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Auffahrunfall, was tun?
Guten Tag,
am Samstag ist mir jemand hinten drauf gefahren, Polizei wurde alarmiert, und alles wurde aufgenommen, die Polizisten meinte ich soll den Unfallbericht zu meiner Versicherung bringen und die Versicherungen tauschen sich untereinander aus, jetzt war ich eben bei der Versicherung und die meinten sie haben nichts damit zutun.
Soll ich warten bis die Versicherung der Unfallverursacherin einen Brief schickt und erst dann zur Werkstatt oder soll ich jetzt schon hin?
Mit freundlichen Grüßen
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18 Antworten
Hatte heute auch einen Unfall :-(. Mir hat jemand die Vorfahrt genommen.
Nimm dir einen Anwalt und lass auch ein Schadensgutachten von einem Gutachter deiner Wahl machen.
Sofern du keine Schuld hast, wird der SV und Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Die Werkstatt sollte sich auskennen und dich beraten können, wann was zu tun ist.
Was soll deine Versicherung mit dem Unfallbericht? Wenn dir jemand drauf fährt, ist derjenige in der Regel schuld, also muss seine Versicherung einspringen.
Der Unfallbericht muss zur gegnerischen Versicherung. Du kannst, wenn du die Daten des Unfallgegners hast, bei dessen Versicherung nachfragen. Würde ich an deiner Stelle auch tun, schon allein um die folgenden Fragen zu klären:
- Wurde der Schaden vom Verursacher schon gemeldet?
- Was benötigt die Versicherung von dir? (z.B. Kostenvoranschlag o.ä.)
- Werden die Kosten für einen Leihwagen übernommen? (falls benötigt)
@Xavair1
Wozu ein Anwalt bei eindeutiger Sachlage? Verursachte Kosten, die nicht nötig gewesen wären, muss die Versicherung nicht übernehmen.
Klar muss die gegnerische Versicherung einen Anwalt übernehmen. Würde ich auch immer machen, da der noch andere Dinge geltend macht, wie zB Nutzungsausfall und Wertminderung.
Nimm auf jeden Fall einen Anwalt. Hatte auch einen Unfall mit klarer Sachlage.
Nun bei der Schadensregulierung mit fiktiver Abrechnung weigert sich die Versicherung den vollen Betrag auszuzahlen und kürzt unberechtigt.
Nachträglich einen Anwalt einzuschalten, wenn die Versicherung bereits einen Teilbetrag ausgezahlt hat geht auf deine Kosten. Hab ich letzte Woche erst schmerzhaft erfahren müssen...
Zitat:
@Gudi1983 schrieb am 11. März 2019 um 15:53:51 Uhr:
Klar muss die gegnerische Versicherung einen Anwalt übernehmen.
Sagt wer bzw steht wo?
Schade das die Aussage auch hier ohne entsprechende Quelle genannt wird. Aber besser als nichts.
Danke @Gudi1983
Zitat:
@Thomas1639 schrieb am 11. März 2019 um 15:33:28 Uhr:
Guten Tag,
am Samstag ist mir jemand hinten drauf gefahren, Polizei wurde alarmiert, und alles wurde aufgenommen, die Polizisten meinte ich soll den Unfallbericht zu meiner Versicherung bringen und die Versicherungen tauschen sich untereinander aus, jetzt war ich eben bei der Versicherung und die meinten sie haben nichts damit zutun.
Soll ich warten bis die Versicherung der Unfallverursacherin einen Brief schickt und erst dann zur Werkstatt oder soll ich jetzt schon hin?
Mit freundlichen Grüßen
Nebenbei, wie kann man nur so unselbständig sein!? Gegnerische Versicherung informieren, Gutachten machen lassen und Anwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen.
Polizisten reden schon mal viel, wenn der Tag lang ist.
Tut mir leid, dass ich meinen Führerschein noch nicht lange besitze und mir so etwas noch nie passiert ist. Auf ihren Kommentar hätte ich verzichten können.
Ruf einen Anwalt an, der Verkehrsrecht hat. Ein Anwalt vertritt deine Interessen/Forderungen, Versicherungen versuchen zu sparen und kürzen wo es geht. Ein Anwalt kennt die Schritte, was wann genau zu tun ist. Am Ende hast du sonst noch eine Teilschuld. Für dich ist die Sache klar, die andere Versicherung versucht immer was zu finden, um zu kürzen (unnötiges Bremsen oder irgendwas). Am Ende werden Aussagen verdreht und du bleibst auf Kosten sitzen. Ein Anwalt kann dir sagen, wann Kosten auf dich zukommen würden etc. Hast du keine Teilschuld, muss die gegnerische Versicherung deine Anwaltskosten übernehmen. So die Info meines Anwalts heute.
Gerade weil du dich nicht auskennst, geh zum Anwalt. Der vertritt deine Interessen. Er kann mit einer Versicherung anders kommunizieren/fordern als du.
Im verlinkten Zeitungsartikel steht alles drin.
Die eigene Versicherung zu informieren, halte ich für gar nicht mal so verkehrt. Eine Versicherung ist nämlich nicht nur dafür da, von mir verursachte Schäden zu regulieren, sie wehrt u. U. auch ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Zitat:
@Collossus schrieb am 11. März 2019 um 15:46:50 Uhr:
- Werden die Kosten für einen Leihwagen übernommen? (falls benötigt)
Die Kosten müssen übernommen werden. Da muss ich nicht erst fragen.
Die gegnerische Versicherung wird mir sowieso nie de volle Wahrheit sagen.
Zitat:
@Collossus schrieb am 11. März 2019 um 16:06:12 Uhr:
Zitat:
@Gudi1983 schrieb am 11. März 2019 um 15:53:51 Uhr:
Klar muss die gegnerische Versicherung einen Anwalt übernehmen.
Sagt wer bzw steht wo?
§§ 823 Abs. 1 BGB, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 7 StVG, 115 VVG ggf.nach erfolgloser Aufforderung an die gegnerische Versicherung §§ 280 Abs. 2, 286 BGB
BGH, Urteil vom 17. 9. 2015 – IX ZR 280/14:
"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. ...
Maßgeblich ist die ex ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person....
Dabei sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. Es kommt darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt ... .
Zur Beitreibung einer solchen Forderung ist dann regelmäßig selbst in einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig ... .
Das seinerseits Erforderliche tut der Gläubiger dadurch, dass er den Schuldner in Verzug setzt. Eine weitere Verzögerung der Erfüllung seiner Forderung muss er nicht hinnehmen. Vielmehr kann er seinem Erfüllungsverlangen durch Einschaltung eines Rechtsanwalts Nachdruck verleihen.".