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Auflasten, bitteschön
Hallo
Habe hier mal nen Thread für alle, die interesse an Auflasten haben
T3 Auflastung, Reifen, Felgen + Gutachtenkopie
bei interesse schreibt mir einfach ne PN
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11 Antworten
Mahlzeit!Probierst du ne Kopie für teuer geld loszuwerden?Die neuen Reifen können den Preis nicht machen.Lieferst du den Prüfer für deine Kopie direkt mit?Gruß Frank!
Zu deinem Thread:
Dekra darf keine Auflastungen abnehmen
TüV darf eigentlich keine Gutachtenkopien annehmen. Grund: Bei einem nicht auf das Fahrzeug bezogenen Gutachten, haftet der TüV-Prüfer mit bis zu 10000€ ansonsten haftet der Gutachtenersteller. Der TüV bei mir hätte keine Kopie angenommen.
Für mich klingt das wie: Ich hab mir Felgen gekauft und eine Gutachtenkopie, habs damit nicht geschafft Aufzulasten und wills nun so teuer wieder loswerden, dass ich mir ein richtiges Gutachten kaufen kann. Ich hoffe ich tue dir nicht unrecht,
Ich war mit meinem SK Gutachten beim TüV Hamburg-Norderstedt und hatte garkeine Probleme. Der dortige Prüfer empfiehlt sogar die SK Gutachten.
Hallo, wie seit ihr denn drauf???
Ich wollte lediglich die Reifen mit Felgen anbieten und habe zur hilfe, wenn sie jemand braucht noch ne Kopie von einem SK Gutachten dabei, wo ist das Problem???Man kann eine Einzelabnahme beim Tüv machen lassen zur Auflastung, man benötigt also nicht unbedingt ein Gutachten, das einzige was der Tüv macht, ist den Bus vollzuladen und damit macht er dann ne Probefahrt und dazu benötigt man 6x14 Zoll Felgen hinten um der Belastung Stand zu halten mit Reifen die zu dieser Belastung passen, also mindest Traglast 99 und die ich anbiete haben eine Traglast von 102/100 und das Gutachten dient nur zur veranschaulichung. Die Leute die mit nem Gutchten genau auf ihren Bus abgestimmt zum Tüv Fahren haben nur den Vorteil, das keine solche Probefahrt unternommen wird, bei der sich aber zeigt, ob das wirklich alles so dem Gewicht standhält und da find ich persönlich sogar noch besser, wenn der Tüv das macht, denn dann weis man ev. gleich wo sich noch ne eventuelle Schwachstelle befindet, z.B. Stoßdämpfer oder ähnliches.
Und darf ich hier nicht meine Teile anbieten, und irgendjemand eine Freude machen, der ev. genau soetwas vorhat mit Auflastung??? Ich hatte bei mir auch das mit der Auflastung vor, weil ich einen 1.6er Diesel Motor vorher drin hatte im Bus ohne Kat und sowas, nur hab ich dann den Bus nicht gefahren, sondern komplett Restauriert, das heißt ich bin noch dabei, und man kann unten in meiner Signatur auch lesen, was ich damit gerade anstelle, also Brauch ich keine Auflastung mehr um Steuern zu sparen, da ich einen Benztiner Motor mit G-Kat drin habe und ich habe eine große Bremsanlage entsprechend der Leistung drin, das ich jetzt eine Mindest Felgengröße von 16 Zoll fahren muss, und 185er LKW Reifen auf nem 250PS Starken Bus kommen nicht gut, oder seh ich da etwas falsch???
Und nochmal für "T3-Staff" und "[iL]SHARK":
Wo bitte seht ihr einen Preis??? Da steht ganz groß gegen Gebot, der Preis, den ich dort hingeschrieben hab ist der, den ich für das ganze bezahlt habe, kapisch!!!!
Also die Felgen mit Reifen sind noch vorhanden, wenn interesse besteht, steht ja alles mit im Angebot mit drin wo und wie ihr euch melden könnt. Es sind nagelneue 6er Felgen hinten und neuwertige 5,5er Felgen vorne mit Rundum neuen Reifen.
Zitat:
Original geschrieben von [iL]SHARK
Zu deinem Thread:
Dekra darf keine Auflastungen abnehmen
TüV darf eigentlich keine Gutachtenkopien annehmen. Grund: Bei einem nicht auf das Fahrzeug bezogenen Gutachten, haftet der TüV-Prüfer mit bis zu 10000€ ansonsten haftet der Gutachtenersteller. Der TüV bei mir hätte keine Kopie angenommen.
Hallo zusammen,
1.: DEKRA darf im Westen keine Einzelabnahmen machen - mit Gutachten ist das aber kein Problem!
Im Osten ist aber DEKRA "Technische Prüfstelle" (das, was im Westen der TÜV ist) - hier ist also alles umgekehrt...
2.: Rechtlich gesehen darf eine Kopie (auch mit falscher Fahrgestellnummer) eines Teilegutachtens verwendet werden, da der Verwendungsbereich und die Auflagen nach StVZO bindend sind (nur die sind für den Prüfer von Bedeutung), nicht aber die speziellen Fahrzeugdaten, die der Händler einträgt und nicht der Ersteller des Gutachtens; allerdings ist das ganze dann ein privatrechtliches Problem (mit dem der Prüfer nichts zu tun hat) und der Besitzer des Gutachtens kann Schadenersatz von Euch fordern!
3.: Neue Teilegutachten zur Auflastung ohne techn. Änderungen dürfen nicht mehr ausgestellt werden. Neuerdings gibt es nur noch Bescheinigungen nach §27 StVZO - hier ist kein Mißbrauch möglich, da dieses dann tatsächlich nur für das eingetragenen Fahrzeug gültig ist. - Also keine zweite Verwendung möglich!
Weihnachtliche Grüße aus München!!!
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
Probierst du ne Kopie für teuer geld loszuwerden?
Wie kommst du zu diesem Schluß?
@Drahkke:Wie ich zu dem Schluß komme?
Als erstes durch die Überschrift.hier wird von Auflastung gesprochen und zwar nur davon.Es sollen felgen und Reifen verkauft werden.Als Schmankerl gibts ne gutachten-Kopie.Für leute die sich nicht auskennen wärs fair gewesen Auflastfähige Felgen mit Reifen anzubieten.Dann kommt noch die Falschinformation dazu das mit der kopie eigentlich jeder Tüv auflasten müsste.
Ich bezahl für die felgen knapp 50€.letzte woche die letzten Winterreifen für nen bulli geholt:Fulda-kristall:46€.
Wenn ich also den angegebenen Kaufpreis(den mann ja immer als Anhaltspunkt für gebote angibt)
ansehe,mit der kopie in verbindung bringe und mal nachdenke drängt sich mir dieser Verdacht auf.
@turbo-Vento:nicht jeder Tüv darf dir ne Eintragung machen so wie du sie beschreibst.Für solche Fahrversuche gibts bestimmte Tüvstellen,in NRW zB.Essen und Köln.Wenn ich da sowas in Auftrag gebe brauche ich gar kein Gutachten sondern erstmal nur papiere über die Traglast der felgen.
@hgruber.Ich gebe dir vollkommen recht,als zusatz:
Das Problem mit den Gutachtenkopien beim Tüv Aufzulasten bestand oder besteht darin das die prüfer angewiesen wurden nicht mehr mit kopie zu arbeiten.Gerade bei Auflastgutachten.Gruß Frank!
Zitat:
Original geschrieben von T3-Staff
@hgruber. Das Problem mit den Gutachtenkopien beim Tüv Aufzulasten bestand oder besteht darin das die prüfer angewiesen wurden nicht mehr mit kopie zu arbeiten.Gerade bei Auflastgutachten.Gruß Frank!
Das finde ich seltsam - mir liegt ein Schreiben vor (von einer Prüforganisation - nicht TÜV), dass nach einer Prüfung der Rechtsabteilung diese Organisation zu dem Schluß kommt, dass die Angaben von Fahrgestellnummer etc. in Teilegutachten nicht bindend sind und daher dies bei der Änderungsabnahme nicht zu berücksichtigen ist! Hier hat der TÜV wohl eine andere Auffassung (welcher TÜV eigentlich: TÜV Automotive, TÜV Pfalz, TÜV Nord, ...? Das sind alles eigenständige Unternehmen wie auch z.B. Dekra, GTÜ, KÜS, ...).
Auflastung
He He wer wird denn gleich böse werden? Entspannt euch-mit dieser Auflastungsgeschichte ist es doch jeden Tag anders-der Fachausdruck ist ganz hochtrabend: die Eintragung liegt im Ermessen des Prüfers-es gibt keinen Anspruch auf eine Eintragung! Habe es selbst bei beiden Organisationen durch! Beide tragen aber kurioserweise 6x14 vorn und hinten ein! angeblich um auf die Achslasten zu kommen... Habe noch eine Überraschung für die Jung's-habe jetzt vorn und hinten 6x15 ET 30 mit 195/70 und eine Felgentraglast von 900KG ! Eine Eintragung wurde mir bei der DEKrA als problemlos angesehen!!! Mal sehen was jetzt kommt wenn ich sie jetzt präsentiere...Halte euch gern auf dem laufenden! Und regt euch im alten Jahr nicht mehr so auf....
Re: Auflastung
Zitat:
Original geschrieben von cattleman
Habe noch eine Überraschung für die Jung's-habe jetzt vorn und hinten 6x15 ET 30 mit 195/70 und eine Felgentraglast von 900KG ! Eine Eintragung wurde mir bei der DEKrA als problemlos angesehen!!! Mal sehen was jetzt kommt wenn ich sie jetzt präsentiere...
Hi!
Das dürfte kein Problem sein. Ich habe 205/65R15 auf 7Jx15, ET25 (Radlast ebenfalls 900 kg) auf meinem Bus und das ist absolut kein Problem. Das müßte überschlagsmäßig auf genau das gleiche rauskommen. Du mußt nur das passende Teilegutachten dazu haben...
Auf alle Fälle viel Glück bei der Auswahl des richtigen Prüfers!
Auflastung
7x15 ET 25??? Stahlfelgen ???????
Nein - Alu!
Aber das spielt für die Änderungsabnahme keine Rolle - die Traglast hast du ja anscheinend bescheinigt. Die Größe muß ja wohl allemal passen...