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Auflagen im Gutachten

Themenstarteram 13. September 2012 um 12:15

Hallo,

in einem Gutachten vom TÜV Austria steht unter der Auflage 76T "Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird."

Z.B. möchte ich 7Jx17 montieren (mit entsprechender Auflage im Gutachten), eingetragen sind aber nur 7Jx16 und 7,5Jx17.

Ist die Auflage im Gutachten abhängig vom Felgendurchmesser oder ist damit gemeint, dass die kleinste überhaupt eingetragene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf, egal welcher Durchmesser?

Kennt sich damit jemand aus? Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

Für mein Verständnis: "nicht zulässig"

Begründung: der Hinweis auf die Felgenbreite, bezieht sich auf den Felgendurchmesser (17"), um den es ja hier geht.

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Für mein Verständnis: "nicht zulässig"

Begründung: der Hinweis auf die Felgenbreite, bezieht sich auf den Felgendurchmesser (17"), um den es ja hier geht.

Zitat:

Original geschrieben von causeeffect

Hallo,

in einem Gutachten vom TÜV Austria steht unter der Auflage 76T "Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird."

Z.B. möchte ich 7Jx17 montieren (mit entsprechender Auflage im Gutachten), eingetragen sind aber nur 7Jx16 und 7,5Jx17.

Ist die Auflage im Gutachten abhängig vom Felgendurchmesser oder ist damit gemeint, dass die kleinste überhaupt eingetragene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf, egal welcher Durchmesser?

Kennt sich damit jemand aus? Danke schon mal.

7" willst montieren, kleiner als 7" darfst nicht werden (was eine schwachsinnige auflage!), 7" sind serie....wo ist das problem? natürlich geht das!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

Zitat:

Original geschrieben von causeeffect

Hallo,

in einem Gutachten vom TÜV Austria steht unter der Auflage 76T "Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird."

Z.B. möchte ich 7Jx17 montieren (mit entsprechender Auflage im Gutachten), eingetragen sind aber nur 7Jx16 und 7,5Jx17.

Ist die Auflage im Gutachten abhängig vom Felgendurchmesser oder ist damit gemeint, dass die kleinste überhaupt eingetragene Felgenbreite nicht unterschritten werden darf, egal welcher Durchmesser?

Kennt sich damit jemand aus? Danke schon mal.

7" willst montieren, kleiner als 7" darfst nicht werden (was eine schwachsinnige auflage!), 7" sind serie....wo ist das problem? natürlich geht das!

In 17 Zoll hat er aber 7,5J eingetragen, also sind die 7J schmäler, das es Technisch Egal ist ob 16 oder 17 Zoll weiß ich schon,aber meist ist dann bei der ET ein Unterschied, das bedeutet eventuell das er aus diesem Grund nicht schmäler werden darf!! Noch ein grund zum nicht schmäler werden dürfen könnte die bereifung sein die dann vielleicht für 6,5J gar nicht mehr zulässig ist!;)

jooo es geht ja aber serienmässige felgen ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

jooo es geht ja aber serienmässige felgen ;)

...darum, dass die Felgenmaulweite der 17" OE-Felge nicht unterschritten werden darf. :D

ich verstehe das auch sao, dass die minimalbreite nicht unterschritten werden darf.

Themenstarteram 15. September 2012 um 10:36

Danke für die Meinungen, auch wenn sie nicht in eine Richtung gehen.

Wenn es sich konkret auf die 17" beziehen würde, müsste es doch heißen:

"Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen des selben Durchmessers, nicht unterschritten wird."

Selbst hier beim TÜV ist man sich hier nicht ganz sicher, könnte sie aber ohne Eintrag montieren. Mündliche Aussagen sind aber nichts wert. Habe jetzt mal an den TÜV Austria gemailt. Mal sehen ob ich eine Antwort bekomme.

Hallo ??? es geht um die Breite, die ist doch mit 7 Zoll angegeben in den Papieren, die neuen haben auch 7 Zoll, es wird die kleinste Felgenbreite nicht unterschritten...Breite steht doch in dem Gutachten, kein Durchmesser, es geht hier um die Breite der Felge, dass die Reifen die drauf sollen nicht auf einer zu schmalen Felge landen, dies würde einen Balloneffekt zur Folge haben.

Wenn jetzt z.B. 7 X 15 drauf sollten, dann könnte es Probleme geben mit der Bremsanlage, das die nicht mehr drunter passt, aber so wie hier beschrieben passt das.

Themenstarteram 20. September 2012 um 15:24

Klare Aussage vom TÜV Austria, es bezieht sich auf den Felgendurchmesser:

Sehr geehrter Herr XXXXX

Diese Auflage bezieht sich natürlich auf den betreffenden Felgendurchmesser. Wenn nun in der Fzg. Papieren nur 7 1/2x17 angegeben sind, dann ist es nicht möglich 7x17 zu verbauen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX

 

Danke für die Antworten.

Ja mei..., die Ösi's...:D:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von causeeffect

Klare Aussage vom TÜV Austria, es bezieht sich auf den Felgendurchmesser:

Sehr geehrter Herr XXXXX

Diese Auflage bezieht sich natürlich auf den betreffenden Felgendurchmesser. Wenn nun in der Fzg. Papieren nur 7 1/2x17 angegeben sind, dann ist es nicht möglich 7x17 zu verbauen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX

 

Danke für die Antworten.

Schlimm, schlimm, dann wäre es aber egal ob 7,5 X wasweissderteufel, oder 7x wasweissderteufel, dies ist nämlich die Breite, der Durchmesser ist die 17, welche nach der 7,5 kommt, die 7,5 ist die Breite, der Durchmesser ist 17.

Ging es hier nicht um die Breite ???

Der Tüv hat die Frage ja auch beantwortet, allerdings scheint hier einer Breite und Durchmesser durcheinander zubringen.

Es geht darum, dass die Fegenmaulweite, bei einem Felgendurchmesser von 17", nicht weniger als 7,5 Zoll misst. :D

Zitat:

Original geschrieben von causeeffect

Klare Aussage vom TÜV Austria, es bezieht sich auf den Felgendurchmesser:

Sehr geehrter Herr XXXXX

Diese Auflage bezieht sich natürlich auf den betreffenden Felgendurchmesser. Wenn nun in der Fzg. Papieren nur 7 1/2x17 angegeben sind, dann ist es nicht möglich 7x17 zu verbauen.

Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX

 

Danke für die Antworten.

Er schrieb ..." DURCHMESSER"... es ging am Anfang um ..."BREITE"...

Es geht hier um zwei verschiedene Maße und Bezeichnungen, nicht darum wie die hier interpretiert werden mit irgendwelchen fadenscheinheiligen Zusätzen oder Abwandlungen.

Wenn einer schreibt Breite und meint aber Durchmesser oder umgekehrt, dann ist das schlichtweg falsch und fürt hier zu Verwirrungen, die ja immerhin im Zweifelsfalle zu erheblichen Problemen führen können.

Du hast es nicht verstanden...;):D

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