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Auffahrunfall - Bitte um Hilfe

Themenstarteram 1. Februar 2009 um 13:16

Hallöchen,

mir ist Freitag jemand raufgefahren und dazu habe Ich mal ein paar fragen :

Erstmal der Sachverhalt :

Gefahren auf der Autobahn, und dann trat Stau auf, also das Fzg vor mit gebremst und Ich auch (etwas stärker,aber keine Vollbremsung oder ähnliches) zum stehen gekommen - Abstand zum vordermann circa 10 Meter - Warnblinklicht war schon an da Ich gesehen hatte das Stau ist. Circa 1 Minute später ist mir jemand aufgefahren weil sein Fzg kein ABS hatte und blockiert hat (seine Aussage). Dieses passierte mit einer entsprechenden Geschwindigkeit ( Also schätze so 30km/h - 60km/h) und hat mich bis zu dem anderen aufgeschoben, so dass Ich vom Vordermann die Stoßstange leicht berührt habe und vielleicht ein ganz mininmaler Kratzer enstanden ist. (Nicht gesehen, bei mir kein Schaden, beim Vorderman auch kein Sichtbarer Schaden, so hat es auch die Polizei notiert)

Die Polizei hat uns nichts gefragt sondern nur Zettel ausgegeben wo wir unsere Daten austauschen sollten, weil die wollten das wir schnell von der Autobahn runterkommen.

Jetz meine Frage, falls der jenige vor mir irgendwas haben sollte (schaden) zahlt doch die Versicherung des mir auffahrenden Fahrzeuges,oder ? (Ich sehe es garnicht ein das meine Volkasko hochgeht, weil mich in keinster hinsicht eine mitschuld/schuld trifft da Ich genügend abstand hatte und auch vorschriftsmäßig warnblinklicht an)

Ich war gestern Abend in der Notaufnahme und wurde geröngt, usw.. die stellen aber keinen Krankenschein aus sondern sagten Ich solle mich Montag an der Hausarzt wenden. Wie läuft das weiter ?

Könnte Ihr mir mal n paar tipps geben, bezüglich ablauf, was für Ansprüche Ich stellen kann (Kosten,Schmerzensgeld, Anwalttechnisch) usw.. Ich habe leider sowas noch nie erlebt und bin ratlos. Ich habe noch mit keiner Partei gesprochen und auch mit keiner Versicherung.

Was ist mit meinem Auto das ist jetz ein Unfallfahrzeug ?

Gutachten ?

 

Vielleicht auch ein paar Grundsatzurteile oder Sachen die mir helfen würden,da Ich nicht Rechtsschutzversichert bin und mir einen Anwalt nicht leisten kann.

Vielen Dank

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5 Antworten

Vlt. ist es hier einfach auch nur besser Morgen mal zum Anwalt zu gehen. Du fragst hier eine komplette Rechtsberatung ab und die ist nicht erlaubt.

zunaechsteinmal wird mit hoher wahrscheinlichkeit alles ganz einfach seinen weg gehen und du bekommst deinen schaden ersetzt.

was dir grundsätzlich zusteht, steht auch rechts in der FAQ.

nach deinen schilderungen, kommen auch keine wirklichen kosten durch einen anwalt/kfz-gutachten auf dich zu.

( ich halte ihn aber bis auf koerperliche schaeden kaum fuer noetig; dazu sagtest du ja auch kaum was)

ein gutachten eines geprueften sachverstaendigen, deiner wahl, halte ich aber fuer sinnvoll.

aus diesem gutachten gehen dann auch zahlen fuer eine ggf vorhandene wertminderung; nutzungsausfall; usw... hervor.

das wichtigste, ist aber: atme erstmal gut durch :)

viel erfolg

Harry

 

Themenstarteram 1. Februar 2009 um 14:55

Also Ich suche keine Rechtberatung oder sonstiges, es ist halt nur die Frage ob jemand mir tipps geben kann und vielleicht

sogar beruflich mit solchen ereignissen zu tun hat.

Es würde mir vielleicht sehr weiterhelfen da Ich auf diesem Gebiet keine Erfahrung habe und auch totaler Laie bin.

Ab zum Anwalt, garnicht erst selbst versuchen was zu erledigen, machst mehr falsch als richtig wenn du selbst mit den Versicherungen sprichst.

Und bist du zufällig im ADAC dann steht dir ein kostenfreies Erstgespräch bei Vertragsanwälten zu

Was die Arztsache angeht: nen Arztbrief wirst du wohl bekommen haben, also damit zum Hausarzt

Was den "Unfallwagen" angeht, wenn du 10 Meter geschoben wurdest, kannst du wohl davon ausgehen, sagt dir aber der Gutachter

Deine VK hätte sowieso in keinem Falle was mit dem Schaden am Vorderman zu tun

Schau doch einfach mal dein Kleingedrucktes in den Verträgen durch

am 3. Februar 2009 um 20:17

Hallo ganz wichtig:

Der Personenschaden wird i. d. R. Probleme machen. Da die Versicherungen sich hier immer gerne rausreden wollen, also undbedingt zu Anwalt.

Da dein Wagen sicherlich ziemlich zermatscht sein dürfte UNBEDINGT darauf achten, dass der Fahrzeugschaden von der Versicherung anerkannt wird! Darauf achten die Anwälte normalerweise auch nicht, da die Versicherung den Schaden bezahlt. Dort steht aber regelmäßig sowas wie "Die Zahlung erfolgt ohne Präjudiz (also Rechtspflicht) und ohne Anerkennung des Schadens und der Höhe"

Somit steht du im evtl. Prozeß wegen der Körperverletzung zwar mit einem tollen Fahrzeuggutachten dar, jedoch bestreitet die Versicherung mit Nichtwissen, dass der Schaden von dem Unfall kommt und schon gibts Beweisprobleme. Bei deiner Sachlage geht das sicherlich ohne Probleme die Versicherung vom Anerkenntnis zu überzeugen. Bei mir (gleiche Situation nur rote Ampel) ging so:

Ich rief bei der HUK an und verwies drauf, dass der Schaden nicht anerkannt sei.

HUK : "Was wollen Sie denn? Sie haben doch Ihr Geld"

Ich : "Aber ohne Anerkenntnis."

HUK : "Sowas machen wir grundsätzlich nicht."

Ich : "Warum nicht?"

HUK : "Damit man sich später nicht drauf berufen kann"

Ich : "Und genau DESHALB machen wir das diesmal anders"

HUK : "Wir machen das nicht. Sie haben doch Ihr Geld"

Ich (natürlich freunlich aber bestimmt) : "Das ist mir egal. Dann kann man per Feststellungsklage halt sicherstellen, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Darauf habe ich ein Recht. Denke dass das Gericht mir Recht geben wird, wenn die zu Entscheiden haben, ob Ihr VN Schuld ist, wenn sie mir vor der roten Ampel hinten drauffährt überlasse ich Ihrer Rechtskenntnis. Ist nicht mein Geld was für Anwalts- und Gerichtskosten rausgeschmissen wird. Heute haben wir Donnerstag. Am Montag habe ich einen Anwaltstermin. Sollte mir bis dahin das volle Anerkenntnis nicht vorliegen, so werde ich direkt die Feststellungsklage einreichen lassen. Einen schönen Tag noch."

Am Mo wurde ich vom Anwalt mit den Worten "Wir haben hier von der HUK ein Anerkenntnis erhalten..." begrüßt :D

WENN NUN IRGENDJEMAND MEINT ICH WÄRE EIN KORRINTENKACKER :

Bedenke jeden Tag steht ein dummer Mensch auf. Die HUK hat doch tatsächlich dem Gericht gegenüber mit Nichtwissen den unfallbedingten Fahrzeugschaden bestritten. :confused: Konnte dem Gericht dann aber dank des Anerkenntnissen Problemlos

nachgewiesen werden :D

Für die Dubiositäten die einem im Gerichtsverfahren begegnen sei auf meinen Threat "Unfallstärke" verwiesen.

Also Beweissicherung, Beweissicherung und nochmals Beweissicherung!!! Und forder die direkt zum medizinischen und Unfallkausalitätsguachten auf! Bei mir haben die extra 3 Monate (trotz Aufforderung) gewartet und meinten dann ich hätte Ihre Aufklärung unterwandert.:confused:

Aber sicherlich sind die von den vorgeschlagenen Gutachter objektiv. Richtig 2 waren regelmäßig für die Kölner Rück Versicherung tätig - der Eine sogar unter "The People behind the Promise" der KR gelistet. Der Dritte war noch besser. Hierzu schrieb das OLG Köln, dass dieser ja Regelmäßig zu anderen Ergebnissen als andere Gutachter gelange und diese zu gunsten der beklagten Versicherung ausfallen. Und weiterhin, dass das Gericht Gutachten von diesem Arzt ohnehin nicht beachtet :D Aber weshalb solten diese guten fachlich qualifizierten Ärzte nicht objektiv sein.

Viel Glück. Ich bin jetzt fast 2,5 Jahre dran... :mad:

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