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Auflastung billiger...
Hallo Gemeinde!
Eigentlich bin ich im Vito-Forum unterwegs und hab da diesen Thread auch schon gepostet, aber da es eben nicht nur um den Vito geht, sondern halt auch um den T3/T4, schreib ichs nochmal hier rein.
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Ich will Steuern sparen. Daher möchte ich meinen Vito auflasten. Das ganze kostet, wenn man mal so sucht, ca. 300,-EUR. Ist mir zu teuer. Aber wozu gibts denn den Mengenrabatt?
Also habe ich ein bisschen rumtelefoniert. Ergebnis: Ab 10 Fahrzeugen kostet das Gutachten EUR 235,- incl. MwSt. Drei Fahrzeuge hab ich schon, fehlen noch mindestens sieben.
Wer also Interesse hat, mitzumachen, kann mich bitte per Mail kontakten (auf Wunsch gibts dann auch meine Telefonnummer für den "kleinen Dienstweg").
Und warum schreib ich immer "Fahrzeuge" und nicht "Vitos"? Weil ich auch VW-Busse (T3/T4) bringen darf. :-) Und nen Ford Galaxy hab ich auch schon, aber der ist eh billiger und zählt somit nicht
(Gilt logischerweise auch für Sharan).
Die Bestellungen will ich am 01.05. abschicken, wer sich also nach dem 30.04. meldet, hat Pech gehabt.
Und wer nicht weiss, wie das mit der Auflastung geht: Einfach mal nach "Vito auflastung" googeln... da gibts Infos satt. (z.B. unter www.auflastung.de,
www.sk-handels-ag.de, usw...) Resultat: Nur noch ca. 173,-EUR Steuern pro Jahr zahlen. Keine technischen Änderungen, keine LKW-Zulassung, ...
Ach ja: Geht nur bei technisch nicht verändertem (getuntem) Fahrwerk!!!
So, genug getippert. Gruß Martin
P.S.: Für die ganz Neugierigen: Ja, ich bin Privat; nein, ich bekomme keine Provision; nein, ich bin nicht M.Klapper :-)
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15 Antworten
Aufllastung billiger
Hallo Martin,
ich kenne drei bis fünf Leute, die alle VW T3's haben und dem Steuern sparen bestimmt nicht abgeneigt sind. Sind mit mir dann vier bis sechs. Zu welcher Firma willst du denn?
Ruf mich doch mal an bitte: 0179-6812544. Vielleicht können wir ja auch die Felgen- und Reifenbestellung sammeln und das dann billiger kriegen.
Danke und viele Grüße,
Nico
HI!
Kann Günstig machen lassen!
Briefkopie und Auftrag erforderlich!
Bei Interesse, contact me:
Hear ya ---
Thomas
das gesetz wird jetzt aufgehoben, also ich würde es nicht mehr tun......
wird nicht aufhoben noch nicht UND!!!
..es wird Bestandsschutz geben!
D.h. WER HAT, DER HAT!!!
WER NICHT HAT, SOLLTE NOCH!
mail an grey...auflastung in "spe"...
Grüsse...
TC
Habe mal übernommen...
AUFLASTUNGEN --- SCHNELL, EINFACH & UNKOMPLIZIERT!
FORD VW...CHEROKEE...MITSUBISHI...MERCEDES
BMW...usw....
Grüsse
TC
Mein Name hat sich geändert....die Leistung verdoppelt....
der Preis gemindert....
Hallo!
und..DANKE für die Zuschriften..nur bitte an die o.g. e-mail! Der Spamfilter bei web.de macht alles "platt"...
Grüsse
TC
PANIK wegen AUFLASTUNG
haben viele ....
LOL
Fakt ist :
es gibt keinen Bestandschutz
Fakt 2 ist :
bei neueren Fahrzeugen die normalerweise noch unter die Herstellergarantie fällt gibt es rechtliche Konsequenzen.
Wir z.B. mittels Einzelgutachten die Anhängelast des T5 auf 3,2 Tonnen erhöht , erlischt der Garantieanspruch an dem Fahrzeug.
Bei schäden am Fahrzeug muss dann der Gutachtenersteller haften :-)
Auflastung
Gibt es nun Bestandsschutz oder gibte s ihn nicht ?
Zitat:
Original geschrieben von OPATAKER
Fakt ist :
es gibt keinen Bestandschutz
Fakt 2 ist :
bei neueren Fahrzeugen die normalerweise noch unter die Herstellergarantie fällt gibt es rechtliche Konsequenzen.
Fakt 3 ist:
Ob die neue Regelung europäischen Rechtsnormen gerecht wird, ist noch nicht sicher.
Re: Auflastung
Zitat:
Original geschrieben von Marzocchi
Gibt es nun Bestandsschutz oder gibte s ihn nicht ?
Hallo. Beim Tüv haben sie gesagt das die Sitze raus und die Fenster teilweise verschweißt werden müssen. Damit es wirklich ein LKW ist. Das ist dann für die normalen Zwecke also völlig uninteressant. Zumal man wegen Steuerhinterziehung drankommt wenn man bei der Schummelei erwischt wird.Also ist ein kleiner WoMo Umbau billiger und sinnvoller. Sparen tut man auf jeden Fall einiges.
Bis dahin.
Zitat:
Original geschrieben von konradex
das gesetz wird jetzt aufgehoben, also ich würde es nicht mehr tun......
Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.
Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.
Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !
Hallo,
Bestandsschutz gibt es hinsichtlich der Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts. Aber nicht hinsichtlich der damit verbundenen Steuersätze. Diese werden sicher geändert.
Grüße
Kai
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Diese werden sicher geändert.
Aber nur, wenn die Gesetzesänderung Bestand haben sollte...