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Auflage im Felgen ABE ... M+S ?
Hallo
Ich habe Stunden im Inertnet nachgelesen - kann aber keine Lösung finden - ich bitte euch mir zu helfen.
Ich fahre einen Golf 7 Facelift 2.0 TDI immoment mit Allwetterreifen die beim Kauf montiert waren.Auf der suche nach einem Komplettsatz Sommerreifen für nächstes jahr hab ich mir eine 17 Zoll Felge von MSW ausgesucht und möchte diese mit 225/45/17 Reifen fahren.
Der Felgenshop bestätigt mir das Felgen und Reifen für meinen Golf geeignet sind - allerdings ist kein grüner Haken bei der Felge.Klickt man weiter steht M+S unter Auflage Reifen - klickt man weiter zum eigentlichen ABE und sucht seinen Auto steht dort die Reifengrösse 225/45/17 Zwei mal ,davon einmal mit Auflage M+S und einmal ohne Auflage
Was zählt den nun?
Anbei ein Screenshot der ABE - hab meine Fin gelb markiert
Danke für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.
Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.
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119 Antworten
63-180 kW (85 -245 PS) ohne Auflage M+S.
Bis 195 kW (265 PS) dann als M+S.
Kurz zusammengefasst: Der GTI Clubsport darf diese Felgen mit 225/45 R17 Bereifung nur als M+S fahren.
Für dich ohne Belang.
Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.
Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.
Wie @Gummihoeker Schon schrieb, Reifengröße ist Reifengröße, egal ob Sommer oder Winter. M+S ist an dieser Stelle nur eine Empfehlung, nicht bindend!
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 5. Oktober 2019 um 23:11:43 Uhr:
Derartige Auflagen haben heute keine rechtliche Verbindlichkeit mehr.
Alle Größen die als Sommerreifen zulässig sind, dürfen auch als Winterreifen montiert werden und umgekehrt.
Hallo,
gilt das tatsächlich auch für ABEs/Gutachten von Zubehörfelgen oder nur für die Angaben des Fahrzeugherstellers in den COC Papieren ?
Frage nur weils da anderwo Diskussionen zu gibt.
Auch bei Gutachten für Zubehör. Immer und überall.
Gibts da vielleicht irgendwas "schriftliches" was das bestätigt ?
Ich finde immer nur Infos die dann im Detail von "Fahrzeugpapieren" sprechen.
Ja schonmal danke,
aber da ist auch wieder nur von vom "Fahrzeughersteller" freigegebenen Reifen die Rede, nicht von irgendwelchen Auflagen von Zubehörfelgen....
De facto ist die Reifenfabrikats- und -Profilbindung aufgehoben. Hierbei ist es unerheblich, ob diese in Fahrzeugpapieren oder in den Auflagen eines Gutachtens zu lesen ist.
Ja, glaube ich ja auch aber es findet sich dazu nichts definitives im Netz.
Und die Firma OZ ist da nach einer Anfrage bezüglich einer Felge auch ganz anderer Meinung....
Dann solltest Du meine Aussage beim KBA, einer Kfz-Prüfstelle oder beim BRV, auf ihre Richtigkeit prüfen.
Dass einem Mitarbeiter des Vertriebs von OZ, die rechtlichen Bestimmungen (nach knapp zwanzig Jahren) nicht geläufig sind, ist natürlich schade und verunsichert die Kunden zusätzlich.
Ich bezweifle deine Aussage nicht, hab halt nur mal rumgesucht ob es dazu was eindeutiges im Netz gibt.
Sind ja nicht meine "Wunschfelgen" und wennn derjenige selber nicht beim TÜV nachfragen will Pech gehabt.
Hier mal die Aussage von OZ:
Zitat:
vielen Dank für Ihre E-Mail. Der aktuelle Ford Fiesta ST fährt serienseitig folgende Felgen:
6x15 ET45 mit 195/60 R15 M+S
7,5x17 ET42,5 mit 205/45 R17
7,5x18 ET42,5 mit 205/40 R18
Unser Räder-TÜV würde niemals die Serie des Fahrzeugherstellers unterwandern. Dies bedeutet, dass
für die M+S Bereifung eine kleinere und/oder schmälere Felge genutzt werden kann, sofern Sie nicht
kleiner wird wie die 6x15 ET45 Felge. Für die Sommerbereifung muss somit immer eine 7,5x breite
Felge verwendet werden, da wir ansonsten schmäler werden würden wie der Fahrzeughersteller dies
für seine Serienfelge nutzt.
Grundsätzlich ist dies nicht verboten, aber eben nicht Sinn der Sache, dass man schmäler fährt als
die Serie, denn da geht der TÜV eher davon aus, dass sich die Fahreigenschaften verschlechtern
als verbessern.
Auf der anderen Seite muss er theoretisch vor Gericht beweisen, dass diese Kombination in 7x18
besser oder mindestens gleich gut ist wie eine 7,5x18 Felge. Wie soll er das beweisen?
Ergo geht der TÜV den Weg des geringsten Widerstands und bleibt immer mindestens gleich breit
und gleich groß wie der Serienhersteller. Somit ist auch in Zukunft keine Gutachtenerweiterung
auf 7x18 geplant bzw. je vorgesehen.
Sollten Sie also je einen TÜV finden, der Ihnen den Felgensatz dennoch für die Sommerbereifung
einträgt, dann können Sie ja dennoch die Felgen bestellen, aber tendenziell werden Sie hier
mutmaßlich eher Pech haben.
Die Frage beschäftigt mich auch, weil ich meinen Audi S1 nächste Saison mit neuen Reifen auf anderen Felgen ausrüsten will.
Serie: 215/40/17 auf 7,5x 17, ET 36.
Es gibt eine Motec Ultralight mit ABE für mein Fahrzeug in 7x17, ET 38 für 215/40/17,M+S
Auch ich sehe in Auslegung der oben verlinkten Veröffentlichung den Zusatz "M+S" als Empfehlung an, werde das aber vorher einem aaS vorstellen. Denn es findet sich dazu tatsächlich nix belastbares im Netz.
Btw: Das Geschwurbel von OZ ist ja gruselig.
Auf mein Fahrzeug bezogen kann ich dazu dagen, dass der allgemeinen Mode folgend und ohne erkennbaren technischen Hintergrund die 7,5 Zoll Felge schon minimal breiter als der Reifen ist. Wie es in der Szene so schön heisst: "Der Reifen zieht sich". Ich brauche das nicht. Die Reifenflanke des 215er wird (je nach Reifenfabrikat) eher auf der 7 Zoll Felge senkrecht stehen, als auf der OEM 7,5 Zoll Felge.
Was steht denn weiter unten zu der Auflage "M+S" im Gutachten? Vielleicht geht es ja um die Verwendbarkeit von Schneeketten zu den Reifengrößen und nicht um die Reifenart selbst?