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Aufsitzrasenmäher im Straßenverkehr?
Hallo!
Hab mal wieder eine blöde Frage: Wir haben einen Aufsitzrasenmäher. Bisher war es immer so, dass die Distanz zwischen seiner Garage und dem Einsatzort so groß war, dass wir das Ding immer auf einen Anhänger (natürlich mit Straßenzulassung usw.) gepackt und mit einem passenden PKW dorthin gezogen haben. Ein neuer Einsatzort wäre nur wenige hundert Meter weg. Dazwischen befindet sich eine öffentliche Straße mit Gehweg. Ich habe keinen Bock das Ding wg. einem so kurzen Weg aufzuladen, den PKW-Motor anzuwerfen und dort wieder abzuladen bzw. für den Rückweg das selbe.
Aus der Fahrschule schwirrte mir noch was von der bis-6-km/h-Regelung im Kopf herum. Die bauartbedingte Hochgeschwindigkeit weiß ich zwar gerade nicht, aber da das Ding u.a. keinerlei Beleuchtung hat, dürfte laut meiner Internet-Recherche diese Option wegfallen, da dort so wie ich das verstanden habe, StVZO-Konformität Pflicht ist, was auch z. B. eine StVZO-konforme Beleuchtung zwingend einschließt.
Wenn ich mich nicht täusche, muss alles, was nicht StVZO-konform ist, auf den Gehweg und darf dort nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit egal), sprich das wäre eine Option für mich.
->Stimmt das, was ich oben geschrieben habe?
TIA
notting
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14 Antworten
Kommt drauf an, wo du wohnst
Diese ominöse 6-Km/h Regelung gibt es schon einige Jahre nicht mehr, musste auch mein Nachbar einsehen, der auf allen Fahrzeugen das 6Km Schild hatte und somit immer rumgefahren ist. Seit ein paar Jahren geht das nicht mehr...
Bei uns hier ist es aber so, bei Traktoren oder Aufsitzmähern sagt keiner was. Die fahren im ganzen Dorf auf der öffentlichen Straße rum und keinen stört es. Ist sicher nur auf dem Dorf möglich, in Stadtnähe oder der Stadt selbst hat man sicher gleich die Jungs der Rennleitung angelockt...
Zitat:
Original geschrieben von Bunny Hunter
Kommt drauf an, wo du wohnst
Diese ominöse 6-Km/h Regelung gibt es schon einige Jahre nicht mehr, musste auch mein Nachbar einsehen, der auf allen Fahrzeugen das 6Km Schild hatte und somit immer rumgefahren ist. Seit ein paar Jahren geht das nicht mehr...
Bei uns hier ist es aber so, bei Traktoren oder Aufsitzmähern sagt keiner was. Die fahren im ganzen Dorf auf der öffentlichen Straße rum und keinen stört es. Ist sicher nur auf dem Dorf möglich, in Stadtnähe oder der Stadt selbst hat man sicher gleich die Jungs der Rennleitung angelockt...
Danke für ein Posting. Ich habe mich auch schon etwas gewundert, warum ich in der aktuellen StVZO nur noch Sondervorschriften bei bis 6km/h bzw. Verbandskasten und noch so ein paar eher weniger grundlegende Dinge finde...
Zum Thema fahren auf dem Geweg weißt du nicht zufällig auch noch was?
notting
Moin Moin !
aus der FZV :
""
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, ""
"" § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. ""
"" (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen ""
""5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ""
"" (6) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug
1.
einem genehmigten Typ nach Absatz 1 nicht entspricht oder eine Einzelgenehmigung nach Absatz 1 nicht erteilt ist ""
Wohl gemerkt,gilt nur,wenn das Teil unter 20 km/h schnell ist.
Nebenbei empfiehlt sich dabei eine Privathaftpflicht.
MfG Volker
Zitat:
Original geschrieben von schreyhalz
Moin Moin !
aus der FZV :
""
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1.
folgende Kraftfahrzeugarten:
a)
selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler, ""
"" § 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
(1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist. ""
[...]
Wohl gemerkt,gilt nur,wenn das Teil unter 20 km/h schnell ist.
Nebenbei empfiehlt sich dabei eine Privathaftpflicht.
Ich glaube kaum, dass es da irgendwie eine (Einzel-)Genehmigung gibt, weil dazu das Ding doch ansatzweise StVZO-konform sein müsste, oder? Außerdem wiegt das Dinge gerade mal ein paar hundert Kilo. Trotzdem danke.
Schade, dass es noch keine eindeutige Antwort zum Thema "auf dem Gehweg fahren" gab.
notting
Warum nicht einfach dahin schieben?
Zitat:
Original geschrieben von notting
Schade, dass es noch keine eindeutige Antwort zum Thema "auf dem Gehweg fahren" gab.
notting
Die Antwort fällt mehr als deutlich aus: Auf dem Gehweg haben Fahrzeuge aller Art nichts verloren, nur Kinder mit Fahrrädern bis 7 Jahre. Normal haben da selbst die Rentner-Elektrokarren nichts zu suchen.
Zitat:
Original geschrieben von speedsta3012
Warum nicht einfach dahin schieben?
Weil man dann die Kiste defakto nicht bremsen kann, weil man wenn man schiebt nicht ans Bremspedal kommt und die Kiste zu schwer ist, um sie schnell durch festhalten zu bremsen.
notting
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von notting
Schade, dass es noch keine eindeutige Antwort zum Thema "auf dem Gehweg fahren" gab.
notting
Die Antwort fällt mehr als deutlich aus: Auf dem Gehweg haben Fahrzeuge aller Art nichts verloren, nur Kinder mit Fahrrädern bis 7 Jahre. Normal haben da selbst die Rentner-Elektrokarren nichts zu suchen.
Sicher, dass mit Fahrzeug nicht implizit StVZO-konforme Fahrzeuge gemeint sind bzw. Fahrzeuge, die nie und nimmer auf einen normgerechten Gehweg passen? Und was ist mit diesen elektrisch angetriebenen Kinderfahrzeuge?
EDIT: Es ist falsch, was du schreibst: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html
Zitat:
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Und was ist mit diesen elektrisch angetriebenen Kinderfahrzeuge?
notting
Auch nicht. Verletzt du damit jemanden, fröhliches zahlen. Gehweg ist für Fußgänger ( und geschobene Rollstühle ) . Aber wo kein Kläger da kein Richter.Ich verstehe ja deine Lage,die ist schlichtweg blöd. Denn auch zugelassene Fahrzeuge haben da nichts verloren, weder zum parken noch zum fahren.Versuch doch bei der Gemeindeverwaltung eine Ausnahme zu bekommen, die kostet zwar was, aber dann kann dir keiner was.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Zitat:
Original geschrieben von notting
Und was ist mit diesen elektrisch angetriebenen Kinderfahrzeuge?
notting
Auch nicht. Verletzt du damit jemanden, fröhliches zahlen. Gehweg ist für Fußgänger ( und geschobene Rollstühle ) . Aber wo kein Kläger da kein Richter.Ich verstehe ja deine Lage,die ist schlichtweg blöd.
Ich habe oben gerade noch was ergänzt: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__25.html Absatz 2.
notting
Es wurde jetzt entschieden, dass es im Endeffekt wohl einfacher ist, den Rasen doch mit einem Rasenmäher zum Schieben zu mähen, auch wenn's länger dauert.
Trotzdem vielen Dank an alle!
notting
Dann investiert doch 1x 1h Zeit und probiert, ob Ihr eine Genehmigung kriegt. Ich meine, ist doch besser als es nicht probiert zu haben und das Dingen dann stundenlang einmal die Woche da rumzuschieben
cheerio