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Auffahrunfall ...

BMW 3er
Themenstarteram 31. Mai 2015 um 16:47

Mir ist vorige Woche Donnerstag einer hinten drauf gefahren oder besser ihm ist einer mit voller Wucht hinten aufgefahren und dann hat es ihn auf mich drauf geschoben. Ich hatte aber Glück im Unglück und es hätte schlimmer ausgehen können. Der eine Sensor ist nach innen gedrückt (funktioniert aber) und die Stoßstange (M-Paket) ist der Länge nach waagerecht vorn und oben eingedrückt bzw. hat es einen Knick den man auf dem Bild nicht so sehen kann. Der Diffusor ist auch geringfügig betroffen. Auf jeden Fall muss ich eine neue Stoßstange haben. An der Unterkante der Kofferklappe muss lackiert werden, auch da ist ein kleiner Kratzer vom Aufprall.Der Wagen muss demnach in die Werkstatt und die gegnerische Versicherung hat mir für den Ausfall ... Mietwagenklasse 7 / Tagespreis 51,- € ... in Aussicht gestellt. Keine Ahnung ob das so in Ordnung ist. Vielleicht hat jemand eine Meinung dazu ...

P.S. Macht es Sinn die komplette Stoßstange bei ebay einzustellen, man kann sie mit geringem Aufwand sicher wieder so instand setzen das man sie wieder anbauen kann, sozusagen für Bastler, schliesslich ist sie ja nirgends gerissen ...

Dscn8396
Dscn8404
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20 Antworten
am 31. Mai 2015 um 16:54

Ersatzfahrzeug (oder Ausfallausgleich) ist in der Regel eine Klasse unter dem eigenen Fahrzeug. Ist also der 5'er angematscht, sollte es Minimum ein 3'er sein, ist der 3'er hinüber dann auch ein 2'er oder 1'er. Grob gesagt, zerschießt Dir jemand eine Mercedes E-Klasse, musst Dich nicht mit einem Opel Adam zufrieden geben. Die Versicherer probieren es zwar gern, kommen damit am Ende aber nicht durch...

@weberschiffchen

Kosten für die gegnerische Versicherung:

____________________________________

- Neue Heckschürze (Verkleidung Stossfänger)

- Führungen Stoßfänger

- Halter Stoßfänger

- 2 neue Parksensoren

- Arbeitslohn

__________

= ca. 1.800,- €

- + Nutzungsausfall 1 Tag gem. Tabelle 51,- € (Klasse + modellabhängig)

- + ggf. Sachverständiger ca. 450,- €

- + Pauschale 25,- € (Telefon u.ä.)

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 17:55

Super Antworten ... Danke

Ich nehme an, dass die defekten Teile quasi mit der Instandstellung von der gegn. Vers. "gekauft" werden, Du diese also nicht freihändig verwerten kannst/darfst.

Themenstarteram 31. Mai 2015 um 19:49

Ich bin davon ausgegangen das es nicht so wäre und kann mir auch nicht vorstellen das man die alte Stoßstange einfordert ...

am 31. Mai 2015 um 21:24

Moin, die Preise von oben hatte ich ohne dass die Heckklappe beilackiert werden musste. Zwei Tage können es auch schon sein, ich hatte da 79 € in Erinnerung - kann mich aber auch irren.

Gruß

Hannes

am 1. Juni 2015 um 10:52

Kommt darauf an ob der Wagen repariert wird oder fiktiv über Gutachten repariert wird. Läuft es über Gutachten, bleibt die Stoßstange in deinem Besitz. Läuft es über die Werkstatt, wird mit ziemlicher Sicherheit die Werkstatt die Stoßstange selbst verwerten ;-) oder entsorgen. Rechnet man über Gutachten ab, dann bekommst du erstmal keine Mwst. Eventuell ist es günstiger dann die Stoßstange selbst zu verkaufen als die MwSt einzufordern später.

am 1. Juni 2015 um 16:41

Auch wenn die Werkstatt repariert, kann man die Herausgabe eines jeden Teils verlangen. Die Werkstatt erwirbt daran ja keine Rechte und der Versicherer hat keinerlei Interesse an einer kaputten Stoßstange... ;)

Kann es sein, dass auftgrund der Motorisierung/ Baujahr eine andere Klasse bekommt? Habe auch 79€ bekommen.

Sowas kann wegen Trocknungszeiten auch mal 3 Tage dauern. Also falls du den Nutzungsausfall möchtest.

Alles über Anwalt regeln spart Zeit und Nerven.

...ersetzt aber nicht die fundierte Beratung hier im Forum :)

Themenstarteram 2. Juni 2015 um 15:50

Ich will nichts heraus schlagen was mir nicht zusteht,nur möchte ich auch nicht das mich eine Versicherung über den Tisch zieht.Mit Unfällen hatte ich bisher nichts zu tun ... Gott sei Dank

habe immer alles über Anwalt geregelt und nie Probleme gehabt.

am 3. Juni 2015 um 4:36

Na ja, wenn ich manchmal lese, was Anwälte für einen Unsinn verzapfen, dann muss man auch da Glück haben. Das Jurastudium allein bringt's dann auch nicht... ;)

Besser man ist selbst gut informiert und bedient sich dann mit diesem Wissen eines Rechtsbeistandes - wenn die Gegenseite mauert. Ansonsten kann man sich den Anwalt getrost sparen, denn prinzipiell gibt es bei der Thematik nicht allzu viele Fallstricke.

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