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Auffahrunfall beim Einfädeln

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 17:42

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wende mich mit einem Problem an Euch, mit dem ich heute konfrontiert wurde.

Ich fuhr auf der A99 Richtung Salzburg. Auf Höhe Fröttmaning ist momentan eine Baustelle, wo die Fahrbahn schrittweise von 4 auf eine (die linke) Fahrspur verengt wird.

An der letzten Verengung zum einspurigen Verkehr blinkte ich kurz vor dem Bauwagen (an dem der Pfeil nach angebracht ist) links und fuhr, wie es das Reißverschlußsystem vorsieht, ca 10m vor einem LKW im Schrittempo auf die linke Spur. Plötzlich bekam ich einen satten Schubs von hinten, der LKW war mir draufgefahren. Ich schaltete grade die Warnblinkanlage ein, da kam der nächste Rumpler, der mich in die Nähe der Stoßstange des Vordermannes beförderte. Gleich darauf der nächste "Schubser", gottseidank konnte der vor mir weiterfahren, da mein Gehupe und Lichthupe meinem Vordermann offenbar zumindest zeigte, daß ich schon sehr nahe war. Nachdem ich dann noch einen vierten Stoß kassiert hatte, konnte ich endlich so weit vorfahren, daß ich links in einen abgesperrten Bereich fahren konnte. Ich machte den ungarischen LKW- Fahre durch Zeichen aufmerksam, daß er anhalten solle, was er auch tat. Der Schaden an meinem alten Golf war zwar nicht so schlimm (hinten etwas eingedrückt und Blinker etc. gebrochen), die angebotenen 50 Euro waren mir aber doch zu wenig. Die dann gerufene Polizei machte mir dann klar, daß ein Bagatellunfall ohnehin nicht aufgenommen wird und ich ohnehin schuld sei, da ich die Spur gewechselt habe und mich der Fahrer nicht hören oder sehen konnte (???). Nach überprüfung der Papiere von beiden Fahrern bekam ich dann noch eine gebührenfreie Verwarnung aufgebrummt.

Mich würde interessieren, wie ihr das seht, ich bin mir keiner Schuld bewusst, ich bin weder "mit Radau" von rechts in die Lücke gebrochen noch habe ich sonst irgendein rowdyhaftes Verhalten an den Tag gelegt. Ich habe nur eine Erklärung: Entweder der Fahrer war mit was anderem beschäftigt und hat tatsächlich nichts gemerkt oder es war Absicht, was ich mir aber eigentlich nicht vorstellen kann, da er mir danach für den Schaden 50 Euro anbot...

Noch kurz zu meinem Fahrerprofil (damit ihr seht, daß ich kein hirnloser Drängler bin):

Ich habe meinen Lappen seit 1972, fahre seit ca. 25 Jahren unfallfrei, habe keinen Punkt in Flensburg und 30% Versicherung. Ich fahre täglich 180km zu Arbeit und weiß auch, wie schnell mein Wagen geht (ich krieche nicht mit 80km/h rum...); bezeichne mich irgendwie schon als guten Fahrer.

Bin auf eure Reaktionen gespannt...

(mein Wagen ist ein Golf 3D, Bj. 1995, also kein Wagen, mit dem man LKW's abdrängt...)

Gruß - Toni

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29 Antworten
am 11. Oktober 2007 um 19:04

Es gab mehrere Anstöße?

Selbst Bagatellunfälle müssten eigentlich aufgenommen werden. Anders wird man manchmal nicht an die Personalien des Unfallpartners kommen. Du solltest definitiv einen Rechtsanwalt einschalten. Am besten ist, wenn man sich die Verwarnung schriftlich zukommen lässt wenn man der Meinung ist, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Dann kann man noch in Einspruch gehen.

Ist schon krass, dass die nicht gleich mal den LKW untersucht hatten, evtl konnte der ja gar nicht mehr bremsen weil nur noch zwei Räder gebremst wurden.

Aus der Schilderung heraus sage ich mal das der LKW aufgefahren ist. Dürfte man erfahren welcher Blinker gebrochen ist und an welcher Stelle der Schaden im Heckbereich ist? Das der LKW 3 mal gegen Dein Fahrzeug gefahren ist glaube ich in der Form nicht.

Noch was, Schäden im Heckbereich sind in aller Regel sehr teuer. Es kann also sein das Dein Schaden schon weit über den Wert Deines Fahrzeuges geht. Ist nun mal so bei einem 12 Jahre alten Wagen so. Dazu kommen, laut Deiner Schilderung noch viele viele KM dazu, ich denke beinah das Dein Fahrzeug Schrott ist. Also in meinen Augen und was ich immer wieder als x Facher Zeuge festgestellt habe, ist das geschädigter und Verursacher jeweils den Unfall völlig anders gesehen/erlebt haben. Bleiben also Fragen offen, kam der LKW immer näher und stieß dann an Dein Fahrzeug, wie kam es dazu das er 4x gegen Dein Auto gefahren sein soll? Waren es 10m oder 10cm? Also für mich ist die ganze Geschichte komisch. Auch das die Polizei den Unfall nicht aufnehmen wollte.... Na ja, viel Glück bei der Sache.

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Es gab mehrere Anstöße?

auch wenn man es nicht glauben mag - ja, 4 mal in ca 20-30 Sekunden, auf eine Strecke von ca. 15 Metern

Zitat:

Selbst Bagatellunfälle müssten eigentlich aufgenommen werden.

Ohne Personenschaden glaub ich, eigentlich nicht

Zitat:

Anders wird man manchmal nicht an die Personalien des Unfallpartners kommen.

Die habe ich bekommen

Zitat:

Du solltest definitiv einen Rechtsanwalt einschalten. Am besten ist, wenn man sich die Verwarnung schriftlich zukommen lässt wenn man der Meinung ist, dass diese nicht gerechtfertigt ist. Dann kann man noch in Einspruch gehen.

Anwalt kommt mir zu teuer, bei einem Neuwagen wäre der Schaden sicher ca 1000 Euro, aber bei meiner Gurke?

Die Verwarnung war kostenlos, daher konnte ich schlecht ablehnen (Ohren zuhalten??)

Ob das rechtliche Konsequenzen hat, würde mich interessieren, bezahlt hätte ich nicht, aber sollte ich mich mit den Polizisten streiten? Hätte keinen Sinn gehabt und unterschrieben habe ich nichts

Zitat:

Ist schon krass, dass die nicht gleich mal den LKW untersucht hatten, evtl konnte der ja gar nicht mehr bremsen weil nur noch zwei Räder gebremst wurden.

Rein optisch war der LKW OK, ich denke, daß der Fahrer eben beschäftigt war (Fax, Telefon, Heftchen oder so...). Abgesehen davon war das ganze im Schrittempo, das hätte er sogar mit einer Bremse geschafft (sonst würde mein Gölfchen wohl jetzt auch deutlich kürzer sein)

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 19:47

Zitat:

Original geschrieben von GolfGT-Fahrer

Aus der Schilderung heraus sage ich mal das der LKW aufgefahren ist. Dürfte man erfahren welcher Blinker gebrochen ist und an welcher Stelle der Schaden im Heckbereich ist? Das der LKW 3 mal gegen Dein Fahrzeug gefahren ist glaube ich in der Form nicht.

der linke Blinker ist gebrochen, die Beschädigung ist von der Mitte bis aussen links am Heck. Das 4-malige Auffahren erkläre ich mir dadurch, daß der Fahrer tatsächlich nichts gehört hat. Daß sich ein 40- Tonner von einem Golf nicht bremsen läßt, ist wohl klar...

Am LKW war nicht kaputt, ausser etwas Lack am Stoßfänger

Zitat:

Original geschrieben von leknilk0815

bei einem Neuwagen wäre der Schaden sicher ca 1000 Euro,

*lol*

alleine für das lackieren einer heckstoßstange bist du locker in einer vertragswerkstatt 700-800€ los......und da ist noch kein einziges teil gewechselt, was unter der stoßstange durch den "aufprall" beschädigt wurde......

Themenstarteram 11. Oktober 2007 um 20:20

man hätte vielleicht "neueren Wagen" statt Neuwagen schreiben sollen, da gibts für 1000 Euro wirklich nur etwas Lack...

Der Schaden ist es eigentlich auch nicht, der mich hauptsächlich ärgert, sondern die Aussage der Polizistin, daß ich schuld bin. Ich hab es nicht provoziert oder so, mit dem kleinen Wagen gegen einen LKW... wie blöd müsste ich da wohl sein? Ich war bisher der Meinung, daß das Reißverschlussystem zwingend ist, selbstverständlich darf von keiner Seite etwas erzwungen werden (reindrängeln), aber, daß derjenige, der den Fahrstreifen wechselt, warten muss, bis ihn einer reinläßt, war mir neu.

am 12. Oktober 2007 um 0:38

Zitat:

Original geschrieben von leknilk0815

... aber, daß derjenige, der den Fahrstreifen wechselt, warten muss, bis ihn einer reinläßt, war mir neu.

öööh......was? also wenn ich unbedingt meinen rechten kotflügel lakiert haben wollte würde ich auf so einen warten. natürlich musst du warten bis dich einer reinlässt! is doch klar

du schreibst aber dass du den rempler von hinten erhalten hast? d.h. du warst schon auf der anderen fahrspur? oder wie jetz? oO

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 5:17

Bei einem normalen Fahrstreifenwechsel habe ich Wartepflicht, das ist klar. Nicht aber bei einer Fahrbahnverengung (Baustelle). Hier gilt (so hab ich zumindest das Reißverschlussystem versatanden) vorfahren bis zum Hindernis und dann abwechselnd. Rechts vor links oder andere Regeln gelten hier nicht, immer einer nach dem anderen.

Zum Rempler: die kamen von hinten, ich war bereits VOR dem LKW. Sonst wäre ja auch meine Seite hin und nicht das Heck...

Zitat:

Original geschrieben von leknilk0815

Bei einem normalen Fahrstreifenwechsel habe ich Wartepflicht, das ist klar. Nicht aber bei einer Fahrbahnverengung (Baustelle). Hier gilt (so hab ich zumindest das Reißverschlussystem versatanden) vorfahren bis zum Hindernis und dann abwechselnd. Rechts vor links oder andere Regeln gelten hier nicht, immer einer nach dem anderen.

Genau so und nicht anders. Sonst würde ja der ganze Sinn des Reissverschlusses ad absurdum geführt.

Für Deinen Fall (Unfall mit Ausländer) gibt es da doch dieses "Büro güne Karte"?! Da würde ich mal über Deine Versicherung anfragen, wie man da vorgehen soll bzw. wer da Ansprechpartner ist.

Ansonsten das typische, Gutachten machen lassen, auch wenn Du natürlich in Vorkasse gehen musst. RA ist hier auch sicher nicht verkehrt, falls RS besteht, ja auch kein großes (fin.) Problem.

Thema Schuldfrage ist für mich hier klar (der andere), soweit er dann nicht behauptet, Du wärst von hinten angesemmelt gekommen und ihm 10 cm vor dem Kühler reingezogen. Dann sieht es schon wieder anders aus.....

Wär ein Fall fürs Versicherungsforum (so Du dort nicht auch schon unterwegs warst:) )

Viele Grüße

Thomas

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 6:01

"angesemmelt" ist nicht - es war ein ganz normaler Vorgang, wie ich ihn täglich mehrmals mitmachen muss, irgendwo auf der A8 / A99 wird immer gebaut. Mit einer rabiaten Fahrweise hätte ich vermutlich keine 25 Jahre ohne Crash geschafft, bei permanent jährlich knapp 40000 km (und ohne Punkte).

Die Schuldfrage sehe ich auch so, aber es scheint keineswegs eindeutig zu sein, wie schon an der Verwarnung zu sehen ist. Mit der Versicherung wird es abwicklungstechnisch wohl kein Problem geben, beide Allianz (die gibts scheinbar auch in Ungarn). Rechtsanwalt kommt nicht in Frage, da ich keinen Verkehrsrechtsschutz habe und brauche (und auch noch nie gebraucht hätte). Ich werde mal bei der Versicherung nachfragen, wie das nun weitergehen soll, bin gespannt.

Edit:

Zitat:

Wär ein Fall fürs Versicherungsforum (so Du dort nicht auch schon unterwegs warst)

Wo finde ich das??

So wie du das geschildert hast, ist der LKW Fahrer Schuld. Aber es wird schwierig sein, nachzuweisen, wie viel Platz wirklich zwischen LKW und Vordermann war. Um nen Gutachter wirst du vermutlich nicht rumkommen.

Was mich noch interessiert, da ich nie in men LKW gesessen habe:

Hätte der LKW Fahrer dich im Außenspiegel kommen sehen müssen? Beim Auto weiss ich es definitiv, dass dich der Fahrer sehen muss, sofern er aufmerksam ist, was im Straßenverkehr pflicht ist.

Zitat:

da ich keinen Verkehrsrechtsschutz habe und brauche (und auch noch nie gebraucht hätte)

Zitat:

bei permanent jährlich knapp 40000 km

Siehst du den Widerspruch? ;)

Ganz ehrlich, bei so einer Fahrleistung solltest du das bisschen Geld, was eine Verkehrsrechtschutz beim ADAC kostet, investieren. Bei 40000km im Jahr, und wenn du noch so aufmerksam bist, kann schnell ein Unfall passieren, siehe Statistik. Du musst es ja nicht Schuld sein, ein unaufmerksamer Fahrer, und du bist schnell in nem Unfall verwickelt. Meist ist die Schuldfrage klar, der schuldige sieht es ein, und fertig. Aber wenn sich der schuldige Unfallgegner querstellt, und z.B. sagt "ne, ich bin ihm nicht hinten reingefahren, er ist rückwärts gegen mich gefahren....o.ä." dann brauchst du oft einen Anwalt.

Themenstarteram 12. Oktober 2007 um 7:51

Die Frage, ob er mich hätte kommen sehen können, stellt sich eigentlich nicht. Es war Stop and go, der Stau war ca. 6km lang (3km vor und 3km nach dem Unfallort), somit war praktisch immer irgend ein Wagen daneben, wenn nicht ich dann eben ein anderer. Daß der tote Winkel eines 40- Tonners nicht klein ist, ist völlig klar, ich könnte mir vorstellen, daß ich zeitweilig für ihn unsichtbar war. Aber wenn zwei Kolonnen im Stop and Go einfädeln, ist immer einer daneben, und das weiß man auch. Ebenso müsste der Fahrer seinen toten Winkel wissen und sich danach richten. Ich werde am WE mal zum Nachbarn rübergehen, der hat eine Spedition und u.a. auch einen gleichen Actros. Da werde ich meinen Golf mal an die Stoßstange stellen und dann im Führerhaus ausprobieren, was man sieht...

Rechtschutz: Rechne mal nach, was 25 Jahre gekostet hätten...

und auch in diesem Fall, selbst wenn ich "schuldig gesprochen werde", ich kann mit meinem Wagen noch fahren, den Blinker gibts für 20 Euro am Schrottplatz und eine Schönheit ist er auch nicht mehr. Damit kann ich leben, ebenso mit der gebührenfreien Verwarnung.

Mal sehen, was rauskommt...

Zitat:

Original geschrieben von leknilk0815

...selbstverständlich darf von keiner Seite etwas erzwungen werden (reindrängeln), aber, daß derjenige, der den Fahrstreifen wechselt, warten muss, bis ihn einer reinläßt, war mir neu.

irgendwie steckt auch da ein Widerspruch drin.

Meiner Meinung nach trägst du die höhere Schuld (50-70%), da du durch den Fahrstreifenwechsel den Unfall primär ausgelöst hast.

Auch beim Reisverschluss darf muss man die normalen Regeln des Fahrstreifenwechseln beachten!

Reißverschluss bedeutet KEINE VORFAHRT.

Er muss dich zwar nach dem Prinzip reinlassen, aber wenn er das nicht tut und du den Fahrstreifen wechselst und es zum Unfall kommt, bist du Schuld.

Nur dieses 4 (!!) malige Anstoßen gibt mir zu denken. Bei gleicher Verzögerung beider Fahrzeuge darf ein "Stoß von hinten" im Einklang mit der Physik nur einmal passieren (weil du danach eine höhere Geschwindigkeit als der Vordermann hast), danach müsste ein Stoß an den Vordermann folgen, wenn dieser in Reichweite ist.

Dass er dich 4mal "angedotzt" hat, ohne dass du vorne Angestoßen bist, weist auf eine sehr schlechte Bremsverzögerung (beim LKW) hin.

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