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Auflastung und Zuladung

Themenstarteram 1. Juni 2019 um 20:09

Hallo zusammen,

 

Mit meinem Fahrzeug (Subaru Forester) darf ich max. 2 t ziehen.

 

Beim WW und der Anhängelast komme ich (wie wohl viele Menschen) ins Grübeln, wenn ich mir die diversen Modelle verschiedener Hersteller auf dem Papier anschaue: Die Masse im fahrbereiten Zustand lässt in einem Beispiel (1291 kg) eine Zuladung von nur 109 kg zu (ohne Mover etc.). Da frage ich mich, wer so etwas kauft (ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen). Die zulässige Gesamtmasse beträgt dort 1400 kg.

 

Es wird die Möglichkeit einer Auflastung auf 1800 kg angegeben. Fragen:

 

1. Beträgt die Zuladung dann 509 kg?

2. Weshalb verkauft der Hersteller dieses Modell nicht gleich mit den höheren Werten?

3. Welche Vorteile und Nachteile hat die Auflastung?

 

Sorry, falls einige dieser Fragen in ähnlicher Form bereits gestellt wurden.

 

Danke für Eure Hinweise und Hilfe und Euch allen einen schönen Sonntag! :)

Beste Antwort im Thema

Ein entspanntes Bier, das gefällte mir auch, der Alltag ist eh genug Horror.

Wenn ich mit meinem geliebten Wohnwagen unterwegs bin ist für mich der Weg das Ziel, ich hab alles dabei !

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Zitat:

@subaruforester schrieb am 1. Juni 2019 um 22:09:44 Uhr:

Hallo zusammen,

Mit meinem Fahrzeug (Subaru Forester) darf ich max. 2 t ziehen.

Beim WW und der Anhängelast komme ich (wie wohl viele Menschen) ins Grübeln, wenn ich mir die diversen Modelle verschiedener Hersteller auf dem Papier anschaue: Die Masse im fahrbereiten Zustand lässt in einem Beispiel (1291 kg) eine Zuladung von nur 109 kg zu (ohne Mover etc.). Da frage ich mich, wer so etwas kauft (ohne jemandem auf den Schlips treten zu wollen). Die zulässige Gesamtmasse beträgt dort 1400 kg.

Es wird die Möglichkeit einer Auflastung auf 1800 kg angegeben. Fragen:

1. Beträgt die Zuladung dann 509 kg?

2. Weshalb verkauft der Hersteller dieses Modell nicht gleich mit den höheren Werten?

3. Welche Vorteile und Nachteile hat die Auflastung?

Sorry, falls einige dieser Fragen in ähnlicher Form bereits gestellt wurden.

Danke für Eure Hinweise und Hilfe und Euch allen einen schönen Sonntag! :)

1. Ja sofern das Leergewicht nicht steigt, klar.

EDIT: Wobei ich dem Leergewicht nicht unbedingt trauen würde, das liegt auch gerne mal höher.

zu 2. und 3. liegt meist am Führerschein, den 1400Kg Wowa dürfen viele noch mit B fahren, bei 1800Kg wird es fast unmöglich und man benötigt BE.

Du denkst zu kompliziert, glaube ich.

Geschaezte (sorry fuer die fehlenden Umlaute) 95% unserer Zeitgenossen leben nach wie vor unter der Mentalität:

 

Geiz ist Geil.

Und unter diesem Gesichtspunkt werden 95% Marge gemacht.

Technisch sinnvoll?

Siehe auch Hybridfahrzeuge, oder

Elektroautos, deren Strom mit Kohle erzeugt wird

....

PNeben dem FS ist es auch die 100 km/h-Zulassung, die sowas erforderlich macht: Leergewicht Fahrzeug > Gesamtmasse des WW.

Mit Auflastung kostet es auch ein paar € mehr Steuern. Davon ab lassen sich die Hersteller die Auflastung auch gut was kosten.

Themenstarteram 1. Juni 2019 um 20:38

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 01. Juni 2019 um 22:21:35 Uhr:

zu 2. und 3. liegt meist am Führerschein, den 1400Kg Wowa dürfen viele noch mit B fahren, bei 1800Kg wird es fast unmöglich und man benötigt BE.

Das Gesamtgewicht des Zuges darf mit meinem Fahrzeug 4015 kg betragen (2015 kg zGG des Fahrzeugs + 2000 kg max. Anhängelast).

 

Ich habe den "rosa Lappen", sollte also kein Problem sein, oder?

 

Und daneben mache ich mir so meine Gedanken über ein ausgewogenes Verhältnis zwischen meinem vorhandenen Fahrzeug und dem WW. Ich muss ja nicht alles ausreizen (eine Reserve ist immer gut). Die 100 km/h in DE sind gut, aber für mich nicht zwingend nötig. Da ist das Stichwort "sinnvolle Zuladung" mir wichtiger.

@suburuforester

Die Gründe warum viele WW leichter verkauft werden:

Führerschein viele sind begrenzt was das Gewicht angeht

Zugfahrzeug, auch da gibt es Grenzen was man ziehen darf, bzw Gesamtgewicht des Zuges

Tempo 100 Erlaubnis

Die Händler können meist leichtere Wagen eher verkaufen und Auflastungen bis zu einer bestimmten Grenze sind oft einfach per (kostenpflichtiger) Papierbescheinigung möglich.

Der Sinn ansonsten geht mir auch nicht ganz ein, denn wenn dann bei so einem WW nur noch 2 Zahnbürsten und 2 Badehandtücher eingeladen werden dürfen macht das für mich auch keinen Sinn

Die Käufer vergessen dann meistens noch, dass jedes Zubehör das sie ordern natürlich auch auf Kosten der Zuladung geht.

Ich würde einen neuen WW inklusive aller Zubehörteile, wie z.B. Mover grundsätzlich erstmal wiegen, oft bleibt dann nämlich wirklich kaum Zuladung übrig

Selbst mein 1700 kg Fendt mit Mover und Batterie bietet zwar Platz und Stauraum ohne Ende, aber wenn der wirklich reisefertig ist, sprich mit gefüllten Wassertanks, Gasflasche, Markise + Zubehör Anbauteile, Gestänge, etwas Werkzeug, Liegen, Stühle Tisch für draußen, Kühlschrank eingeräumt, usw bleibt auch nicht mehr Viel für Klamotten Handtücher, Bettwäsche usw...

Wenn wir losfahren ist der exakt auf dem Punkt, meistens noch ca 50 kg über zulässigem Gewicht.

Das Problem haben aber fast alle Wohnwagen, Wohnmobile oft noch mehr

Die Händler, bzw Herstellerangaben was das Leergewicht betrifft stimmen fast nie, die WW sind meistens beim Kauf schon deutlich schwerer als angegeben, ein Übel der Branche, man rechnet gern sehr klein damit auch Besitzer kleinerer Autos das Teil noch fahren „dürfen”.

Danach fahren Alle überladen in der Gegend rum, im „falschen” Land kann das extrem teuer werden, bei uns drückt man bis 5% Überladung die Augen noch zu. In der Schweiz z.B. gibt es 0 Toleranz da werden ein paar Kilo schon teuer.

@subaruforester

Den „Rosa Lappen” solltest du möglichst bald in einen Kartenschein tauschen, der ist zwar immer noch gültig, aber ich glaub nicht mehr lange und in manchen Ländern kann es Probleme geben.

Auf dem Kartenschein ist dann ganz klar definiert was du fahren und ziehen darfst, kommt darauf an wann du den 3er gemacht hast.

Ich weiß jetzt nicht bis zu welchem Jahr dir noch Idealerweise der C1E eingetragen wird, mit dem darfst du dann noch Zugmaschinen bis 7,5 to + Hänger bis 4,5 to fahren das wirst du normal kaum ausnutzen, ist aber beruhigend. ;)

Also meine Kinder sind alle so um die 40 und haben alle noch den C1E im Kartenführerschein eingetragen bekommen, meine Frau und ich sowieso

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 10:24

Bei mir sind es auch 7,5 + 4,5 t. Um den neuen FS wollte ich mich eh bald kümmern. Nochmals danke auch für diese Hinweise! :)

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 10:36

Zitat:

@PIPD black schrieb am 01. Juni 2019 um 22:38:20 Uhr:

... 100 km/h-Zulassung, die sowas erforderlich macht: Leergewicht Fahrzeug > Gesamtmasse des WW

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Korrekt?

 

Das Leergewicht meines Zugfahrzeugs beträgt laut Hersteller-Prospekt 1570 kg.

 

D.h., das die zulässige Gesamtmasse des WW max. 1570 kg betragen darf, wenn ich von der 100er-Regelung überhaupt profitieren wollte. Ich nehme an, dass eine Auflastung über 1570 kg diese Regelung zunichte machen würde. Korrekt?

 

PS:

Im COC stehen andere Werte:

13. Mass in running order: 1629 kg

13.2 Actual mass of the running vehicle: 1645 kg

Was davon ist denn das o.g. "Leergewicht" und weshalb weicht es vom Prospekt ab?

Zitat:

@subaruforester schrieb am 2. Juni 2019 um 12:36:12 Uhr:

 

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Korrekt?

nein:

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

zur berechnung der masse, siehe zb hier:

https://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm

Zitat:

@subaruforester schrieb am 2. Juni 2019 um 12:36:12 Uhr:

Zitat:

@PIPD black schrieb am 01. Juni 2019 um 22:38:20 Uhr:

... 100 km/h-Zulassung, die sowas erforderlich macht: Leergewicht Fahrzeug > Gesamtmasse des WW

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Korrekt?

Das Leergewicht meines Zugfahrzeugs beträgt laut Hersteller-Prospekt 1570 kg.

D.h., das die zulässige Gesamtmasse des WW max. 1570 kg betragen darf, wenn ich von der 100er-Regelung überhaupt profitieren wollte. Ich nehme an, dass eine Auflastung über 1570 kg diese Regelung zunichte machen würde. Korrekt?

PS:

Im COC stehen andere Werte:

13. Mass in running order: 1629 kg

13.2 Actual mass of the running vehicle: 1645 kg

Was davon ist denn das o.g. "Leergewicht" und weshalb weicht es vom Prospekt ab?

Das Herstellerprospekt spielt dabei keine Rolle. Bei einer Kontrolle ist das Leergewicht, welches in der ZB1 deines Pkw steht, entscheidend. Bei mir entspricht es der Angabe unter Punkt 13 der CoC.

Mehr als dieses Leergewicht in der ZB1, darf das zul. GG eines WoWa nicht betragen (und das auch nur, sofern der eine zugelassene ASK o.ä., oder das Auto Anhänger-ESP hat), wenn du in D von der 100km/h-Regelung gebrauch machen willst.

In Österreich darfst du bereits mit einem Anhänger, der nur 1500kg zul. GG hat, keine 100km/h auf einer AB fahren und für alle Gespanne, die man in Österreich nicht mehr mit 100km/h auf AB's fahren darf, reicht der Führerschein B nicht aus.

....und für die 100 darf bei Faktor 1 das zGG des WW nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs oder anders (wie oben ausgedrückt) Leergewicht Fahrzeug > Gesamtgewicht WW.;)

Nu war der navec schneller.:p

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 12:46

Nochmals danke Euch allen - wie immer hilfreich! :)

 

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht in Zeile G: 1629-1649 [kg]. Mich wundert, dass dort eine Spanne angegeben ist, aber die 20 kg "Luft" als Reserve sind ok. ;)

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 15:13

Zitat:

@Soul2000 schrieb am 2. Juni 2019 um 14:14:40 Uhr:

Zitat:

@subaruforester schrieb am 2. Juni 2019 um 12:36:12 Uhr:

 

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Korrekt?

nein:

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

zur berechnung der masse, siehe zb hier:

https://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm

Danke! Wobei dort auch steht:

 

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

 

zG Anh = X * m Zugfz leer

 

mit m Zugfz leer = Leermasse Zugfahrzeug

 

Für X sollte ich dann die Voraussetzungen für Faktor 1,0 erfüllen können.

 

Damit stimmt dann doch aber mein Verständnis, wenn X=1:

Zitat:

Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Korrekt?

Es geht also um die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens, nicht um dessen tatsächliches Gewicht. Darauf wollte ich hinaus.

 

Und das bedeutet (wenn ich es richtig verstanden habe), dass eine Auflastung des WW über das Leergewicht des Zugfahrzeugs hinaus keinen Sinn macht, wenn man die 100 km/h-Regel nutzen möchte. Oder übersehe ich etwas?

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