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Auf dem Standstreifen anhalten
Rechtlich gesehen kommt man bei dichtem Verkehr durchaus in Situationen beim Einfädeln, dass man ohne kurzzeitig den Sicherheitsabstand der auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuge zu unterschreiten, eigentlich gezwungen wäre, auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten. Bei Auffahrten innerhalb von Baustellen gibt es ggf. keinen Standstreifen, auf dem man weiterfahren könnte.
Ich selber habe noch nie auf dem Beschleunigungsstreifen angehalten (außer bei Stau natürlich). Gibt es Situationen, in denen ihr das tun würdet? Das stelle ich mir sehr beängstigend vor.
Umgekehrt komme ich auch in ein Dilemma, wenn ich auf der Autobahn fahre und vor mir Fahrzeuge einfädeln möchten.
Rechtlich sollte man im Zweifel seine Geschwindigkeit beibehalten. Wenn man bremst, um jemanden reinzulassen könnte es im blödesten Fall sein, dass dieser als Reaktion noch viel stärker bremst, wenn er die Entscheidung getroffen hat, hinter einem einzuscheren. Dadurch kann es sehr gefährlich werden, wenn die Fahrzeuge dahinter damit nicht rechnen.
Fährt man einfach mit konstanter Geschwindigkeit weiter ohne Platz zu machen, kommt der einfädelnde Verkehr evtl. nicht auf die Autobahn und muss anhalten.
Was also tun? Dies scheint mir in Deutschland die einzige Situation im Straßenverkehr zu sein, in der man aus Gründen der Sicherheit bewusst regelmäßig gegen die Regeln verstoßen muss.
Beste Antwort im Thema
Ich musste noch nie auf dem Beschleunigsstreifen oder Standstreifen anhalten. Es hat bisher immer funktioniert. Ich fahre täglich Autobahn und musste vielleicht 5 mal über den Standstreifen durchziehen, aber wenn ich ehrlich bin hätte ich es sicherlich auch jedesmal hinter einem anderen Auto geschafft.
Mein Fahrlehrer sagte damals auch zu mir: Durchziehen, nicht Anhalten. "Parken" auf dem Beschleunigsstreifen ist wesentlich gefährlicher als eine Linie zu überfahren, wenn vorne alles frei ist.
Ich sehe das genauso, auch wenn wie du schon sagst das eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Bei Krankenwagen mache ich auch so viel Platz wie möglich und störe mich nicht an Malerei auf dem Boden.
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82 Antworten
Ich musste noch nie auf dem Beschleunigsstreifen oder Standstreifen anhalten. Es hat bisher immer funktioniert. Ich fahre täglich Autobahn und musste vielleicht 5 mal über den Standstreifen durchziehen, aber wenn ich ehrlich bin hätte ich es sicherlich auch jedesmal hinter einem anderen Auto geschafft.
Mein Fahrlehrer sagte damals auch zu mir: Durchziehen, nicht Anhalten. "Parken" auf dem Beschleunigsstreifen ist wesentlich gefährlicher als eine Linie zu überfahren, wenn vorne alles frei ist.
Ich sehe das genauso, auch wenn wie du schon sagst das eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Bei Krankenwagen mache ich auch so viel Platz wie möglich und störe mich nicht an Malerei auf dem Boden.
Wenn es notwendig ist anzuhalten, dann hält man an, man ist nicht der tolle Held, wenn man noch nie angehalten hat und man ist auch nicht der Versager wenn man anhält. Das ist in der Regel immer besser als das was man heute sonst so sieht wie aufgefahren wird, da würde ich 80 % der VTs einfach mal die Fahrerlaubnis entziehen
Es gibt einige Beschleunigungsstreifen die Enden mit einer Mauer, sind extrem kurz und man muss auf eine der vielbefahrensten Autobahn Deutschlands.
Im Zweifelsfall, wenn möglich, einfach die Standspur benutzen und dann so schnell wie möglich einfädeln
Ja, stimmt. Ich würde im Notfall auch den Standstreifen weiter benutzen. Einmal musste ich das auch schon. Aber in der Regel braucht man das nicht.
Letztens habe ich beim Umschalten eine Polizeireportage gesehen und dort gab es einen Unfall zwischen einem PKW mit Anhänger und LKW. Da heulte der PKW Fahrer den Beamten auch was vor und erzählte seine Geschichte. Der böse LKW habe ihn abgedrängt und blablabla...
Ende vom Lied, er drängte sich von dem Zubringer/Beschleunigungsstreifen auf den durchgehenden Fahrtstreifen und wurde belehrt, dass das seine Schuld war. Der Gesichtsausdruck veränderte sich leicht und er war doch etwas überrascht.
Vor paar Jahren mal in der elektrischen Zeitung (Internet) :
. . . es hat auch mal 'ne Autofahrerin gegeben, die hat nach 'ner halben Stunde Warterei am Ende des Beschleunigungsstreifens (danach Brücke, nix Standstreifen) entnervt die Polizei gerufen, weil sie einfach Angst hatte mit ihrem PS-schwachen Fahrzeug (beginnend mit Tempo 0) in den anscheinend ununterbrochen vorbeidonnernden dichten Verkehr ohne Lücke (der ja Vorfahrt hat) einzufädeln . . .
Ist aber auch eben manchmal eine Zwickmühle :
https://www.motor-talk.de/.../fragen-an-die-polizei-t1595360.html?...
Zitat:
@jschueller schrieb am 9. Februar 2019 um 05:05:30 Uhr:
Fährt man einfach mit konstanter Geschwindigkeit weiter ohne Platz zu machen, kommt der einfädelnde Verkehr evtl. nicht auf die Autobahn und muss anhalten.
Ja und? So fordert es der Gesetzgeber bzw. die StVO, und man tut gut daran, sich daran zu halten. Wer aus falsch verstandener Rücksichtnahme bewusst dagegen verstößt und es kommt dabei zum Unfall, der hat die A...karte gezogen.
Im Zweifelsfall ist es wohl nie verkehrt, sich an die gesetzlichen Regeln (hier StVO) zu halten. Und in die Zwickmühle gerät man mE erst dann, wenn man die Regeln entweder gar nicht kennt oder bewusst ignoriert und verletzt.
Bei aller Liebe, aber heutzutage beobachtet man beim einfädeln doch heutzutage einiges an fahrerischem unvermögen.
Ich kann mich auch nicht erinnern, schonmal beim einfädeln angehalten haben zu müssen.
Moin Moin !
Zitat:
Ende vom Lied, er drängte sich von dem Zubringer/Beschleunigungsstreifen auf den durchgehenden Fahrtstreifen und wurde belehrt, dass das seine Schuld war.
Das sah der Polizist so , ich sehe es anders und auch wohl fast jeder Richter.
Anhand der Spuren an den Fzgen war klar , dass er mit der hinteren Ecke des Anhängers , bzw. der Anhängeladung das Fahrerhaus vom LKW vorne rechts touchiert hatte. Das bedeutet, dass er zum Zeitpunkt der Berührung mit dem PKW ca. 10 m vor dem LKW war , also die Lücke , in die er reinfuhr , weit über 10 m lang war. Beide Fzge hatten sich im Stop and Go vorwärts bewegt, so musste er also davon ausgehen , dass der LKW - Fahrer in die Lücke lassen wollte. Ob nun beide Fzge zum Zeitpunkt der Kollision rollten oder nur eines , wurde im übrigen gar nicht geklärt.
MfG Volker
Das anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen kommt nur zustande, wenn einer einen Fahrfehler gemacht hat.
Beim auffahren auf die Autobahn muss man sich eine Lücke suchen, in die man rein passt, und die Geschwindigkeit anpassen. Dafür sind einige Leutze zu dösig, und bleiben an einer barke stehen... Aber auch wenn man dies beherscht kommt es vor, dass jemand in der Baustelle die Lücke zumacht. Dann hat man die Arschlarte, und muss stehen bleiben, oder einen Unfall riskieren...
Zitat:
@MvM schrieb am 9. Februar 2019 um 13:03:21 Uhr:
Beim auffahren auf die Autobahn muss man sich eine Lücke suchen, in die man rein passt, und die Geschwindigkeit anpassen. Dafür sind einige Leutze zu dösig, und bleiben an einer barke stehen...
Das ist doch bei Verengung der Fahrspuren mit Reißverschlussverfahren nicht anders. Auch da kann ich mich nicht reindrängeln ohne Rücksicht auf Verluste. Aber an AB-Anschlussstellen gilt das Reißverschlussverfahren nicht. Für den Auffahrenden besteht immer eine gesetzliche Wartepflicht, wenn er nicht ohne Gefährdung anderer VT einfädeln kann.
Unabhängig davon habe ich am Beschleunigungsstreifen - anders als am Verzögerungsstreifen - noch keine Baken gesehen. Wie sollen die denn aussehen?
Zitat:
@spreetourer schrieb am 9. Februar 2019 um 14:07:58 Uhr:
Unabhängig davon habe ich am Beschleunigungsstreifen - anders als am Verzögerungsstreifen - noch keine Baken gesehen. Wie sollen die denn aussehen?
Ich meinte in einer Baustelle, wo der Beschleunigungsstreifen baulich beendet wird. Ansonsten würde er in den Standstreifen über gehen, was ein anhalten nicht erforderlich macht.
Zitat:
@MvM schrieb am 9. Februar 2019 um 13:03:21 Uhr:
Das anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen kommt nur zustande, wenn einer einen Fahrfehler gemacht hat.
Beim auffahren auf die Autobahn muss man sich eine Lücke suchen, in die man rein passt, und die Geschwindigkeit anpassen. Dafür sind einige Leutze zu dösig, und bleiben an einer barke stehen... Aber auch wenn man dies beherscht kommt es vor, dass jemand in der Baustelle die Lücke zumacht. Dann hat man die Arschlarte, und muss stehen bleiben, oder einen Unfall riskieren...
Nö, es reicht schon aus, wenn die LKW dicht auf dicht fahren.
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 9. Februar 2019 um 18:56:56 Uhr:
Zitat:
@MvM schrieb am 9. Februar 2019 um 13:03:21 Uhr:
Das anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen kommt nur zustande, wenn einer einen Fahrfehler gemacht hat.
Nö, es reicht schon aus, wenn die LKW dicht auf dicht fahren.
Mit dem Satz "wenn einer einen Fehler macht", meinte ich nicht nur die Auffahrenden, sondern alle Beteidigten. Das zu dichte Auffahren der LKW's ist so ein Fahrfehler.
Ja ok, dann passt das
Zitat:
Ja und? So fordert es der Gesetzgeber bzw. die StVO, und man tut gut daran, sich daran zu halten.
Wo bitteschön fordert der Gesetzgeber, bzw, die StVO, das man auf der AB an Auffahrten mit konstanter Geschwindigkeit fahren muss, oder nicht die Spur wechseln darf, wenn sich andere Fahrzeuge in der Auffahrt befinden?
Bitte mal den entsprechenden Gesetzestext vorlegen!