- Startseite
- Forum
- Auto
- Opel
- Vectra
- Vectra C & Signum
- Auf Wiedersehen! Der Signum 2.2 DTI geht nach Litauen, Restteile vorhanden.
Auf Wiedersehen! Der Signum 2.2 DTI geht nach Litauen, Restteile vorhanden.
Hallo Motor-Talk,
ich wollte mich aus diesem Forum verabschieden da ich gerade meinen Signum 2.2 DTI nach knapp 11 Jahren und 262.000km nach Litauen verkauft habe.
Danke an alle für die zahlreichen Informationen, hat mir z.B. bei der Drosselklappe und vielen weiteren Themen immer geholfen.
Da der Wagen diesen Monat zum Tüv gemusst hätte und doch viele Dinge schon kaputt waren bzw. verschlissen sind musste das Auto jetzt weg. Hab inklusive Winterreifen noch 2.500€ bekommen, was ich für einen fairen Preis halte.
Hier mal eine Übersicht was noch zu tun wäre und warum ich das Auto verkauft habe:
- Hinterer Scheibenwischer ohne Funktion
- Stoßdämpfer vorne undicht
- Lenkgetriebe undicht
- Navigation liest keine CD's mehr
- Bremsen rundherum müssen neu
- Flexrohr hält vielleicht noch 1/2 Jahr
- Drosselklappe schon ohne Funktion
- Starkes Nageln (Hydrstößel oder Einspritzdüsen)
- Nummernschildbeleuchtung stark korodiert
- Gebrochene Stoßstange vorne
Denke das reicht als Verkaufsgrund. Hoffe nur das die Litauer das Auto wirklich abmelden
Jetzt gehts wohl leider zu einem Insignia (so eng innen) oder nem Nissan Qashqai+2 (innen Plastikbombe).
Also bis dann, ich werde hier natürlich noch weiter reinschauen.
Ich habe noch eine neue Drosselklappe für den 2.2 DTI und eine gebrauchte vordere Stoßstange inkl. PDC. Bei Interesse einfach eine kurze PN.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von altae
Zitat:
Original geschrieben von draine
Die meisten Mängel sind aber normaler Verschleiß ...
Trotzdem lohnt es sich niemals, in ein Auto mit 260000 km noch solche Summen zu investieren. Allein die benötigten Teile sind mehr Wert als das ganze Fahrzeug :-)
Wenn man das beim FOH machen läßt ganz sicher. Mit selbst beschafften Teilen und ner günstigen freien Werkstatt sieht die Rechnung schon wieder anders aus. Und in Litauen erst recht
Ähnliche Themen
15 Antworten
Die von dir aufgezählten Mängel reichen schon als Grund für Verschrottung. Daher hast du sehr guten Deal gemacht.
ähm... Du übergibst den Wagen doch wohl nicht zugelassen ????
DAs geht auf jeden Fall in die Hose .
Melde den ab und hol ein Kurzzeitkennzeichen, welches Du denen schenkst ... alles andere wird vermutlich zu Schwierigkeiten führen ....
Für Export würde ich auch nicht meine Kennzeichen dranlassen. Hoffe dass du einen anständigen Kaufvertrag mit alle Daten hast,wie Ausweissnummer und s.w. vom Käufer.
Hoffentlich habe ich da keinen großen Fehler gemacht! Habe alles mit Ausweisnummer etc. vorhanden. Hab es auch schon meiner Versicherung und der Zulassungsstelle gemeldet.
Was mach ich denn wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet wird?
dann wirst Du viele Rennereien haben .....
Zitat:
Original geschrieben von ulridos
dann wirst Du viele Rennereien haben .....
Danke für den Tip.
Ich gehe davon aus das ich dann mit der Versicherung, Zulassungsstelle und Polizei sprechen muss?
Irgendwelche Tips?
jetzt hilft erstmal nur abwarten ....
vielleicht geht ja auch alles glatt ....
vielleicht parkt Dein Ex-Auto auch morgen Nacht in irgendeinem Juwelier-Fenster .....
Vorher nachdenken hilft mehr .... jetzt kannst Du nur auf FAll1 hoffen
Hatte ich jetzt auch.
Hab nen Audi 80 verkauft an nen Polen.
Wichtig ist, dass im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum des Verkaufs stehen. Des Weiteren
muss im Kaufvertrag aufgeführt sein, dass der Käufer nach einer festgelegten Zeit das Fahrzeug abmeldet.
Bei mir war es so, dass nach 3 Tagen das Fahrzeug spätestens abegmeldet sein sollte. Ist natürlich nicht passiert.
Somit musste ich dies der Versicherung melden, welche wiederum den Käufer auffortert, das Fahrzeug um- bzw. abzumelden. Sollte er darauf nicht reagieren, wird das Fahrzeug seitens der Versicherung zwangsabgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben.
Rein rechtlich würde dir das Fahrzeug dann immer noch gehören, da nicht alle Dinge aus dem Kaufvertrag erfüllt waren.
Bei mir hat die Versicherung (HUK) das Fahrzeug Zwangsstilllegen lassen und zur Fahndung ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde ich gefragt, ob ich es, wenn es wieder gefunden wird, zurück haben möchte.
Zumindest, bist du, wenn im Kaufvertrag alles richtig (mit Uhrzeit und Datum) festgehalten wurde, aus dem Schneider.
Gruß, butze
Die meisten Mängel sind aber normaler Verschleiß ...
Zitat:
Original geschrieben von draine
Die meisten Mängel sind aber normaler Verschleiß ...
Trotzdem lohnt es sich niemals, in ein Auto mit 260000 km noch solche Summen zu investieren. Allein die benötigten Teile sind mehr Wert als das ganze Fahrzeug :-)
Zitat:
Original geschrieben von altae
Zitat:
Original geschrieben von draine
Die meisten Mängel sind aber normaler Verschleiß ...
Trotzdem lohnt es sich niemals, in ein Auto mit 260000 km noch solche Summen zu investieren. Allein die benötigten Teile sind mehr Wert als das ganze Fahrzeug :-)
Wenn man das beim FOH machen läßt ganz sicher. Mit selbst beschafften Teilen und ner günstigen freien Werkstatt sieht die Rechnung schon wieder anders aus. Und in Litauen erst recht
Zitat:
Original geschrieben von butze0402
Hatte ich jetzt auch.
Hab nen Audi 80 verkauft an nen Polen.
Wichtig ist, dass im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit und das Datum des Verkaufs stehen. Des Weiteren
muss im Kaufvertrag aufgeführt sein, dass der Käufer nach einer festgelegten Zeit das Fahrzeug abmeldet.
Bei mir war es so, dass nach 3 Tagen das Fahrzeug spätestens abegmeldet sein sollte. Ist natürlich nicht passiert.
Somit musste ich dies der Versicherung melden, welche wiederum den Käufer auffortert, das Fahrzeug um- bzw. abzumelden. Sollte er darauf nicht reagieren, wird das Fahrzeug seitens der Versicherung zwangsabgemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben.
Rein rechtlich würde dir das Fahrzeug dann immer noch gehören, da nicht alle Dinge aus dem Kaufvertrag erfüllt waren.
Bei mir hat die Versicherung (HUK) das Fahrzeug Zwangsstilllegen lassen und zur Fahndung ausgeschrieben. Gleichzeitig wurde ich gefragt, ob ich es, wenn es wieder gefunden wird, zurück haben möchte.
Zumindest, bist du, wenn im Kaufvertrag alles richtig (mit Uhrzeit und Datum) festgehalten wurde, aus dem Schneider.
Gruß, butze
Danke butze, das beruhigt mich! Kaufvertrag mit allen Details habe ich...
ich kann nur von meinem Fall, 1995 berichten:
Auto auf einem Auto-Markt an eine private Person verkauft. Festgehalten wurde, dass die Person diesen spätestens nach drei Werktagen abmeldet und dass alle Schäden und Verstoße, die in dieser Zeit passieren, nicht zu meinen Lasten gehen. Anders wollte ich den Wagen nicht abgeben, hätte es erst abgemeldet.
So, das Auto ging nach Berlin und nach drei Wochen hatte ich meinen nächsten Wagen. Bin dann mit den Papieren zur meiner Versicherung um diesen anzumelden. Bei Nachfrage, ob der "alte" schon abgemeldet ist (hatte noch keine grüne Abmeldebescheinigung), verneinte man mir das. Da ich zufällig den Kaufvertrag mit hatte, hatte der Versicherungskaufman diesen eingescannt und mir zugesichert, dass der Wagen, !!achtung!!, ab dem Tag, wo die Abmeldefrist abgelaufen war (also rückwirkend), abgemeldet wird! Suppi!
So war es auch! Hatte von der Zulasungsbehörde die Abmeldebestätigung sammt Steuererstattung ab dem besagten Datum bekommen.
Wenn es doch schon 1995 ging, wieso ist es heute so komplitziert?! Oder ist es immer noch so?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von WHammi
...
Wenn es doch schon 1995 ging, wieso ist es heute so komplitziert?! Oder ist es immer noch so?
Gruß
Genau das sagte ich ja.
Das Fahrzueg wird zwangsabgemeldet und dann zur Fahndung ausgeschrieben, da es ohne Zulassung und Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist.