- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Honda Motorrad
- Auffahrunfall - wahrscheinlichkeit Rahmen verzogen
Auffahrunfall - wahrscheinlichkeit Rahmen verzogen
Honda MotorradLiebe Community,
leider ist mir vorgestern ein SUV in meine neue geliebte CBR hinten reingefahren. Passierte als die Ampel von rot auf grün schaltete. Aufgrund meines vordermannes konnte ich nur mit schrittgeschwindigkeit anfahren und hinterherfahren mit sicherheitsabstand. So wie es kommen musste dachte mein hintermann ich wäre schneller (was nich ging wegen das vordermannes) und fuhr mir hinten rein. (Es war voller stadtverkehr, er selbst war auch am anfahren)
Ich selbst hatte eine geschwindigkeit von ca 6-10 kmh. Mit wie viel Gas der Unfallgegner mir reingefahren ist weiß ich leider nicht. Es hat aber gereicht das ich einen Wrumms gemerkt habe und es mich dadurch leider dann auf den Boden geschmissen hat. (Meine Vermutung ist, dadurch das ich auf der linken Seite des Fahrstreifen war, das er mich eher rechts getroffen hat und das halt gereicht hat mich nach rechts zu werfen)
Kennzeichen als auch KZ-Halter sind verbogen. Fußrastenanlage komplett verbogen, Blinker abgebrochen somit auch teile des Plastiks an der Frontverkleidung. Seitenverkleidung hat nur kratzer.
Habt ihr Erfahrungen ab wann bzw ob bei euren auffahrunfälle der Rahmen verzogen war? Die Maschine ist gerade mal 4 Monate alt und mir graust es mit dem Fakt zu leben das sie vll. schon ein Totalschaden ist..
Schon mal danke für eure antworten
6 Antworten
Ich würde einen Gutachter einschalten und das komplett an einen Rechtsanwalt abgeben.
Der kümmert sich dann darum, daß Du zu Deinem Recht kommst. Vorher vorsichtshalber die Deckungszusage Deiner Verkehrsrechtschutzversicherung einholen. Nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren.
Am Ende wird das Motorradl repariert und Wertminderung oder Du bekommst Geld für ein neues.
Erstmal selbst zu machen und dann erst einen Anwalt einzuschalten, wenn Du unzufrieden bist, ist schlecht für den Anwalt (und damit für Dich). Der Streitwert ist zu dem Zeitpunkt meist vermindert und der Anwalt dann entsprechend weniger motiviert noch Arbeit in den Fall zu stecken, weil er nach Streitwert bezahlt wird.
Der Streitwert ist dann vermindert, wenn die Versicherung die Haftpflicht anerkennt, aber Deiner Meinung nach zu wenig zahlt. Der Streitwert ist dann nur noch die (kleine) Differenz.
Zitat:
@komford schrieb am 11. Oktober 2024 um 23:34:12 Uhr:
Ich würde einen Gutachter einschalten und das komplett an einen Rechtsanwalt abgeben.
Der kümmert sich dann darum, daß Du zu Deinem Recht kommst. Vorher vorsichtshalber die Deckungszusage Deiner Verkehrsrechtschutzversicherung einholen. Nicht selbst mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren.
Am Ende wird das Motorradl repariert und Wertminderung oder Du bekommst Geld für ein neues.
Also das hab ich alles schon in die Wege geleitet, auch mit Anwalt da es mein aller erster Unfall ist im Leben.In die Werkstatt mit Gutachten wird sie morgen gebracht. Aber wir warten noch auf die Antwort der Gegnerversicherung wegen der Kosten. Aber Danke nochmal für den Hinweis!
Nur von der Unfallschilderung ist es schwierig zu sagen.
Warum bringst du nicht ein paar Bilder wenn morgen das Teil weggebracht wird kannst du doch noch welche machen.
Grundsätzlichen haben meine Vorredner natürlich recht ab zum Rechtsanwalt und erledigt.
Heckrahmen verschraubt? Auf Brüche der Aufnahme am Hauptrahmen achten= Totalschaden. Das gleiche gilt bei verschweißten Heckrahmen.
Bei den schon aufgezählten Schäden würde mit der Werkstatt sprechen, dass die das Moped für tot erklären. Wer weiß, was noch dazu kommt. Das Ding ist so neu, da würde ich nicht reparieren lassen. Immerhin fährst du dann ein Unfallmotorrad.
Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 11. Oktober 2024 um 23:47:32 Uhr:
Nur von der Unfallschilderung ist es schwierig zu sagen.
Warum bringst du nicht ein paar Bilder wenn morgen das Teil weggebracht wird kannst du doch noch welche machen.
Grundsätzlichen haben meine Vorredner natürlich recht ab zum Rechtsanwalt und erledigt.
Ich weiß leider nicht wie das rechtlich ist wenn ich jetzt schon bilder davon poste. Im schlimmsten Fall geht das ja vor gericht wenn die Gegner versicherung rumzickt..
Was solls dafür Probleme geben dein Fahrzeug kannst Du fotografieren die Unfallstelle könntest Du fotografieren
musst halt eventuell nur die Nummern unkenntlich machen.
Ich ziehe da überhaupt kein Problem da drin Wahrheit kann man immer zeigen.
Spätestens der Rechtsanwalt wird Bilder einfordern bzw über den Gutachter fertigen lassen und eventuell auch die gegnerische Versicherung zumindest wird sie danach fragen