ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall mit ungeklärter Schuldfrage

Auffahrunfall mit ungeklärter Schuldfrage

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 22:35

Machen wir es mal verhältnismäßig kurz: Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, da ist mir dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! Allerdings behauptet der Bursche, dass ich mein Auto zurückrollen lies! Also Aussage gegen Aussage! Er trat auch sehr selbstbewußt auf und rief gleich die Polizei an. Am Auto meiner Freundin ist ein kleiner 10 Zentimeter langer Strich im Lack als Schaden festzustellen, beim Unfallgegner ein berührtes Nummernschild, welches schlimmstenfalls auf 10% der Fläche gaaaaanz leicht eingebeult ist!

Mittlerweile wurde von der zuständigen Stadtverwaltung das Bußgeldverfahren auch eingestellt. Man konnte keinerlei Schuld zuordnen.

Ich habe gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss. Der Schaden am Auto des Unfallgegners soll angeblich 50 Euro betragen. Ich habe im Internet allerdings auch einen Anbieter gefunden, der Num-mernschilder inklusive Versand schon für 10 Euro anbietet!

 

Fragen:

1. Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?

2. Hat mein Unfallgegner überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?

3. Gibt es für so etwas nicht eine Lächerlichkeits - oder Bagatellgrenze?

4. Ist es ratsam für mich meine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da ich sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von meiner Versicherung hoch-gestuft werde? Ich habe gehört, dass man bei strittiger und somit leider ungeklärter Schuldrage die Hälfte der Schädigung des Unfallgegners zahlen muss. Außerdem habe ich recherchiert, dass immer wenn die eigene Versicherung eine Zahlung übernimmt, dass man dann als Versicherungsnehmer höhergestuft wird. Ich denke maximalst 25 Euro selbst zu zahlen sind immer noch besser als eine Höherstufung der Versicherung!

5. Durch die Versicherung meiner Freundin habe ich erfahren, dass mein Unfallgegner wohl tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hat!!! Sollte der Unfallgegner einen Anwalt einschalten, habe ich diese Kosten eventuell auch mitzutragen und sei es nur anteilig wegen der ungeklärten Schuldfrage? Oder übernimmt meine KFZ-Versicherung, die ich eigentlich nicht einschalten würde, die Kosten für den gegnerischen Anwalt?

 

Beste Antwort im Thema
am 15. Oktober 2013 um 2:16

1.: Die schauen nie nach dem günstigsten Angebot... Sind meistens vertraglich gebundene Werkstätten von den Versicherern.

2.: Ja! Man kann es ja schlecht ausbeulen und neu lackieren...

3.: Nein! Gerichte haben sich auch schon mit Cent-Beträgen beschäftigt :rolleyes: Ich finde das aber auch lächerlich...

4.: Ja, kläre es lieber so, wenns nur um ein paar Euro geht.

5.: Wozu den Anwalt? Willst Du diese 25 Euro (das ist doch der Streitwert?) etwa nicht bezahlen? Gut, Du hast wahrscheinlich keine Schuld und bist im Recht... aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge :(

Und mal als Tipp: Holt Euch beide ne Auto-Kamera! Kostet zwar erst mal 150 Euro, aber dann hat man in genau so einem Fall den Nachweis, daß man eben nicht rückwärts gerollt ist. Mehr dazu steht in meinem Blog, siehe unten in meiner Signatur...

33 weitere Antworten
Ähnliche Themen
33 Antworten
am 15. Oktober 2013 um 2:16

1.: Die schauen nie nach dem günstigsten Angebot... Sind meistens vertraglich gebundene Werkstätten von den Versicherern.

2.: Ja! Man kann es ja schlecht ausbeulen und neu lackieren...

3.: Nein! Gerichte haben sich auch schon mit Cent-Beträgen beschäftigt :rolleyes: Ich finde das aber auch lächerlich...

4.: Ja, kläre es lieber so, wenns nur um ein paar Euro geht.

5.: Wozu den Anwalt? Willst Du diese 25 Euro (das ist doch der Streitwert?) etwa nicht bezahlen? Gut, Du hast wahrscheinlich keine Schuld und bist im Recht... aber Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene Dinge :(

Und mal als Tipp: Holt Euch beide ne Auto-Kamera! Kostet zwar erst mal 150 Euro, aber dann hat man in genau so einem Fall den Nachweis, daß man eben nicht rückwärts gerollt ist. Mehr dazu steht in meinem Blog, siehe unten in meiner Signatur...

Hallo,

Rechne doch einfach den "Schaden" am Auto deiner Freundin dagegen vielleicht bekommt ihr noch etws raus.

Seelze 01

Kannst du keine Zeugen ausfindig machen, die deine Version bestätigen? Das wäre in einer solchen Situation das Wichtigste und würde dir vermutlich weiteren Ärger ersparen können.

 

Genau wegen solcher Idioten habe ich mir ebenfalls eine Autokamera installiert, die gestern in einer nahezu identischen Situation das entscheidende Beweismittel hätte darstellen können. Rentner vor mir stößt vor roter Ampel zweimal zurück, um einem anderen abbiegenden Fahrzeug das Einfahren in ein Grundstück zu ermöglichen. Leider ein völlig aussichtsloses Unterfangen, da dazu noch gut 1,5 m fehlte. 10 cm vor meinem Fahrzeug kam er dann auf Hupsignal meinerseits zum Stehen. Wäre es zum Unfall gekommen, wäre seiner Darstellung nach sicherlich der böse Audi-Fahrer hinten auf sein stehendes KFZ aufgefahren.

Zitat:

Original geschrieben von dakiha

Ich habe gehört, dass bei unklarer Sachlage man den Schaden des Unfallgegners zur Hälfte tragen muss.

das regeln entweder die versicherungen unter sich, oder es wird ein außergerichtlicher vergleich gemacht....pauschal kann man das nicht sagen!

Zitat:

1. Wieso ist die Schadenshöhe auf 50 Euro für ein leicht angekratztes Nummernschild angesetzt, wenn man im Internet bereits ein neues Nummernschild für unter 10 Euro bekommt?

-nummernschild 20€

-plakette 0,6€

-nummernschildhalter 12€

-zulassungsdienst 20€

50€ sind da völlig normal und schnell zusammen!

Zitat:

2. Hat mein Unfallgegner überhaupt ein Anrecht auf ein neues Nummernschild, obwohl es nur an vielleicht 10 Prozent der Fläche zerkratzt ist?

er hat das recht das der zustand wieder so ist, wie es vor dem unfall war.

Zitat:

4. Ist es ratsam für mich meine Versicherung aus dem Spiel zu lassen, da ich sonst wegen ungeklärter Schuldfrage eventuell von meiner Versicherung hoch-gestuft werde?

sobald deine versicherung einen cent zahlt, wirst du hochgestuft - du kannst den schaden aber zurück kaufen und so die hochstufung umgehen...

Zitat:

Oder übernimmt meine KFZ-Versicherung, die ich eigentlich nicht einschalten würde, die Kosten für den gegnerischen Anwalt?

der unfallgegner hat einen direktanspruch gegen deine versicherung, was du willst oder kannst oder tust interessiert da niemanden - der brauch dich da nicht zu fragen wie er regulieren will...

...die anwaltskosten übernehmen dann die versicherungen!

am 15. Oktober 2013 um 7:49

Was ist denn das für ein Hinloser Quatsch? Was ist der Fahrer des gegnerischen Autos von Beruf? Lehrer, Anwalt, Sachverständiger?

Also, wenn ein Auto hinter dem ICH stehe, zurückrollt, warte ich eine Sekunde und hupe denn, wenn er weiterrollt. "Normalerweise" sollte ein Hintermann GENUG Abstand zum Vordermann haben und nicht eine 30cm Lücke.

Angenommen, der Hintermann stand mit mindestens 1,5m Abstand, was ICH für normal empfinde, hinter dem TE, dann merke ich als Vordermann, wenn mein Auto zurückrollt. Und, zurück rollen kann ein Fahrzeug nur, wenn es aufwärts geht. Bergab ist ein zurückrollen kaum möglich. Wer sagt denn, dass das Fahrzeug des Hintermannes nicht nach vorne gerollt ist, wenn es z.B. ein Automatikfahrzeug ist?

Wenn versehentlich der Rückwärtsgang eingelegt wurde, sehe ich ja als Hintermann die Leuchten und schalte auf ACHTUNG! Schaltet die Ampel auf GRÜN und das Auto vor mir macht einen Satz nach hinten ... ist alles klar und hängt von der Reaktionsschnelligkeit des Vordermannes (meistens eine Frau) ab ob es knallt.

Stehe ich ganz normal auf einer geraden, ebenen Fläche ohne Steigung, rollt ein Fahrzeug kaum zurück.

Sollte die Situation wie vom TE beschrieben, passiert sein, wäre zu überprüfen, wie groß der Abstand zum Hintermann war, ob es ein Automatikfahrzeug gefahren hat, ob es an einer Steigung war.

Zudem ICH stehe IMMER auf der Bremse vor einer roten Ampel, an einem Stau etc. Somit kann mein Fahrzeug nicht zurückrollen. Selbst beim anfahren nicht.

An den FORD Fahrzeugen die ich fahre, sind Berganfahrtassistenten eingebaut. Der Wagen rollt weder AUF noch AB, wenn ich von der Bremse gehe und benötigt einige Sekunden um die Bremse frei zu geben.

An meinem Privatwagen habe ich die Kupplung und Bremse so im Griff, dass der Wagen keinen mm zurückrollt. Und, den Gang lege ich erst dann ein, wenn die Ampel z.B. freie Fahrt zeigt.

Somit kann ich zu 99% ein zurückrollen ausschließen.

Aber, um nun den Streitwert nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, würde ich den Schaden zahlen und gut ist.

Man könnte natürlich auch auf die Idee kommen, wenn man absolut sicher ist KEINE Schuld zu haben, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Was mich stutzig macht ist, dass der Gegner bereits einen Anwalt eingeschaltet hat. Wofür?? Weil er Widerspruch befürchtet? Einen Anwalt schalte ich erst dann ein, wenn der Gegner sich stur stellt einen nachweislichen (!) Schaden zu zahlen, sonst nicht!

Booah ey, ich könnt' schon wieder ...

Na, aus dem Koma aufgewacht???

 

Heutzutage ist es doch modern, dem Opfer noch eine reinzuwürgen nachdem die Täter ja hofiert werden.

Das kann Dir ganz schnell passieren, daß jemand Dir ans Bein pißt und Du dafür gar nix kannst (mir wollte eine Tusse auf der Autobahn ne Nötigung anhängen. Toll, 3000 Euros Geldstrafe und 6 Monate FS-Entzug nur weil jemand anders nicht Auto fahren kann!!! Neee, das Mädchen mußte dann vor Gericht die Falschaussage zurücknehmen. Die Verleumdungsanzeige hinterher habe ich wegen Fruchtlosigkeit fallenlassen).

Das mit der Ampel kenne ich auch, Hintermann hat gepennt und beim Gespräch mit dem Beifahrer hinten draufgerollt, dann große Klappe.

Wir sind bald auch so weit wie in RU mit den Kameras.

Gar nicht darauf eingehen, Kostenvoranschlag für den eigenen Schaden einholen und bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

Der Augenscheinsbeweis spricht gegen deinen Unfallgegner, das Schadenbild und der Unfallhergang sprechen für einen leichten Auffahrunfall mit typischer Ausrede des Auffahrenden. Entsprechend bei der eigenen Versicherung im Rahmen der Schadenmitteilung angeben und abwarten. Aufgabe deiner eigenen Versicherung ist auch dich vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen - auch bei 50€.

am 15. Oktober 2013 um 18:36

Egal wie gross der Schaden, ob 1,50 Euro oder 5000 Euro. Wenn mir einer drauf faehrt und erzaehlt das ich rueckwaerts gerollt waere, dann muss er das erstmal glaubwuerdig meiner Versicherung beibringen oder im Ernstfall einem Richter. Hier hat er eindeutig die schlechteren Karten. Nur weil es ein 50 Euro Schaden ist wuerde ich dem Aerger nicht aus dem Weg gehen. Bissle Eier sollte man schon haben und dem anderen Zeigen das man sich nicht verarschen laesst. Ich weiss schon warum ich ne Cam hab.

Wenn man dann aber verliert und wegen 25 Euro in der Versicherung hochgestuft wird, womöglich noch die Gerichtskosten tragen muß, dann nützen einem die Eier auch nichts...

Es gibt in Deutschland etwas wie den Beweis des ersten Anscheins. Das bedeutet, daß bei unklarer Sachlage vom Wahrscheinlichsten ausgegangen werden kann. Heißt in dem Fall er ist dir draufgefahren.

am 16. Oktober 2013 um 3:00

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wenn man dann aber verliert und wegen 25 Euro in der Versicherung hochgestuft wird, womöglich noch die Gerichtskosten tragen muß, dann nützen einem die Eier auch nichts...

Vielleicht hab ich wenn ich mal schlafe beim fahren das Glueck auf dich und dein Auto zu treffen. So ein kleiner kratzer, was solls. Dann steig ich aus und erklaere dir erstmal das du schuld bist und zahlen musst. Denn schliesslich rollte dein geparktes Auto ploetzlich rueckwarts ;) Oder weisst was, wir lassen das mit den Autos. Das ist nur schade drum. Ich geb dir einfach meine Kontonummer und du ueberweist mir mal 50 Euro fuer den Schaden den du mir nicht gemacht hast.

Merkst was? ;)

Zitat:

Original geschrieben von dakiha

...Ich bin mit dem Auto meiner Freundin gefahren, da ist mir dann innerhalb eines Wartevorganges an der Ampel jemand hinten draufgefahren! ...

Hallo

Was Recht ist muss auch Recht bleiben.

Wenn es sich wirklich so abgespielt hat, wie Du es schreibst, würde ich an Diener Stelle auch nichts bezahlen. Melde Deiner Versicherung, dass Dein "Unfallgegner" Dir hinten drauf gefahren ist und Du seinerseits einen Schaden an dem Fahrzeug hasts und diesen geltend machen möchtest. Deine Versicherung wird sich dann mit der gegenerischen Versicherung auseinandersetzen.

Bei meiner Schwägerin haben 4 junge Burschen so einen ähnlichen Trick versucht, in dem sie rückwärts an einer roten Ampel gegen ihren Wagen gefahren sind. Der Gutachter hat Ihnen das Gegenteil bewiesen und die Fahrer und Mitfahrer wurden wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr angezeigt. Eine Anzeige wegen Falschaussage habe sie dann gerade noch durch ein "Geständnis" verhindern können.

Viele Grüße

Michael Mark

am 16. Oktober 2013 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Bissle Eier sollte man schon haben und dem anderen Zeigen das man sich nicht verarschen laesst. Ich weiss schon warum ich ne Cam hab.

Kannst vor Eier wohl kaum Laufen, oder?

MFG Thomas

am 16. Oktober 2013 um 7:55

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS

Wenn man dann aber verliert und wegen 25 Euro in der Versicherung hochgestuft wird, womöglich noch die Gerichtskosten tragen muß, dann nützen einem die Eier auch nichts...

Doch, die werden immer Dicker. Er hat ja gezeigt, das man das mit ihm nicht machen kann.:)

MFG Thomas

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auffahrunfall mit ungeklärter Schuldfrage