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Auffahrunfall - Gutachten

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 15:21

Hallo,

mein Mann hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall: ein anderer Verkehrsteilnehmer ist ihm hinten draufgefahren. Mein Mann wartete an der roten Ampel, als es krachte.

Das Auto sprang daraufhin nicht mehr weg, musste abgeschleppt werden und der Schaden wurde von einem Sachverständigen auf 2600 € geschätzt.

Nun meine Frage: wenn ich mich dazu entschließe, das Fahrzeug ohne Reparatur herzugeben, bekomme ich dann die 2600 € von der gegnerischen Versicherung obendrauf?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Oh, ich bemerkte nach den netten Hinweisen einiger Mitglieder, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe:

 

natürlich ist zu korrigieren, dass anstelle der Verwendung des Begriffs fachgerechter Instandsetzung eine {Instandsetzung nach Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt} gehört.

 

Alleine dann sollte schon der Wind aus dem ein oder anderen mehr oder weniger verDELLTEN Segel genommen werden.

 

Bist halt ein lustiges Kerlchen, aber außer einen lauen Lüftchen ist deinem Gechreibesl hier nix zu entnehmen mein lieber Rollator. Und das riecht auch noch unangenehm. 

 

Die Werkstätten kalkulieren bei Ersatzteilen ja auch Aufschläge, so dass man sie in der Regel tatsächlich 10% spart, wenn man sie in Eigenregie besorgt. Oder geht ihr davon aus, dass Werkstätten am reinen Kauf von Ersatzteilen keinen Cent verdienen *muhahaha*.

 

Wenn man in Eingenregie Ersatzteile kauft, dann bezahlt man bein Händler 10% auf die UPE und bekommt diese nicht du Spassvogel *muhahaha*....:rolleyes:

 

Eine Fachwerkstatt nimmt höhere Stundenverrechnungssätze, für Arbeiten, die hier mit 100-120 EUR / Stunde !!!! angesetzt werden, nimmt eine fähige freie Werkstatt 60-80 EUR.

Das mag ja alles seine Begründungen haben (Verkaufsraum bezahlen, Autohausgrundstück ist größer oder ähnliches).

 

Aber warum soll eine Versicherung einem Geschädigten einen Stundenverrechnungssatz von 120 EUR zahlen, wenn er es für 60 EUR reparieren lässt. Das geht mir beim besten Willen nicht auf.

 

Wenn er dann doch 100 EUR statt 80 EUR zahlt, reicht er die Rechnung nach und kriegt das Geld nacherstattet, oder seh ich das falsch???

 

Ja, dass siehst du falsch......:)

 

Ein Anspruchsteller will sich aufgrund eines Unfalls ein neues Auto kaufen ? Was hat das mit dem Unfall zu tun. Die fachgerechte Instandsetzung stellt den vor dem Unfall herrschenden Zustand in den MEISTEN Fällen völlig wieder her.

 

Nochmal, extra für dich: Naturalrestitution, schon mal was davon gehört in deiner Ausbildung zum Superduper Schadensregulierer ? Er hat Anspruch Reparaturkosten ohne Mwst. (im Reparaturfall) und damit kann er machen, was er will. Und du bestimmst ganz bestimmt nicht, ob er darauf einen Anspruch hat oder nicht. Nicht du, ganz bestimmt nicht :)

 

Wenn man sich ein neues Auto kaufen will, sollte man dafür meines Erachtens nicht eine gegnerische Versicherung über das notwendige hinaus zahlen lassen.

 

Siehe oben, hoffentlich hast du das jetzt begriffen. (Der Glaube stirbt zuletzt....:rolleyes:)

 

Machen wir uns mal alle nix vor, ein Großteil aller Kunden wechselt von Jahr zu Jahr für 40 EUR weniger Jahresbeitrag das Versicherungsunternehmen, weil ja alles so teuer ist und wundern sich, warum die Versicherer die Kohle nicht mit vollen Händen rauswerfen? Erklär mal....

 

Machen wir uns alle mal nix vor. Das Märchen mit den Prämiensenkungen  kannst du deiner Großmutter erzählen, wenn du den noch eine hast. Du wärst nicht der erste. Hier im Versicherungsforum ist das kalter Kaffee....:)

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Zitat:

Original geschrieben von floria1919

Nun meine Frage: wenn ich mich dazu entschließe, das Fahrzeug ohne Reparatur herzugeben, bekomme ich dann die 2600 € von der gegnerischen Versicherung obendrauf?

Sofern es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist bekommst du dann 2600€ abzüglich Märchensteuer. Egal was du mit dem Wagen anstellst.

 

Zur Beantwortung müßte man Daten haben:

 

Restwert, Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten Brutto oder Netto?

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 15:48

Restwert: Stellungnahme entfällt (was immer das auch heißen mag....)

Wiederbeschaffungswert: 4950 €

Reparaturkosten Brutto: 2692,58 €

Zitat:

Original geschrieben von floria1919

 

Restwert: Stellungnahme entfällt (was immer das auch heißen mag....)

Wiederbeschaffungswert: 4950 €

Reparaturkosten Brutto: 2692,58 €

Du bekommst ca. 2000 € egal was Du mit dem Auto machst.

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 17:56

ok, das ist schon mal eine Auskunft.

Das heisst dann: wenn ich das Auto verkaufe - (Unfallbörse?), dann bekomme ich evt. 2000 € dort und 2000 von der Versicherung dazu?

Ich weiß nicht wie mein Vorredner auf die 2000 EUR kommt, ich weiß allerdings auch nicht was die Restwertbezeichnung zu bedeuten hat.

 

Ich glaube, da wird sich heute noch ein Kenner zu äußeren.

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 18:03

aaaaaaalso: von den 2000 € gehe ich aus (hoffe ich stark). Und im Gutachten steht: Restwert: Stellungnahme entfällt

Das ist ja das Spannende an diesem Forum. Immer denkt man "JETZT habe ich es kapiert" und dann kommt einer mit etwas ("Stellungsnahme entfällt"), was man im Leben noch nicht gehört hat.

 

Mein kriminalistischerer Spürsinn sagt mir: "Irgendwas ist hier faul!"

 

Das Gutachten, der Gutachter ... da stimmt was nicht! :confused:

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 18:31

dann werd ich morgen wohl mit dem Gutachten zu dem Gutachter hingehen und ihn fragen.

Kann ja nicht sein: mein Mann wartet brav an der roten Ampel; dann knallt ihm von hinten eine drauf; das Fahrzeug kommt zum Gutachter, um feststellen zu lassen, was alles hin ist und dann ....blick ich nicht mehr durch......

Moin,

da kein Restwert angegeben wird, muß man vom jetzigen Zeitpunkt davon aus gehen, dass das KFZ repariert werden soll.

 

Bei einem Totalschaden wird immer der Restwert angegeben.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es so aus, dass wenn Du nicht reparieren willst, also fiktiv abrechnen, erhällst Du den Repa-Wert minus MWST, was Du mit den Rest des KFZ machst ist egal.

Wenn ihr reparieren laßt, dann wird auch noch die MWST nachreguliert, wenn die Rechnung zur Vers. geschickt wird.

 

Kostenpauschale 25,- wird aber so oder so gezahlt, Ansprüche anmelden.

Wenn Reparatur, dann für die Zeit auch ein Ausfallgeld anmelden.

 

Themenstarteram 17. Februar 2012 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

da kein Restwert angegeben wird, muß man vom jetzigen Zeitpunkt davon aus gehen, dass das KFZ repariert werden soll.

Bei einem Totalschaden wird immer der Restwert angegeben.

Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es so aus, dass wenn Du nicht reparieren willst, also fiktiv abrechnen, erhällst Du den Repa-Wert minus MWST, was Du mit den Rest des KFZ machst ist egal.

Wenn ihr reparieren laßt, dann wird auch noch die MWST nachreguliert, wenn die Rechnung zur Vers. geschickt wird.

Kostenpauschale 25,- wird aber so oder so gezahlt, Ansprüche anmelden.

Wenn Reparatur, dann für die Zeit auch ein Ausfallgeld anmelden.

Danke. Erklärt schon mehr.

War nie die Rede von Reparatur; auch wenn die Werkstatt schon ohne Rücksprache mit uns zu halten - und das GA war auch noch nicht fertig erstellt - zu reparieren begonnen hat)) - haben sich entschuldigt und das als Versehen ihrerseits erklärt: der Juniorchef war im Urlaub und der Senior gab Auftrag an die Werkstatt, zu reparieren.....

Dann haben wir ein Leihfahrzeug. Wenn auch nicht gleichwertig; denn nun muss ich Benzin tanken. Die Preise sind "etwas anders", als Gas.

Und jetzt ist mir bei genauer Durchsicht des Gutachtens aufgefallen, dass der Gutachter unsere Standheizung übersehen hat. Soll ich nochmal nachhaken?

Zitat:

Original geschrieben von floria1919

bekomme ich dann die 2600 € von der gegnerischen Versicherung obendrauf?

nö!

im falle der fiktiven abrechnung, werden div. posten (z.b. verbringungskosten) im gutachten ersatzlos gestrichen, die mwst wird abgezogen und sollte das serviceheft des fahrzeuges nicht vollständig sein (bzw. wurden inspektionen in anderen - als den jeweiligen markenwerkstätten durchgeführt) werden die im gutachten aufgeführten stundsätze auf das niveau von freien werkstätten zusammengekürzt...

Das die Standheizung übersehen wurde, ist nicht relevant.

Wird sie mit Einbezogen, erhöht sich lediglich der WBW.

Das ist in deinem Fall unwichtig, da die Rep.Kosten nicht annähernd den WBW erreichen.

Zur oben beschriebenen Kürzung:

Die Möglichkeit besteht. Evtl. beim Gutachter nachfragen, welcher Stundensatz berechnet wurde.

(normalerweise werden die Herstellerstundensätze berechnet)

Gruß Cokefreak

Zur Berechnung der Nettoreparaturkosten:

2262,67€ plus 19% = 2692,58€

Benutze mal die SUFU zu "fiktiver Abrechnung". Die Versicherung wird dir den Schaden zusammenstreichen. Viele Streichungen sind aber nicht zulässig.

Leider sind die Vers. so dreist und schamlos, Unwissende über den Tisch zu ziehen, dass du am besten einen Verkehrsanwalt dazunimmst.

Obwohl ich mich etwas mit der Materie auskenne, habe ich das zuletzt auch gemacht. Den muss die Vers. nämlich auch zahlen und wenn die nicht mit mir zusammen eine für beide (!) Seiten vernünftige Lösung erarbeiten wollen, dann müssen sie halt mehr zahlen, damit zumindest für meine Seite die Lösung vernünftig ist.

Lasse dich auch hier nicht von manchen Aussagen abschrecken. Hier schreiben z.T. Mitarbeiter von Versicherungen mit. Neben der SuFu hier gibts ja auch noch guuuuuuuugel.

Wie es bei mir zuletzt ausging, steht hier .

Neben den Fakten kannst du hier auch einen Einblick in die "Gepflogenheiten" und die Rhetorik hier erhalten.

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