- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Auffahrunfall beim Vorlassen im Kreisverkehr
Hallo, hätte da mal gerne eine Antwort auf folgendes Szenario:
Ich hab mal versucht ein Bild zu malen zur besseren Verdeutlichung.
Nochmal eine kleine Erklärung:
Das Rote Auto fährt im Kreisverkehr und will dann an der oberen Ausfahrt raus und blinkt auch dementsprechend etc. Der gelbe Wagen direkt dahinter will auch dort raus. Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Der gelbe Wagen fährt dem Roten auf, da er nicht damit gerechnet hat, dass das Rote Fahrzeug abrupt bremst.
Wer hat hier Schuld? Man sagt ja immer, wer auffährt hat immer Schuld, aber ist es auch in diesem Fall so, da der Rote Wagen ja unberechenbar eine Vollbremsung hingelegt hat?
Ich hoffe jemand kann darauf eine Antwort geben.
Beste Antwort im Thema
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
Ähnliche Themen
94 Antworten
Das ist einfach.
Es handelt sich um ein Abbiegen.
Was macht man beim Abbiegen mit Fußgängern?
Daher ist das kein "Schenken".
Daher ist das Anhalten nicht unberechenbar.
Und daher hat der der auffährt schuld.
Zitat:
Original geschrieben von carisim
Plötzlich bremst das rote Auto ab, um Fußgängern die Vorfahrt zu "schenken", es ist kein Zebrastreifen oder ähnliches an dieser Stelle.
Das rote Auto schenkt niemanden Vorrang, das rote Auto muss als Abbieger halten und den Fußgängern Vorrang gewähren.
Zitat:
Wer hat hier Schuld?
Diese Frage dürfte sich nun erledigt haben.
Da das vorausfahre Fahrzeug nicht grundlos gebremst hat, hat das auffahrende Fahrzeug schuld.
Moin,
würde sagen Trotzdem der der auffährt. ( oder Hauptschuld bei ihm )
Denn es war kein grundloses Bremsen.
Sondern da war ja ein Fußgänger. Im Zweifelsfall halt schon auf der Straße.
So einen Kreisverkehr haben wir hier auch und da ist es echt angebracht wenn da ein Fußgänger oder Radfahrer oder ähnlich auch nur in der nähe ist zu warten, weil die gehen/fahren einfach.
Da ist es mir lieber mir fährt einer auf und ich bekomm evtl. eine geringe Teilschuld. Als ich niete einen
Fußgänger/Radfahrer um.
Gruß vom Basty ( jetzt mit Dashcam )
Zitat:
Original geschrieben von basty8321
Moin,
würde sagen Trotzdem der der auffährt. ( oder Hauptschuld bei ihm )
Denn es war kein grundloses Bremsen.
Sondern da war ja ein Fußgänger. Im Zweifelsfall halt schon auf der Straße.
So einen Kreisverkehr haben wir hier auch und da ist es echt angebracht wenn da ein Fußgänger oder Radfahrer oder ähnlich auch nur in der nähe ist zu warten, weil die gehen/fahren einfach.
Da ist es mir lieber mir fährt einer auf und ich bekomm evtl. eine geringe Teilschuld. Als ich niete einen
Fußgänger/Radfahrer um.
Gruß vom Basty ( jetzt mit Dashcam )
ohja ich warte auch noch, daß mir mal jemand drauffährt.
Hier tun sich wieder Abgründe auf...
Du biegst da ab!
Der Radfahrer hat Vorrang - warum? Er folgt dem Kreisverkehr. Wie wenn du in eine Straße abbiegst und da ist neben dir ein Radweg der geradeausführt!
(Spezialitäten wie "fahrbahnbegleitend" erstmal noch weggelassen)
Und den Fußgänger hast du auch rüberzulassen!
Dashcam ist sehr hilfreich - hoffe du stellst sie auch im Fall, daß du schuld bist zur Verfügung.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Dashcam ist sehr hilfreich - hoffe du stellst sie auch im Fall, daß du schuld bist zur Verfügung.
Auch wenn mir das wahrscheinlich keiner glaubt aber im zweifelsfall ja. Auf jedenfall das "Ereignis"
- 5 Minuten davor. Man weiß ja nie was kommt.
Weil einen Objektiveren Zeugen gibt es ja eigentlich nicht.
OT Ende
Gruß Basty
Das ist doch mal ne Aussage.
Und das mit dem Abbiegen ist klar?
Wenn man sich das mal durch den Kopf gehen lässt hoffentlich schon.
Alles Klar Vielen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten!
Hallo TE,
Kreisverkehr
Bein Einfahren in den Kreisverkehr gilt, die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorrang.
Beim Ausfahren, hat der Ausfahrende ggf. Radfahrer und Fußgänger Vorrang zu gewähren, wenn diese die Straße überqueren wollen.
Wenn jemand dann auf ein anderes FZ auffährt, welches Vorrang gewähren muss, dann hat der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges Schuld. Bei einer solch klaren Rechtslage gibt es auch keine Teilschuld für den anderen Fahrzeugführer.
Das Problem bei den Kreisverkehren ist m.E., dass viele Fahrzeugführer unsicher sind und eventuell nicht einmal die Vorfahrtsregelung kennen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,
Kreisverkehr
Bein Einfahren in den Kreisverkehr gilt, die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorrang.
Beim Ausfahren, hat der Ausfahrende ggf. Radfahrer und Fußgänger Vorrang zu gewähren, wenn diese die Straße überqueren wollen.
Wenn jemand dann auf ein anderes FZ auffährt, welches Vorrang gewähren muss, dann hat der Fahrer des auffahrenden Fahrzeuges Schuld. Bei einer solch klaren Rechtslage gibt es auch keine Teilschuld für den anderen Fahrzeugführer.
Das Problem bei den Kreisverkehren ist m.E., dass viele Fahrzeugführer unsicher sind und eventuell nicht einmal die Vorfahrtsregelung kennen.
Moin,
das kann ich täglich erleben und bestätigen
ich bremse aber auch für Igel, kaninchen, Eichhörnchen...usw.
und gestern auch für totes Holz, Zweige.
Wenn dann einer auffährt, kann ich nur sagen, es hätte auch ein Kind sein können,
welches plötzlich auf die Straße lief.
schönen Gruß
Wobei hätte ist kein Grund. Sonst wäre jedes Grundlose Bremsen doch nicht grundlos...
Grundsätzlich ist es bereits gesagt und ich bin auch der Meinung, der GELBE hat Schuld. Nur wurde eine Sache NICHT angesprochen. Ist der Kreisverkehr INNERORTS oder AUSSERHALB. Wieso? Der kleine aber feine Unterschied ist der: INNERORTS haben Fussgänger (und, wenn vorhanden: Radfahrer) Vorrang. Da muss auch nicht zwingend ein Zebrastreifen sein, wie viele meinten, die mich angepöbelt haben beim ausfahren, wobei blinken (?) ein Fremdwort ist.
AUSERORTS haben Fußgänger (und, wenn vorhanden Radfahrer) KEINEN Vorrang! Dazu sollte dann allerdings ein entsprechendes Schild VOR dem Überweg für Fußgänger resp. Radfahrer, stehen wie VORRANG GEWÄHREN. An den Kreisverkehren die ich kenne ist es so. HALT ... stimmt nicht. In meinem Heimatort wurde das Ortseingangs/Ausgangsschild HINTER einen Kreisverkehr versetzt und vergessen die Schilder abzumontieren.
Zum Thema: Es ändert aber alles nix an der Schuld des auffahrenden!
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
AUSERORTS haben Fußgänger (und, wenn vorhanden Radfahrer) KEINEN Vorrang! Dazu sollte dann allerdings ein entsprechendes Schild VOR dem Überweg für Fußgänger resp. Radfahrer, stehen wie VORRANG GEWÄHREN. An den Kreisverkehren die ich kenne ist es so. HALT ... stimmt nicht. In meinem Heimatort wurde das Ortseingangs/Ausgangsschild HINTER einen Kreisverkehr versetzt und vergessen die Schilder abzumontieren.
DAS IST FALSCH! § 9 StVO :
Zitat:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
macht KEINEN Unterschied zwischen inner- und außerorts.
Die kleinen "Vorfahrt gewähren"-Zeichen (205), auf die Du anspielst, sind zwar in der ERA 2010 aufgeführt. Sie lassen nach StVO aber die Benutzungpflicht erlöschen - oder ergeben andere Probleme. Aber darauf weiter einzugehen würde offtopic werden.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zitat:
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Wenn´s nicht nötig ist, dann nicht!