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Auflastung??!
Hallo an alle,
wer kennt sich aus?
Ich habe das Problem das ich viel über auflastung gehört habe aber keine Ahnung davon hab!
Mir wurde gesagt das es vollkom ausreichen ist wenn mann auf der hinterachse 2 Felgenreifen haben muß die für eine Auslastung geeignet sind dann würde es reichen.
Stimmt das ???
Oder müssen Alle 4 Räder für auflastung geeignet sein?
Ich habe auch hier vor ort von einer Hinterhof werkstadt ein angebot bekommen 2 Räder für die auflastung 185/75 R14C
geht das ?
Denn jetzt habe ich 185 R14C !
Also laut den werkstadt könnte ich vorne 185R14C und hinten 185/75 R14C fahren und mit diesen kombination mir die Auflastung auf 2810kg gesamt gewicht erreichen!
Aber das kommt mir zu einfach vor weill ich glaube die Jungs von der Werkstadt erzählen mir eine geschichte!
Oder was meint ihr?
Ist das so einfach andere reifen auf die hintere achse und dann ab zum tüv?
ich freue mich schon auf eure Antworten
Gruß an alle
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13 Antworten
Hallo,
Wo für brauchstr du eine Auflastung?
Du kannst den auch so als LKW eintragen lassen.
Nach dem neuen gesetz werden die nach gewicht besteuert.
Hab selbst meinen als LKW eintragen lassen und der ist Tiefer gelegt mit Ronal felgen!
Bezahle jetzt 134€ im Jahr an steuer!
Hallo,
hier mal der letzte Stand:
Grundlagen
Dass die Gewichtsbesteuerung, jedem durch das „Auflasten“ und die obligatorischen 172 Euro Steuern pro Jahr im Sinn, nicht mehr existiert, sollte mittlerweile bekannt sein. Seit fast 1,5 Jahren ringt unsere Regierung nun um eine Lösung des Problem. Diese Lösung hat gestern in Form einer Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im Bundestag sein Ende gefunden.
Zukünftig werden Wohnmobile in einer eigenständigen Kategorie des KFZ-Steuerrechtes geführt. Das Plenarprotokoll der 63. Sitzung des Bundestag ist hier nachzulesen.
Inhalt des Gesetzes sind 3 neue Steuerklassen für Wohnmobile. Diese sind momentan in die Schadstoffklassen S0 – S4 eingeteilt. Diese Schadstoffklassen begründen sich auf LKW-Schlüssel. Es existiert momentan noch nirgends eine bekannte Umschlüsselungstabelle um unsere PKW-Schlüsselnummern auf diese neue Einteilung umlegen zu können! Es kann also definitiv zum jetzigen Zeitpunkt niemand genau sagen, wie welcher Motor Eures Busses in diesem neuen Gesetz betrachtet werden soll. Demnach sind alle Berechnungen der neuen Steuer auf unsere Busse bezogen momentan reine Spekulation. Hier gilt es abzuwarten bis der Gesetzgeber bestimmt, wie ein PKW auf eine LKW-Schadstoffklasse umgeschlüsselt wird. Lediglich aufgelastete Busse könnten anhand der LKW-Schlüsseltabelle (Beispiel 1, Beispiel 2) ihre Schadstoffklasse bestimmen, da diese Tabellen ab 2,8to gültig sind. Verwirrend ist hier, dass eben gerade diese Unterteilung von bis und über 2,8to zul. Gesamtgewicht mit dem neuen Gesetz seit 01.05.2005 unwirksam geworden ist. Es bleibt also abzuwarten, wie sich der Gesetzgeber die neue Einteilung gedacht hat.
Das neue „Bezahlsystem“:
Aufgestellt wird die Steuer auch weiterhin nach Gewicht. Aber auch hierbei gibt es noch viele Verständnisfehler. Richtig ist:
Es wird ein bestimmter Grundbetrag bis 2000 Kg Gesamtgewicht pro 200 Kg bezahlt. Die Grundbeträge sind gem. den 3 Klassen 16, 24 und 40 Euro.
Jeder Bus hat mindestens 2000kg. Demnach ist dieser Betrag von allen zu bezahlen. Bei angefangenen 200 Kg macht dieser erste Teil der Steuer das 10fache des Grundbetrages der jeweiligen Schadstoffklasse aus:
400 Euro bei Klasse 1
240 Euro bei Klasse 2
160 Euro bei Klasse 3
Alles an Gewicht über den 2000Kg wird zusätzlich bezahlt und zwar durch alle 3 Klassen weg mit 10 Euro pro angefangenen 200 Kg.
Beispiel:
Gesamtgewicht des Fahrzeuges 2600Kg. Das Gewicht über die ersten 2000Kg hinaus sind also 600 kg. Es bleiben insgesamt 3mal 200Kg zu bezahlen mit jeweils 10 Euro. 600 Kg „Übergewicht“ bedeuten demnach 30 Euro zusätzlich:
430 Euro bei Klasse 1
270 Euro bei Klasse 2
190 Euro bei Klasse 3
Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass aufgelastete Wohnmobile ein Gesamtgewicht von 2805 oder 2810 Kg besitzen. Hier beträgt das „Übergewicht“ also 805 oder 810 Kg. 800Kg wären 4mal angefangene 200Kg. Hinzukommt jedoch noch ein 5tes Mal angefangene 200Kg für die restlichen 5 bzw. 10 Kg. Zusätzliche Kosten bei aufgelasteten Wohnmobilen sind also 50 Euro. An dieser Stelle sei also auch erwähnt, dass niemand
überstürzte Ablastung durchführen sollte. Es spart lediglich 10 Euro pro Jahr.
450 Euro bei Klasse 1
290 Euro bei Klasse 2
210 Euro bei Klasse 3
Es ist also keineswegs eine Einteilung der Kosten gem. der 2000Kg-Grenze zu ziehen, soll heißen es ist falsch, dass ein Fahrzeug welches ein Gesamtgewicht von über 2000Kg besitzt lediglich 10 Euro pro 200Kg an Gesamtsteuern zahlen muss. Dieser Rechenfehler taucht momentan des Öfteren in einigen Foren auf.
Die 3 Klassen: ( Diese Bezeichnung und die Reihenfolge ist willkürlich von uns festgelegt)
Klasse1 – Fahrzeuge, mit der Schadstoffklasse S0
Das sind alle Fahrzeuge ohne großartige Abgasreinigung und demnach das Schlusslicht in der Besteuerungskategorie. 40 Euro beträgt hier der Grundbetrag für die ersten 2000 Kg. Das Übergewicht wird wie bei allen mit 10 Euro beglichen. Es gibt keine Deckelung, soll heißen, der Steuerbetrag ist nicht nach oben begrenzt. Da ein T4 jedoch nicht schwerer als 3to werden sollte, reicht diese Betrachtung hier aus.
Klasse 2 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S1-S3
Hier ist zu erwähnen, dass die Schadstoffklasse S1 ab dem Jahr 2010 zur vor beschriebenen Klasse S0 gehören wird. Es bleibt abzuwarten, wie bereits erwähnt, wie die Einteilung unserer Busse erfolgen wird.
Der Grundbetrag beträgt hier 24 Euro, Zusatzgewicht ebenso 10 Euro – immer pro angefangene 200 Kg. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 1000 Euro, d.h mehr als 1000 Euro „muss“ niemand bezahlen.
Klasse 3 – Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse S4
Der Grundbetrag beträgt hier 16 Euro, Zusatzgewicht 10 Euro. Die Deckelung, also der Höchstbetrag unabhängig des Gesamtgewichtes beträgt hier 800 Euro.
Was ist nun überhaupt ein Wohnmobil?
Hier hat der Gesetzgeber gegenüber dem bisherigen Wirrwarr endlich mal aufgeräumt – es bleibt jedoch trotzdem abzuwarten wie gründlich er das getan hat und wie seine zuständigen Finanzbeamten die Vorgaben umsetzen. Fakt ist:
Ein Wohnmobil muss eine Stehhöhe vor Kocher und Spüle (die damit zwangsläufig im Auto sein müssen, da sie Gesetzestext sind) von 1,70m aufweisen. Die Höhe ist textlicher Bestandteil des Gesetzes, also demnach nur sehr schlecht zu umgehen. Ein regulärer Multivan hat eine „Stehhöhe“ von 1,415m in der Rohkarosse und ist somit keinesfalls mehr ein Wohnmobil egal welche Einbauten er besitzt. Daraus folgt, dass zwangsläufig alle T4 die keinerlei Dacherweiterung in Form eines Hochdaches, Klappdach oder Hubdaches besitzen kein Wohnmobil im Sinne des Gesetzgebers mehr sein werden. Diese werden somit zwangsläufig Ihrer ursprünglichen Besteuerung als PKW oder LKW wieder zugeführt. Sämtliche weiteren Um- und Einbauten, die objektiv für die Herstellung eines Wohnmobils durchgeführt wurden/werden, sind hinfällig im Bezug auf den T4.
Ausnahmen wie Stehhöhe unter der Heckklappe bei einer Küchezeile im Heck des Fahrzeuges sind nicht geklärt. Ebenso ist unbekannt, ob ein Klapp- oder Hubdach eine Stehhöhe im Sinne des Gesetzgebers darstellt oder nicht, da diese Höhe nicht dauerhaft zur Verfügung steht. Hier wird es sicherlich in naher Zukunft zusätzliche Erklärung geben und geben müssen.
Es ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass:
- im Gesetzesentwurf vorgesehen ist, Fahrzeuge die in Ihrer gesamten Bauart einem PKW ähnlich sind, auch wie ein PKW zu besteuern. Inwieweit dies für VW-Busse allgemein gilt, ist unklar.
- es wird weiterhin Wohnmobile ohne die geforderte Stehhöhe geben. Diese gelten als „unechte“ Wohnmobile und sind ebenfalls wie PKWs zu besteuern.
Weitere Ungeklärtheiten
Bei aufgelasteten Wohnmobilen wurde zum Teil die Schadstoffklasse ausgetragen, da sie für die Gewichtbesteuerung unnütz war. Es bleibt die Frage, wie diese "Ausschlüsselung" rückgängig gemacht werden kann. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Schlüsselnummer 00.
Es bleibt ebenso unklar, wie die Finanzämter nun verfahren werden. Vorführung aller Fahrzeuge? Kaum vorstellbar.
Was bedeutet das nun alles im Einzelfall?
Unabhängig von der ungeklärten Frage der Schadstoffklassenzuordnung, gilt Folgendes:
Busse, die vom Finanzamt als Wohnmobil zugelassen sind und keine Stehhöhe vorweisen können, werden in Zukunft wieder der PKW-Steuer zugeführt und sind nach Hubraum und den PKW-Schadstoffklassen zu besteuern. Verlierer sind hierbei ganz klar aufgelastete Dieselfahrzeuge, die von 172 Euro auf bis zu 800-900 Euro steigen können. Gewinner sind hierbei nicht aufgelastete Dieselfahrzeuge, die als echte Wohnmobile gelten und bislang als PKW besteuert wurden. Hierbei sinkt der Steuerbetrag enorm.
Benzinfahrzeuge sind im Einzelfall zu prüfen, jedoch kann hier in 90% der Fälle davon ausgegangen werden, dass sich die Steuer für Wohnmobile gegenüber der PKW-Steuer um bis zu 100% erhöht. Für Benzinfahrzeuge ist demnach überwiegend eine PKW-Einstufung zu erstreben.
T4 wie California Exclusive, Karmann, Dehler und sonstige „echte“ Wohnmobile werden zukünftig teurer gegenüber der bisherigen Gewichtbesteuerung, da der Minimalbetrag in der besten Schadstoffklasse schon 18 Euro über den 172 Euro liegt.
Ab wann ist diese Steuer gültig?
Die Steuer ist rückwirkend ab dem 01.01.2006 gültig! Das Gesetz soll jedoch schon rückwirkend ab dem 01.05.2005 in Kraft treten. Dies war der Zeitpunkt, an dem die Gewichtsbesteuerung ausgesetzt wurde. Gnädigerweise hat der Gesetzgeber eine so genannte Übergangsbestimmung erlassen, wonach vom 01.05.2005 - 31.12.2005 nach der alten Rechtspraxis besteuert werden soll.
Das heißt im Klartext, jeder dessen neuer Steuerbescheid niedriger wird, darf sich über eine Rückzahlung für das Jahr 2006 freuen. Im umgekehrten Fall erwartet die überwiegende Anzahl an Fahrzeughaltern eine schöne Weihnachtsüberraschung in Form einer Nachzahlung.
Es gibt keinen Bestandsschutz zu irgendetwas!
Es bleibt jedoch offen, in welcher Form die vorliegenden Steuerbescheide unter Vorbehalt ausgestellt wurden oder nicht. Es ist zu klären, ob eine rückwirkende Besteuerung erfolgen kann, wenn ausdrücklich kein Vorbehalt auf dem Steuerbescheid erkennbar ist, wie es in einigen Fällen zu sein scheint.
Wie kann man sonst Steuern sparen?
Die Benzinmotoren mit 92 und 95 PS lassen sich auf Euro 2 nachrüsten und sind dann sehr günstig in der Steuer. Für einige Dieselmotoren, z.B. den Turbodiesel mit 70 PS sind ebenfalls Euro 2-Nachrüstsätze im Angebot. Die Kosten betragen so 600.- - 800.- Euro. Im Gespräch sind auch Partikelfilter, mit denen man auf Euro 3 käme. Hier gibt es aber noch kein kaufbares Angebot. Für andere Benziner und Diesel kann man mit Katalysatoren wenigstens auf Euro 1 kommen.
Was ist nun zu tun?
Wer für sich entschieden hat, dass er durch Nachrüstung die Abgasnorm seines Fahrzeugs verbessern will, weil dieser jetzt ein PKW ist, sollte schnell handeln, da jeder weitere Tag zusätzlich Steuern kostet. Allen anderen ist zu raten, erst einmal abzuwarten, bis der geänderte Steuerbescheid vorliegt. Erst dann ist wirklich klar, wie das vorliegende Gesetz angewendet wird.
Von überstürzten Hochdach-Nachrüstungen raten wir genauso ab, wie von irgendwelchen Zulassungsänderungen beim TÜV. Einzig und allein das Finanzamt wird entscheiden, was mit dem betreffenden Fahrzeug steuerlich passiert. Dann kann über Einzellösungen oder Maßnahmen beraten und entschieden werden.
Im Laufe der nächsten Zeit werden wir sicherlich mehr Klarheit, auch in Form von Berichten einzelner Wohnmobilhalter, erhalten.
Meinen mußte ich vor 3 wochen vorführen beim Finanzamt!
Abgelastet auf 2400kg Höchstgewicht Wegen 7x15 Ronal
Schadstoffklasse 0600 (Gibts noch gar nicht)
Hat überhaupt keine Schadstoffklasse mehr! (Weil keiner bescheid weiß)
Es wird beim Bully die schlechteste klasse genommen.
Und Vorführen muß jetzt jeder und es werden Fotos gemacht.
Und man muß ihn hintern den Sitzen ganz zu machen.
Hab den Bescheid hier liegen!
Mahlzeit!@T3er:Wovon redest du?06oo ist die Schlüsselnr für VW.
Wenn du von Trennwand redest meinste ne LKW Zulassung.
LKW und die oben nachgefragte Auflastung haben nix miteinander zu tun.
LKW wird weiterhin nach Gewicht besteuert und hat sonst nix an Neuerungen.Damit auch keine Schadstoffklasse.
Neue Steuerklasse WOMO sie Kai.
Gruß Frank!
Hallo Leute,
danke für Eure Antworten aber jetzt bin ich ja ganz verwirt!
Also ich hab ein Womo! und mir haben echt schon viele Leute gesagt wenn ich denn Auflasten würde dan würde ich nur 172€ steuern im Jahr bezahlen!
Weill jetzt bezahle ich 432€/ im Jahr!
Weill ich ein Kat hab!
Also was jetzt mein Womo auflasten oder nicht!
Weill als LkW geht dat nicht denn ich brauche meine Sitze hinten den meistens sind wir 4 Personen im Bulli!
denn mein Problem ist ich habe 3 Autos vor der Tür !
Und denn Womo hab ich nur für die vielen Reisen die ich in meinen Freizeit so mache wie zb. Städte reisen nächsten Monat will ich nach Amsterdam und Neujahr will ich in Paris verbringen usw.
Also soll ich 300€ investiren und denn Auflasten lassen damit ich 172€ steuern im Jahr bezahle oder leiber nicht weill das nicht mehr möglich ist und die Finger davon lassen?
Gruß an alle!
Mahlzeit!Sorry,stellst du nur Fragen oder liest du die Antworten auch?
Kai hat den vom Bundestag beschlossenen text oben reingesetzt.
Wie du da lesen kannst ist es demnächst beim WOMO egal ob unter oder über 2,8 t.
Unterschiede sind fast egal.Minimieren nur durch Kat.
Gruß Frank!
Moinsen,
@ t2-3vw: Also ich kann dir zwar nicht sagen was nächste Woche oder in einem Jahr ist oder was die Herren im Bundestag sich wieder geniales einfallen lassen werden um den Bürger zur Kasse zu bitten, aber ich kann dir sagen was jetzt ist. Ich hab mein Womo im Juli aufgelastet und auch angemeldet und zwar wie folgt.
2 x 6x14 Syncrofelgen auf die Hinterachse gepackt und zwar mit den Reifen die vorher auf der 5,5x14 Felge waren. Dann ein Auflastungsgutachten füren euro 50 bei Ebay gekauft und mit ein bisschen Kohle zum TüV gefahren. Hab für ne Vollabnahme, Auflastung, Gasprüfung und die Au ca. 170,- euronen gezahlt meine ich mich entsinnen zu können. Also nach machen und Steuern sparen lohnt sich schon im 1ten Jahr und wenns nächstes Jahr wieder geändert wird haste trotzdem Kohle gespart.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
schöner beitrag@kai
aber mir wird schon ganz angst und bange.
bitte nich wieder pkw besteuerung :-(
Mahlzeit!@Teiledieter:Raff ich es nich,oder Du und andere?
NEUES STEUERGESETZ AUFLASTUNG EGAL HAAALLLLOOOO!
Gruß Frank!
@ T3-Staff: Ich hab das schon gelesen was der kollege kai geschrieben hat. Ob du es raffst weiss ich nicht ich hab nur das geschrieben was bei mir im moment Fakt ist. Wenn ich mein JX Womo dieses Jahr ohne die Auflastung und ohne Oxikat angemeldet hätte dann hätte ich bestimmt 600 euronen blechen können. So hab ich nur die 40,- für die Auflastunf + die Felgen + das Gutachten für 1,50,-. Hat bei mir dann 172,- Steuer ergeben. Wenn ich die Kosten der Auflastung und der Steuer addiere und den Kosten der Anmeldung ohne die Auflastung gegenüber stelle komme ich persönlich besser weg. Wat nächstes Jahr ist ist mir erstmal schnuppe.
Ich hoffe jetzt ist es endlich an gekommen.
Gruß
Hallo Teiledieter,
in dem Schreiben heißt es aber auch, dass die Steuer rückwirkend ab 01.01.2006 gültig ist. Wenn du Pech hast, die Damen und Herren vom Staat eine Steuerrückforderung für das Jahr 2006 machen musst du nachzahlen und hast dann noch die zusätzlichen Kosten für die Auflastung gehabt. Wenn du Glück hast und es keine Rückforderung gibt, bist du natürlich für dieses Jahr billiger gefahren.
Sollte das neue Steuergesetz aber so greift wie es momentan aussieht bist du mit nicht aufgelasteten Fahrzeugen billiger dran.
Gruß
Busschrauber
@ Busschrauber: Ja das mit der Rückwirkenden Nachzahlung hab ich auch irgendwo im Hinerkopf behalten aber best möglichst verdrängt. Das finde ich ist eine der höchsten formen von Staatlicher Abzocke. Mal sehen was daraus wird, ich bin eigentlich nicht gewillt für etwas nach zu zahlen was zum Zeitpunkt völig i.O. war und nur weil die Herren sich da was feines Überlegt haben und ein Datum festlegen soll man dann schön die Kohle berappen.
Gruß
Mahlzeit!Ja das is ätzend,NUR:Seit dem 1.5.05 gibt es die Gewichtsbesteuerung nicht mehr.Durch Proteste wurden die WOMOs
weiterhin einheitlich so besteuert.Stillschweigend eben weil sie angeblich beim Wegfall nicht berücksichtigt wurden.
Also werden sie das nachfordern.
Das kann dann aber auch nur im Einzelfall geprüft werden,vowegen rechtsgültiger Bescheid usw.
Spätestens seit diesem 1.5.hat man gewußt was kommt und hätte sich nicht alleine auf die Auflastung verlassen dürfen.
Da gabs auch noch gute gebrauchte Kats für kleines.Klar haben ja alle nich gebraucht.Gruß Frank!