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Aufahrunfall ungebremst hinten rein !!!!Versicherung hat seit 5 monaten nicht gezahlt

Themenstarteram 8. März 2010 um 10:15

Hallo leute hatte vor vier monaten einen unfall.Jemand ist mir ungebremst hinten reingefahren die sache war beim Staatsanwalt schuldfrage ist eindeutig der mir draufgefahren ist hat 300 euros bußgeld bekommen sie sache ist unstreitig aber die verschierung hat weder schmerzengeld weder den wagen gezahlt und jetzt sind es 5 monate mein anwalt meint wir sollen klagen gegen was meint ihr ist das normal das die solange brauchen.bitte um antworten

Hallo,
dies hier ist kein Countup-Forum - nach jedem Monat ein Thread.
Es wird bitte hier weitergemacht oder gar nicht.

***GESCHLOSSEN***

Grüße

Schreddi

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10 Antworten

Warst du wirklich einen Monat vor dem Unfall schon beim Anwalt.

Dann wird die Versicherung wohl kaum zahlen, da du damit den Beweis erbracht hast, den Unfall provoziert zu haben.

 

Nun im Ernst:

Hat die Versicherung überhaupt schon reagiert?

Hat der Verursacher den Schaden schon gemeldet?

Wurde ein Gutachter eingeschaltet?

 

PS

Es wäre schön, wenn du deinen Text etwas gliedern würdest, Satzzeichen kosten nichts extra ;)

Themenstarteram 8. März 2010 um 10:26

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Warst du wirklich einen Monat vor dem Unfall schon beim Anwalt.

Dann wird die Versicherung wohl kaum zahlen, da du damit den Beweis erbracht hast, den Unfall provoziert zu haben.

Nun im Ernst:

Hat die Versicherung überhaupt schon reagiert?

Hat der Verursacher den Schaden schon gemeldet?

Wurde ein Gutachter eingeschaltet?

PS

Es wäre schön, wenn du deinen Text etwas gliedern würdest, Satzzeichen kosten nichts extra ;)

Lach der wagen war ja erst ein monat alt audi A 6 nein ich war zwei tage danach beim anwalt.Sicher die akte war schon beim Gericht die haben den hintermann zu 300 euro verdonert.Sicher haben die den schaden schon gemeldet.Ja ein gutachten liegt auch vor 9000,- euros Porvoziert mit drei kinder im auto

wenn ein junger spunnt meint die augen wo anders zu haben ich bitte dich

am 8. März 2010 um 10:42

In irgendeiner Form wird sich die Versicherung doch mittlerweile gegenüber deines Anwaltes erklärt haben. Daraus müsste sich der Grund ergeben, warum bisher keine Regulierung erfolgte. Wurde die Eintrittspflicht schon dem Grunde nach bestätigt, also die Haftung zu 100% anerkannt? Oder erkennt die Versicherung die Schadenshöhe nicht an? Wie auch immer, hier fehlen mir paar inhaltliche Informationen. Nur: Die Versicherung zahlt nicht! - das reicht nicht.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 8. März 2010 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

In irgendeiner Form wird sich die Versicherung doch mittlerweile gegenüber deines Anwaltes erklärt haben. Daraus müsste sich der Grund ergeben, warum bisher keine Regulierung erfolgte. Wurde die Eintrittspflicht schon dem Grunde nach bestätigt, also die Haftung zu 100% anerkannt? Oder erkennt die Versicherung die Schadenshöhe nicht an? Wie auch immer, hier fehlen mir paar inhaltliche Informationen. Nur: Die Versicherung zahlt nicht! - das reicht nicht.

Gruß

traumzauber

Annerkant ja aber erfolgt keine zahlung .Nein auch die schadenshöhe habe die sich nicht geäußert.

weiß auch net was da läuft die frist ist auch abgelaufen vom anwalt.Und jetzt ????Ich merke langsam das mein anwalt auch nicht taugt

Zitat:

Original geschrieben von efe2

Zitat:

weiß auch net was da läuft die frist ist auch abgelaufen vom anwalt.Und jetzt ????Ich merke langsam das mein anwalt auch nicht taugt

da muss ich dir Recht geben. Mit dem Anwalt hast du wohl Pech gehabt. Ihm fehlt wohl die Zeit oder Lust sich intensiv mit deinem Fall zu beschäfigen.

 

Nicht vergessen, rückwirkend die Zinsen in Rechnung zu stellen. Dein Anwalt weiß, wieviel Prozent

am 8. März 2010 um 11:01

Den letzten Satz finde ich beeindruckend. Sicher, es gibt gute Anwälte, aber manchmal überkommt mich die Gewissheit, dass sie nicht die Mehrheit in diesem Berufsstand darstellen.

Zurück zu deinem Problem.

Hat dein RA dir den Schriftwechsel mit der Versicherung komplett in Kopie gegeben? Also wartet die Versicherung nicht mehr auf die Ermittlungsakte, weil die Haftung anerkannt ist? Es gibt ein Gutachten mit klarem Rep.schaden? Hat der Gutachter sein Geld schon bekommen? Ist das Fahrzeug schon repariert? Eine Kostenübernahme wurde vermutlich gegenüber der Werkstatt nicht durch die Versicherung gegeben? Oder wolltest du eine fiktive Abrechnung?

Ist das Fahrzeug finanziert und wie hat sich die Bank bzw. der Leasinggeber geäußert?

Das Dilemma ist, dass du selbst keine Möglichkeiten hast, mit der Versicherung zu kommunizieren. Das kannst du nur tun, wenn du keinen rechtlichen Beistand hast.

Themenstarteram 8. März 2010 um 11:08

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Den letzten Satz finde ich beeindruckend. Sicher, es gibt gute Anwälte, aber manchmal überkommt mich die Gewissheit, dass sie nicht die Mehrheit in diesem Berufsstand darstellen.

Zurück zu deinem Problem.

Hat dein RA dir den Schriftwechsel mit der Versicherung komplett in Kopie gegeben? Also wartet die Versicherung nicht mehr auf die Ermittlungsakte, weil die Haftung anerkannt ist? Es gibt ein Gutachten mit klarem Rep.schaden? Hat der Gutachter sein Geld schon bekommen? Ist das Fahrzeug schon repariert? Eine Kostenübernahme wurde vermutlich gegenüber der Werkstatt nicht durch die Versicherung gegeben? Oder wolltest du eine fiktive Abrechnung?

Ist das Fahrzeug finanziert und wie hat sich die Bank bzw. der Leasinggeber geäußert?

Das Dilemma ist, dass du selbst keine Möglichkeiten hast, mit der Versicherung zu kommunizieren. Das kannst du nur tun, wenn du keinen rechtlichen Beistand hast.

Noch nicht mal dazu ist es gekommen kein schriftwechsel mit der gegner seite toll ne.

Sicher hat der gutachter sein geld von mir bekommen habe es vorgelegt.Nein der Audi A 6 aus 2009 ist kaputt hinten im hof.Der ist finanziert logisch.Nein ich wollte nichts fiktives von den klar die gelder die ich zu bekommen habe.Die Akte war erst beim Gericht der hintermann hat klar schuld bekommen über aktenlage.Die Akte hatte auch mein anwalt sich kopiert.So jetzt habe ich auch ja noch ein problem die frist ist abgelaufen????????was machen ?????? leider habe ich große wut könnte platzen vor wut.Es gibt doch fristen gesetzte und alles wo finde ich so was mein anwalt hat kein plan wirklich .

Wie bist du denn an den Anwalt geraten?

Ist es ein Fachanwalt für Verkehrsrecht/Versicherungsrecht?

Evtl. Anwaltwechsel überlegen.

am 8. März 2010 um 11:34

Jetzt beruhige dich mal. Die Frist ist die, die der RA der Versicherung gesetzt hat. Na und? Deine eigentliche Frist zur Geltendmachung deiner Ansprüche beträgt 3 Jahre, da ist noch Luft, zumal ja die Ansprüche selbt durchaus geltend gemacht wurden. So hofft man zumindest.

Ich schätze, das Wichtigste ist jetzt, Klarheit über den Stand zu erhalten. Du musst deinen RA zwingend veranlassen, dir mitzuteilen, was er konkret in deiner Sache gearbeitet hat und wann. Dazu gehört der Schriftwechsel in Kopie. Irgendwas läuft bei euch Beiden gerade mächtig schief und den Grund dafür erkenne ich nicht. Wenn nichts mehr geht, kannst du ihm natürlich auch das Mandat entziehen. Dann geht natürlich alles wieder auf Anfang zurück.

Warum hast du den Gutachter selbst bezahlt? Auch hier ist eine Abtretung absolut üblich. Nochmal die Frage nach den Zahlen im Gutachten. Totalschaden oder Reparaturschaden? Was sagt die Bank? Welches Auto nutzt du derzeit?

Zum Verständnis für dich noch eine kurze Anmerkung: Strafrechtlich betrachtet mag die Sache klar sein. Der Bußgeldbescheid wird evtl. sogar zwischenzeitlich rechtskräftig sein. Das bedeutet in der Konsequenz aber nicht, dass hier 100% Haftung seitens der Versicherung erkannt werden müssen. Im Zivilrecht gibt es nicht nur schwarz und weiß. Da mir zum eigentlichen Hergang nichts bekannt ist, außer, dass er dir drauf gefahren ist, kann ich nicht einschätzen, ob es hier auf eine Mithaftung deinerseits hinauslaufen wird.

Gruß

traumzauber

am 8. März 2010 um 11:41

Jeder Schriftwechsel sollte von einem Anwalt selbstverständlich in Kopie dem Mandanten mitgeteilt werden, welche Schriftstücke liegen dir vor? Falls keine  bitte den  RA sofort dazu bewegen das seine Tipse den Hintern in Richtung Kopierer bewegen soll.;)

 

Sollte sich der RA daraufhin nicht bewegen wäre der nächste Schritt die zuständige Anwaltskammer einzuschalten und einen anderen Anwalt zu beauftragen um den Fall weiterzuführen.

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