- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- auf was gibt es Gewährleistung?
auf was gibt es Gewährleistung?
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage an euch. Mein Bekannter hat sich vor 2 Monaten beim Vertragshändler einen Mazda 6 Bj: 2003 gekauft. Jetzt ist ihm das Steuergerät für die Xenonscheinwerfer kaputt gegangen (Kosten 800€). Als er dann den Händler angerufen hat, hat der ihm gesagt, dass er erstmal in einem Katalog schauen muss, ob es auf sowas Gewährleistung gibt. Nach einigen Minuten hat der Verkäufer gesagt, dass es sich dabei um ein Verschleißteil handelt und es darauf keine Gewährleistung gibt. Kann mir einer von euch sagen, wo ich so eine Auflistung der Teile, auf die es Gewährleistung gibt finde?
Ähnliche Themen
14 Antworten
Naja die Worte "Steuergerät" und "Verschleißteil" in einem Satz zu nennen finde ich schon frech.
Ich würde den Händler schriftlich zur Beseitigung des Mangels auffordern (7 Tage Frist) und mündlich ankündigen, dass du eine gerichtliche Überprüfung des Sachverhaltes anstreben wirst.
Danach wirst du sehen, dass dein Steuergerät doch vom Händler aus "Kulanz" gewechselt wird. Dann bitte nicht auf den Begrifflichkeiten rumreiten, und gut ist.
Re: auf was gibt es Gewährleistung?
Zitat:
Original geschrieben von vwdavid
Kann mir einer von euch sagen, wo ich so eine Auflistung der Teile, auf die es Gewährleistung gibt finde?
das steht bei deinem bekannten im kleingedruckten des kaufvertrages....
Selbst wenn da ein Ausschluss von Steuergeräten vereinbart wäre, würde das nichts an meiner Meinung ändern.
seit wann steht im Kaufvertrag was es auf gewährleistung gibt? Das ist ein RECHT, keine Vertragsklausel.
Ein steuergerät ist definitiv kein Verschleißteil, wenn die Garantieversicherung das nicht abdeckt muss es eben der VK.
Aber Achtung: das heißt NICHT dass ein NEUES Teil ohne Kosten eingebaut werden muss
Wo finde ich denn so eine Liste auf was es Gewährleistung gibt und auf was nicht?
Zitat:
Original geschrieben von vwdavid
Wo finde ich denn so eine Liste auf was es Gewährleistung gibt und auf was nicht?
die hat der händler vorliegen!
anderweitig steht das im kleingedruckten drinne....
Zitat:
Wo finde ich denn so eine Liste auf was es Gewährleistung gibt und auf was nicht?
Nirgends :-) Gewährleistung ist im BGB und NICHT in irgendwelchen obskuren Listen oder kleingedruckten Vertragsklauseln geregelt.
Gewährleistuing besagt dass das Fahrzeug bei Übergang der Gefahr in Vertragsgemäßem Zustand war - hierfür haftet der VK. Was gemnau der Vertragsgemäße Zustand ist darüber streiten die gerichte.
wenn bei einem Auto mit 5 Jahren die Bremsklötze verschlissen sind ist das sicher der bedingugngsgemäße Zustand solange nichts anderes vereinbart ist. ist aber ein Teil defekt das keinem wesentlichen Verschleiß unterliegt (Steuergeräte, Tachozeiger, Aschenbecher in Nichtraucherautos,..) ist sicher von einer einwandfreien Funktion auszugehen.
Kurz: es gibt keine solche Liste (NICHT verwechseln mit den Garantiebedinungen der cargarantie, das sind freiwillige Leistungen)
Re: auf was gibt es Gewährleistung?
Zitat:
Original geschrieben von vwdavid
Als er dann den Händler angerufen hat, hat der ihm gesagt, dass er erstmal in einem Katalog schauen muss, ob es auf sowas Gewährleistung gibt. Nach einigen Minuten hat der Verkäufer gesagt, dass es sich dabei um ein Verschleißteil handelt und es darauf keine Gewährleistung gibt.
Wieder mal ein Paradebeispiel, daß die Dreistigkeit bei einigen Händlern keine Grenzen kennt...
Irgendwie hab ich das Gefühl das Garantie und "Gewährleistung" wild durcheinander gewürfelt wird. Auch vom Händler. Sonst würde er nicht in seine "Liste" schauen.
Abgesehen davon heisst es Sachmangelhaftung!
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Irgendwie hab ich das Gefühl das Garantie und "Gewährleistung" wild durcheinander gewürfelt wird. Auch vom Händler. Sonst würde er nicht in seine "Liste" schauen.
Abgesehen davon heisst es Sachmangelhaftung!
Gruß
Ercan
Häh?
Worauf bezieht sich den die Sachmangelhaftung? Auf Garantie??? Oder ehert auf die Gewährleistung????
Ist schon son Ding mit der Begrifflichkeit.
Der Begriff "Gewährleistung" ist bei sehr vielen noch im Kopf verankert. Den Begriff gibt es nicht mehr, es heisst wie im BGB §434 beschrieben Sachmangelhaftung.
Bitte genau(!) durchlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Gruß
Ercan
Der Unterschied ist ja klar. Jetzt stellt sich nur die frage, auf was der Händler Gewährleistung geben muss. Hier wird oft geschrieben, dass es auf Verschleißteile keine Gewährleistung gibt. Ist denn ein Motor kein Verschleißteil? Wenn ich mir einen Audi A8 Bj: 2003 mit 250000km für 20000€ kaufe, muss der Händler auf den Motor auch Gewährleistung geben oder? Die meisten Teile am Fahrzeug sind Verschleißteile (Türscharniere, Lichtmaschine, Kat ...). Es muss doch irgendwo festgeschrieben sein, auf was der Händler mir Gewährleistung geben muss.
das ist wieder typische Händler- Strategie, alles was ihres Wissens nach konstruktionsbedingt oder mängelbeaftet vorzeitig ausfallen kann, wird kurzerhand als Verschleissteilteil degradiert.
Aber wenn die 3 Jahre Garantie schon abgelaufen sind, wird man wohl oder übel in den sauren Apfel beissen müssen, ausser es gibt noch was auf Kulanz.
MfG Tellerfeder
Zitat:
Wenn ich mir einen Audi A8 Bj: 2003 mit 250000km für 20000€ kaufe, muss der Händler auf den Motor auch Gewährleistung geben oder?
Ja, der Händler muss dir Gewährleistung auf den Motor geben, ABER wenn Motor verreckt kriegst KEINEN neuen sondern nur einen mit der gleichen Laufleistung eingebaut. Und schon haben wird das Problem:
Austauschmotor wäre eine Wertsteigerung (zumindest bei dem Kilometerstand), keiner wird dir aber auf "Garantie" (nenn ich jetzt mal so, egal obs rechtlich einwandfrei ist oder auch nicht) eine Wertsteigerung zukommen lassen, auf gut deutsch, du kriegst zwar Austauschmotor, aber du zahlst dafür kräftig drauf. Ums mal deutlicher darzustellen, gebrauchten Motor mit der gleichen Laufleistung wirst zu 99,99 % nicht bekommen.
MFG