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Auf Probezeit geblitzt

Themenstarteram 17. April 2012 um 20:48

Hey ich wurde gestern auf der Autobahn mit 160 geblitzt im Berreich Köln auf der Autobahn. In der nähe war aber kein Hinweisschild auf Tempolimit oder ich habe es übersehen. Ich bin noch in der Probezeit die läuft im Juli eigentlich ab. Meine frage was kann jetzt auf mich zu kommen wenn das Tempolimit 100 oder 120 war.

Kann das sein das dort echt kein Tempolimit irgendwo angegeben war ?

Da ich vor 2 Monaten schonmal zuschnell gefahren bin musste ich ein Bußgeld von 35 Euro zahlen (beim letzten mal)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Hat der TE hier um Moralapostelei und Lebensberatung gebeten...? NEIN!

Also, wie wäre es wenn die üblichen Protagonisten diesbezüglich mal die Finger still halten und sich auf die Beantwortung der Frage des TE beschränken würden...?

Ist das wirklich so schwer...:rolleyes:

... schreibt der Ober-Protagonist, dessen letzte 20 Beiträge aus reiner, absolut unsachlicher Hetzerei und Selbstdarstellung bestehen - RESPEKT!!

:rolleyes:

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Zitat:

Kann das sein das dort echt kein Tempolimit irgendwo angegeben war ?

Die Schilderbrücken mit den variablen Tempolimits sind gerade dort nicht zu übersehen.

Es gilt dort maximal 120 km/h.

Heul, jammer...

Warte ab bis Post kommt.

Am besten wärs du läufst mal ein paar Monate zu Fuss.

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder.

(Strafen für Pkw mit Anhänger und Lkw ab 3,5 t zul. Gesamtgewicht hier beim KBA)

Ab 40 Euro kommen wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)

bis 10 km/h 15,- EUR

11-15 km/h 25,- EUR

16-20 km/h 35,- EUR

21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)

bis 10 km/h 10,- EUR

11-15 km/h 20,- EUR

16-20 km/h 30,- EUR

21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt

26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte

31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte

41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres

2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !

Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

 

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

 

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Wird nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen, ist eine MPU fällig.

Um Köln herum ist eigentlich überall max. 120 und wenn es geblitzt hat, dann war es definitiv in einer TL-Zone, sonst hätte es nicht geblitzt. :rolleyes:

Bin ohnehin der Meinung, dass jemand, der nicht weiß, wie schnell er gerade fahren darf, besser nochmal ein paar Fahrstunden auf der Autobahn nachholen sollte. Wenn es noch dazu der zweite Tempoverstoß während der Probezeit war, dann ist diese Person einfach noch nicht reif, alleine ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen.

am 17. April 2012 um 21:18

Hat der TE hier um Moralapostelei und Lebensberatung gebeten...? NEIN!

Also, wie wäre es wenn die üblichen Protagonisten diesbezüglich mal die Finger still halten und sich auf die Beantwortung der Frage des TE beschränken würden...?

Ist das wirklich so schwer...:rolleyes:

Ich kenne eigentlich keinen Autobahnabschnitt in Deutschland, auf dem die Schilderbrückendichte so hoch ist wie im Bereich um Köln.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Hat der TE hier um Moralapostelei und Lebensberatung gebeten...? NEIN!

Also, wie wäre es wenn die üblichen Protagonisten diesbezüglich mal die Finger still halten und sich auf die Beantwortung der Frage des TE beschränken würden...?

Ist das wirklich so schwer...:rolleyes:

... schreibt der Ober-Protagonist, dessen letzte 20 Beiträge aus reiner, absolut unsachlicher Hetzerei und Selbstdarstellung bestehen - RESPEKT!!

:rolleyes:

am 17. April 2012 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Hat der TE hier um Moralapostelei und Lebensberatung gebeten...? NEIN!

Also, wie wäre es wenn die üblichen Protagonisten diesbezüglich mal die Finger still halten und sich auf die Beantwortung der Frage des TE beschränken würden...?

Ist das wirklich so schwer...:rolleyes:

... schreibt der Ober-Protagonist, dessen letzte 20 Beiträge aus reiner, absolut unsachlicher Hetzerei und Selbstdarstellung bestehen - RESPEKT!!

:rolleyes:

Zumindest habe ICH noch keinen TE nach einer simplen Frage bezüglich der Folgen eines Verstoßes gegen die STVO mit moralinsaurem Sekret und ungebetenen Ratschlägen überschüttet...

Aber so manch einer findet in der Annonymität des www, darin wohl seine Erfüllung... Na gut jedem seine Therapie...:D

Themenstarteram 17. April 2012 um 21:34

Drahkke danke hat mir sehr weiter geholfen ;) Dann stell ich mich schonmal drauf ein :x

Dann weiß ich das nächste mal bescheid sollte ich nochmal richtung Köln fahren.

@Andy:

Tja. Da wo ich wohne gibt es sogut wie keine Autobahnbrücken! Also kanns schonmal passieren.

Wenn man die Umstände nicht kennt wieso man beim ersten mal geblitzt würde würd ich mir solche Kommentare sparen.

am 17. April 2012 um 21:37

Zitat:

Original geschrieben von RonCorleone

Drahkke danke hat mir sehr weiter geholfen ;) Dann stell ich mich schonmal drauf ein :x

Dann weiß ich das nächste mal bescheid sollte ich nochmal richtung Köln fahren.

@Andy:

Tja. Da wo ich wohne gibt es sogut wie keine Autobahnbrücken! Also kanns schonmal passieren.

Wenn man die Umstände nicht kennt wieso man beim ersten mal geblitzt würde würd ich mir solche Kommentare sparen.

Einen Freischuss hat bei mir jeder, ab 2 ist es DUmmheit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz... sonst siehe Drahkke, mehr gibts nicht zu sagen

Solltest du nochmal Richtung Köln fahren? Erst mal laufen ;)

Wenn da mal nicht ein Aufbau- Seminar bzw. eine Probezeitverlängerung kommt.

Ich frage mich, warum es schon wieder ein 3er BMW ist..... hatte ich vor kurzen schon mal hier angesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude

Hat der TE hier um Moralapostelei und Lebensberatung gebeten...? NEIN!

Also, wie wäre es wenn die üblichen Protagonisten diesbezüglich mal die Finger still halten und sich auf die Beantwortung der Frage des TE beschränken würden...?

Ist das wirklich so schwer...:rolleyes:

Glaskugel ist leider gerade kaputt. Woher soll man bitte wissen, wie viel dort erlaubt war?

Es können auch 80 km/h gewesen sein!

am 17. April 2012 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Solltest du nochmal Richtung Köln fahren? Erst mal laufen ;)

Wenn da mal nicht ein Aufbau- Seminar bzw. eine Probezeitverlängerung kommt.

Ich frage mich, warum es schon wieder ein 3er BMW ist..... hatte ich vor kurzen schon mal hier angesprochen.

Wieso sollte es kein 3er BMW mit stinknormalen 116PS sein??

Der Durchschnitt an PS Leistung bei Neuzulassungen liegt bei 138PS IIRC.... Sind 22 drunter....

Zitat:

Original geschrieben von Steelhammor

Zitat:

Original geschrieben von MondiGhiaX

Solltest du nochmal Richtung Köln fahren? Erst mal laufen ;)

Wenn da mal nicht ein Aufbau- Seminar bzw. eine Probezeitverlängerung kommt.

Ich frage mich, warum es schon wieder ein 3er BMW ist..... hatte ich vor kurzen schon mal hier angesprochen.

Wieso sollte es kein 3er BMW mit stinknormalen 116PS sein??

Der Durchschnitt an PS Leistung bei Neuzulassungen liegt bei 138PS IIRC.... Sind 22 drunter....

Erst nachdenken, dann reden!!! Es geht doch nicht um die Leistung, sondern um das Fahrzeugmodell.

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