- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Auffahrunfall - Versicherung gibt mir die Schuld!
Auffahrunfall - Versicherung gibt mir die Schuld!
Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir einen rat geben.
Ich hatte dieses Jahr einen Unfall der sich folgender Maßen zugetragen hat.
Ich war mit meiner Frau in meinem PKW unterwegs um einen Mietwagen abzuholen.
Ich fuhr auf das Gelände wo mehrere Firmen ihren Sitz haben. Ich musste dann auf dem Gelände links abbiegen um auf den Parkplatz für den Mietwagen zu kommen, war aber schon etwas zu weit (kannte mich dort nicht aus) um abbigen zu können, da es dort sehr eng ist. Also habe ich nach hinten geblickt, den Blinker gesetz, und hinter mir ein Fahrzeug gesehen, das aber noch locker 15 m entfernt war (30 erlaubt) . Ich fuhr die ca 1,5 - 2m zurück, habe gebremst, den Rückwartsgang raus genommen, auf D gestellt und als ich gerade halb eingelenkt habe, knallte mir ein Auto in die Heckschürze. Die Fahrerin des Autos stieg aus, entschuldigte sich und meinte sie sei spät dran!
Wir haben uns geeinigt die Polizei zu rufen, sie nahm ihr Handy und hat dann angerufen! Die Polizei hatte wohl gesagt da es ja ein Privatgelände ist, können sie nix machen, wir sollten unsere Versicherungen informieren! Gesagt, getan! Daten ausgetauscht und weg war sie. Mein Fahrzeug hat keinen Schaden davon getragen, (robuster Opel ;o)) ihr kleiner englischer Flitzer dagegen 2 Risse in der in der Stossstange.
Also habe ich keine Ansprüche an ihre Versicherung gestellt. Sie aber an meine!!!
Ein paar Tage später habe ich dann den Anhörungsbogen bekommen, und meine Frau als Zeugin auch.
Die Fahrerin der englischen Karre hatte keine Zeugen!
Und jetzt habe ich Post bekommen das ab Januar meine Prozente auf 120 % steigen, vorher 85!!!
(Der Unfall war im Juli)
Ich habe sofort da angerufen, und gar nicht mehr an den Unfall gedacht, weil für mich die Schuldfrage eigentlich klar war! Ich stand und sie ist mir reingefahren.
Die gute Frau hat aber wohl angegeben dass ich rückwärts gegen sie gefahren bin!!!
Also gab meine Versicherung mir die Schuld mit der Begründung... selbst wenn ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin, bin ich ja vorher rückwärts gefahren, und müsste erstmal beweisen dass ich nicht rückwärts gegen sie gefahren bin!!!!
Ich hab ihm dann erklärt das ich zum stehen kam, und erst ein paar sekunden später der aufprall war.
Nach einiger Zeit schweigen, meinte er dann: Tja was soll ich Ihnen sagen, wir haben den Schaden jetzt reguliert! Damit ist der Fall beendet!
Also ich begreife das alles nicht! Zwei Aussagen gegen eine und sie bekommt recht!!!
Meine Versicherung zahlt dann mal eben 2000 € und meine Prozente steigen!!! Das ist echt der Hammer!!! Und diese Frau... ohne Worte!!!
Was kann ich da unternehmenn ?
Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten und evtl gegen meine Versicherung vorzugehen ?
Ich weiss ich hab viel geschrieben, aber ich hoffe ihr habt einige gute Ratschläge für mich!
mfg
Sonny 1985
Beste Antwort im Thema
@TE:
Gehe mal von folgendem aus:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch dann gegnerische Schadensersatzansprüche begleichen, wenn die Schadensverursachung nicht eindeutig geklärt ist bzw. der Hergang unklar ist.
Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!
Deine Versicherung darf nur nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen (kurz AKB) lediglich bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.
Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden).
Jetzt kannst du natürlich zum Anwalt rennen und gegen die Versicherung auf Freistellung des Schadenfreiheitsrabattes klagen.
Die Chance, hier zum Erfolg zu kommen, erachte ich in diesem Falle als vollkommen aussichtslos!
Du bist nämlich dafür in der Beweislast, dass die Versicherung den Schaden willkürlich reguliert hat.
Und dass deine Fahrweise zu 100% ok war, wirst du hoffentlich nicht behaupten wollen.
Du siehst ein Fahrzeug bereits im Rückspiegel und fährst dennoch rückwärts, um die verpeilte Abzweigung noch zu erreichen - ist ja auch egal, ob von hinten etwas kommt, oder nicht - sollen doch die anderen gefälligst warten, wenn ich hier zurücksetze!
Dass du mit deiner Aktion der Unfallgegnerin massiv den Bremsweg verkürzt hast, ist auch klar oder?
Um es kurz zu machen: Dich trifft in jedem Falle zumindest eine Teilschuld an dem Unfall, Begründung: Siehe oben.
Ferner war der Unfall auch nicht unvermeidbar, so dass in jedem Falle die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz-Halters (also von dir) gemäß § 7 Abs.1 StVG greift.
Somit wäre von der Versicherung in jedem Falle etwas zu regulieren gewesen - die einzige entscheidende Frage ist hier noch, wieviel.
Da jedoch eine SFR-Rückstufung unabhängig davon ist, wie hoch die bezahlte Entschädigung ist, braucht man sich also über die Rückstufung keinerlei Gedanken mehr machen.
Ähnliche Themen
33 Antworten
Sorry, aber mit welcher Grundlage hat deine Versicherung reguliert? Bzw was hast du ihr mitgegeben was sie deiner VErsicherung eingereicht hat?
Edit: irgendeine Grundlage muss es da ja gegeben haben. Ohne Nachweise könnte ja sonst jeder kommen und was behaupten?
Na wir haben doch unsere Versicherungen informiert, wie von der Polizei empfohlen! Der Typ von meiner Versicherung hat dann gesagt, dass wir unsere Versicherungsdaten austauschen sollten! Also hatte sie ja meine Daten und ich ihre!
Zitat:
Original geschrieben von Sonny1985
Na wir haben doch unsere Versicherungen informiert, wie von der Polizei empfohlen! Der Typ von meiner Versicherung hat dann gesagt, dass wir unsere Versicherungsdaten austauschen sollten! Also hatte sie ja meine Daten und ich ihre!
also polizei war da? habt ihr denn nicht den berühmten VU-mitteillungsbogen mit der fahrerin als 1.
Ja, aber irgendwas ausser den Versicherungsdaten werdet ihr doch notiert haben, oder?
Hallo Sonny,
hast Du eine Rechtsschutzversicherung (RS)? Wenn nein - vergiß es und nimm es als Lehrgeld.
Aber es gibt die Möglichkeit, daß Du den Schaden übernimmst. Dann darf Dich die Versicherung nicht herunterstufen. Ich meine beim ADAC gibt es so einen Rechner, ab wann es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen um den Schadensfreiheitsrabatt nicht zu verlieren. Denn dies kann über die Jahre sehr schnell viel teurer werden als die 2.000 €. Eine gute Versicherung hätte Dich von dieser Möglichkeit vor dem 30.11.09 darüber informiert. Ansonsten Versicherung wechseln!
Wenn Du den Schaden selbst bezahlst und RS hast, dann ginge ich zum Anwalt und würde prüfen lassen, ob ich die 2.000 Euro im Rahmen einer Zivilklage wieder zurück bekommen kann. Aber ohne RS ist das Risiko der Anwaltskosten sehr schnell sehr viel höher als die 2.000 €. Ich weiß, keine befriedigende Antwort. Aber so ist es leider in diesem Staat. Übrigens, wenn Du darauf bestehst, daß die Polizei zur Beweissicherung den Unfall aufnehmen soll, dann muß sie kommen, egal wo der Unfall stattfand. Nur bei Bagatellunfällen muß sie nicht kommen. So läuft es im Rechtsstaat, aber natürlich lehnt die Polizei zuerst einmal ab - ist doch Arbeit für die Polizisten. Sie sind nicht immer Dein Freund und Helfer.
Übrigens, das Verhalten des Unfallgegners ist typisch für Deutschland, deshalb ab 1000 € Schadensfall bestehe ich immer auf eine Unfallaufnahme mit Beweissicherung durch die Polizei und glaube keiner Aussage oder Angabe des Unfallgegners, sondern nur Beweisen und Dokumenten.
Gruß
Lucolle
kurz und knapp Zusammengefasst Sony hat dich die alte über den Tisch gezogen.. so traurig wie es klingen mag..!
was du tun kannst? Leider nichts mehr.. du könntest aber mal die Dame kontaktieren und Sie fragen was der Bullshit soll? vielleicht gibt sie dir etwas von der gewonnen Kohle ab und alle sind glücklich :-)
Hallo?
warum einfach Hochstufung auf sich sitzen lassen?
Hier wird aber wieder einiges durcheinander geworfen.
Warum soll der TE 2.000,- einklagen? Hat er 2.000,- € bezahlt? Nein, also kann er sie auch nicht einklagen.
Der Anspruchsgegner ist die Versicherung. So ein Blödsinn, wir haben den Schaden reguliert und gut ist. Pech der Versicherung.
Mein Rat: ab zum Anwalt, die Erstberatung wird nicht so teuer werden, aber bitte Fachanwalt nehmen, keinen, der sich auf Familiensachen oder Arbeitsrecht oder so spezialisiert hat.
Alles, was Du hier (oder von Deiner Versicherung) hörst kann genausogut richtig wie falsch sein.
@ TE
Du hast einen kleinen Fehler gemacht, der aber zu heilen ist.
Du hast die Versicherung nur angerufen. Die Auskunft der Versicherung war unbefriedigend.
Um in der Sache weiter zu kommen, empfehle ich Dir, die Versicherung anzuschreiben und Deine Version des Unfallablaufes darzustellen sowie um schriftliche Begründung für die von der Versicherung getroffene Schadensregulierung zu bitten.
Aussagen am Telefon sind oft flapsig, stimmen mit dem wahren Sachverhalt nicht überein und können, wenn es darauf ankommt, bezweifelt werden..
Wenn die Versicherung aber eine schriftliche Begründung abgeben muss, wird sie sich sehr genau überlegen, was sie schreibt, da sie damit rechnen muss, dass Du vor Gericht ziehst und hier das Antwortschreiben der Versicherung eine wesentliche Rolle spielt.
Ein Anwalt würde auch nichts anderes machen als zunächst eine schriftliche Stellungnahme einholen.
O.
Hallo,
da wir hier bei M-T ein extra Forum für so etwas haben, verschiebe ich dir den Thread mal dorthin
Gruß,
Sp!derm@n
MT-Moderation
@TE:
Gehe mal von folgendem aus:
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann auch dann gegnerische Schadensersatzansprüche begleichen, wenn die Schadensverursachung nicht eindeutig geklärt ist bzw. der Hergang unklar ist.
Deiner Versicherung hast du eine Regulierungsvollmacht erteilt, die auch nicht widerruflich ist!
Deine Versicherung darf nur nach den Allgemeinen Kraftfahrzeug-Versicherungsbedingungen (kurz AKB) lediglich bei der Schadensregulierung nicht willkürlich handeln.
Liegen jedoch vertretbare Gründe für eine Regulierung des Schadens vor, so muss der Versicherte die Begleichung des Schadens und seine damit verbundene Höherstufung im Schadenfreiheitsrabatt hinnehmen (bereits durch mehrere Urteile so bestätigt worden).
Jetzt kannst du natürlich zum Anwalt rennen und gegen die Versicherung auf Freistellung des Schadenfreiheitsrabattes klagen.
Die Chance, hier zum Erfolg zu kommen, erachte ich in diesem Falle als vollkommen aussichtslos!
Du bist nämlich dafür in der Beweislast, dass die Versicherung den Schaden willkürlich reguliert hat.
Und dass deine Fahrweise zu 100% ok war, wirst du hoffentlich nicht behaupten wollen.
Du siehst ein Fahrzeug bereits im Rückspiegel und fährst dennoch rückwärts, um die verpeilte Abzweigung noch zu erreichen - ist ja auch egal, ob von hinten etwas kommt, oder nicht - sollen doch die anderen gefälligst warten, wenn ich hier zurücksetze!
Dass du mit deiner Aktion der Unfallgegnerin massiv den Bremsweg verkürzt hast, ist auch klar oder?
Um es kurz zu machen: Dich trifft in jedem Falle zumindest eine Teilschuld an dem Unfall, Begründung: Siehe oben.
Ferner war der Unfall auch nicht unvermeidbar, so dass in jedem Falle die verschuldensunabhängige Haftung des Kfz-Halters (also von dir) gemäß § 7 Abs.1 StVG greift.
Somit wäre von der Versicherung in jedem Falle etwas zu regulieren gewesen - die einzige entscheidende Frage ist hier noch, wieviel.
Da jedoch eine SFR-Rückstufung unabhängig davon ist, wie hoch die bezahlte Entschädigung ist, braucht man sich also über die Rückstufung keinerlei Gedanken mehr machen.
Also erstmal danke ich euch für die Antworten! Ich bin Rechtschutzversichert über den ADAC.
@ twelferider : Natürlich setze ich auch zurück wenn ich ein fahrzeug im rückspiegel sehe! Es war doch noch weit genug weg!!! Wenn man nicht mehr zurücksetzen dürfte, könnte ja in einer Einbahnstrasse niemand mehr rückwärts einparken! Soviel dazu... wenn ich rückwärts gefahren bin und zum stehen komme, dann noch den rückwärts gang raus nehme auf D stelle, schon so ziemlich eingelenkt habe sollte man doch annehmen das es bei tempo 30 genug zeit ist zum bremsen! (es waren mindestens 2-3 sekunden)
Zitat:
Original geschrieben von Sonny1985
Ich weiss ich hab viel geschrieben, aber ich hoffe ihr habt einige gute Ratschläge für mich!
Meinen Rat hast du erhalten.
Wenn du dich dennoch im Recht fühst: Gehe zu einem Anwalt und verklage die Versicherung auf Freistellung des Vertrages - das ist dann der einzig mögliche Weg.
Die Erfolgsaussichten hatte ich dir ja beschrieben: Reine Zeit- und Geldverschwendung.
Schreib doch dann mal bei Gelegenheit, wie der Prozess ausgegangen ist.
Hey Sonny
Du mußt doch bei der Versicherung eine Unfallmeldung ( Vordruck )schriftlich
ausfüllen .Hast Du das nicht getan ?
Wenn nein so ist das die einzige Chance recht zu bekommen.
Wenn ja so hat die Versicherung aufgrund Deiner Angaben reguliert und
Du bist der Dumme. Wenn Du Deine Versicherung anschreibst, so äussere
Bedenken das da was seltsam sei und man vieleicht die Unfallgegenerin
auf häufung ähnlicher Unfälle in der Vergangenheit prüfen sollte.
Mich erinnert das an die Autobumser, organisierte Unfälle um Versicherungen
abzuziehen. Das wahren damals größere Schäden und das ist dann auch
aufgefallen, bei Beträgen unter 3000 Euros läuft das auch als Bagatellschaden
und da ist es mit der Dokumentation nicht so relevant und anhäufungen
werden eigendlich nicht bemerkt.
Lass was von Dir hören ...Jol.
Es ist sehr wichtig, einen Thread aufmerksam durchzulesen und sodann erst zu posten.
Die Antwort auf diese Frage hier:
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Hey Sonny
Du mußt doch bei der Versicherung eine Unfallmeldung ( Vordruck )schriftlich
ausfüllen .Hast Du das nicht getan ?
hat der TE ja bereits gegeben:
Zitat:
Original geschrieben von Sonny1985
Ein paar Tage später habe ich dann den Anhörungsbogen bekommen, und meine Frau als Zeugin
Ein paar Worte noch zu den Verschwörungstheorien wie z.B.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Mich erinnert das an die Autobumser, organisierte Unfälle um Versicherungen
abzuziehen. Das wahren damals größere Schäden und das ist dann auch
aufgefallen, bei Beträgen unter 3000 Euros läuft das auch als Bagatellschaden
und da ist es mit der Dokumentation nicht so relevant und anhäufungen
werden eigendlich nicht bemerkt.
1. Organisierte Banden suchen sich NIE ein Opferfahrzeug aus, in welchem zwei Personen sitzen, also ein Zeuge vorhanden ist.
2. Regelmässig taucht bei derartigen "Unfällen" mindestens ein "neutraler" Zeuge auf, der alles ganz genau von gegenüber beobachtet hat und zugunsten des Unfallgegners aussagen kann (im vorliegenden Falle ist es genau umgekehrt).
3. Es werden keine englischen "Sportflitzer" verwendet, sondern stabile Limousinen der Oberklasse, welche i.d.R. schon ein paar Jahre alt sind....
......und noch ein paar andere Punkte, von deren Nennung ich hier absehen möchte.
Bevor noch weitere wilde Theorien hier auftauchen:
Die Versicherung hat nach schriftlicher Schadenanzeige des TE sowie Befragung seiner Ehefrau als Zeugin den Schaden reguliert.
Was sollte uns das also sagen?
Und noch etwas:
Niemand ist unfehlbar, auch ein Schadensachbearbeiter nicht.
Ob man hier zu 100% regulieren hat müssen, oder aber auch zu einem geringeren Prozentsatz hätte regulieren können, lasse ich dahingestellt.
Hierüber möchte ich mir kein Urteil anmassen, ich war nicht bei dem Unfall dabei und habe ihn nicht gesehen.
Allein aus der Schilderung des TE heraus aber, kann man sicher sagen, dass hier (aus den bereits von mir sehr ausführlich dargestellten Gründen) eine Regulierung zu erfolgen hatte.
Die Frage ist nur, wieviel hier zu regulieren war von der Versicherung des TE.