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Aufkleber bei M+S Trotz identischer Höchstgerschwindigkeit?

Themenstarteram 6. November 2009 um 22:17

Nabend zusammen,

meine Suche hat zwar diverse Themen zu den WR-Tempolimit Aufklebern ausgespuckt, aber nicht mein spezielles Problem.

In meiner COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) steht unter Punkt 32. und 50. bei den diversen Reifen immer xxx/yy Rzz 86H (also z.B. 195/65 R15 86H).

Unter Punkt 44. steht als Höchstgeschwindigkeit 190 km/h

WR dürfen vom Speedindex ja auch einen geringeren haben, dann ist aber so ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers nötig.

Ich habe jetzt WR im Format 195/65 R15 91T bestellt.

Diese sind ja bis 190 km/h zugelassen.

Muss ich jetzt, weil nur H Reifen eingetragen sind obwohl die Höchstgeschwindigkeit ja mit 190km/h angegeben ist, trotzdem so einen "Max. 190km/h" Aufkleber kleben?

Oder darf ich in dem Fall auch ohne Amaturenbrett-Zierde fahren?

Danke und Gruss

GM

Beste Antwort im Thema

Faustformel:

Eingetragene Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit +9 km/h, bedeutet wenn bei dir 190 km/h eingetragen ist, und du einen T-Reifen fährst mit 190 km/h Zulassung benötigst du trotzdem einen Aufkleber, da dein Fahrzeug mindestens Reifen mit einem U Geschwindigkeitsindex bestückt sein muss.

Ob der fehlende Aufkleber bei einer Kontrolle beanstandet wird ist eine andere Sache.

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23 Antworten
am 6. November 2009 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix

Nabend zusammen,

meine Suche hat zwar diverse Themen zu den WR-Tempolimit Aufklebern ausgespuckt, aber nicht mein spezielles Problem.

In meiner COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) steht unter Punkt 32. und 50. bei den diversen Reifen immer xxx/yy Rzz 86H (also z.B. 195/65 R15 86H).

Unter Punkt 44. steht als Höchstgeschwindigkeit 190 km/h

WR dürfen vom Speedindex ja auch einen geringeren haben, dann ist aber so ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers nötig.

Ich habe jetzt WR im Format 195/65 R15 91T bestellt.

Diese sind ja bis 190 km/h zugelassen.

Muss ich jetzt, weil nur H Reifen eingetragen sind obwohl die Höchstgeschwindigkeit ja mit 190km/h angegeben ist, trotzdem so einen "Max. 190km/h" Aufkleber kleben?

Oder darf ich in dem Fall auch ohne Amaturenbrett-Zierde fahren?

Danke und Gruss

GM

Das sind Probleme... ich hatte noch nie einen solchen Aufkleber. Wer soll das denn überprüfen? Der TÜV jedenfalls nicht.

Mir reichts dass ich weiß dass mein Audi 196 läuft und ich T Winterreifen drauf hab. Ich würde an deiner Stelle einfach nicht schneller als Vollgas fahren.

Faustformel:

Eingetragene Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit +9 km/h, bedeutet wenn bei dir 190 km/h eingetragen ist, und du einen T-Reifen fährst mit 190 km/h Zulassung benötigst du trotzdem einen Aufkleber, da dein Fahrzeug mindestens Reifen mit einem U Geschwindigkeitsindex bestückt sein muss.

Ob der fehlende Aufkleber bei einer Kontrolle beanstandet wird ist eine andere Sache.

Themenstarteram 6. November 2009 um 23:39

Aha, woher kommen denn die +9 km/h ?

U-Reifen :confused: hat es schon jemals einen Hersteller gegeben der sowas gebaut hat???

Mal angenommen man würde einen U-Reifen bekommen, bräuchte ich denn dann einen Kleber auch wenn H-Reifen eingetragen sind?

OK, wenns denn sein muss, dann mache ich mir mal Gedanken darüber ob ich den Kleber brauche (aber ich glaub in dem Fall werde ich echt zum "Verbrecher" :) ) oder ob man einen ahnungslosen Polizisten im unwahrscheinlichen Fall einer Kontrolle mit Beanstandung, belabern könnte das 190km/h 190km/h sind oder ob der dann auch was von den +9km/h weis.

Sind ja im schlimmsten Fall 5€ wenn ich recht informiert bin.

Trotzdem Danke

Gruss

GM

Hallole ...

 

Die Formel sieht ungefähr so aus ... ( irgendwo mal gelesen )

 

V + 7 km/h + ( 0,01 x V ) = ?

 

190 + 7 + ( 0,01 x 190 ) = 198,9 Km/h

 

Also , wirst du bei den Sommerreifen auch  mindestens ein " H " als Speedindex in den Papieren eingetragen haben .

 

Der T - Index ( bis 190 km/h ) liegt unterhalb des H - Index ( bis 210 km/h )

 

...  deswegen brauchst du den Aufkleber bei den WR - Reifen mit T - Index , obwohl dein Fahrzeug auch mit 190 km/h Top - Speed in den Papieren steht .

 

Alles klar jetzt ?

 

Gruß

Hermy

Zitat:

Original geschrieben von Hermy66

Hallole ...

Die Formel sieht ungefähr so aus ... ( irgendwo mal gelesen )

V + 7 km/h + ( 0,01 x V ) = ?

Um genau zu sein lautet die Formel so ;) :

bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH

(bbH = Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)

Noch komplizierter wird es, wenn der abnehmende Traglastindex bei V, W und Y Reifen noch mit ins Spiel kommt :D

Hallole ...

 

Ach , sind das nur + 6,5 anstatt + 7 km/h ;)

 

Macht den Kohl auch nicht fett ...

 

Bei abnehmender Traglast üben wir dann halt % - Rechnen dazu :D

 

Und zwar mit 91 %  !

 

Wo diese Zahl ihren Ursprung hat ... keine Ahnung . 

 

( Auch nur mal irgendwo mal gelesen ;) )

 

Gruß

Hermy

Zitat:

Original geschrieben von johannes260875

 

 

Das sind Probleme... ich hatte noch nie einen solchen Aufkleber. Wer soll das denn überprüfen? Der TÜV jedenfalls nicht.

...

Mein Dad ist bei der HU beim TÜV mal durchgefallen, weil besagter Aufkleber gefehlt hat.

Mein Meriva hat exakt 190 Km/h im Schein stehen, habe auch die Winterreifen in T-Ausführung, und keinen Aufkleber im Sichtfeld.

War damit im März beim TÜV und durfte ohne Mängel vom Hof fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Mein Meriva hat exakt 190 Km/h im Schein stehen, habe auch die Winterreifen in T-Ausführung, und keinen Aufkleber im Sichtfeld.

War damit im März beim TÜV und durfte ohne Mängel vom Hof fahren.

Ob es kontrolliert und beanstandet wird ist eine Sache, wenn es kontrolliert und beanstandet wird benötigst du einen Aufkleber.

Na dann werde ich mir mal einen besorgen, will ja keinen Ärger wegen so einem Pickerl.

Bei deiner Kombi 190 und T-Reifen wird wohl niemand etwas sagen....

...aber wenn es jemand ganz genau nimmt bist du schlimmstenfalls mit einer 10€ OWi dabei.

Zitat:

Original geschrieben von ti_comp

Mein Dad ist bei der HU beim TÜV mal durchgefallen, weil besagter Aufkleber gefehlt hat.

Wohl eher nicht ;)

Ist nur ein "geringer Mangel", wenn sonst keine Mängel vorhanden sind fällt man deswegen sicher nicht durch. Es sei denn man äußert was in Richtung "mir doch scheißegal" gegenüber dem Prüfer. :p

Gruß Meik

Stimmt, hatte ich auch schon erlebt.

Der pingelige Prüfer hats in den Bericht geschrieben und der Meister mir dann den Aufkleber (vom TÜV :D) gegeben, damit war der Punkt abgehakt.

Meine Frau ihr Auto hat letzte Woche auch neue Reifen bekommen , im Schein steht eine Höchstgeschwindigkeit von 170 KM/H und hat T- Reifen drauf und jetzt einen Aufkleber. Das ist nach 13 Auto-Jahren der erste und es sind nicht die ersten Originalreifen die gewechselt wurden.

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