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Auffahrunfall, Direktversicherung will nur 50% zahlen!?
Hallo,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Und zwar hatte ich vor ein paar Wochen einen Auffahrunfall. 4 Autos waren daran beteiligt.
Ich war der 3te von 4. Alle Autos sind nacheinander draufgekracht ohne das ein Auto das andere draufgeschoben hat.
Nach wirklich langem hin und her mit der Direktversicherung des Fahrers hinter mir (1000de Bilder, KVA, 1000de Unfallbeschreibungen) wollen die mir nur 50% zahlen, mit der Begründung, ich sei als erstes auf den Wagen vor mir gekracht und ihre Versicherungsnehmerin mir dann hinten drauf!
Ich habe leider nur eine KFZ-Haftpflicht.
Ist dies gerechtfertigt, oder kann ich irgendetwas dagegen tun?
Gibt es vielleicht irgendwelche Paragraphen, die dies be - oder widerlegen können?
Und wie soll ich fortfahren? Anwalt?
Danke schon mal im vorraus,
Tobi
Beste Antwort im Thema
Das Stichwort lautet Bremswegverkürzung und greift immer bei mehrfachen Kollisionen, wie in diesem Fall, bei denen keiner aufegschoben wurde, sondern alle schön nacheinander zusammenkrachen.
Es wurde ja auch schon ganz ordentlich beschrieben.
Bremsen zwei Fahrzeuge hintereinander, ohne dass es zu einer Kollision kommt, hat der Hintermann mehr Raum, um zum stehen zu kommen, als wenn der Vordermann dadurch, dass er jemandem auffährt, schlagartig steht und nicht nach vorne ausrollt.
Der Vordermann verkürzt damit den Bremsweg, der dem Hintermann zur Verfügung steht.
Die Rechtsprechung sieht hier regelmäßig einen Mithaftungsanteil von rund 1/3 vor. Sprich: der Vordermann (TE) bekommt nur 66% seines Heckschadens bezahlt, der Hintermann bekommt 33% seines Frontschadens bezahlt.
Die Quote ist natürlich nicht in Stein gemeisselt, aber ich finde 50% schon happig.
Du solltest Dich schriftlich an den gegnerischen Versicherer wenden und mehr verlangen. Kannst ja mal 20% akzeptieren und dann trefft ihr euch bei 33%.
Mit 0% Mithaftung wirst Du nicht rauskommen.
Ach so, und natürlich gilt das Gleiche für Dich: also 33% Deines Frontschadens kannst Du bei Deinem Vordermann fordern.
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13 Antworten
Die muessen dir das beweisen das du erst drauf gefahren bist .. wird eher schwierig. Du musst die aussage vom wagen vor dir einholen.
Ich glaube verstanden zu haben, dass Du dem Vordermann gar nicht aufgefahren bist und auch nicht aufgeschoben wurdest. Wenn dem so ist, dürfte Dein Fahrzeug vorne auch keine entsprechenden Beschädigungen aufweisen. Dies kann ein von der gegnerischen Versicherung gestellter Gutachter leicht feststellen.
Da Du ja keinen Schaden verursacht hast, liegt Deiner Versicherung auch keine Schadensmeldung vor. Bitte also Deine Versicherung, der gegnerischen Versicherung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen. Somit steht einer Schadenregulierung nichts mehr im Wege.
Vielleicht noch ein Hinweis: Als Dir der Hintermann aufgefahren ist, hat Dein Fahrzeug ja sicherlich stillgestanden, d.h. es hat sich nicht mehr bewegt. Andernfalls könntest Du in Mithaftung genommen werden, weil von einem sich bewegenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, was Auswirkung auf die Schadenregulierung haben kann.
Zitat:
Original geschrieben von GoDf4ThEr
Ist dies gerechtfertigt, oder kann ich irgendetwas dagegen tun?
Gibt es vielleicht irgendwelche Paragraphen, die dies be - oder widerlegen können?
Und wie soll ich fortfahren? Anwalt?
Falls vorhanden, die Rechtsschutzversicherung wegen Kostendeckungszusage kontaktieren. Einen Anwalt einschalten, der hat Akteneinsichtsrecht.
danke für die antworten:
@vanguardboy: Die wissen, dass ich als erstes aufgefahren bin. Ich war ja das dritte Auto von vier Autos. Und alle sind aufgefahren.
@Harig58: Doch, ich bin dem Vordermann leider schon draufgefahren. Spielt es eine Rolle?
Wer (den Erstpost) lesen kann ist klar im Vorteil!
Zitat:
Original geschrieben von Harig58
Ich glaube verstanden zu haben, dass Du dem Vordermann gar nicht aufgefahren bist und auch nicht aufgeschoben wurdest.
Wie der TE bereits schrieb IST er aufgefahren und dann kam von hinten noch ein weiteres Fzg. hinten drauf!
Zitat:
Da Du ja keinen Schaden verursacht hast, liegt Deiner Versicherung auch keine Schadensmeldung vor.
Hat er ja wohl doch!
Und selbst dann muss nicht zwingend eine Schadensmedung bei seiner VS vorliegen.
Zitat:
Vielleicht noch ein Hinweis: Als Dir der Hintermann aufgefahren ist, hat Dein Fahrzeug ja sicherlich stillgestanden, d.h. es hat sich nicht mehr bewegt. Andernfalls könntest Du in Mithaftung genommen werden, weil von einem sich bewegenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht, was Auswirkung auf die Schadenregulierung haben kann.
Totaler Schwannsinn (Entschuldigung, muss einfach mal sein)!
Laut deiner Meinung haben alle die noch etwas am Rollen sind und von hinten knallt einer rein keinen Anspruch auf die volle Entschädigung, da ja eine Betriebsgefahr von ihrem Fzg. ausging.
@ TE:
wo will denn die gegn. VS die Schadenssumme auf 50% kürzen?
Wenn du tatsächlich der 3. von 4 warst kam ja von hinten nur noch das eine (auf dich auffahrende) Fahrzeug?! = dein Heckschaden dürfte zu 100% zu zahlen sein (ggf. Kürzungen bei fiktiver Abrechnung).
Wenn du natürlich bereits der Wahrheit entsprechend dein Auffahren auf Fzg. Nr. 2 angegeben hast ist es natürlich schwer nachzuweisen welchen Schaden du deinem Fzg. beim Aauffahren auf Nr. 2 zugefügt hast und welchen Schaden das (doch noch stattfindende) Aufschieben deines Fzg. auf Nr. 2 durch den auffahrenden Nr. 4 verursacht hat.
Eventuell kannst due ja mal kurz für Aufhellung der 50%-Angabe sorgen?!
Selbst wenn ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehne: das sollte am Sachverhalt wenig ändern. Tatsache ist, dass Du bereits gestanden hast, als der Hintermann auffuhr. Das Du bereits jemandem aufgefahren bist, betrifft jedoch Deine Haftpflichtvericherung, die Dich nach der Regulierung hinsichtlich Deiner SF hochstufen wird. Es sei denn, dass der von Dir nachweisbar verursachte Schaden so gering ist, dass Du ihn aus der eigenen Tasche zahlst.
Ich glaube mich zu erinnern, dass es bei Massenkarambolagen zu solchen Regulierungen, so wie sie die gegnerische Versicherung anstrebt, kommt. Darauf hatten sich die Versicherungen einmal geeinigt, weil in der Regel nicht mehr festzustellen ist, wann wer wem aufgefahren ist. Die Unfallbeteiligten erhalten daher 50% ihrer Schäden ersetzt, unabhängig von Front- oder Heckschaden. Da können die hier mitlesenden Fachleute sicher etwas dazu schreiben.
Ich glaube aber nicht, dass ein Unfall mit vier Fahrzeugen bereits als Massenkarambolage gilt und würde mit der gegnerischen Versicherung -ggf. mit Fachanwalt- noch mal sprechen.
@ Hugaar
So schwachsinnig ist das gar nicht. Vor sechs Jahren hat mich die HUK in ähnlicher Situation mit 200 € in Regreß genommen, mein RA hatte mit dir Richtigkeit der Sache mit der Betriebsgefahr bestätigt.
Bei einem Auffahrunfall vor zwei Jahren musste ich der gegnerischen Versicherung (Zürich) schriftlich bestätigen, dass mein Fahrzeug vor dem Crash bereits gestanden hat.
Tja, schwierig. Rechtanwalt?
Die Kürzung wird man vermutlich so begründen: Durch deinen Auffahrunfall hat sich dein effektiver Bremsweg erheblich verkürzt so dass dein Hintermann selbst bei ausreichend Sicherheitsabstand zu dir keine Chance hatte rechtzeitig zum stehen zu kommen. Ob und wie viel ist jedesmal strittig, aber damit sind grundsätzlich natürlich erstmal Kürzungen gerechtfertigt.
Dazu natürlich die Frage wie heftig war dein Auffahren auf deinen Vordermann, wie viel sich dadurch dein Bremsweg verkürzt hat, wie weit dein Hintermann weg war, ...
Von daher kann man pauschal ohne Unfallanalyse auch nichts dazu sagen ob die Kürzung in deinem konkreten Fall gerechtfertigt ist oder nicht.
Trotzdem muss man so fahren, das man genug abstand zum vordermann hat auch bei einer Notbremsung
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Trotzdem muss man so fahren, das man genug abstand zum vordermann hat auch bei einer Notbremsung
Eben - bei einer Notbremsung. Ein Crash verkürzt den Bremsweg des Vordermanns aber mal eben und einige Meter je nach Schwere - und darauf muss sich ein Hintermann nicht einstellen.
Hallo Tobi,
bei Massenunfällen (liegt hier aber nicht vor) ist folgendes Verfahren üblich:
"Bei einer für einen Massenunfall typischen Unfallkonstellation gelten grundsätzlich folgenden Quoten: Liegt nur ein Heckschaden vor, wird der Schaden zu 100 Prozent übernommen. Bei Vorliegen eines Frontschadens werden 25 Prozent des Schadens gezahlt. Bei Schäden an Front und Heck werden 2/3 getragen."
Trotzdem würde ich annehmen, daß ähnlich verfahren werden könnte, denn das Fahrzeug vor dir, hat dir den Bremsweg ebenso verkürzt, wie du dem Fahrzeug hinter dir.
Also sollte die Versicherung des 2. Fahrzeugs dir einen Teil des Frontschadens und die Versicherung des 4. Fahrzeugs, dir einen Teil des Heckschadens, ersetzen.
Liebe Grüße
Herbert
Das Stichwort lautet Bremswegverkürzung und greift immer bei mehrfachen Kollisionen, wie in diesem Fall, bei denen keiner aufegschoben wurde, sondern alle schön nacheinander zusammenkrachen.
Es wurde ja auch schon ganz ordentlich beschrieben.
Bremsen zwei Fahrzeuge hintereinander, ohne dass es zu einer Kollision kommt, hat der Hintermann mehr Raum, um zum stehen zu kommen, als wenn der Vordermann dadurch, dass er jemandem auffährt, schlagartig steht und nicht nach vorne ausrollt.
Der Vordermann verkürzt damit den Bremsweg, der dem Hintermann zur Verfügung steht.
Die Rechtsprechung sieht hier regelmäßig einen Mithaftungsanteil von rund 1/3 vor. Sprich: der Vordermann (TE) bekommt nur 66% seines Heckschadens bezahlt, der Hintermann bekommt 33% seines Frontschadens bezahlt.
Die Quote ist natürlich nicht in Stein gemeisselt, aber ich finde 50% schon happig.
Du solltest Dich schriftlich an den gegnerischen Versicherer wenden und mehr verlangen. Kannst ja mal 20% akzeptieren und dann trefft ihr euch bei 33%.
Mit 0% Mithaftung wirst Du nicht rauskommen.
Ach so, und natürlich gilt das Gleiche für Dich: also 33% Deines Frontschadens kannst Du bei Deinem Vordermann fordern.