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Auffahrunfall Abstufung von SF22 auf SF11 lohnend oder selbst regulieren für 450€ ?
Hallo,
ich hatte heute leider einen verschuldeten Auffahrunfall mit leichteren Blechschaden. Ich war mit dem Unfallgegner im Anschluss bei einer Werkstatt und der Mann hat gesagt, er würde es für 450€ reparieren (nur sein Fahrzeug, meins würde nochmal mit zusätzlichen 200-300€ zu Buche schlagen).
Die Versicherung hatte ich angerufen, leider hatte ich keinen Rabattschutz im Tarif und würde von SF22 um 11 Jahre (!) zurückgestuft.
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
MfG, amar7
PS: Außerdem habe ich (Führerscheinerwerb 2010) seitdem immer mit einem KfZ gefahren auf den Namen meines Vaters als Versicherungsnehmer und mich als Halter. Kann ich mich davon jetzt langsam lösen, ohne bei SF0 anzufangen?
Beste Antwort im Thema
Lohnt sich auf alle Fälle.
Auch ohne die genauen Zahlen zu deinem Vertrag zu kennen.
Vom Vater kannst du maximal ca. SF 6 übernehmen. Lohnt sich also nicht.
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35 Antworten
Lohnt sich auf alle Fälle.
Auch ohne die genauen Zahlen zu deinem Vertrag zu kennen.
Vom Vater kannst du maximal ca. SF 6 übernehmen. Lohnt sich also nicht.
Moin,
naja, wenn eh nur SF 6 übernommen werden kann, lohnt sich der Rückkauf eigentlich nicht. Die SF-Klassen zwischen 6 und 22 verfallen bei Übernahme. Daher ist es egal ob der Vertrag eine SF 22 oder eine SF 11 hat. . .
In der Konstellation würde ich aber den Schaden übernehmen und so lange es geht auf "Vater" weiter fahren.
Grüße
Lex
Bei 450.- Euro würde ich wohl versuchen, die SF 22 zu retten.
Wenn Du bei Deinem Fahrzeug den SFR übernehmen willst, würdest Du vermutlich bei FS-Datum 2010 SF 5 übernehmen können. Du würdest wohl eine SF-Klasse verlieren.
Aber vielleicht findest Du auch einen Versicherer, der die Übertragung des SFR auf Basis einer Sondereinstufung für Fahranfänger durchführt. Dann könnten es SF 6 werden, wenn Du die Fahrerlaubnis im 1. Kalenderhalbjahr 2010 erhalten hast.
Der Unterschied von SF 22 und SF 11 in der neuen Staffel beträgt 9%.
Das bedeutet bei einem 100% Beitrag zahlst du 2017 90,00 Euro mehr. Musst es dir halt selbst ausrechnen.
Mehr wie 5 Jahre würde ich aber in der Berechnung nicht annehmen, man weis nicht, was passiert.
Wenn du den SF auf dich übertragen lassen willst, solltest du es nicht im Schadensjahr machen, denn dann wird dir der Schaden bestimmt angerechnet. 2017 könntest du von den verbleibenden SF 11, bei einigen Versicherer SF 7 übernehmen, wenn das FS-Datum vor dem 31.07 liegt.
Es kommt auf Deine Prämie an. Lass Dir doch von der Versicherung den Rückstufungsschaden berechnen. Die haben ein Programm, da brauchen sie nur die aktuelle Prämie, die SF-Klasse und die Schadenanzahl eingeben und die können Dir sagen, was Du in den nächsten 20 Jahren bei unverändertem Beitrag mehr zahlst.
Wenn er 20 Jahre das gleiche Auto fährt und der Beitrag immer gleich bleibt würde das dann sogar stimmen.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Der Unterschied von SF 22 und SF 11 in der neuen Staffel beträgt 9%.
Ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich!
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Das bedeutet bei einem 100% Beitrag zahlst du 2017 90,00 Euro mehr. Musst es dir halt selbst ausrechnen.
Was ist das für eine Rechnung?
Da fehlt was!
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Wenn du den SF auf dich übertragen lassen willst, solltest du es nicht im Schadensjahr machen, denn dann wird dir der Schaden bestimmt angerechnet. 2017 könntest du von den verbleibenden SF 11, bei einigen Versicherer SF 7 übernehmen, wenn das FS-Datum vor dem 31.07 liegt.
Die meisten Versicherer werden den Schaden anrechnen!
Dann gibt es weder SF6 noch SF7, sondern SF6 oder SF7 + 1 Schaden!
Auch spielt es bei der Überlegung eine große Rolle, ob aktuell eine Vollkasko besteht. Falls nicht, gibt es auch die Rückstufung in der Vollkasko!
450,- € lohnen sich langfristig bestimmt zum zurück zahlen.
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 3. Mai 2016 um 10:04:20 Uhr:
Wenn er 20 Jahre das gleiche Auto fährt und der Beitrag immer gleich bleibt würde das dann sogar stimmen.
Nicht mal dann!
Bei der ersten Änderung einer Typ oder Regionalklasse stimmt die Rechnung schon nicht mehr.
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 00:36:56 Uhr:
Hallo,
ich hatte heute leider einen verschuldeten Auffahrunfall mit leichteren Blechschaden. Ich war mit dem Unfallgegner im Anschluss bei einer Werkstatt und der Mann hat gesagt, er würde es für 450€ reparieren (nur sein Fahrzeug, meins würde nochmal mit zusätzlichen 200-300€ zu Buche schlagen).
Die Versicherung hatte ich angerufen, leider hatte ich keinen Rabattschutz im Tarif und würde von SF22 um 11 Jahre (!) zurückgestuft.
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
Um was geht es hier? Um Deine Kraftfahrthaftpflicht? Du kannst den Schaden erst mal von der Versicherung regulieren lassen und hast dann 6 Monate Zeit ihn zurück zu kaufen. Wenn es geht würde ich aber die 450 Euro unter der Hand selbst zahlen, sonst kommen evt. noch Anwaltskosten, Gutachten, Nutzungsausfall, usw. dazu!
Lass Dir aber bescheinigen, dass mit der Zahlung der Unfallschaden vom ... abgegolten ist und keine weiteren Forderungen erhoben werden.
Was ist mit Deinem Fahrzeug. Hast Du eine Vollkasko? Die Selbstbeteiligung dürfte bei mind. 300 Euro liegen, also selbst bezahlen.
Zitat:
PS: Außerdem habe ich (Führerscheinerwerb 2010) seitdem immer mit einem KfZ gefahren auf den Namen meines Vaters als Versicherungsnehmer und mich als Halter. Kann ich mich davon jetzt langsam lösen, ohne bei SF0 anzufangen?
Du kannst den SFR von Deinem Vater übernehmen. Führerscheinerwerb in 2010, im 1. oder 2. Halbjahr?
bis 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1, in 2012 SF 2, in 2013 SF 3, in 2014 SF 4, in 2015 SF 5, in 2016 SF 6 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 7 oder mit Schadenrückstufung SF 2.
nach dem 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1/2, in 2012 SF 1, in 2013 SF 2, in 2014 SF 3, in 2015 SF 4, in 2016 SF 5 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 6 oder mit Schadenrückstufung SF 2.
Noch fragen?
Jup.
1. Welche Anwalts und Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden?
2. Warum sollten die ihn stören, wenn er den Schaden zurück kaufen will?
3. Warum 6 Monate? Das regelt doch jeder Versicherer, wie er will. Es gibt auch viele mit 12 Monaten.
4. Wieso Rückstufung in SF2? Kennst du die AKBs von seinem Tarif? Die Rückstufung ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 13:22:29 Uhr:
Jup.
1. Welche Anwalts und Gutachterkosten bei einem Bagatellschaden?
Du bist vom Fach? Bei jedem KH-Schaden hat der Geschädigte das Recht auf einen Anwalt. Wenn er nicht vom Fach ist, kann er somit sicher gehen, dass nichts vergessen wird.
Zitat:
2. Warum sollten die ihn stören, wenn er den Schaden zurück kaufen will?
Wer soll wen stören? Was hast Du gelesen?
Zitat:
3. Warum 6 Monate? Das regelt doch jeder Versicherer, wie er will. Es gibt auch viele mit 12 Monaten.
Es sind 6 Monate. Beil welchem Versicherer sollen es 12 Monate sein?
Zitat:
4. Wieso Rückstufung in SF2? Kennst du die AKBs von seinem Tarif? Die Rückstufung ist je nach Versicherer und Tarif unterschiedlich.
Falsch, sie ist nicht je nach Tarif und Versicherer unterschiedlich sondern, kann unterschiedlich sein.
Hier wurde die GDV Empfehlung zugrunde gelegt der 90% der Versicherer folgen. Tarife ab 2014.
Und ja die tatsächlich Rückstufung wäre gemäß Bedingungen. Und warum habe ich neuen Tarif gerechnet, weil wenn er auf sich abschließt den neuesten Tarif bekommt, keinen alten!
Gutachter und Anwaltskosten können dem TE egal sein, falls er den Schaden zurück kaufen will.
12 Monate z.B. beim Komfort Tarif der Generali.
Du musst schon dazu schreiben, dass du die Standard SF Staffel vom GDV meinst.
So wie du es schreibst, klinkt das so, als wäre es immer so.
viele Versicherer haben aber bei den Basis Tarifen eine höhere Rückstufung.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 13:00:00 Uhr:
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 00:36:56 Uhr:
Hallo,
ich hatte heute leider einen verschuldeten Auffahrunfall mit leichteren Blechschaden. Ich war mit dem Unfallgegner im Anschluss bei einer Werkstatt und der Mann hat gesagt, er würde es für 450€ reparieren (nur sein Fahrzeug, meins würde nochmal mit zusätzlichen 200-300€ zu Buche schlagen).
Die Versicherung hatte ich angerufen, leider hatte ich keinen Rabattschutz im Tarif und würde von SF22 um 11 Jahre (!) zurückgestuft.
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
Um was geht es hier? Um Deine Kraftfahrthaftpflicht? Du kannst den Schaden erst mal von der Versicherung regulieren lassen und hast dann 6 Monate Zeit ihn zurück zu kaufen. Wenn es geht würde ich aber die 450 Euro unter der Hand selbst zahlen, sonst kommen evt. noch Anwaltskosten, Gutachten, Nutzungsausfall, usw. dazu!
Lass Dir aber bescheinigen, dass mit der Zahlung der Unfallschaden vom ... abgegolten ist und keine weiteren Forderungen erhoben werden.
Was ist mit Deinem Fahrzeug. Hast Du eine Vollkasko? Die Selbstbeteiligung dürfte bei mind. 300 Euro liegen, also selbst bezahlen.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 13:00:00 Uhr:
Zitat:
PS: Außerdem habe ich (Führerscheinerwerb 2010) seitdem immer mit einem KfZ gefahren auf den Namen meines Vaters als Versicherungsnehmer und mich als Halter. Kann ich mich davon jetzt langsam lösen, ohne bei SF0 anzufangen?
Du kannst den SFR von Deinem Vater übernehmen. Führerscheinerwerb in 2010, im 1. oder 2. Halbjahr?
bis 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1, in 2012 SF 2, in 2013 SF 3, in 2014 SF 4, in 2015 SF 5, in 2016 SF 6 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 7 oder mit Schadenrückstufung SF 2.
nach dem 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1/2, in 2012 SF 1, in 2013 SF 2, in 2014 SF 3, in 2015 SF 4, in 2016 SF 5 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 6 oder mit Schadenrückstufung SF 2.
Noch fragen?
Die Rückstufung ist nicht bei jeder Versicherung so, du kannst auch 2017 SF 7 übernehmen, auch wenn du den Schaden nicht zurückkaufst
Welche Versicherungen, außer angeblich der HUK, bieten das so an?
Die "Angebliche"