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Aufforderung zur Außerbetriebsetzung obwohl Auto schon umgemeldet wurde

Themenstarteram 15. August 2018 um 17:57

Mahlzeit Leute,

ich habe heute einen Brief von Landesbetrieb Verkehr Hamburg erhalten in dem behauptet wird, dass mein altes Auto, dass ich vor einer Weile verkauft habe nicht um bzw. abgemeldet wurde und ich deshalb dazu verpflichtet bin mich unverzüglich bei denen zu melden.

Da ich bereits einen Abmeldebescheid(Steuerrückzahlung) mit der Post bekommen und eine Veräußerungsanzeige beim Lbv-Mitte abgegeben habe kann ich mir diesen Umstand beim besten Willen nicht erklären.

Ich werde morgen am 16.08.2018 noch einmal persönlich die Dokumente (Veräußerungsanzeige, Kaufvertrag & Kraftfahrzeugsteuerbescheid für die Abmeldung) an das lbv übermitteln und als zusätzliche Absicherung nochmal per Mail schicken.

Der Händler der das Auto bei mir gekauft hat, hat mir auch ein Foto des Fahrzeugschein des neuen Besitzers mit dem neuen Nummernschild und der Fahrgestellnummer zugeschickt.

Auf den ersten Blick scheint

alles korrekt zu sein.

Das Auto war in Hamburg angemeldet und ist jetzt in München angemeldet worden.

Kann sich jemand erklären was genau da schief gelaufen ist?

Synchronisieren sich die Verkehrsämter nicht untereinander oder was ist da los?

 

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welcher Zeitraum lag zwischen der Abmeldung Deines alten Autos und dem Datum auf dem Schreiben des Amtes?

Steht doch sicher eine Telefonnummer und Ansprechpartner auf dem Schreiben.

Anrufen, klären, und wenn nötig Dokumente mailen.

Ja die Behörden.

ich denke auch da ist einfach ein Übermittlungsfehler gewesen.

Aber wozu hier nen Thread eröffnen? Ruf beim zuständigen Amt an (die telefon Nr steht auf dem schreiben) und nach 5-10 Minuten ist alles geklärt.

Themenstarteram 16. August 2018 um 18:25

Mahlzeit, und vielen Dank für eure Antworten.

Das Problem hat sich gelöst.

Es war tatsächlich ein Übermittlungsfehler

zwischen dem Verkehrsamt Hamburg und München.

Die IT-Infrastrutkur in dem Schuppen scheint echt noch aus den 80er zu sein.

Wenn die IT noch aus den 80ern wäre, dann würde sie funktionieren. Aus eigener Erfahrung (entwickle seit 1982 Software - damals auf IBM-Großrechnern) war das sogenannte "alte" Zeug wesentlich zuverlässiger wie der "moderne" Kram. Bei denen konnte man sogar im laufenden Betrieb nicht nur Platten, sondern auch RAM und CPU wechseln, so mehrere verbaut waren.

Wenn ich den Mist sehe, der heut so entwickelt wird - ja ja....

Wie kann man eigentlich so unfähig sein, daß selber zu lösen, und stattdessen hier einen Fred zu eröffnen.

Wie schon oben erwähnt, Hörer in die Hand und anrufen.

Habe auch mal einen Strafzettel bekommen, obwohl der Wagen schon verkauft war. Bussgeldstelle in Frankfurt angerufen, KV gefaxt, und Ende Gelände.

Manchmal verstehe ich die TO nicht wirklich.

Sorry, musste sein.

Keiner kann mehr was alleine, ohne erst zig andere Leute mit seinem Problem zu belästigen.

Auch ein Problem der heutigen Zeit.

Zitat:

@bastibasti9000 schrieb am 16. August 2018 um 20:25:22 Uhr:

Mahlzeit, und vielen Dank für eure Antworten.

Das Problem hat sich gelöst.

Es war tatsächlich ein Übermittlungsfehler

zwischen dem Verkehrsamt Hamburg und München.

Die IT-Infrastrutkur in dem Schuppen scheint echt noch aus den 80er zu sein.

Zwischen den Behörden Hamburg und München gibt's keine direkte Übermittlung, dazwischen liegt noch das KBA in Flensburg. Da es gelegentlich Probleme mit der Leitung zum/vom KBA gibt,kann so eine untergegangene Übermittlung der Umschreibung an die vormals zuständige Zulassungsstelle kommen.

 

Zur Entlastung des TE, hat schon jemand versucht eine Zulassungsstelle in

Hamburg telefonisch zu erreichen? Ich verzweifle daran regelmässig,so dass ich es eigentlich kaum noch probiere

Gruß M

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