- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auf der Suche nach Videomaterial der Autobahnbaustelle A3 Schlüsselfeld --> Wiesentheid (N -> Wü)
Auf der Suche nach Videomaterial der Autobahnbaustelle A3 Schlüsselfeld --> Wiesentheid (N -> Wü)
Hallo zusammen,
ich hatte heute eine unangenehme und gefährliche Situation in einer Autobahnbaustelle. Die Kurzform: ein Bus gefiel wohl nicht das ich überholen wollte und blockierte beide Fahrspuren. Das hätte mich jetzt nicht weiter aufgeregt aber dass er mich mit voller Absicht im Übergang zurück auf unsere Seite der Autobahn abdrängen wollte (beide gelbe Striche inklusive extrabreitem Zwischenraum überfahren), fand ich dann schon ziemlich übel.
Ich vermute er wollte mir einfach nur mitteilen das mein Fahrzeug zu breit für die linke Spur ist, dabei einen Unfall zu riskieren ist aber auch nicht gerade die schlauste Lösung.
Ich bin mir relativ sicher dass die Beschilderung (Pfeile für die Fahrbahnen) nur bei der Einfahrt eine Breitenbeschränkung angegeben hat, im weiteren Verlauf war mir keine aufgefallen und ich bin mir ganz sicher dass es am Ende der Baustelle keine ausgewiesene Beschränkung mehr gab.
Gibt es hier jemanden der eventuell die nächsten Tage durch diese Baustelle fährt und mir davon ein Video (z.B. Dashcam) oder Fotos zur Verfügung stellen könnte?
Beste Antwort im Thema
Nur zur Info: Die Fahrzeugbreite wir von Aussenkante Spiegel zu Aussenkante Spiegel gemessen.
Die Breite im Fahrzeugschein wird aber von Aussenkante Fahrzeug zu Aussenkante Fahrzeug angegeben. Ein fataler Irrtum wie ich meine.
Und nun zu deinem Fall: Die Reaktion des Busfahrers kann man in Frage stellen. Was aber wäre gewesen, wenn er dich bzw. deine Fahrzeug bei weiteren einengung der Fahrspur eingeklemmt hätte?
Ich denke den Ball flach halten ist die bessere Lösung.
MfG kheinz
Ähnliche Themen
37 Antworten
Du meinst sicher die erlaubte Fahrzeugbreite.
Es gibt selten 2,0 m ( dann ist aber meist nur 60 erlaubt) normalerweise 2,1 m - erst ein mal hab ich sogar 2,2 m gesehen.
Erlaubte Fahrzeugbreite ist aber nicht was in den Papieren steht, sondern die Breite incl Aussenspiegel.
Am besten selbst nachmessen indem man beide Seitenscheiben runterfährt und den Zollstock dranhält.
Hier die passende Tabelle des ADAC dazu:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/920_Fahrzeugbreiten_1_211035.pdf
Ich fahre da im Moment nicht lang, aber Du wirst sicher Dein Video in kürze bekommen.
Nur zur Info: Die Fahrzeugbreite wir von Aussenkante Spiegel zu Aussenkante Spiegel gemessen.
Die Breite im Fahrzeugschein wird aber von Aussenkante Fahrzeug zu Aussenkante Fahrzeug angegeben. Ein fataler Irrtum wie ich meine.
Und nun zu deinem Fall: Die Reaktion des Busfahrers kann man in Frage stellen. Was aber wäre gewesen, wenn er dich bzw. deine Fahrzeug bei weiteren einengung der Fahrspur eingeklemmt hätte?
Ich denke den Ball flach halten ist die bessere Lösung.
MfG kheinz
Zitat:
@obermuh schrieb am 23. Juli 2017 um 21:44:48 Uhr:
Ich bin mir relativ sicher dass die Beschilderung (Pfeile für die Fahrbahnen) nur bei der Einfahrt eine Breitenbeschränkung angegeben hat, im weiteren Verlauf war mir keine aufgefallen und ich bin mir ganz sicher dass es am Ende der Baustelle keine ausgewiesene Beschränkung mehr gab.
Gilt so eine Beschränkung nicht immer für die komplette Baustelle oder muss die irgendwann wiederholt werden?
Das sie Aufgehoben wird habe ich (zumindest bewusst) noch nie wahrgenommen.
Ja, die meine ich und mir ist auch klar dass das mit Spiegel gemessen wird. Ich sehe inzwischen recht häufig 2,1 und 2,2m (bei mir 2,14m mit Spiegeln). Dort war m.M.n aber auf den Pfeilen innerhalb der Baustelle (gerade Pfeile) und der Ausfahrt (geschwungene Pfeile) gar keine Breitenbeschränkung zu sehen.
Das reine blockieren der linken Spur stört mich auch nicht weiter, das absichtliche abdrängen ist aber schon eine Nummer zu hart.
Da ich ebenfalls vermutete er sieht eine Engstelle kommen, habe ich mich auch erst wieder rechts eingeordnet. Daraufhin fuhr er auch nach rechts und ließ den Caddy Maxi der hinter mir war vorbei (2,07m). Als ich wieder links rüber bin, hat er dann sofort wieder blockiert. Platz wäre auch für meine 7cm mehr noch gewesen...
Ich gehe eigentlich davon aus dass die Beschränkung entfällt wenn ein Schild keine Begrenzung zeigt. Ich sehe auch relativ häufig Baustellen bei denen nur die Ein- und Ausfahrt eine Beschränkung haben und ging da dann davon aus dass ich im Verkauf der Baustelle dann auch links überholen darf.
Nur das Schild 282 hebt AllE zuvor angezeigten Beschränkungen auf.
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../...lverbote-verkehrszeichen.php
Wenn ein Schild die Fahrsspuren (Pfeile) abbildet und auf einer Spur eine Beschränkung ausweist, dann gilt dies meiner Meinung nach so lange bis es ein neues, relevantes Schild gibt. Wenn im weiteren Verlauf dann wieder ein Schild die Fahrspuren ohne Beschränkung abbildet, dann sollte es dort auch keine geben. Oder sehe ich das falsch?
Ich bin bislang davon ausgegangen, dass Wiederholungszeichen des Fahrbahnverlaufs da nichts aufheben. Vielleicht immer falsch verstanden.
Ansonsten: Herr, gebe mir die Gelassenheit ....die alltàglichen Unzulänglichkeiten aller anderen Autofahrer (außer ich). ...
Hier wird sich sicherlich noch einer finden der die Schilderfrage klären kann.
Eventuell ist es wichtig zu erwähnen, es geht mir hierbei nicht darum "Beweismittel" für irgendwas zu sammeln, sondern darum die Situation für mich selbst noch mal zu rekonstruieren. Eventuell gab es ja doch eine Beschränkung und ich hätte sowieso nicht überholen dürfen. Das Verhalten des Busfahrers war zwar nicht ok und, insbesondere am Ende der Baustelle sehr gefährlich, mir geht es aber primär darum ob ich es möglicherweise "provoziert" haben könnte.
Warum bist dann wieder auf die rechte Spur gewechselt,hast doch geschrieben da war ne durchgezogene Linie ?
2,10 max. Breite in der gesamten Baustelle. Und wenn du meinst, dass das für dich nicht gilt... wenns kracht bekommst du 100 % Schuld. In der Rückverschwenkung ist eine ziemlich miese Querneigung drin, möglicherweise hat es den Bus da versetzt und du hast es für dich als Absicht empfunden. In der Verschwenkung überholen ist eh dämlich, sorry. Da muss nur einer ein klein wenig unsicher sein oder eine unverhoffte Querneigung oder auch nur wechselnder Fahrbahnzustand - und der Spiegel ist ab.
Du darfst nie vergessen, dass die Fahrer von LKW und Bussen in aller Regel besser beobachten und einschätzen können, was vor ihnen passiert und Sache ist. Da reicht dann schon ne "Kante" in der Baustellenleitplanke, die einer von der anderen Seite her mal reingedellt hat und der lässt dich nicht an dieser Stelle vorbei. Weils nicht passt bzw. der liebe PKW-Lenker dann doch den Schrecken bekommt wenns eng wird und nach rechts verzieht. Zack, Spiegel ab. Und damit Theater, auf die Rennleitung warten usw. Dann doch lieber gleich den Moment dahinter bleiben.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 24. Juli 2017 um 00:37:55 Uhr:
Warum bist dann wieder auf die rechte Spur gewechselt,hast doch geschrieben da war ne durchgezogene Linie ?
Im Verlauf der Baustelle ist ja keine durchgezogene Linie, die kommt dann erst wieder vor der Verschränkung.
Zitat:
@Fellnasentaxi schrieb am 24. Juli 2017 um 02:52:31 Uhr:
2,10 max. Breite in der gesamten Baustelle. Und wenn du meinst, dass das für dich nicht gilt... wenns kracht bekommst du 100 % Schuld. In der Rückverschwenkung ist eine ziemlich miese Querneigung drin, möglicherweise hat es den Bus da versetzt und du hast es für dich als Absicht empfunden.
Wenn da auf 2,10 begrenzt ist, hatte ich tatsächlich links nichts verloren. Das ist aber auf der anderen Seite noch kein Grund jemanden zu schneiden (und das war eindeutig Absicht, inklusive passendem Handzeichen).
Tja, das sind eben immer diese Konflikte der verschiedenen Verkehrsmittel (Radfahrer-Auto, PKW-LKW usw.).
Versetz dich mal in die Lage eines Bus oder LKW(-Fahrers) oder fahr da mal mit, da biste nämlich froh, wenn da in der Überleitung keiner neben dir ist, weil's da nämlich gern mal kippt und schaukelt und da isses schön, wenn du als Fahrer eines breiten und schweren Gefährts nicht haarscharf an der Begrenzungsmauer entlangfahren mußt, nur weil da ein (auch nicht grad schmaler) PKW meint, sich noch vorbeidrängeln zu müssen, sondern man bissl Platz hast.
Oder war er etwa in Schleichfahrt unterwegs und hat dich durch seine Langsamfahrerei unter den dort erlaubten 80 übermäßig "behindert" ? Und dir etwa 3 Sekunden deiner wertvollen Fahrzeit gekostet ?
Selbst mit meinem alten 3er BMW (Breite mit Spiegeln 1,79m) brech ich mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich da in der Überleitung mal bissl vom Gas gehe(n muß), überhol ich eben paar Meter später (oder fahr dann eben die erlaubten 80 wie der auch, hinterher oder versetzt links, wie auf manchen Schildern empfohlen).
Leben und leben lassen ---> § 1 StVO : Gegenseitige Rücksichtnahme !
Dann wär manches viel entspannter.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 24. Juli 2017 um 10:26:48 Uhr:
....
Leben und leben lassen ---> § 1 StVO : Gegenseitige Rücksichtnahme !
Dann wär manches viel entspannter.
Dann bräuchte aber auch MT keine V&S!
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 24. Juli 2017 um 10:26:48 Uhr:
Tja, das sind eben immer diese Konflikte der verschiedenen Verkehrsmittel (Radfahrer-Auto, PKW-LKW usw.).
Versetz dich mal in die Lage eines Bus oder LKW(-Fahrers) oder fahr da mal mit, da biste nämlich froh, wenn da in der Überleitung keiner neben dir ist, weil's da nämlich gern mal kippt und schaukelt und da isses schön, wenn du als Fahrer eines breiten und schweren Gefährts nicht haarscharf an der Begrenzungsmauer entlangfahren mußt, nur weil da ein (auch nicht grad schmaler) PKW meint, sich noch vorbeidrängeln zu müssen, sondern man bissl Platz hast.
Oder war er etwa in Schleichfahrt unterwegs und hat dich durch seine Langsamfahrerei unter den dort erlaubten 80 übermäßig "behindert" ? Und dir etwa 3 Sekunden deiner wertvollen Fahrzeit gekostet ?
Selbst mit meinem alten 3er BMW (Breite mit Spiegeln 1,79m) brech ich mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich da in der Überleitung mal bissl vom Gas gehe(n muß), überhol ich eben paar Meter später (oder fahr dann eben die erlaubten 80 wie der auch, hinterher oder versetzt links, wie auf manchen Schildern empfohlen).
Leben und leben lassen ---> § 1 StVO : Gegenseitige Rücksichtnahme !
Dann wär manches viel entspannter.
Ich bin vermutlich einer der entspanntesten vielfahrenden Außendienstler der auf unseren Straßen unterwegs ist, eilig hatte ich es da auch nicht. Es war etwas höheres Verkehrsaufkommen und es ging in zwei Kolonnen mit ca. 70 (rechts) und um 80 (links) durch die Baustelle. Vor mir sind auch ein T5 und andere breite Fahrzeuge am Bus vorbei. Ich lasse beim Überholen in Baustellen auch immer so viel Platz zum Vordermann dass ich in einem Zug an dem Bus/LKW vorbeifahren kann und tu dies auch nur wenn ich die gesamte Straße vor mit sehen kann. Wenn ich den Abstand nicht gehabt hätte, hätte der Bus ja auch nicht nach links ziehen können. Keiner (PKW oder LKW) will über einen längeren Zeitraum in der Baustelle nebeneinander fahren müssen. Nebeneinander waren wir am Ende auch nicht weil ich da gleich beschleunigt habe, sonder weil der Bus verständlicherweise langsamer wurde.
Das ich mich da nicht 100% optimal verhalten habe ist mir auch klar, bleibt aber dabei dass ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf biegen und brechen verkehrserzieherische Maßnahmen durchführen muss.
Eigentlich wollte ich ja nur wissen wie die Beschilderung in der Baustelle ist und bin durchaus auch bereit zuzugeben dass ich da auch Fehler gemacht haben könnte (Breitenbeschränkung, nicht vor der Verschränkung zurückfallen lassen etc.). Eventuell fahre ich morgen sowieso selbst noch mal dort lang, dann kann ich mich selbst noch mal vergewissern.
Eventuell findet sich auch noch jemand der aufklären kann ob ein Schild mit aufgezeichnete Fahrspuren (Pfeile in beide Richtungen) ohne Breitenbeschränkung einer vorherige Beschränkung aufhebt oder nicht. Da ich öfter ja häufig in Autobahnbaustellen unterwegs bin, wäre es gut zu wissen ob ich es da immer falsch verstehe!