Auto ein Firmenleasingfahrzeug ist, dann ist es nichtma auf seinen Namen versichert. Seine Prozente gehen da nicht hoch. Weißt du wie oft der Spruch schon kam "Du hörst noch von meinem Anwalt bla blub" und dann ist nie etwas gekommen?
Schuldeingeständnis am Unfallort.....nicht ganz unproblematisch und als verwertbar/gerichtsverwertbar zu nutzen!
Schuldig spricht nur ein Richter!
Ein unabhängiger Gutachter wird es wahrscheinlich aufklären können!
Ansonsten; viel Glück dem wirklichen Opfer!