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Auffahrunfall beim Linksabbiegen in eine Hofeinfahrt: Frage der Schuldbeteiligung des Gegners

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 12:21

Hallo Leute,

anbei das Bild des Zusammenstoßes.

Ich fuhr innerorts auf einer Straße, die immer breiter wird und letztlich in zwei Fahrspuren und letztlich an einer großen Kreuzung endet.

Der Unfallort war in Höhe, in der die Straße schon so breit war, dass zwei Autos nebeneinander fahren können, aber es noch keine gestrichelte Linie für die beiden Fahrspuren gab.

Ich fuhr rechts (warum auch immer), und wollte links in die zu sehen Einfahrt abbiegen. Ich habe vorher in den Spiegel geschaut, Schulterblick gemacht, gebremst, geblinkt. Meiner Ansicht nach, war noch genug Platz, damit die Gegenerin darauf hätte reagieren können, sonst wäre ich auch nicht zum Abbiegen eingeschert.

Wie ihr sehen könnt, bin ich mit dem Abbiegen schon relativ weit gekommen. Wäre sie eher nah hinter mir gefahren, hätte sie mich wahrscheinlich auch eher an der Schnauze und nicht an der Tür erwischt.

Ich habe hierzu dann einen Anwalt eingeschaltet, da ich der festen Überzeugung bin, dass die hinter mir gepennt hat, und auf einmal seeeeehr erleichtert war, als mir die Polizei vor Ort die volle Schuld zugesprochen hat.

Seine Taktik: Alles über die Vollkasko (SB = 1000€) laufen lassen und bei Teilschuld der Gegenerin die SB von der gegnerischen Haftpflicht zurückverlangen. Der Anwalt hat dies bereits in einem Brief an die gegnerische Versicherung mitgeteilt und um Rückerstattung bzw. Klärung der Schuldfrage gebeten.

Seine Begründung: Durch rechtzeitiges Reagieren auf mein Blinken und Abbremsen hätte der Unfall vermieden werden können.

Er selber sieht meine Chancen gar nicht so rosig und rät mir ab, bei Weigerung vor Gericht zu ziehen (letztlich möchte ich das auch nicht!).

Nun habe ich mich aber in der Frage auch noch V mal schlau gemacht und etwas gefunden, wonach meine Unfallgegenerin aufgrund der aus meiner Sicht "unklaren Verkehrslage" und meiner erkennbaren Richtungswechselabsicht nicht hätte an mir "vorbeifahren" dürfen...also hätte hinter mir bleiben müssen bzw. einfach auch die Geschwindigkeit rezuzieren, um zu schauen, was ich überhaupt vorhabe.

http://books.google.de/books?...

Wie seht ihr das?

Im Nachhinein finde ich auch, hätte dieser Aspekt in dem Brief meines Anwaltes auch hätte berücksichtigt werden sollen und würden sich daraus bessere Chancen für mich ergeben, oder? Könnte ich, wenn eine Ablehnung der Versicherung rauskommt, meinen Anwalt noch mal was aufsetzen lassen oder kann ich der Versicherung noch mal schreiben oder was kann ich jetzt im Nachhinein noch machen?????

Mir ist klar, dass ich mich erst hätte einordnen müssen, ich habe es aber nunmal nicht gemacht. Daher ist mir absolut klar, dass mich hier der Großteil der Schuld trägt, doch hat sie doch genauso die Pflicht, zu schauen, was vor ihr abgeht und ich verringere immer die Geschwindigkeit, wenn ich vor mir sehe, dass einer abbremst oder blinkt.

Für gute Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2011 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von XMellaX

 

Er selber sieht meine Chancen gar nicht so rosig und rät mir ab, bei Weigerung vor Gericht zu ziehen (letztlich möchte ich das auch nicht!).

Es ist ja fast schon zum lachen: Man verursacht einen Unfall.

Selbst der eigene Anwalt rät von einer Klage mangels Erfolgsaussichten ab und geht von der vollen Schuld seines Mandanten aus.

Das hindert einen aber nicht daran, das eigene Fehlverhalten nicht endlich einzugestehen - man sucht krampfhaft nach irgendwelchen Dingen, mit welchen man einer unschuldig Geschädigten nicht doch noch eine reinwürgen und sich für das eigene Fehlverhalten noch irgendwie schadlos halten kann.

Aber hier gern nochmal meine Beurteilung des Sachverhaltes:

@TE: Du und nur du allein bist Schuld an diesem Unfall - und sonst niemand!

Du wirst deinen eigenen Schaden, den du dir selbst zuzuschreiben hast, selbst tragen müssen.

Hoffentlich ist die unschuldig Geschädigte ebenfalls anwaltlich vertreten, damit diese recht zügig den Ihr durch deine Schuld entstandenen Schaden bezahlt bekommt und sich nicht mit Winkelzügen eines uneinsichtigen Schadenverursachers herumschlagen muss.

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Du biegst von der rechten Spur links ab und wunderst dich, dass dir jemand in die Seite faehrt? Eingeschert bist du ja offensichtlich nicht, sonst waer dein Auto hinten kaputt und nicht die Fahrertuer. Ich finde das schon sehr dreist, da noch was von der gegnerischen Versicherung sehen zu wollen.

Uebrigens, was das 'nicht vorbeifahren' betrifft, das bezieht sich SWIW auf Ueberholen (auf der Gegenspur), nicht auf das Vorbeifahren an einem Auto auf einer zweiten Fahrspur in derselben Richtung.

am 20. Mai 2011 um 17:25

Rein rechtlich ist es so, daß ein Abbiegen über 2 Spuren verboten ist.

Da die Unfallhöhe (Fahrertür links) sehr weit vorne ist, ist es mehr als wahrscheinlich, daß du den Schaden alleine trägst, da dein Unfallgegner keine Chance hatte zu reagieren. Wäre der Schaden hinten links, hätte man sich vielleicht über 30% streiten können, so aber sehe ich null Chancen.

Mal ernsthaft, ich finde es moralisch verwerflich, was du hier versuchst. Du hast den Unfall zu verschulden.

 

am 20. Mai 2011 um 17:48

Grundsätzlich gilt beim Abbiegen und Rückwärtsfahren die sogenannte doppelte Rückschaupflicht:

 

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.

 

So wie Dein Fahrzeug nach der Kollision steht wirst Du die alleinige Schuld zu tragen haben.

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 17:56

Moralisch verwerflich....

Dass ich mich in der Situation hätte weiter links einordnen müssen, ist mir völlig klar. Absolut!

Über zwei Fahrbahnen stimmt aber nicht, das es sich auf Unfallhöhe lediglich um eine breite Straße gehandelt, die offiziell nicht nur eine Markierung getrennt ist.

Dass ich Bockmist gebaut habe, ist absolut klar und dass ich den überwiegenden Teil der Schuld trage. Ich bin aber auch nicht einfach so ausgeschehrt, sondern habe vorher meine Geschwindigkeit deutlich reduziert und auch vorher geblinkt. Dass sie mich nicht weiter hinten (beim Mini ist diese Stelle, an der sie mich getroffen hat, schon relativ mittig) getroffen hat, liegt letztlich daran, dass meine Geschwindigkeit sehr langsam war.

Für mich ist das Ding einfach das, dass sie mein Blinken und Abbremsen null beachten hat und somit auch nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt hat.

Wie oft habe ich schon Unfälle vermieden, in denen der andere Scheiße gebaut oder Regeln missachtet hat, ich aber durch die nötige Sorfalt und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr noch verhindern konnte.

Sehe ich jemanden vor mir blinken und/oder bremsen verringere ich auch erstmal meine Geschwindigkeit und warte, was der vorher vor mir macht.

Das ist der einzige Vorwurf, den ich ihr mache. Letztlich hätte sich durch dieses eingene Abbremsen durch das Reagieren auf Bremsen und Blinken der Unfall vermeiden lassen.

Und zum Thema was ist Abbiegen:

Im Straßenverkehr findet ein Überholvorgang, das heißt das Vorbeibewegen an einem auf demselben oder benachbarten Fahrstreifen in dieselbe Richtung fahrenden anderen Fahrzeuges statt, im Gegensatz zum Vorbeifahren, das sich auf ein (nicht verkehrsbedingt) haltendes bzw. parkendes Fahrzeug bezieht.

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 18:01

Wie gesagt, mein Fehlverhalten ist mir mehr als deutlich bewusst. Auch was ich eigentlich hätte machen müssen usw., darum geht es mir doch auch gar nicht.

Mir geht es rein um das Nichtreagieren auf die durch mich verschuldete unklare Verkehrslage. Oder einfach nur das Beachtens meines Verhaltens zur Vermeidung eines Unfalles.

Kann ja auch gut sein, dass sie in dem Moment vielleicht auf irgendwas am Straßenrand geschaut hat, statt auf das was vor ihr abgeht. Dann hat sie aber auch nicht ihre vorgeschriebene Sorgfalt an den Tag gelegt.

Du wechselst "in sie hinein" und da soll sie noch reagieren?

Meiner Meinung nach müssen 2 Fahrstreifen einer Fahrbahn nicht speziell markiert sein, sprich wenn 2 Fahrzeuge Platz haben, dann sind es 2 Fahrstreifen.

Zitat:

§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen...

(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Du wählst dir den rechten Fahrstreifen, sie wählt den linken. Du darfst lt. §5 Abs. 5 StVO den Fahrstreifen nur wechseln wenn du niemanden gefährdest. Da das andere Fahrzeuge allerdings bereits in deinem toten Winkel oder noch näher ist, darfst du nicht wechseln.

Und selbst wenn sie richtig reagiert und gebremst hat, gekracht hats trotzdem und du bist schuld.

am 20. Mai 2011 um 18:42

Zitat:

und letztlich in zwei Fahrspuren

Es gibt auf der Autobahn auch Abschnitte ohne Markierung mit 2 bzw. 4 Fahrspuren. Offensichtlich seid ihr ja nebeneinander gefahren, also kann man nicht damit argumentieren, daß es ja doch nur eine Fahrspur war.

Ich hatte vor einer Woche eine ähnliche Situation, als auf der Autobahn zwei Baustellenspuren zusammengeführt wurden und der Transporter links neben mir einfach rübergezogen ist und mich quasi weggedrängt hat (selbe Höhe wie deine Beschädigung). Nur durch ein äußerst schnelles Reagieren meinerseits, konnte ich schnell auf den Standstreifen wechseln. Es war reines Glück in dieser 1s zu reagieren, das kann man von keinem verlangen, da das Sichtfeld nach vorne gerichtet ist.

Ob dein Unfallgegner dein Blinken "missachtet" hat, ist auch fraglich. Ein Blinken deutet eine Absicht an. Der Unfallgegner wird so gedacht haben wie ich es hätte: "Aha, der will nach mir links auf die Spur, also fahre ich vorbei."

Zitat:

Das ist der einzige Vorwurf, den ich ihr mache. Letztlich hätte sich durch dieses eingene Abbremsen durch das Reagieren auf Bremsen und Blinken der Unfall vermeiden lassen.

Du hättest bremsen müssen, nicht er/sie, weil der andere vorfahrtberechtigt ist.

Themenstarteram 20. Mai 2011 um 19:21

Als ich geblinkt habe, war sie noch deutlich hinter mir. Hab ja vor dem Blinken Schulterblick gemacht. Wäre sie neben mir oder versetzt neben mir gefahren, hätte sie mich woanders getroffen.

So war sie noch gut hinter mir, ich habe geblinkt, abgebremst, sie nicht, dadurch unterschiedliche Geschwindkeit und dadurch die Stelle des Aufpralls.

Nun denn, ich warte jetzt mal ab, was sich ergibt. Meine Versicherung hat nach Klärung des Sachverhaltes, Akteneinsicht usw. angekündigt Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, da sie von einer Teilschuld der anderen ausgehen. Letztlich ist das dann eine Sache der beiden Versicherungen, sich zu einigen. Sollten die sich auf eine Teilschuld der anderen einigen, mache ich meine SB bei denen geltend und gu ist. Wenn nicht, dann kann/muss ich damit leben.

So wie sie sich direkt nach dem Unfall verhalten hat, hat so den Eindruck gemacht, als würde sie sich auch schuldig fühlen. Das tut man in diesem Zusammenhang nur, wenn man z.B. weiß, dass man selber gerade nicht aufgepasst hat.

am 20. Mai 2011 um 19:57

Zitat:

Als ich geblinkt habe, war sie noch deutlich hinter mir. Hab ja vor dem Blinken Schulterblick gemacht. Wäre sie neben mir oder versetzt neben mir gefahren, hätte sie mich woanders getroffen.

So war sie noch gut hinter mir, ich habe geblinkt, abgebremst, sie nicht, dadurch unterschiedliche Geschwindkeit und dadurch die Stelle des Aufpralls.

Offensichtlich hast du ihre Geschwindigkeit unterschätzt. Wie willst du also argumentieren? Ich sehe hier nichts, was für dich spricht.

am 20. Mai 2011 um 22:36

Zitat:

Original geschrieben von XMellaX

 

Er selber sieht meine Chancen gar nicht so rosig und rät mir ab, bei Weigerung vor Gericht zu ziehen (letztlich möchte ich das auch nicht!).

Es ist ja fast schon zum lachen: Man verursacht einen Unfall.

Selbst der eigene Anwalt rät von einer Klage mangels Erfolgsaussichten ab und geht von der vollen Schuld seines Mandanten aus.

Das hindert einen aber nicht daran, das eigene Fehlverhalten nicht endlich einzugestehen - man sucht krampfhaft nach irgendwelchen Dingen, mit welchen man einer unschuldig Geschädigten nicht doch noch eine reinwürgen und sich für das eigene Fehlverhalten noch irgendwie schadlos halten kann.

Aber hier gern nochmal meine Beurteilung des Sachverhaltes:

@TE: Du und nur du allein bist Schuld an diesem Unfall - und sonst niemand!

Du wirst deinen eigenen Schaden, den du dir selbst zuzuschreiben hast, selbst tragen müssen.

Hoffentlich ist die unschuldig Geschädigte ebenfalls anwaltlich vertreten, damit diese recht zügig den Ihr durch deine Schuld entstandenen Schaden bezahlt bekommt und sich nicht mit Winkelzügen eines uneinsichtigen Schadenverursachers herumschlagen muss.

Themenstarteram 21. Mai 2011 um 4:02

Mal sehen, wie sich der Zeuge am Straßenrand dazu äußern wird.

Sein Kommentar vor Ort: "Mhhh, na irgendwie seid ihr ja beide Schuld."

Zitat:

Original geschrieben von XMellaX

Mal sehen, wie sich der Zeuge am Straßenrand dazu äußern wird.

Sein Kommentar vor Ort: "Mhhh, na irgendwie seid ihr ja beide Schuld."

Ja der kennt sich natürlich aus. Schließlich hat er es gesehen (mit seinen eigenen Augen!!!11eins) und ist Unfallgutachter und Schadensbewerter in einer Person.

Zitat:

So wie sie sich direkt nach dem Unfall verhalten hat, hat so den Eindruck gemacht, als würde sie sich auch schuldig fühlen. Das tut man in diesem Zusammenhang nur, wenn man z.B. weiß, dass man selber gerade nicht aufgepasst hat.

Das sagt gar nichts. Ich wäre auch zerknirscht wenn mir ein uneinsichtiger und unvorsichtiger Spurwechsler mein Auto kaputt fährt.

 

Bei all deinen Argumenten könnte man meinen du hast den Unfall absichtlich verursacht und du würdest dich immer so verhalten!

Zitat:

Original geschrieben von XMellaX

 

Für mich ist das Ding einfach das, dass sie mein Blinken und Abbremsen null beachten hat und somit auch nicht die nötige Sorgfalt an den Tag gelegt hat.

Wie kommst du denn darauf?

Du fährst auf der rechten Seite, bremst ab und blinkst nach links.

Woher soll dein Unfallgegner wissen, was du vorhast?

Ich wüsste es auch nicht.

Wenn ich in solchen Situationen in die Eisen gehen würde, hätte ich pro Monat 3 bis 4 Heckschäden, weil der hinter mir noch weniger ahnen kann was vor ihm abgeht.

am 21. Mai 2011 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von XMellaX

Mal sehen, wie sich der Zeuge am Straßenrand dazu äußern wird.

 

Sein Kommentar vor Ort: "Mhhh, na irgendwie seid ihr ja beide Schuld."

Ja ne, ist klar... um es mit Atze Schröder´s Worten zu sagen. Einer der am Straßenrand stand und eher ein Knallzeuge sein dürfte, kann die rechtliche Situation beurteilen.

 

Du hast beim Abbiegen und Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorgfallspflicht. Dieser bist Du nicht nachgekommen und dadurch den Unfall verursacht. Schön wäre es wenn Dir ein Richter/in dieses mal deutlich ins Gesicht sagen würde und Deine versicherung anschließend *Danke* zu Dir sagt!

 

Dich würde ich gern mal sehen wenn es umgekehrt wäre...

 

Manchmal fehlen einem die Worte. Sich zu verteidigen ist OK, doch wenn man von Leuten die tagtäglich in dieser Materie drin sind gesagt bekommt das Du allein die Schuld trägst und dazu noch der eigene Anwalt abrät weiter nach fadenscheinigem Fehlverhalten der Unfallbeteiligten zu suchen um den schwarzen Peter weiter zu reichen...

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