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Auf Parkplatz Schaden entdeckt: Verursacher daneben.

Themenstarteram 20. November 2014 um 5:58

Guten Morgen, jetzt brauche ich mal eine "Beratung":D

Gestern bin ich zu meinem Gefährt zurück gekommen und habe einen kleinen Schaden an der Tür entdeckt.

Das Auto was neben mir geparkt hat passt augenscheinlich exakt an den Rempler, wenn man dessen Tür öffnet. Ich bin mir so also fast 100% sicher, dass dieser Fahrer den SChaden beim Aussteigen verursacht hat.

In diesem Fall war es wirklich nur eine ganz kleine Stelle und ich bin danach einfach weggefahren, aber wenn ich es geltend machen wollen würde. Wie müsste ich vorgehen???

Direkt dort warten oder reichen Fotos oder das bei der Polizei melden? Ich hoffe ihr könnt mir einen vernünftigen Tipp geben.

Mit freundlichen Grüßen,

Beste Antwort im Thema

Wenn das Nachbarfahrzeug zum Schaden paßt, ist es höchstwahrscheinlich auch der Verursacher. So viel Rumräsonieren muß man da nicht.

Kleiner Tip übrigens: Für Schäden, die ein Mitfahrer beim Türöffnen verursacht, tritt nicht die KFZ-Haftpflicht ein, sondern der Mitfahrer und dessen (hoffentlich vorhandene) Privathaftpflichtversicherung. Und zwar für die Schäden an beiden Fahrzeugen.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. November 2014 um 06:58:45 Uhr:

Ich bin mir so also fast 100% sicher, dass dieser Fahrer den SChaden beim Aussteigen verursacht hat.

In diesem Fall war es wirklich nur eine ganz kleine Stelle und ich bin danach einfach weggefahren, ...

Da kannst du dir jegliche Mühe sparen.

Gruß Metalhead

Warten und den Fahrer ansprechen. Will er wegfahren, ihn und das Auto photographieren und die Polizei rufen.

Oder gleich die Polizei rufen und den Schaden aufnehmen lassen.

Ob die Polizei allerdings dafür ausrückt, ist eine andere Frage.

M. D.

Man kann auch einfach die Schäden dokumentieren, einen Bericht abfassen und die Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Auf der einen Seite sollte die Versicherung zwar versuchen "unberechtigte" Ansprüche abzuwehren, auf der anderen Seite wird die bei so kleinen Schäden und recht eindeutigen Beweisen wohl lieber das kleinere Übel wählen und bezahlen.

Am Ende bekommt sie das Geld ohnehin wieder, sei es nun durch die Rückstufung oder die Kostenübernahme des Versicherten, der vielleicht a) lieber selbst bezahlt, als hochgestuft zu werden und b) natürlich nicht wegen Unfallflucht belangt werden will.

Versuch macht kluch, außerdem gibt es ein Versicherungsforum hier bei Motor-Talk.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. November 2014 um 06:58:45 Uhr:

In diesem Fall war es wirklich nur eine ganz kleine Stelle und ich bin danach einfach weggefahren, aber wenn ich es geltend machen wollen würde. Wie müsste ich vorgehen???

Sowas ist mir genau andersrum passiert. Meine Tochter hat auf einem REWE-Parkplatz die Türe aufgerissen und das benachbarte Fahrzeug beschädigt. Da ich nix zum schreiben dabei hatte bin ich ins Geschäft zurück und habe den Fahrer ausrufen lassen, das er doch bitte zum Fahrzeug kommen möge. Als ich nach ca. 5 Minuten zurück gekommen bin war der Wagen weg.

Da ich mit einem Firmanwagen unterwegs war, habe ich die Polizei gerufen. Als die eintraf kam eine Person hinzu, die in der Reihe hinter mir geparkt hat. Sie hat den Geschädigten gesehen, wie er den Schaden gesehen hat und laut am fluchen war.

Wenige Tage später war ein Schreiben eines Anwaltes bei mir im Briefkasten, das ich doch bitte den Schaden übernehmen sollte. Zuerst dachte ich, das unser Fuhrparkmanagement meine Daten weiter gegeben hatte. Nach einem Anruf stellte sich heraus, das der Fall dort bekannt war aber niemand externes danach gefragt hatte. Der Geschädigte muss die Daten von der Polizei bekommen haben. Mein Kollege meinte nur, das er sich da gerne drum kümmert und ich doch bitte das Anwaltsschreiben vorbeibringen möge. Dann werde ich auch nicht weiter belästigt... Als Antwort bekam der Anwalt zurück, das er doch bitte nachweisen möge, das der Schaden wirklich von unserem Fahrzeug verursacht wurde und nicht von einem baugleichen Modell. Schließlich kam noch ein Gutachter vorbei, der aber einen reparierten Wagen vorfand, an dem keine Spuren des geschädigten mehr zu sehen waren.

Ich muss dazu anmerken, das ich den Schaden beglichen hätte.

Genaugenommen wäre das Unfallflucht. Schliesslich konnte man den Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht antreffen.

Und dafür käme die Polizei sicherlich.

Man sollte aber eher eine gütliche Einigung anstreben. Also wie oben schon beschrieben, Warten und Ansprechen.

Hängt natürlich auch von der Höhe des Schadens ab.

Moin!

Die Schadenshöhe bei einer "Parkbeule" kann der Laie gar nicht abschätzen.

Der Schädiger mag meinen, dass eine solche "Kleinigkeit" kein Thema sei.

Der Geschädigte muss ggf. bei Leasingrückgabe 1.500 Eur für die Repparatur eines hinteren Seitenteils berappen.

Insofern gilt der einfache Grundsatz: Schaden verursacht - dumm gelaufen - Schaden bezahlen.

M. D.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. November 2014 um 09:34:57 Uhr:

Auf der einen Seite sollte die Versicherung zwar versuchen "unberechtigte" Ansprüche abzuwehren, auf der anderen Seite wird die bei so kleinen Schäden und recht eindeutigen Beweisen wohl lieber das kleinere Übel wählen und bezahlen.

Was für Beweise??

Man kann es klar versuchen und darauf hoffen daß der Schädiger es

A) gemerkt hat und

B) Gewillt ist dafür gerade zu stehen

Wenn er seiner Verischerung sagt "ich weiß von nix" (wovon ich ausgehe, wenn er sich nicht von selber meldet) kannst du knicken daß du da irgendetwas siehst.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. November 2014 um 10:35:53 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. November 2014 um 09:34:57 Uhr:

Auf der einen Seite sollte die Versicherung zwar versuchen "unberechtigte" Ansprüche abzuwehren, auf der anderen Seite wird die bei so kleinen Schäden und recht eindeutigen Beweisen wohl lieber das kleinere Übel wählen und bezahlen.

Was für Beweise??

Man kann es klar versuchen und darauf hoffen daß der Schädiger es

A) gemerkt hat und

B) Gewillt ist dafür gerade zu stehen

Wenn er seiner Verischerung sagt "ich weiß von nix" (wovon ich ausgehe, wenn er sich nicht von selber meldet) kannst du knicken daß du da irgendetwas siehst.

Gruß Metalhead

Das würde dann aber auch gelten, wenn man ihn auf frischer Tat ertappt:

Er sagt er wisse von "nix" und fährt einfach weg. :cool:

Na wenn das so einfach geht... :)

PS:

Natürlich müssen die Beweise schon eindeutig sein. Fotos mit den Fahrzeugen, so wie sie auf dem Parkplatz stehen, eventuell Lackspuren am gegnerischen Fahrzeug, man könnte auch einen Zollstock an die jeweiligen Stellen der Fahrzeuge halten (Kratzer/Delle in der eigenen Tür und markante Stelle (Biegung/Sicke/Knick) an der Tür am gegnerischen Fahrzeug).

Letztlich ist es aber immer egal, ob du ihn auf frischer Tat ertappst, die Polizei rufst oder dich selbst an die gegnerische Versicherung wendest. Ohne Beweise wird in keinem Fall etwas rauszuholen sein.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 20. November 2014 um 10:58:31 Uhr:

Er sagt er wisse von "nix" und fährt einfach weg. :cool:

Naja, da kann man die Tür aufmachen und prüfen ob die Stelle passt.

Dann einfach wegfahren wäre dann ja Fahrerflucht.

Wenn eines der beiden Autos bewegt wurde, kannste dir sämtliche Versuche eigentlich sparen.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 20. November 2014 um 11:01

Danke schonmal für die Antworten.

Also sollte ich beim nächsten Mal in dieser Situation:

Genaue Fotos machen und dann bei Polizei vorbei? oder wie komm ich an die Halterdaten?

oder unbedingt auf den FAhrer warten?

Ich hatte mal den gleichen Spass – will Sonntagabends wegfahren und eindecke eine schöne Beule an der rechten Seite, die augenscheinlich mit der Hintertür des neben mir parkenden Wagens (mit Kindersitz auf der Seite) übereinstimmte.

Ein paar Fotos gemacht und ließ ich mir über die Auskunft die Nummer des Gesamtverbandes der Versicherungen geben und konnte darüber die Versicherung des Halters (keinen Namen, etc.) herausfinden. Habe dort dann den Schaden angezeigt. Nach 2 Wochen bekam ich einen Termin von einem der gegnerischen Versicherung gestellte Gutachters, der nach einer Nachstellung der Parksituation dann zu meinen Gunsten feststellte, dass der andere Wagen meinen beschädigt hatte.

Ehrlich gesagt war ich von dem Ausgang überrascht und hatte gedanklich schon eine Abschreibung gemacht.

Zitat:

@Mr. Driveyanuts schrieb am 20. November 2014 um 08:40:48 Uhr:

Warten und den Fahrer ansprechen. Will er wegfahren, ihn und das Auto photographieren und die Polizei rufen.

Oder gleich die Polizei rufen und den Schaden aufnehmen lassen.

Ob die Polizei allerdings dafür ausrückt, ist eine andere Frage.

M. D.

Das ist keine Frage. Polizei rückt auf jeden Fall aus. Legalitätsprinzip - Strafverfolgungszwang

Zitat:

@pico24229 schrieb am 20. November 2014 um 12:01:11 Uhr:

Danke schonmal für die Antworten.

Also sollte ich beim nächsten Mal in dieser Situation:

Genaue Fotos machen und dann bei Polizei vorbei? oder wie komm ich an die Halterdaten?

oder unbedingt auf den FAhrer warten?

Polizei anrufen und die Sache aufnehmen lassen.

klare Trennung: mit der Fahrerflucht hat die Polizei etwas zu tun. Wenn es nur um die zivilrechtliche Schadenregulierung geht dann hat die Polizei damit nichts zu tun und rückt auch nciht unbedingt aus. Fotos machen und ggf. Zeugen suchen kann man schließlich auch selbst.

Wie die Schadensregulierung mittels Zentralruf der Autoversicherer funktioniert steht oben, dafür braucht man besitimmt keine Polizei.

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