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Auffahrunfall - heute ist es passiert - Fragen zum Gutachter

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 18:05

Hallo Freunde,

heute ist es passiert - man hat heute im Stau auf der BAB mein Hintermann auf mich draugeschoben.

(Der erste hat nicht aufgepasst, fuhr auf mein Hintermann und der auf mich). Mein Hintermann hatte

einen T4 - hinten ordentlich kaltverformt, vorne Nummernschild verbogen, bei mir kein sichtbarer Schaden

aber Spaltmasse stimmen nicht mehr und vom ersten Wagen (Peugeot 806) sprechen wir gar nicht mehr.

Polizei kam, die Schuldfrage ist eindeutig klar.

Das bei mir was kaputtgegangen ist, ist anzunehmen. Ich sag nur Sollbruchstellen am Stoßfänger, Pralldämpfer etc. Jetzt stellt sich die Frage, nehme ich mir einen halben Tag frei und fahre selbst zum Gutachter oder nehme ich mir einen Leihwagen und gebe ich mein Fahrzeug beim Freundlichen ab und der soll sich selbst einen Gutachter kommen lassen oder seinen Kostenvoranschlag selbst berechnen? Ein Leihwagen wird mir wohl zustehen, davon kann man doch ausgehen?

Am liebsten wäre mir, dass nicht passiert ist. Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte

ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott ;)

Mein Bruder meinte, ich solle zum Gutachter, den Schaden berechnen lassen. Dann von der Versicherung die Schadenssumme ohne MWST auszahlen lassen und dann vom Freundlichen reparieren lassen, weil das u.U. günstiger wird, weil der Freundliche sowieso die vollen Gutachterkosten dann kassieren würde.

Was würdet Ihr machen?

viele Grüße

Mark

Beste Antwort im Thema

Als Geschädigter hat man aber auch die Pflicht zur Schadensminimierung. So steht einem z.B. kein Leihwagen zu, wenn der Schaden innerhalb eines Tages repariert werden kann. Und genau so sollte man nicht gleich wegen jedem kleinen Schaden das größtmöglich Fass aufmachen, nur weil mans kann. Ruf einfach die gegnerische Versicherung an und geh zu deinem VW Händler den Schaden mit Abtretungserklärnug reparieren lassen und gut. Genau dafür wurden solche Mechanismen geschaffen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder wegen jedem kleinen Kratzer zum Anwalt rennen würde. Das ist auch eine Frage eines sozialen Miteinanders in einer Gesellschaft. Das geht es nicht immer nur darum, wie man dem anderen möglichst dolle ans Bein pissen kann oder für sich selbst den größtmöglichen Vorteil aus jeder Situation raus presst! Wenn ihr selbst mal in eine solche Situation kommt (und das kann jedem Mal passieren!), wärt ihr auch froh, wenn sich euer Gegenüber nicht wie ein Arschloch benimmt. Keine Sorge, der Unfallverursacher hat schon so genug Stress und Strafe und wird sich das eine Weile merken.

Und wenn ich sowas, wie von Timal lese, geht mir echt der Hut hoch! Solchen Betrug bezahlen wir am Ende alle gemeinsam mit unseren Beiträgen. Ebenso unnötige Rechtsanwälte und Leihwagen.

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am 9. Juli 2009 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von tdi-spochtpower

Mein Brumm-brumm jetzt 2.5 Jahre alt und außerdem möchte

ich den armen Verursacher nicht mehr Kosten aufbürden als notwendig. Sowas rächt irgendwann der liebe Herrgott ;)

wieso? wenn der nicht aufpasst....

am 9. Juli 2009 um 18:26

Geh auf jeden Fall zum Gutachter sch...egal wie teuer es für den Verursacher wird hauptsache du bekommst deinen Schaden ersetzt! Mir ist mal einer aufgefahren sofort zum Gutachter. Bei mir kein sichtbarer Schaden gewesen auch "nur" die Spaltmaße aber laut Gutachter 2.500€ Schaden. Hab ich reparieren lassen ohne vorher das geld von der Versicherung zu nehmen. Werkstatt hat mir sogar noch einen nuen Auspuff untergebaut war durchgerostet was absolut ja nichts mit dem Schaden zu tun hatte. Wurde halt mit als Reparaturarbeiten aufgeschrieben:D . Egal! Zahlt ja die gegnerische Versicherung! Also ab zum Gutachter!

am 9. Juli 2009 um 18:51

zunächst einmal hast du das recht auf einen anwalt deiner wahl, diesen solltest du auch mit der durchsetzung deiner forderungen beauftragen, da in den nächsten tagen eine menge schriftkram auf dich zukommen wird......ferner hast du auch das recht auf einen gutachter deiner wahl (frag mal deinen anwalt, meist hat der einen an der hand)......wenn die versicherung ankommt vonwegen "wir schicken einen gutachter" verneine dies und bestehe auf einen eigenen!

ein leihwagen steht dir für die dauer der reparatur zu (diese rep.dauer wird vom gutachter bestimmt), alternativ kannst du dir den nutzungsausfall auch auszahlen lassen.....

wenn du den schaden nicht unbedingt von einer fachwerkstatt repartiert haben willst, lass dir die schadenssumme lt. gutachten auszahlen (allerdings ohne mwst) besorgt dir die teile vom schrott und dein nächster urlaub ist bezahlt.......

ob die schuldfrage eindeutig geklärt ist, interessiert versicherung wenig bis garnicht, die sparen wo sie sparen und kürzen können, deswegen ab zum anwalt, sonst wartest du in nem halben jahr noch auf dein geld!

Hi,

ich kann dir auch nur empfehlen, einen eigenen Sachverständigen zur Gutachtenerstellung zu beauftragen.

Nur der kann unparteiisch den Gesamtschaden feststellen. Außerdem bekommst du auch noch eine Wertminderung ausbezahlt, die der Sachverständige ausrechnet. Weiterhin ist im Gutachten die Reparaturdauer sowie der Nutzungsausfall ausgewiesen. Den bekommst du natürlich nur, wenn du auf einen Leihwagen verzichtest.

Bei einem größeren Schaden empfehle ich dir auch, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Die Kosten für den Sachverständigen sowie für den Anwalt werden - sofern du keine Schuld am Unfall hattest - komplett von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

Am besten besorgst du dir die Versicherungsdaten vom Unfallgegner und unterschreibst beim Sachverständigen und beim Anwalt eine Abtretungserklärung. Dann hast du mit den anfallenden Kosten nichts mehr am Hut.

Gruß

Andi

Themenstarteram 9. Juli 2009 um 19:34

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Das mir für die Zeit der Reparatur ein Leihwagen zusteht oder sonstige Kosten wie Wertverlust von der Versicherung übernommen wird ist eigentlich klar. Und ich gehe auch nur zu meiner Werkstatt oder zu meinem Gutachter. Ich habe außerdem eine Verkehrsrechtschutzversicherung, falls die rumzicken werden, gar kein Problem.

Da muß ich anders fragen:

Bekomme ich für die Zeit der Begutachtung einen Leihwagen? - Weg des geringsten Wiederstandes - möchte keinen Urlaubstag opfern, daher morgends Auto beim Freundlichen abgeben, mit Leihwagen zur Arbeit - abends mit Gutachten abholen. Der Freundliche wird schon ordentlich arbeiten - notfalls muß er sich einen Gutachter bestellen.

Ich werde morgen mit der gegnerischen Versicherung telefonieren und da möchte ich nicht ganz unvorbereitet sein.

Wie gesagt, beim ersten Mucker wird mein Anwalt eingeschaltet.

Danke und viele Grüße

Mark

am 9. Juli 2009 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von AndiFr

Dann hast du mit den anfallenden Kosten nichts mehr am Hut.

weit verbreitete meinung, die tatsachen sehen aber anders aus!

du bist auftraggeber für anwalt/gutachter, damit auch wenn die vers. weigert zu zahlen rechnungsempfänger und musst u.u. in vorkasse treten bis die vers. gezahlt hat...

Hallo

Ich geb dir einen gut gemeinten Rat, vergiß das reden mit der versicherung nimm dir einen Anwalt und lass den das ganze regeln, alles andere kostet dich nur zeit und nerven. Dieser rat kommt auch nicht direkt von mir sondern von meinem Bekannten der eine Werkstatt besitzt und sehr viele Unfallschäden repariert und mit Versicherungen abrechnet. Am besten du suchst dir eine Werkstatt des geringsten misstrauens und unterschreibst dort eine abtretungserklärung und dann kann dir alles weitere egal sein, denn dann muss sich die Werkstatt mit der Versicherung rumärgern. Selbst mit der Versicherung reden geht meist nach hinten los. Ein falsches wort und das halten se dir ewig unter die nase wenns streit gibt.

MFG

Michael

am 9. Juli 2009 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von MikeGTSportTSI

denn dann muss sich die Werkstatt mit der Versicherung rumärgern.

das ist schlichtweg falsch!

wenn die vers. nicht zahlt, kommt die werkstatt nach einer gewissen zeit, die im kleingedruckten stehen sollte, auf den auftraggeber zurück um die offenen forderungen zu begleichen....und weil versicherungen sich immer mehr zeit mit der abarbeitung der schäden lassen, wird dieser "kulanzzeitraum" der werkstatt immer geringer...

Hallo

Das macht die werkstatt ein paar mal und dann wars das auch mit aufträgen, glaube kaum dass sich werkstätten das in der heutigen zeit leisten können. Desweiteren hat der Händler das Problem wenn er sich um die sache komplett kümmert, dann muss auch er sich mit der versicherung rumärgern, sonst könnt ich mir die abtretung gleich sparen, und der Anwalt kriegt sein geld nur keine angst der weiß wie er sich das holt.

MFG

Michael

am 9. Juli 2009 um 20:09

Zitat:

Original geschrieben von MikeGTSportTSI

glaube kaum dass sich werkstätten das in der heutigen zeit leisten können.

nochweniger können werkstätten ewig und 3tage auf ihr geld warten, daran ist schon die eine oder andere bankrott gegangen...

Zitat:

Desweiteren hat der Händler das Problem wenn er sich um die sache komplett kümmert,

der händler hat KEIN problem, er bekommt sein geld, entweder von der versicherung ODER wenn diese sich querstellt von dir als auftraggeber! und dafür hast du auch auf der abtretungserklärung unterschrieben!

Zitat:

und der Anwalt kriegt sein geld nur keine angst der weiß wie er sich das holt.

richtig, der anwalt tritt in vorkasse, wenn die sache allerdings zu lange dauert oder du den anwalt wechselst, musst du in vorkasse treten, auch dafür unterschreibst du beim anwalt......

Ich würde immer erst mit dem Sprechen der das Bezahlen muß.

Es gibt Fälle wo die Versicherung ohne wenn und aber den Schaden bezahlt hat . Aber den Rechtsanwalt nicht .

Mit der Begründung , sie haben den Schaden ohne wenn und aber Bezahlt , wozu dann einen Rechtsanwalt.

Üblicher Weise wird zunächst ein Gutachten gemacht , der dann eingereicht wird . Nach einer Kurzen Rücksprache kann der Schaden dann in Auftrag gegeben werden . Wenn es dann Ärger mit der Versicherung gibt würde ich den Rechtsanwalt Einschalten .

am 9. Juli 2009 um 20:57

Zitat:

Original geschrieben von schabuty

Mit der Begründung , sie haben den Schaden ohne wenn und aber Bezahlt , wozu dann einen Rechtsanwalt.

als geschädigter hat man das recht sich anwaltlich vertreten zu lassen, was die versicherung dazu meint ist unerheblich, und wenn der anwalt nicht dazu ein passendes schreiben aufsetzt mit zahlungsfrist seiner gebühren, hat er den job verfehlt......

Als Geschädigter hat man aber auch die Pflicht zur Schadensminimierung. So steht einem z.B. kein Leihwagen zu, wenn der Schaden innerhalb eines Tages repariert werden kann. Und genau so sollte man nicht gleich wegen jedem kleinen Schaden das größtmöglich Fass aufmachen, nur weil mans kann. Ruf einfach die gegnerische Versicherung an und geh zu deinem VW Händler den Schaden mit Abtretungserklärnug reparieren lassen und gut. Genau dafür wurden solche Mechanismen geschaffen. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder wegen jedem kleinen Kratzer zum Anwalt rennen würde. Das ist auch eine Frage eines sozialen Miteinanders in einer Gesellschaft. Das geht es nicht immer nur darum, wie man dem anderen möglichst dolle ans Bein pissen kann oder für sich selbst den größtmöglichen Vorteil aus jeder Situation raus presst! Wenn ihr selbst mal in eine solche Situation kommt (und das kann jedem Mal passieren!), wärt ihr auch froh, wenn sich euer Gegenüber nicht wie ein Arschloch benimmt. Keine Sorge, der Unfallverursacher hat schon so genug Stress und Strafe und wird sich das eine Weile merken.

Und wenn ich sowas, wie von Timal lese, geht mir echt der Hut hoch! Solchen Betrug bezahlen wir am Ende alle gemeinsam mit unseren Beiträgen. Ebenso unnötige Rechtsanwälte und Leihwagen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von schabuty

Mit der Begründung , sie haben den Schaden ohne wenn und aber Bezahlt , wozu dann einen Rechtsanwalt.

als geschädigter hat man das recht sich anwaltlich vertreten zu lassen

Und das steht noch mal wo genau?

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