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Auffahrunfall mit drei Autos

Themenstarteram 21. März 2008 um 13:57

Hallo Fachleute. habe folgendes Problem.

Vor einer Woche hatte ich einen Unfall auf der Autobahn. Morgens, Berufsverkehr und wie immer Stau.

Ich stand also. Hinter mir eine menge Platz zum hintermann. Mein Hintermann sah wohl den großen Abstand und wollte aufschliessen. Im Rückspiegel sah ich noh wie Sie sich mit Ihrer Beifahrerrin unterhielt und dachte noch so bei mir. Mensch, Mädel brems und in dem moment Knallte es auch schon. Sie mir volle möhre hinten rein und schob mich mit dem Aufprall auf meinen vordermann. Ich stand natürlich auf der Bremse, weil bei dieses Stück Autobahn es ein Gefälle gibt. So weit so gut. Polizei kam und begutachtete den Unfall. Für die Polizei stand fest das das Mädel schuld ist. So steht es auch im Polizeibericht. Sie müsste auch Knöllchen bezahlen. Ihr auto war totalschade und auch nicht mehr fahrbereit. Nach absprache mit der Polizei konnte ich mit meinem aber weiterfahren. Dann abends zu hause stellt ich fest das die beiden vorderreifen und ein Hinterreifen platt waren. Habe sie dann abmontiert und meine fast abgefahrenen autoreifen mit Stahlfelgen montiert. alle vier. Bin dann mit meinen Scheinbar kaputten reifen zum Reifenhandel gefahren und habe mir diese Abziehen lassen. Bei allen dreien waren nur das Ventil kaputt. Denke mal von dem Aufprall vorne und hinten. Den Tag darauf bin ich dann mit meinen abgefahrenen Reifen zum VW Händler gefahren und da für das Gutachten hingestellt. Gutachter rief dann abends an und sagte, dass die Reifen aber abgefahren sein und das er das in sein Gutachten mit reinschreiben muss. Ich erwiederte das das NICHT die Reifen sein die beim Unfallzeitpunkt am Wagen motiert waren und ich nur die abgefahrenen Reifen montiert haben um zu der VW Werkstatt zu kommen. ( Hatte ja keine Anderen ).

Ich habe ihm dann abends noch fotos von den 4 Abmonierten Reifen und Alufelgen Fotos geschickt die er dann auch in seinem Gutachten aufführte.

Jetzt steht im Gutachten das auf dem Auto Mischbereifung drauf ist mit 1.5mm profil. Es sich aber, laut aussage von mir, nicht um die Reifen handelte die beim Unfall montiert waren.

Bilder lagen dem Gutachten bei.

Jetzt die Frage.

Kann die Gegnerversicherung mir deswegen einen Strick drehen. Von wegen Teilschuld oder so. Weil zum Unfallzeitpunkt ja die Vernünftigen Reifen drauf waren. Und wenn es so gewesen wäre hätte die Polizei ja wohl etwas gesagt, die haben ja schließlich die Reifen kontroliert und mich nicht weiter fahren lassen.

Danke schonmal...

Yelli

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9 Antworten
am 21. März 2008 um 14:06

Mal eine Frage OT

Sorry, du schreibst:" das sie dir volle Möhre hinten reinknallt und dich auf den Vordermann schiebt"

Ist ja Irre, der Wagen des VU hat Totalschaden und deiner ist noch Fahrbereit und nur ein paar Ventile von den Reifen kaputt.

Was ist das für ein Panzer auf 4 Rädern, den du da fährst?

Nein, dass kann die Versicherung nicht. Einzig und allein Entscheidend ist hier, dass du schon gestanden hast. 

 

Nicht nach zu vollziehen ist hier aber, dass durch einen Anstoss auf das Fahrzeugheck drei Reifen- Ventile

beschädigt wurden. Und dann auch noch, lange Zeit nach dem Anstoß. Du schreibst ja selber, dass du dies erst lange nach dem Ereignis, am Abend festgestellt haben willst.

 

Technisch ist das nicht zu erklären.

 

Es wäre auch einmal Interessant von dir zu erfahren, warum die Polizeibeamten deine Reifen kontrolliert haben wollen.

 

Warum haben Sie das getan? du hast -wie du selber sagst- keine Schuld.

 

Wenn überhaupt würden die Beamten die Reifen des Schadenverursacher überprüfen, aber nicht die des Geschädigten....

 

Bei einem normalen Auffahrunfall kontrollieren die Beamten nie im Leben die Reifen, es sei denn es besteht ein Verdacht, dass die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen.

 

und warum hast du die Ventile nicht erneuern lassen und bist mit den Verkehrssicheren Reifen zu Werkstatt gefahren? :confused:

 

Die Polizei könnte die Reifen des TE nach spuren abgesucht haben die beweisen das er er über stehende räder geschoben wurde, find ich eigentlich klasse von der Polizei, dann kann nachher niemand mehr sagen "vieleicht hat der TE sich ja bewegt und es sind 2 Unfälle zur gleichen Zeit"!

grüße

Steini

und du meinst, dass könnten die Beamten feststellen?  :cool:

 

Die von dir angesprochenen "Spuren" an den Rädern, es handelt sich hier um so genannte "Bremsplatten",

können nur unter bestimmten Umständen entstehen, aber nicht so, wie hier geschildert ...;)

 

So etwas handhaben die Beamten vor Ort im übrigen ganz anders.

 

Die befragen den Vordermann des TE wie viele  "Bumse"  er gespürt hat.....

 

Nix mit Finger schmutzig machen und Reifen abtasten :D

 

Gruss Delle

 

Themenstarteram 21. März 2008 um 19:14

Uii so viele fragen auf einmal..ok ich versuche sie zu beantworten.

@dellenzähler.

Sie haben tatächlich meinen vordermann befragt. Er sagte.. er hat es knallen gehört, und danach habe es bei Ihm geknallt. Also zweimal bumm ;)

Die Reifen habe Sie abgetastet, nachdem ich gesagt habe ich bin von meinem hintermann auf meinen Vordermann aufgeschoben worden.

Das mit den Drei reifen die platt sind kann ich auch nicht nachvollziehen.. vielleicht war es ja auch nur dummer zufall. Ich habe keine ahnung.

Das Profil habe Sie deshalb kontrolliert, laut aussage der Polizei, weil ich eventuell zu wenig abstand ( Sicherheitsabstand ) haben könnte und ich so eine Mitschuld hätte. War aber nicht der Fall.

In bezug auf, die guten Räder wieder draufziehen lassen, ich weiß auch nicht.. vielleicht war es noch der Schock der mir in den Knochen steckte, dass ich daran nicht gedacht habe.

@menschmaier.

Nein keinen Panzer, nur einen Golf 3 , der laut gutachten ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Bodenwanne hinten eingedrückt ( Sieht man in der Reseverradmulde )

Befestiungnen der Stoßstange gestaucht und gebrochen.

Vorne beide Scheinwerferbefestigungen gebrochen, Zierleisten eingedrückt und abgebrochen, Spoiler an beiden Radläufen ausgebrochen.

Restwert 1000euro

Wiederbeschaffungswert 500euro.

Reperaturkosten ca. 5000Euro laut vw werkstatt.

@Delle: jetzt setzt ich mir aber die :cool: auf. :D

Und mit verlaub ;), das gibt keinen "bremsplatten" in dem sinn, sondern nur ne schön tiefschwarze stelle, die nach 3km fahren wieder weg ist. Wenn der Abstand vorm einschlag nicht gerade 20m war ;)

grüße

Steini

am 22. März 2008 um 12:10

Nein keinen Panzer, nur einen Golf 3 , der laut gutachten ein Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Bodenwanne hinten eingedrückt ( Sieht man in der Reseverradmulde )

Befestiungnen der Stoßstange gestaucht und gebrochen.

Vorne beide Scheinwerferbefestigungen gebrochen, Zierleisten eingedrückt und abgebrochen, Spoiler an beiden Radläufen ausgebrochen.

Restwert 1000euro

Wiederbeschaffungswert 500euro.

Reperaturkosten ca. 5000Euro laut vw werkstatt.

@yellwork

Irre, daß man mit solch einen beschädigten Farzeug noch fahren kann und dich die Polizei mit dem Fahrzeug noch fahren lassen hat.

Aber das ist ja hier nicht Gegenstand des Themas und hatte mich nur mal OT intressiert. Vielen Dank!

am 22. März 2008 um 12:30

Zitat:

Original geschrieben von yellwork

 

Restwert 1000euro

Wiederbeschaffungswert 500euro.

Reperaturkosten ca. 5000Euro laut vw werkstatt.

Restwert (= Wert des Schrotthaufens, der übrig ist) 1000 EUR ?

Wiederbeschaffungswert (=Kosten für Kauf eines gleichwertigen Ersatz-Fz.) 500 EUR ??

 

Tschüss, ich bin dann mal weg - mein Auto zwecks Wertsteigerung gegen den nächsten Baum setzen :D:D:D

 

Spaß beseite, und zurück zur Sache:

 

Dass die Polizisten die Reifen eines Fahrzeuges auf Bremsplatten untersuchen, hab ich auch noch nie in einer Akte gesehen. Auf die Profiltiefe achten sie aber schon gelegentlich, insbesondere, wenn der Unfall auf mangelndes Profil (Aquaplaning etc.) zurückzuführen sein könnte.

 

Für die Haftungsverteilung bei Auffahrunfällen mit 3 Fahrzeugen gilt folgendes:

Streitig ist ja zumeist, dass der hinterste behauptet, der mittlere sei schon vor ihm auf den ersten aufgefahren. Der mittlere dagegen behauptet, er habe gestanden, und sei dann vom dem hintersten auf den ersten geschoben worden.

In einem solchen Fall muß der mittere grundsätzlich beweisen, dass er noch nicht aufgefahren war. (ist mit Hinblick auf die Aussage des ersten für den TE hier wohl kein Problem). Wenn das aber nicht gelingt, muß der mittlere grundsätzlich den Schaden des ersten und seinen eigenen Frontschaden selbst bezahlen. Der hintere trägt dann nur den Heckschaden des mittleren und seinen eigenen Schaden.

 

Bei diesem Grundsatz gibt es aber viele Variationen. So ist schon entschieden worden, dass in Fällen, in denen der Unfallhergang nicht aufgeklärt werden kann, die Schadensverteilung abweichend von der Beweislast geschätzt werden kann (BGH NJW 1973, 1283). Einige Instanzgerichte haben daraus fast schon eine Beweislastumkehr hergeleitet und den von mir oben genannten Grundsatz umgedreht. Das ist von dem BGH-Urteil so nicht gedeckt.

Und dann gibt es auch noch Urteile, die dem hinteren einen Schadenersatzanspruch gegen den mittleren zugestehen, wenn feststeht, dass der mittlere zuerst aufgefahren ist. Grund: Durch seinen Unfall habe der mittlere den Bremsweg des hinteren verkürzt - aus meiner Sicht auch eine recht bedenkliche Auffassung. Da ist also noch vieles ungeklärt.

 

EDIT:

Eine brauchbare Zusammenfassung zu Rechtslage und Urteilen bei Kettenunfällen könnt ihr hier nachlesen:

www.verkehrslexikon.de/Module/AuffahrKette.htm

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

@Delle: jetzt setzt ich mir aber die :cool: auf. :D

 

Und mit verlaub ;), das gibt keinen "bremsplatten" in dem sinn, sondern nur ne schön tiefschwarze stelle, die nach 3km fahren wieder weg ist. Wenn der Abstand vorm einschlag nicht gerade 20m war ;)

 

grüße

Steini

Hihi... ;)

 

 

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