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Auffahrunfall - Wie am besten Vorgehen?

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 10:54

Hallo zusammen, mir ist letzte Woche jemand aufs Auto gefahren. Kurz zur Situation

Eine Einbahnstraße, ich habe am linken Straßenrand gehalten. In diese Einbahnstraße mündet eine weitere Straße (auch eine Einbahnstraße, Spielzone mit einer Schule 30er Zone) , die hinter mir lag.

Das Fahrzeug kam aus dieser Straße, wahrscheinlich zu schnell , hat die Kurve zum rausfahren viel zu eng geschnitten. Hat nicht oder kaum gebremst und hat nur nach oben geschaut da ja von unten in einer Einbahnstraße keine Autos kommen (<- sein Argument ;) in meinen Augen totaler Schwachsinn ).

Die Polizei kam , ich wurde als geschädigter und er als Verursacher dargestellt. Schuldfrage klärt die Polizei meines Wissens ja nicht. Ich war ein Tag später beim Arzt da ich schmerzen im Nacken hatte vom Aufprall. Er akzeptiert das so nicht und hat sich ein Gutachten erstellen lassen und hat mein Kennzeichen angegeben zum Abrechnen. Ich habe mir auch ein Gutachten erstellen lassen und habe sein Kennzeichen angegeben. Jetzt steht es Aussage gegen Aussage. Er meint ich bin Schuld , ich sage er ist Schuld.

Wir waren beide beim selben Gutachter. Der Gutachter ist ein bekannter von mir. Er meinte das er sich einen Anwalt zugezogen hatte und das ich mir auch einen suchen soll. Dummerweise hat mein Vater keine Rechtschutzversicherung:mad:, allerdings sind wir ADAC Plus Mitglied somit ist die Rechtsberatung mal kostenlos.

Mein Gutachten kam gestern, Reparaturkosten ca 4100 Euro. Wiederbeschaffungswert 1600 Euro.

Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert die das Gutachten von ihm schon erhalten hat.

Reparaturkosten bei ihm ca 3600 Euro. Meine Versicherung meinte das gerne Teilschuld vergeben wird da niemand dabei war und den Unfall genau rekonstruieren kann. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und meine Kosten nicht unnötig in die Höhe treiben will.

Wie gehe ich am besten vor ? Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Entscheidend ist, wer jeweils Eigentümer der Fahrzeuge ist.

Wenn unterschiedliche Eigentümer, dann Fremdschaden.

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Wenn du gestanden hast und er dir reingefahren ist, hat er Pech gehabt. Lass dich beim Adac mit der Rechtsberatung beraten. Der wird dir dann sagen wie deine Chancen stehen. Wobei du bestimmt recht bekommen wirst wenn bis vors Gericht geht. Vorher würde ich aber auch nicht dem gegnerischen Anwalt/Versicherung zurückschreiben.

Die Leute wollen einfach nicht mehr ihre Schuld einsehen.

Themenstarteram 19. Januar 2014 um 11:52

Hmm, hab die kommende Woche einen Termin beim ADAC-Anwalt.

Meine Angst ist, da ich keinen Rechtschutz habe und das ganze bis vor Gericht geht und eventuell doch als Teilschuld gehandelt wird, das ich die Kosten unnötig in die Höhe getrieben habe ( Gerichtskosten, Anwaltskosten ect.) So würd ich zu sagen , ja ich bin Schuld meine Versicherung zahlt den Schaden ich werde Hochgestuft was im Jahr 150 Euro ausmachen würde. Somit bin ich mit 300 Euro + Gutachten über den Tisch andernfalls über die Tausender ?

Zitat:

Hat nicht oder kaum gebremst und hat nur nach oben geschaut da ja von unten in einer Einbahnstraße keine Autos kommen

lol Hat der schon mal was Fußgängern gehört?

Der kann froh sein das es nur ein Blechschaden gab und der kein Kind überfahren hat.

Mit so einem schwachsinnigen Argument soll der mal einem Richter kommen.

Die erste Frage wäre ob du an der Stelle halten darfst. Wenn ja ist doch alles klar.

Wenn nicht hast du doch bestimmt ein Knöllchen von der Polizei bekommen.

Selbst wenn du im absoluten Halteverbot angehalten hast, ist der einem stehenden Hinderniss drauf gefahren. Ob du in dem Fall eine kleine Teilschuld bekommen kannst, weiß ich nicht.

Zitat:

Jetzt steht es Aussage gegen Aussage. Er meint ich bin Schuld , ich sage er ist Schuld.

Was der meint ist egal. Interessanter ist was der aussagt. Sagt der das du standst und er dir draufgefahren ist oder was anderes?

Die Rechtsberatung des ADAC kann dir doch bestimmt sagen ob du dir einen Anwalt nehmen sollst und welche Kosten in etwa auf dich zukommen könnten.

Zitat:

So würd ich zu sagen , ja ich bin Schuld meine Versicherung zahlt den Schaden ich werde Hochgestuft was im Jahr 150 Euro ausmachen würde. Somit bin ich mit 300 Euro + Gutachten über den Tisch andernfalls über die Tausender ?

Sollte ich mal einen Unfall verursachen, hoffe ich doch auf einen Unfallgegner mit ähnlicher Einstellung zu treffen.:D

Ich fahre einem hinten drauf und der nimmt die Schuld auf sich weil der Angst vor eventuellen Anwaltskosten hat? Schöne Welt.

Mir persöhnlich wären die Kosten erstmal zweitrangig. Wenn ich im Recht bin dann will ich es auch durchsetzen. Sollte ich am Ende Pech haben, dann ist das eben so.

Zitat:

Original geschrieben von Schwarzwolf

...

Die Polizei kam , ich wurde als geschädigter und er als Verursacher dargestellt.

...

Hallo,

wie meinst du das und kannst du das mal etwas genauer schildern.

Kam der Unfallgegner von rechts oder von links und galt dort "Rechts vor Links?

Wie argumentiert der Unfallgegner?

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

 

Ich hatte heute morgen einen Auffahrunfall und habe mir sagen lassen, dass die Versicherung aufgrund von Verdacht auf Betrug nicht zahlen wird. Könnte mir das jemand bestätigen und warum?

 

Das ganze hat sich wie folgt abgespielt. Heut morgen sind meine Freundin und ich getrennt in zwei Autos hintereinander zur Arbeit gefahren. Es war noch dunkel und teilweise glatt. Kurz vor der Arbeit sind ein paar ein paar Schüler über die Strasse gerannt und meine Freundin musste hart bremsen genauso wie ich. Ich bin der Meinung, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe, kann es aber natürlich nicht nachweisen und bin somit laut Gesetz als Auffahrer schuld. Beim Bremsen hat zwar das ABS bei mir gegriffen aber bin aufgrund der Glätte auf ihr Auto drauf gerutscht. An sich eine klare Sache, aber da beide Autos auf meine Freundin versichert sind bei unterschiedlichen Versicherungen, wird die Versicherung von meinem Auto wohl nicht zahlen weil angeblich Betrugsverdacht besteht.

 

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Gruß Florian

Warum sollte da ein Betrugsverdacht bestehen?

Aber lies mal in den AKB, was versichert ist.

In der Haftpflichtversicherung sind das Schäden, die man Anderen zufügt und keine Schäden, die man sich selbst zufügt.

Muss er ggf. in natura abarbeiten. Dabei ist Sklaverei ja längst verboten. :)

Weil der Geschädigte und Verursacher beides meine Freundin ist und man vielleicht wohl so versuchen könnte eines der beiden Autos das keinen wert mehr hat, dick absahnen könnte von der Versicherung, ich weiß es nicht weshalb die Versicherung einen Betrugsverdacht haben könnte, deswegen frage ich ja. Das wurde mir zumindest gesagt

 

Ich wollte nur mit von euch geklärt haben ob die Versicherung tatsächlich nicht zahlen wird, weil eben beide Autos den selben Versicherungsnehmer haben, nur eben bei zwei verschiedenen Versicherungen.

 

Des Weiteren habe ich ebenfalls noch zu hören bekommen, dass die Versicherung nur bei Schäden dritter haftet und das bei uns nicht der Fall wäre, weil beide Autos der selben Person gehören oder so.

 

Was ist die AKH?

 

Gruß

Beide Autos gleicher halter?

im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unmissverständlich drin; dass bei einem Unfall zwischen Fahrzeugen des selben HALTERS der Haftpflicht-Versicherungsschutz NICHT gegeben ist.

http://www.anwalt-suchservice.de/.../...pflichtversicherers_17051.html

Ja beide Autos gleicher Halter.

 

Wäre das was anderes, wenn beide Autos zwar über sie selbe Person versichert sind aber unterschiedliche Halter?

Entscheidend ist, wer jeweils Eigentümer der Fahrzeuge ist.

Wenn unterschiedliche Eigentümer, dann Fremdschaden.

Zitat:

@mcspeenie schrieb am 3. Februar 2017 um 19:47:17 Uhr:

Ja beide Autos gleicher Halter.

Wäre das was anderes, wenn beide Autos zwar über sie selbe Person versichert sind aber unterschiedliche Halter?

Ja wäre was anderes.

Ok super, danke euch :(

Ich würde mal in meinen AKB lesen, da könnte folgendes stehen:

A.1.5.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden,

die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer

durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt. Versicherungsschutz besteht

jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs

verletzt werden.

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