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Auffahrunfall - Zeitwert und Auto weg ???

Themenstarteram 11. November 2010 um 19:03

Grüßt euch,

mir ist leider was dummes widerfahren mit meinem 96er Astra F Caravan:

Ein dämlicher Idiot (Sorry) ist mir vor zwei Tagen voll hinten drauf gefahren. Er ist eindeutig Schuld und ich habe nun ein Schreiben von dessen Versicherung bekommen, welches mich auffordert, einen Fragebogen auszufüllen sowie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und Bilder zu schicken.

Bei mir ist im Prinzip hinten nur die Heckklappe und die Heckstoßstange kaputt. Nun hab ich eine Werkstatt angerufen und dort mal nachgefragt, was so was überhaupt kosten könnte. Die meinte, die Heckklappe an sich kostet schon 1400,00, was ich für völligen Schwachsinn halte, da ich diesen Preis für das Auto bezahlt hatte, als es noch 50.000 km weniger runter hatte als jetzt.

Das große Problem ist, dass ich keine Bock habe, dass mir die Versicherung nur noch einen Zeitwert für das Auto erstattet. Das wären im meinem Fall höchstens noch 800,00 Euro, da ich schon 250.000 km runter habe und wie gesagt ein 69er Bj fahre. Allerdings ist an der Karre an sich ne ganz Menge neu gemacht, u.a. Kupplung, Servolenkung, Radlager und noch paar andere mehr oder weniger teure Reparaturen. Aber das interessiert die doch nicht oder ?

Meine Frage wäre folgende: Ist es möglich, dass ich mir die Ersatzteile gebraucht vom Schrotti hole (nach meinen Recherchen wären das so um die 200 Euro mit neuer Heckklappe und Heckstoßstange) und der Werkstatt dann sage, sie sollen mir einen Kostenvoranschlag mit den Teilen, welche ich mir besorge (also den 200 Euro) sowie den anfallenden Kosten fürs Einbauen, machen ? Meint ihr, die Werkstatt macht da mit ?

Oder andere Frage, kann ich auch bei einer Werkstatt den Kostenvoranschlag machen lassen und dann aber, sollte die Versicherung mir diesen Betrag auszahlen, die Reparaturen einfach bei nem Kumpel durchführen lassen ??

Dann hab ich noch gehört, dass, falls die Versicherung nur noch Zeitwert zahlt, ich das Auto dann abgeben MUSS damit die wissen, ich kann es nicht noch weiter verkaufen oder sowas? Stimmt das ???

Vielen Dank für eure Antworten. Leider (oder zum Glück) habe ich bis jetzt noch keine Erfahrungen mit fremdverschuldeten Unfällen...

Gruß

Jakido

Beste Antwort im Thema

Angesichts der Tatsache, dass dieser Thread mittlerweile über zwei Jahre (!) alt ist, sollte auch in diesem Falle bereits die Regulierung längst abgeschlossen sein :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican

 

N kleinerTip noch - Übergieb die Sache nem Anwalt erspart Dir Manches ;)  

Genau - wie man in diesem Thread auch gleich sieht http://www.motor-talk.de/.../auffahrunfall-am-3-10-2012-t4289109.html :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von jakido

Grüßt euch,

mir ist leider was dummes widerfahren mit meinem 96er Astra F Caravan:

Ein dämlicher Idiot (Sorry) ist mir vor zwei Tagen voll hinten drauf gefahren. Er ist eindeutig Schuld und ich habe nun ein Schreiben von dessen Versicherung bekommen, welches mich auffordert, einen Fragebogen auszufüllen sowie einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt und Bilder zu schicken.

Bei mir ist im Prinzip hinten nur die Heckklappe und die Heckstoßstange kaputt. Nun hab ich eine Werkstatt angerufen und dort mal nachgefragt, was so was überhaupt kosten könnte. Die meinte, die Heckklappe an sich kostet schon 1400,00, was ich für völligen Schwachsinn halte, da ich diesen Preis für das Auto bezahlt hatte, als es noch 50.000 km weniger runter hatte als jetzt.

Das große Problem ist, dass ich keine Bock habe, dass mir die Versicherung nur noch einen Zeitwert für das Auto erstattet. Das wären im meinem Fall höchstens noch 800,00 Euro, da ich schon 250.000 km runter habe und wie gesagt ein 69er Bj fahre. Allerdings ist an der Karre an sich ne ganz Menge neu gemacht, u.a. Kupplung, Servolenkung, Radlager und noch paar andere mehr oder weniger teure Reparaturen. Aber das interessiert die doch nicht oder ?

Meine Frage wäre folgende: Ist es möglich, dass ich mir die Ersatzteile gebraucht vom Schrotti hole (nach meinen Recherchen wären das so um die 200 Euro mit neuer Heckklappe und Heckstoßstange) und der Werkstatt dann sage, sie sollen mir einen Kostenvoranschlag mit den Teilen, welche ich mir besorge (also den 200 Euro) sowie den anfallenden Kosten fürs Einbauen, machen ? Meint ihr, die Werkstatt macht da mit ?

Oder andere Frage, kann ich auch bei einer Werkstatt den Kostenvoranschlag machen lassen und dann aber, sollte die Versicherung mir diesen Betrag auszahlen, die Reparaturen einfach bei nem Kumpel durchführen lassen ??

Dann hab ich noch gehört, dass, falls die Versicherung nur noch Zeitwert zahlt, ich das Auto dann abgeben MUSS damit die wissen, ich kann es nicht noch weiter verkaufen oder sowas? Stimmt das ???

Vielen Dank für eure Antworten. Leider (oder zum Glück) habe ich bis jetzt noch keine Erfahrungen mit fremdverschuldeten Unfällen...

Gruß

Jakido

Hallo Jakido,

das ein Verkehrsunfall sowohl für den Geschädigten als auch für den Schädiger ärgerlich ist, steht außer Zweifel. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Mensch unachtsam ist, daher kann es zu Unfällen kommen. Wichtig ist hierbei das es nur bei einem Blechschaden bleibt, denn den kann man reparieren.

So, nun zu deinem Fall. Es wird angesichts der Daten nicht mehr ausreichen, einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt einzuholen. Denn es sieht ganz offensichtlich danach aus, dass es sich hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Diese Feststellung kann mittels Kostenvoranschlag nicht erfolgen. Daher mein Rat, wende dich an einen Kfz-Sachverständigen deiner Wahl, dieser wird den Schaden beziffern, dir einen Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) und einen Restwert ermitteln.

Wenn sich der Totalschaden bestätigt, bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert überwiesen. Der Wagen gehört immer noch dir, die Versicherung kann dir nichts wegnehmen, dafür aber den Restwert in Abzug bringen.

Themenstarteram 11. November 2010 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Wenn sich der Totalschaden bestätigt, bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert überwiesen. Der Wagen gehört immer noch dir, die Versicherung kann dir nichts wegnehmen, dafür aber den Restwert in Abzug bringen.

Erstmal danke für die schnelle Antwort !! Das beruhigt mich !!!!!

Das heißt also, ich kann mir für den Restwert, den ich dann bekomme, neue Teile beim KFZ-Verwerter kaufen und die von einem Kumpel einbauen lassen ?

Gruß

Jakido

Zitat:

 

Das heißt also, ich kann mir für den Restwert, den ich dann bekomme, neue Teile beim KFZ-Verwerter kaufen und die von einem Kumpel einbauen lassen ?

Gruß

Jakido

Achtung, bitte nicht die Werte verwechseln.

Wiederbeschaffungswert ist der Handelswert vor dem Unfallschaden

Restwert ist der Wert für das verunfallte Fahrzeug

Wenn das Zahlenspiel passt, kannst du auch eine Zeitwertgerechte Reparatur (mit gebrauchten Teilen) durchführen. Damit ist unter Umständen der Restwertabzug zu umgehen.

Dazu ist aber eine fachgerechte in der Regel mit Rechnung zu belegende Reparatur nachzuweisen.

Die dazu erforderlichen vorab kalkulierten Reparaturkosten dürfen aber 130% des Wiederbeschungswert nicht übersteigen.

Da hier ganz genaue Spielregeln einzuhalten sind, ist die Einschaltung eines Sachverständigen für solch eine Lösung unumgänglich.

Zitat:

Original geschrieben von jakido

Dann hab ich noch gehört, dass, falls die Versicherung nur noch Zeitwert zahlt, ich das Auto dann abgeben MUSS damit die wissen, ich kann es nicht noch weiter verkaufen oder sowas? Stimmt das ???

Um eins klarzustellen: Es ist DEIN Auto und nur du und kein anderer bestimmst was damit passiert. Keine Versicherung kann dir dein Auto enteignen.

Das Muss bezieht sich auf die Restwerte. Ein Restwertgebot durch die Versicherung oder in einem Gutachten ist verbindlich, d.h. wenn da eine Firma XY 500€ für deinen verunfallten Wagen bietet muss sie diesen zu dem Preis kaufen - sofern du den Wagen für den Preis verkaufen willst. Du musst es aber nicht, da kann dich keiner zu zwingen. Angenommen du würdest ein gleichwertiges Auto für 1000€ bekommen muss die Versicherung ja irgendwie dir ermöglichen die 1000€ zu bekommen. Das macht sie wie gesagt indem sie dir 500€ auszahlt. Dann kannst du dein Auto ja problemlos in verunfalltem Zustand an den der die 500€ geboten hat verkaufen und du hast 1000€ in der Hand.

Mit 130% bei zeitwertgerechter Reparatur mit gebrauchten Teile sollte man vorsichtig sein, das ist häufig äußerst strittig ob die dann als "fachgerecht" einzustufen ist oder nicht. Bisschen was dazu hier:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?recht-130regel.htm

Oder mal selber nach 130%-Grenze (Opfergrenze) googlen.

am 12. November 2010 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von Fenerbahceli06

Es liegt in der Natur der Sache, dass der Mensch unachtsam ist, daher kann es zu Unfällen kommen. Wichtig ist hierbei das es nur bei einem Blechschaden bleibt, denn den kann man reparieren.

genau, und die Solidargemeinschaft der Krankenversicherten wird nicht belastet, das ist wichtig.

Chefdackel

Hallo und guten Morgen !

 

Die Versicherung muß nicht den Zeitwert, sondern den Wiederbeschffungswert zahlen. Bei Bagatellschäden  - unter 1000 € wird kein Gutachter geschickt - Du h a s t das Recht auf einen eigenen Sachverständigen . Sollte der Schaden über 1000 € sein wird in jedem Fall ein Sachverständiger , - entweder von Dir , oder von der Versicherung beauftragt werden. Du m u ß t  den Schaden nicht reparieren lassen und kannst auf Gutachtenbasis mit der Versicherung abrechnen.  Wenn der Repraraturwert den Wiederbeschffungswert des Wagens um 10 % überschreitet dann i s t es ein "wirtschaftlicher Totalschaden " vorhanden. W e n n Du möchtest , kanst Du den Wagen trotzdem reparieren lassen. In jedem Fall bekommst Du von der Versicherung den auf dem Gutachten ausgewiesenen Wiederbeschaffungswert plus Abmelde , - und Anmeldegebühren plus Schilder für einen Ersatzwagen überwiesen. Außerdem hast Du das Recht auf einen Ersatzwagen , bei Totalschaden für die Dauer von 14 Tagen , andernfalls kalendertäglicher Nutzungsausfall , für meinen Wagen wären das 43,00  € gewesen . Falls Du noch ne Frage hast , jederzeit gern.

 

Wünsch noch nen wentspannten Tag trotz Unfall und gruß von Detlev !

 

N kleinerTip noch - Übergieb die Sache nem Anwalt erspart Dir Manches ;)  

Angesichts der Tatsache, dass dieser Thread mittlerweile über zwei Jahre (!) alt ist, sollte auch in diesem Falle bereits die Regulierung längst abgeschlossen sein :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican

 

N kleinerTip noch - Übergieb die Sache nem Anwalt erspart Dir Manches ;)  

Genau - wie man in diesem Thread auch gleich sieht http://www.motor-talk.de/.../auffahrunfall-am-3-10-2012-t4289109.html :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von LittlePelican

 

N kleinerTip noch - Übergieb die Sache nem Anwalt erspart Dir Manches ;)  

Genau - wie man in diesem Thread auch gleich sieht http://www.motor-talk.de/.../auffahrunfall-am-3-10-2012-t4289109.html :rolleyes:

:D

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