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Auffahrunfall mit einem Freund...was tun ?

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 12:23

Hallo,

ich habe heute einen AUffahrunfall gehabt. Ich habe an der Ampel angehalten, damit mein Freund mir nicht verloren geht, dieser ist aber bei der Nässe komplett ins Rutschen gekommen, so dass er mit ca 40 km/h hinten reingefahren ist.

Bei mir sind es zwei beulen und dicke Kratzer geworden, bei ihm ist die Front reingedrückt und die Motorhaube ein wenig hoch gegangen. Der Schaden ist bei ihm höher.

Er hat mir gesagt, dass wir später nochmal telefonieren.

Wie sollten wir am besten vorgehen ? Was ist zu beachten ?

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20 Antworten
am 2. Dezember 2007 um 13:54

Ich würd die Schäden erstmal melden, auch sagen das ihr euch kennt. Allerdings würd ich das "Treffen" als eher zufällig bezeichnen.

 

Oder halt die möglichkeit das untar euch auszumachen. Was mann ja aber durch rückkauf auch noch nachträglich machen kann. Ist zwar im Dezember blöd, spart dann aber das höherstufen deines freundes.

 

grüße

Steini

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 13:56

so er hat mir seine versicherungsnummer gegeben.

Soll ich nun ein gutachten erstellen ? wenn ja wo am besten? bei audi ? Kostet das extra ? wenn ja zahlt das seine versicherung ?

wenn ich das Gutachten habe wo soll ich das dann melden bei meiner oder seiner versicherung ?

am 2. Dezember 2007 um 14:45

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

so er hat mir seine versicherungsnummer gegeben.

 

Soll ich nun ein gutachten erstellen ? wenn ja wo am besten? bei audi ? Kostet das extra ? wenn ja zahlt das seine versicherung ?

wenn ich das Gutachten habe wo soll ich das dann melden bei meiner oder seiner versicherung ?

ich habe heute einen AUffahrunfall gehabt. Ich habe an der Ampel angehalten, damit mein Freund mir nicht verloren geht, dieser ist aber bei der Nässe komplett ins Rutschen gekommen, so dass er mit ca 40 km/h hinten reingefahren ist.

 

Also, dass glaub ich weniger. Wäre dass der Fall würdest du hier -zumindest momentan nichts posten können- sondern in einer vertikalen Position aus einem Krankenbett in eine an der Decke befindlichen Neon- Röhre des Kreiskrankenhaus an deinem Wohnort blicken, wenn du überhaupt noch bei Bewusstsein wärst :D;)

 

Nun zum Thema:

 

Selbstverständlich solltest du hier ein Gutachtern erstellen lassen. Audi macht hier bestenfalls einen Kostenvoranschlag. Mit dem kannst du und auch die Versicherung in deinem Fall nicht viel anfangen.

 

Im KH.- Schaden ist das Honorar für ein solches Gutachten von der gegerischen Versicherng bei geklärter Schuldfrage zu erstatten.

 

Du kannst die also einen Sachverständigen aussuchen. Der sollte aber qualifiziert (öffentlich bestellt und vereidigt und/oder zertifiziert) sein.

 

 

Auch einen Rechtsanwalt kannst und darfst du mit der Warhnehmung deiner Interessen gegenüber der Versicherung beauftragen. Dass sollte aber einer sein, der etwas von Verkehrsrecht versteht und nicht Hauptsächlich davon lebt Ehen zu scheiden oder einen Streit unter Nachbarn zu schlichten.

 

Deine Versicherung hat hiermit erst einmal nichts zu tun. Das Gutachten muss bei der Versicherung deines Freundes eingereicht werden.

 

Und den guten Rat mit dem "eher zufällig getroffen", vergiss mal ganz schnell. Bleibt bei der Wahrheit und schildert alles so wie es sich tatsächlich zugetragen hat.

 

Lügen haben kurze Beine und sind hier völlig unangebracht. 

 

Das kann in Nachgang nur negative Folgen für euch haben....

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 2. Dezember 2007 um 20:23

ich hab mal bei der Versicherung meines Freundes angerufen, die haben mir zu einem Kostenvoranschlag geraten, weil wenn ein Gutachten nicht erforderlich war, muss der vom Geschädigten selber gezahlt werden. Und da ich den Schaden nicht wirklich einschätzen kann, kann es sich auch als Bagatellschaden erweisen und somit bleibe ich auf die Kosten sitzen, richtig ?

Ich werde mal morgen zu audi fahren und nen KV machen lassen. Ich hoffe das ist der richtige weg. Nehmen die bei Audi den Wagen dann auch wirklich unter die Lupe oder sind das nur Einschätzungen ?

am 2. Dezember 2007 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

ich hab mal bei der Versicherung meines Freundes angerufen, die haben mir zu einem Kostenvoranschlag geraten, weil wenn ein Gutachten nicht erforderlich war, muss der vom Geschädigten selber gezahlt werden. Und da ich den Schaden nicht wirklich einschätzen kann, kann es sich auch als Bagatellschaden erweisen und somit bleibe ich auf die Kosten sitzen, richtig ?

 

Ich werde mal morgen zu audi fahren und nen KV machen lassen. Ich hoffe das ist der richtige weg. Nehmen die bei Audi den Wagen dann auch wirklich unter die Lupe oder sind das nur Einschätzungen ?

Es ist immer das selbe....

 

Warum rufst du denn bei der Versicherung an und fragt da nach. Natürlich sagen die dir du brauchst kein Gutachten. Logisch, kostet ja auch Geld.

 

Im KVA steht nichts über die Reparaurdauer, den Nutzungsausfall, die evtl . Wertminderung u.s.w.

 

Wenn hier tatsächlich kein Gutachten erforderlich wäre, würde dir das der Sachverständige schon vorher mitteilen, oder er würde ein Kurzgutachten erstellen.

 

Du musst selber wissen was du hier machst, ich will dich nicht weiter beeinflussen....

Über das für und wieder bist du informiert, triff deine eigene Entscheidung....

 

 

 

 

am 3. Dezember 2007 um 16:22

Bagatellschaden mit 40 Km/h.... ups

am 3. Dezember 2007 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

Hallo,

ich habe heute einen AUffahrunfall gehabt. Ich habe an der Ampel angehalten, damit mein Freund mir nicht verloren geht, dieser ist aber bei der Nässe komplett ins Rutschen gekommen, so dass er mit ca 40 km/h hinten reingefahren ist.

Bei mir sind es zwei beulen und dicke Kratzer geworden, bei ihm ist die Front reingedrückt und die Motorhaube ein wenig hoch gegangen. Der Schaden ist bei ihm höher.

Er hat mir gesagt, dass wir später nochmal telefonieren.

Wie sollten wir am besten vorgehen ? Was ist zu beachten ?

[/quote

 

guggst du hier: www. unfallweb.de

und immer daran denken :versicherungen gehören zu den großen abzockern in diesem land.und da dein schaden keine bagatelle ist,die gesamte angelegenheit einem fachanwalt für verkehrsrecht überlassen .zahlt die versicherung des verursachers.

und mach dich frei von emotionen nur weil der verursacher dein freund ist.

am 3. Dezember 2007 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Bagatellschaden mit 40 Km/h.... ups

 Bei Unfällen wird meistens mit der Geschwindigkeit weit übertrieben um eine möglichst hohe Aufmerksamkeit im Bekanntenbereich zu erziehlen, ich habe selbst von einem Freund der mit 120 vorm Baum gefahren ist erfahren. Fazit Scheinwerfer, Stoßstange und Kotflügel waren defekt er unangeschnallt hatte eine Beule am Kopf vom Lenkrad........

 

Nach dem Schadensverlauf denke ich das es sich um + - 5 km/h gehandelt hat als der Aufprall erfolgte die 40km/ h ist er beim letzen ablesen des Tachos gefahren

Themenstarteram 3. Dezember 2007 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von BicMäc

Bagatellschaden mit 40 Km/h.... ups

Bei Unfällen wird meistens mit der Geschwindigkeit weit übertrieben um eine möglichst hohe Aufmerksamkeit im Bekanntenbereich zu erziehlen, ich habe selbst von einem Freund der mit 120 vorm Baum gefahren ist erfahren. Fazit Scheinwerfer, Stoßstange und Kotflügel waren defekt er unangeschnallt hatte eine Beule am Kopf vom Lenkrad........

 

Nach dem Schadensverlauf denke ich das es sich um + - 5 km/h gehandelt hat als der Aufprall erfolgte die 40km/ h ist er beim letzen ablesen des Tachos gefahren

ja das stimmt sorry. Beim AUfprall war erziemlich schnell und ich habe da wenig einschätzungsgefühl. Aber 40 kmh ist natürlich übertrieben.

Ich hab jetzt ein Gutachten bei der Dekra erstellen lassen, die werden das zu seiner Versicherung schicken und ein Dublikat werde ich erhalten. Ich hoffe mal das alles glatt läuft.

Also die Stoßstange muss aufjdenfall erneuert werden, zudem sind sämlcihe halterungen innen verbogen und gebrochen. AUch Risse sind entstanden. Aber achsenvermessung oder sonstiges hat er nicht gemacht. Ist das erforderlich?

Und bei so einem Schaden, was schätzt ihr wie hoch die Kosten für die Reperatur auf dem Papier der Dekra sein werden?

am 3. Dezember 2007 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

 

Zitat:

Und bei so einem Schaden, was schätzt ihr wie hoch die Kosten für die Reperatur auf dem Papier der Dekra sein werden?

 

OT an: ****Edditiert von Delle selbst ist unsachlich..***** OT aus.

 

@ Sorry Mod`s kommt nicht wieder vor, musste aber mal raus

 

Warte mal das Gutachten ab, dass kann man so von hier nicht abschätzen.

Themenstarteram 8. Dezember 2007 um 23:07

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Und bei so einem Schaden, was schätzt ihr wie hoch die Kosten für die Reperatur auf dem Papier der Dekra sein werden?

 

OT an: ****Edditiert von Delle selbst ist unsachlich..***** OT aus.

 

@ Sorry Mod`s kommt nicht wieder vor, musste aber mal raus

 

Warte mal das Gutachten ab, dass kann man so von hier nicht abschätzen.

so hab jetzt den Brief der Dekra bekommen. Vorgeschlagen wurden 1500 € inkl. Steuern.

Ich habe das einem Bekannten erzählt und der meinte das sei eindeutig zu wenig. Die Stoßstange muss komplett erneuert werden und diverse Halterungen sind auch gebrochen. Desweiteren gibt es Risse im Inneren. Die Stoßstande ist lackiert in Wagenfarbe. Das Auto ist ein A3 - 5 türer - 2002 50.000 km gelaufen.

Was meint ihr? Sind die 1500 € wirklich zu wenig ? Falls ja, was kann man dagagen unternehmen? Ist ein zweites Gutachten erlaubt und Sinnvoll ?

 

am 9. Dezember 2007 um 11:19

Zitat:

Original geschrieben von AudiA3_2000

 

so hab jetzt den Brief der Dekra bekommen. Vorgeschlagen wurden 1500 € inkl. Steuern.

 

Ich habe das einem Bekannten erzählt und der meinte das sei eindeutig zu wenig. Die Stoßstange muss komplett erneuert werden und diverse Halterungen sind auch gebrochen. Desweiteren gibt es Risse im Inneren. Die Stoßstande ist lackiert in Wagenfarbe. Das Auto ist ein A3 - 5 türer - 2002 50.000 km gelaufen.

 

Was meint ihr? Sind die 1500 € wirklich zu wenig ? Falls ja, was kann man dagagen unternehmen? Ist ein zweites Gutachten erlaubt und Sinnvoll ?

 

Das lässt sich ohne das Auto gesehen zu haben nicht beurteilen.

 

Du solltest auf jeden Fall noch einmal einen unabhängigen Sachverstädigen aufsuchen und dem das Auto und das Gutachten zeigen.

 

Was  hat dennn der Grünkittel für Stundensätze berechnet? Die von Audi oder "orstübliche". Oder hat man dir eine Werkstatt vorgeschlagen, wo du das Auto reparieren lassen kannst?

 

am 9. Dezember 2007 um 17:46

Hi zusammen,

bei allen Bedenken, die von Seiten der selbständigen SV gegen die D*** erhoben werden: einen leichten Heckschaden an einem A 3 können die auch kalkulieren.

 

Bevor Du eine riesen Welle machst und einen zweiten SV wegen eines offenbar doch eher kleinen Unfalls besuchst, würde ich vorschlagen, Du fährst mit deinem Wagen und dem Gutachten unterm Arm zu Deinem Freundlichen (wie ich verstanden habe, soll der der Wagen doch repariert werden, richtig?).

 

Wenn der sich den Wagen ansieht und das Gutachten hat, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit sagen, dass alles OK ist und er den Wagen  zu den kalkulierten Kosten auch repariert.

 

Sollte sich im Wege der Reparatur (und nur dann) eine Schadenweiterung herausstellen, wird der D*** SV benachrichtigt, der macht einen Nachtrag und alle sind glücklich. Ohne Stress.

 

Vorher scheint mir das alles ein wenig übertrieben und vor allem nicht erforderlich (und das Zauberwort bei der Unfallregulierung ist "erforderlich". Nur das wird ersetzt.

 

Gruß

Hafi

*EDIT: zwei vergessene Wörter eingefügt*

 

 

am 9. Dezember 2007 um 18:00

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Hi zusammen,

bei allen Bedenken, die von Seiten der selbständigen SV gegen die D*** erhoben werden: einen leichten Heckschaden an einem A 3 können die auch kalkulieren.

 

Sollte sich im Wege der Reparatur (und nur dann) eine Schadenweiterung herausstellen, wird der D*** SV benachrichtigt, macht einen Nachtrag und alle sind glücklich. Ohne Steress.

 

Hallo Hafi,

du kommst wohl gerade vom Weihnachtsmarkt und hast ein paar Glühwein getrunken (?).... :cool:;)

Wie kannst du den den grünen Männchen so etwas zutrauen !!! LOL

 

Aber nun mal im Ernst.

 

das kann der TE natürlich auch so machen.

 

Er sollte ja auch nicht gleich ein "Gegengutachten" in Auftrag geben. Es sollte sich ja nur mal jemand ansehen, der davon etwas versteht.

 

Etwas mehr als der "Bekannte"

 

Die mögen wir Sachverständige nämlich alles nicht sonderlich... :mad:

 

Egal aus welchen Lager wir kommen :D

 

Mach gut Hafi :)

 

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