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Auffahrunfall auf abgesperrtem Privatgrundstück - welche Versicherung zahlt?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
auf einem Privatgrundstück gibt es Familienbesuch. Der Hausbesitzer parkte sein Auto in der Garage welche offen war.
Dahinter, in der Grundstücksfläche, parkte der Familien-Besuch. Der erste Gang dieses Autos war eingelegt, vermutlich aber nicht richtig. Daher setzte sich nach einiger Zeit das Auto in Bewegung, und rollte auf der leicht abschüssigen Einfahrt auf den Wagen welcher in der Garage stand. Dieser wurde durch den Aufprall nach vorne gegen die Garagenwand geschoben.
Es ist nicht viel passiert, lediglich die Stoßstange des beschädigten Fahrzeuges weißt Lackkratzer und eine leichte Verschiebung der Stoßstange auf, an der Front des geschädigten Fahrzeuges gibt es ebenfalls Lackkratzer und einen aus der Halterung gesprungenen Kühlergrill.
Nun meine Frage: Welche Versicherung kommt hier auf? Ich meine die Privathaftpflicht, da es sich wie gesagt um ein umzäuntes abgeschlossenes Privatgrundstück handelt.
Daher fällt doch meiner Ansicht nach die StVO hier raus.
Gruß
Harry
Beste Antwort im Thema
Die Versicherung hat mit der StVO nichts zu tun. Entsteht durch einen Pkw ein Schaden, muss dessen Haftpflichtversicherung den übernehmen.
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Evtl besser in Vers forum verschieben lassen?
Die Versicherung hat mit der StVO nichts zu tun. Entsteht durch einen Pkw ein Schaden, muss dessen Haftpflichtversicherung den übernehmen.
@birscherl:
Meinst Du die Kfz-Haftpflicht oder die Privat-Haftpflicht
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juli 2020 um 07:55:06 Uhr:
Die Versicherung hat mit der StVO nichts zu tun. Entsteht durch einen Pkw ein Schaden, muss dessen Haftpflichtversicherung den übernehmen.
Ich hab den Zusammenhang noch mal gefettet. Eine Privathaftpflicht kommt bei Schäden durch einen Pkw niemals auf.
Nachtrag der Vollständigkeit halber: Einige wenige Fälle gibt es durchaus, wo eine private Haftpflichtversicherung einen Schaden durch einen Pkw übernehmen muss, ein paar Beispiele kann man hier nachlesen.
Also ein normaler Teilkaskoschaden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 6. Juli 2020 um 08:00:17 Uhr:
Ich hab den Zusammenhang noch mal gefettet. Eine Privathaftpflicht kommt bei Schäden durch einen Pkw niemals auf.
Und das gilt sogar dann, wenn der Pkw sich in Privatbesitz und/oder auf einem Privatgrundstück befindet.
Sonst könnte man ja die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, weil der Schaden ja durch die abschüssige Garageneinfahrt entstanden ist
Zitat:
@haritoba schrieb am 6. Juli 2020 um 08:02:57 Uhr:
Also ein normaler Teilkaskoschaden.
Wenn in der Garage ein Hirsch gegen das Auto gelaufen ist, ja. Sonst zahlt einfach die Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeugs, im vorliegenden Fall eben die des hinteren Fahrzeugs, das auf das vordere aufgefahren ist. Egal, ob da jemand hinter dem Steuer saß oder nicht.
PS: Den Schaden am anderen Auto zahlt entweder der Besitzer selbst oder eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung.
Zitat:
@haritoba schrieb am 6. Juli 2020 um 08:02:57 Uhr:
Also ein normaler Teilkaskoschaden.
Nein, das ist ein Haftpflichtschaden. Dem Geschädigten muss der Schaden durch die Pkw-Haftpflichtversicherung des Autos ersetzt werden, das auf den anderen draufgerollt ist.
Ah jetzt ist das klar. Kann es dann aber nicht sein das hier ein Abstufung der SF-Rabatte stattfindet obwohl hier nur ein Bagatellschaden vorliegt?
Bei jedem Haftpflichtschaden findet eine Hochstufung statt, es sei denn, man hat einen "Freischuss" in seinem Vertrag stehen. Wenn der Schaden z.B. mit SmartRepair zu beheben ist, wird es vermutlich günstiger sein, das aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Das kann dir die Versicherung gern ausrechnen, bis zu welcher Schadensumme sich das rentiert.
Super - danke für die Info. Ich gebe das dann mal so weiter. Dann soll sich derjenige mal mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.
Zitat:
@haritoba schrieb am 6. Juli 2020 um 07:52:50 Uhr: da es sich wie gesagt um ein umzäuntes abgeschlossenes Privatgrundstück handelt.
Daher fällt doch meiner Ansicht nach die StVO hier raus.
das heißt nur, dass es kein Bußgeld geben kann und die Polizei sich nicht um die Aufnahme kümmern wird. Für die zivilrechtliche Regulierung des Schadens ist das ohne Belang, dafür ist wie schon gesagt die Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeuges zuständig.
Ich hoffe, dass die Fahrzeuge auf verschiedene Versicherungsnehmer laufen, da eine Haftpflichtversicherung nicht den Versicherten begünstigen kann, wenn er sich selbst schädigt.
ja und "Bagatellschaden" ist auch schnell teurer als man denkt, vorne und hinten "leicht" beschädigt = 3.000€ (Fachwerkstatt)