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Auffahrunfall bei Schrittgeschw. / Forderung übersteigt Restwert d. Fahrzeugs!

Themenstarteram 10. November 2010 um 21:52

Hallo Forum,

 

ich versuche es kurz zu halten und wäre dankbar für Eure Meinung!

 

Neulich habe ich einen Auffahrunfall bei ca. 5-10 Km/h verursacht. Grund: Ich stand als zweiter an einer Kreuzung. Straße ist frei, Fahrzeug vor mir fährt los. Ich fahre ebenfalls los. Fahrzeug vor mir bremst plötzlich ab, da von rechts ein (zuvor übersehener) Fahrradfahrer kam. Ich bremse noch mit, docke aber mit ca. 5 Km/h an. Resultat: ein paar kleine Kratzer an der hinteren Stoßstange.

Das Gegnerfahrzeug: Fiesta BJ99, ~120.000km.

 

Nun bekomme ich vom Unfallgegner einen Kostenvoranschlag der Werkstatt von ca. 500€ für Stoßstange abmontieren, neu lackieren, wieder dranmontieren.

 

Der Restwert des gesamten Fahrzeugs beläuft sich nach meinen Recherchen vielleicht auf 500-600 Euro !!!!! Wer ist denn so bescheuert ????

 

Was tun? Ich spiele mit dem Gedanken 50 Euro anzubieten und lege noch einen Lackstift oben drauf. Mal ehrlich wenn das vor Gericht geht, kommt die mit einem Kostenvoranschlag fürs Lackieren zweier Kratzer durch, wenn der Wert des gesamten KFZ gerade mal so hoch ist ?

 

Vielen Dank für Eure Meinung!

Beste Antwort im Thema

Moin,

Dein Unfallgegner hat Anspruch darauf - von dir so entschädigt zu werden, als ob der Unfall niemals stattgefunden hat. Ich denke - hierüber müssen wir nicht diskutieren, gelle ;) Diesen Anspruch hättest du ebenfalls.

Es ist die Aufgabe der Stosstange - speziell bei niedrigen Geschwindigkeiten - sich selbst zu opfern, damit erheblich teurere Karosseriestrukturen nicht beschädigt werden. Dazu befinden sich unterhalb der Stoßstange Elemente - die den Stoß auffangen und dabei BESTIMMUNGSGEMÄSS kaputt gehen. Das Problem hierbei - du kannst diesen Schaden gar nicht erkennen! Scheinbar hat das Auto nur einen leichten Kratzer - in der Tat ist vesteckt mehr defekt. Diese Elemente inkl. Stoßstange (ggf. inkl Lackierung/Zierleisten) zu ersetzen und Arbeitzeit kommt mit Leichtigkeit auf 5-600 Euro.

Solange dieser Betrag den Restwert des Fahrzeuges nicht (oder nur leicht) übersteigt hat der Besitzer ein RECHT darauf, diesen durch dich entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Meinen Recherchen zufolge ist ein nackiger BASIS Fiesta von 1999 mit 120.000 km derzeit etwa 1000 Euro im Händlereinkauf Wert (Wert korrigiert - hatte falsche Motorisierung bei der Berechnung ausgewählt). Dieser Wert wäre zuerst mal als Grundlage anzusetzen - solange man das Auto nicht sieht - setze ich mal einen durchschnittlichen Zustand für das Auto an. Also wären 600 Euro Reparaturkosten zuerst mal durchaus gerechtfertigt.

Du siehst also - dein Angebot passt nicht so wirklich zur Realität - auch wenn ich deinen Ärger gut verstehen kann. Da solltest du dir dringendst überlegen die Hacken stillzuhalten - nahezu alles was du machst wird es für dich nur merklich teurer machen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Höhe des Schadens plausibel, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Schadenshöhe gerechtfertigt und mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht der Anspruch in dieser Höhe.

Wenn du der Meinung bist - das du für weniger als 600 Euro ein gleich gutes oder besseres Auto für deinen Unfallgegner hinzaubern zu können - kannst du dies ja auch anbieten (solange der Fiesta nicht schon repariert wurde)

Lass dir von deiner Versicherung ausrechnen, ob du den Schaden selbst regulieren solltest, oder es von deiner Versicherung machen läßt. Ggf. kannst du auch nachfragen, ob die erst regulieren und du den Schaden innerhalb der nächsten Abrechnungsperiode zurückkaufen kannst (z.B. Weihnachtsgeld oder Steuererstattung).

MFG Kester

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Moin,

Dein Unfallgegner hat Anspruch darauf - von dir so entschädigt zu werden, als ob der Unfall niemals stattgefunden hat. Ich denke - hierüber müssen wir nicht diskutieren, gelle ;) Diesen Anspruch hättest du ebenfalls.

Es ist die Aufgabe der Stosstange - speziell bei niedrigen Geschwindigkeiten - sich selbst zu opfern, damit erheblich teurere Karosseriestrukturen nicht beschädigt werden. Dazu befinden sich unterhalb der Stoßstange Elemente - die den Stoß auffangen und dabei BESTIMMUNGSGEMÄSS kaputt gehen. Das Problem hierbei - du kannst diesen Schaden gar nicht erkennen! Scheinbar hat das Auto nur einen leichten Kratzer - in der Tat ist vesteckt mehr defekt. Diese Elemente inkl. Stoßstange (ggf. inkl Lackierung/Zierleisten) zu ersetzen und Arbeitzeit kommt mit Leichtigkeit auf 5-600 Euro.

Solange dieser Betrag den Restwert des Fahrzeuges nicht (oder nur leicht) übersteigt hat der Besitzer ein RECHT darauf, diesen durch dich entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen.

Meinen Recherchen zufolge ist ein nackiger BASIS Fiesta von 1999 mit 120.000 km derzeit etwa 1000 Euro im Händlereinkauf Wert (Wert korrigiert - hatte falsche Motorisierung bei der Berechnung ausgewählt). Dieser Wert wäre zuerst mal als Grundlage anzusetzen - solange man das Auto nicht sieht - setze ich mal einen durchschnittlichen Zustand für das Auto an. Also wären 600 Euro Reparaturkosten zuerst mal durchaus gerechtfertigt.

Du siehst also - dein Angebot passt nicht so wirklich zur Realität - auch wenn ich deinen Ärger gut verstehen kann. Da solltest du dir dringendst überlegen die Hacken stillzuhalten - nahezu alles was du machst wird es für dich nur merklich teurer machen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Höhe des Schadens plausibel, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Schadenshöhe gerechtfertigt und mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht der Anspruch in dieser Höhe.

Wenn du der Meinung bist - das du für weniger als 600 Euro ein gleich gutes oder besseres Auto für deinen Unfallgegner hinzaubern zu können - kannst du dies ja auch anbieten (solange der Fiesta nicht schon repariert wurde)

Lass dir von deiner Versicherung ausrechnen, ob du den Schaden selbst regulieren solltest, oder es von deiner Versicherung machen läßt. Ggf. kannst du auch nachfragen, ob die erst regulieren und du den Schaden innerhalb der nächsten Abrechnungsperiode zurückkaufen kannst (z.B. Weihnachtsgeld oder Steuererstattung).

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Rotherbach

Moin,

Dein Unfallgegner hat Anspruch darauf - von dir so entschädigt zu werden, als ob der Unfall niemals stattgefunden hat....

Hallo Kester,

da hätte ich mal eine Frage:

Wir selbst haben in der Familie einen Fiesta, ebenfalls Bj. 1999 mit ~ 130.000 km, also ähnlich dem gegnerischen Fahrzeug, wie der TE schreibt.

Wenn ich nun mir nun unsere hintere Stoßstange von unserem Fiesta betrachte, dann hat die schon einige Fältchen und Kratzer etc., von wem auch immer, eingehaucht bekommen. Ich unterstelle mal, das die Stoßstange des betroffenen Fiestas ähnlich aussieht (vor dem Auffahrunfall).

Unterstellen wir, der Gegner würde eine "funkelnagelneue" Stoßstange erhalten.

Gibts da irgendwelche Abzüge "Neu für Alt" ?

Freundliche Grüsse

Wolfram

Themenstarteram 11. November 2010 um 17:16

Hallo und Danke für die Antworten.

 

Das mit diesen "Elementen" unter der Stoßstange war mir so noch nicht klar, dass die quasi extra verbaut sind um kaputt zu gehen. OK dann sehe ich ein, dass außer den Kratzern evtl. doch mehr "Schaden" entstanden sein könnte. Wobei wie Wolfram schon sagt, die Stoßstange hatte natürlich vor dem Unfall schon keinen Neuzustand mehr. Bei einem 11 Jahre alten Auto kann ja schon 8 Mal einer hinten angedockt haben ... naja.

 

Ich werds jetzt mal mit einem freundlichen Angebot versuchen und dann sehen wir weiter.

Ich würde den Schaden auf jeden Fall deiner VS melden. Die sind auch dazu da, evtl. unberechtigte Ansprüche wie eine neue Stoßstange trotz Vorschäden abzuwehren. Zur Sicherheit kannst du sie ja auf deinen Verdacht hinweisen.

~

Moin,

Nun - natürlich besteht der Anspruch, wie geschildert : Als ob der Unfall nie stattgefunden hätte.

PReisfrage ;) Wie willst du eine Stosstange auftreiben, die sich exakt im benannten Zustand befindet? Das ist ein wenig schwer - oder?! Deshalb gibts ja auch Grenzen das z.B. bei einem Fahrzeugwert von 1000 Euro keine Reparatur von 5000 Euro bezahlt wird. Es wird auch bei den Gutachterwerten und/oder in der Abrechnung berücksichtigt.

Gerade wenn es sich um recht niedrige Schadenshöhen handelt - lohnt es sich einfach nicht, sich um 100 oder 200 Euro zu streiten. In manch einem Fall würde die Schadenshöhe zwar sicherlich mal um einige Euro gesenkt werden - aber im Gegensatz dazu kostet dann das Verfahren inkl. Anwalt usw. schnell 400 oder 500 Euro ;) Und für sowas gibt es selten eine Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung. Anders sieht logischerweise aus, wenn man wirklich in den Bereich des Versicherungsbetrugs reinrennt. Da lohnt es sich schon - die Versicherung auf einen Anfangsverdacht hinzuweisen. Aber gut - auch bei Versicherungen sitzen Fachleute - die sich nicht so leicht verarschen lassen.

Manchmal "fies" - der Betroffene muss den Schaden ja nicht einmal reparieren. Er darf sich anstelle der Reparatur ja auch nen neuen Fernseher in die Bude stellen.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von penky

 

Das Gegnerfahrzeug: Fiesta BJ99, ~120.000km.

Der Restwert des gesamten Fahrzeugs beläuft sich nach meinen Recherchen vielleicht auf 500-600 Euro !!!!! Wer ist denn so bescheuert ???

Vielen Dank für Eure Meinung!

also man sollte das vielleicht wirklich an die Versicherung weitergeben um ungerechtfertigte Ansprüche auffliegen zu lassen.

Aber nur mal als Anhaltspunkt: ich fahre einen Golf 2, BJ 1990, 183000 km - lt. Gutachten aus Juli 2010 hat der einen Wiederbeschaffungswert von 950€. Warum sollte der Fiesta der weniger Jahre und km auf dem Buckel hat weniger wert sein?

Zitat:

Original geschrieben von penky

Nun bekomme ich vom Unfallgegner einen Kostenvoranschlag der Werkstatt von ca. 500€ für Stoßstange abmontieren, neu lackieren, wieder dranmontieren.

das ist durchaus ein werkstattüblicher preis.....

Zitat:

Ich spiele mit dem Gedanken 50 Euro anzubieten und lege noch einen Lackstift oben drauf.

das der geschädigte zusätzlich anspruch auf nutzungsausfall sowie 25€ für seine entstehenden auslagen (telefon usw.) hat, ist dir bekannt?!

ferner, das der geschädigte sich auf kosten deiner versicherung einen anwalt zur durchsetzung seiner !!!berechtigten!!! forderungen nehmen kann auch?!

also spiele mal lieber nicht zu "laut" mit deinen gedanken!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

das der geschädigte zusätzlich anspruch auf nutzungsausfall sowie 25€ für seine entstehenden auslagen (telefon usw.) hat, ist dir bekannt?!

ferner, das der geschädigte sich auf kosten deiner versicherung einen anwalt zur durchsetzung seiner !!!berechtigten!!! forderungen nehmen kann auch?!

also spiele mal lieber nicht zu "laut" mit deinen gedanken!

Das ändert nichts daran, dass er nichts bezahlen muß, worauf der Gegner keinen Anspruch hat.

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