- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Transporter
- T7
- Auftragsbestätigung ohne Liefertermin
Auftragsbestätigung ohne Liefertermin
Hallo zusammen,
Wie verhält es sich wenn VW zwar eine Auftragsbestätigung schickt,jedoch selbst auf Nachfrage des Händlers nach über 2 Monaten kein Lieferdatum/Zeitraum nennt.
Ich hab gelesen dass dann die Lieferung innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss...
Natürlich wird das nicht passieren, aber wie geht man mit so etwas um..
So ganz ohne Liefertermin finde ich dann eine AB tatsächlich bisschen überflüssig.
Danke für eure Antworten.
Beste Grüße MoBa123
Ähnliche Themen
16 Antworten
Steht in deiner Bestellung ein Liefertermin?
Dort war bei mir ein Termin angegeben, in der anschliessenden AB stand lediglich "Nach Freigabe von VWN"
Mein Verkäufer hat gesagt das der Termin in der Bestellung somit zählt. Das habe ich mir auch schriftlich bestätigen lassen.
In der Auftragsbestätigung steht Liefertermin wird ermittelt....Mehr tatsächlich nicht..
Gruß MoBa123
Und in deiner Bestellung? Du hast du sicher irgendein Dokument unterschrieben?
Q3/4 das wurde aber ja nicht in der AB bestätigt
Genau das war bei mir auch so (LT in Bestellung/ AB ohne LT), daher hat bei mir das Datum aus der Bestellung gezählt. Das hat mir der Verkäufer auch schriftlich bestätigt.
Aber eigentlich habe ich dir das so schon in meiner ersten Antwort mitgeteilt.
Wieso sollte eigentlich eine Lieferung in 30 Tagen erfolgen, wenn ein Liefertermin in deiner Bestellung angegeben ist?
Es zählt doch die AB...Nicht die Bestellung so mein Verständnis.
Beste Grüße MoBa123
Aber wenn VWN nunmal nicht in der Lage ist, dir bzw. dem Händler einen Termin mitzuteilen, dann ist das doch nicht dein Problem. Du hast einen Vertag mit dem Händler abgeschlossen.
Hier geht es doch auch lediglich darum, ab wann ein Lieferzug eintritt und du eventuell Ersatzmobilität o.ä. beantragen kannst. Also geh einfach von dem Datum aus, das in deiner Bestellung steht. Wenn du sicher sein willst, lass dir den Termin vom Händler bestätigen.
Solange irgendwo ein "unverbindlicher" Liefertermin steht, hast Du keinen Anspruch auf eine Ersatzmobilität.
Zitat:
Solange irgendwo ein "unverbindlicher" Liefertermin steht, hast Du keinen Anspruch auf eine Ersatzmobilität.
Ich habe immer noch keine neue Auftragsbestätigung mit Liefertermin bekommen..
Bestellt Ende August 2023..T7 TDi KÜ mit vielen Extras...
Beste Grüße
MoBa123
Zitat:
@MoBa123 schrieb am 10. November 2023 um 23:13:26 Uhr:
Zitat:
Solange irgendwo ein "unverbindlicher" Liefertermin steht, hast Du keinen Anspruch auf eine Ersatzmobilität.
Ich habe immer noch keine neue Auftragsbestätigung mit Liefertermin bekommen..
Bestellt Ende August 2023..T7 TDi KÜ mit vielen Extras...
Beste Grüße
MoBa123
Ich habe meine AB auch erst 2 Monate nach Bestellung bekommen. Da steht auch kein Liefertermin drin, auch nix unverbinliches. Nur in der "verbindlichen Bestellung" ist der unverbindliche Liefertermin angegeben.
Ich hatte die Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen mit dem Zusatz : Liefertermin wird ermittelt..
Danach kam dann nix mehr...Finde ich halt weder Fisch noch Fleisch....
Zitat:
@Jojo1178 schrieb am 10. November 2023 um 23:04:20 Uhr:
Solange irgendwo ein "unverbindlicher" Liefertermin steht, hast Du keinen Anspruch auf eine Ersatzmobilität.
Wer hat dir das erzählt? Dein Händler? Warum sollte VW dann überhaupt irgendwem Ersatzmobilität gewähren? Auch ein als unverbindlich angegebener Liefertermin darf nicht einfach zeitlich unbefristet verlängert werden.
6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins kannst du den Händler schriftlich zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen auffordern und der Verzug setzt ein, sobald er das Schreiben erhalten hat.
(Vielleicht kann der Händler, wegen des Hochwasser in Slowenien, den Lieferverzug noch etwas rauszögern, s.u. Ziffer 6., aber das ist ja dann eine besondere Situation)
Die genaue Bedingungen sollten auch in deiner Bestellung aufgeführt sein.
Hier ein Auszug unserer Bestellung (unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG):
IV. Lieferung und Lieferverzug
1.
Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2.
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
3.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5.
Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.
Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Zitat:
@MoBa123 schrieb am 10. November 2023 um 23:39:31 Uhr:
Ich hatte die Auftragsbestätigung innerhalb von 7 Tagen mit dem Zusatz : Liefertermin wird ermittelt..
Danach kam dann nix mehr...Finde ich halt weder Fisch noch Fleisch....
Hast du den jetzt deinen Händler kontaktiert und ihm mitgeteilt, dass du das Datum aus der Bestellung als Grundlage zur Berechnung des Zeitpunkts nimmst, wann ein Lieferverzug eintritt?
Was ändert sich eigentlich für dich, wenn VW das Datum aus der Bestellung nochmal in der AB angibt? Es gibt Fälle da schickt VW auch mehrere ABs hintereinander mit immer wieder nach hinten datiertem Liefertermin. Auch da gilt das Datum der ersten AB zur Wahrung deiner Rechte, sonst könnte und würde VW das mit Sicherheit immer machen, sobald Sie absehen können das nicht fristgerecht geliefert werden kann.
Zitat:
@Mitren schrieb am 11. November 2023 um 03:54:51 Uhr:
Zitat:
@Jojo1178 schrieb am 10. November 2023 um 23:04:20 Uhr:
Solange irgendwo ein "unverbindlicher" Liefertermin steht, hast Du keinen Anspruch auf eine Ersatzmobilität.
Wer hat dir das erzählt? Dein Händler? Warum sollte VW dann überhaupt irgendwem Ersatzmobilität gewähren? Auch ein als unverbindlich angegebener Liefertermin darf nicht einfach zeitlich unbefristet verlängert werden.
6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins kannst du den Händler schriftlich zur Lieferung innerhalb von 14 Tagen auffordern und der Verzug setzt ein, sobald er das Schreiben erhalten hat.
(Vielleicht kann der Händler, wegen des Hochwasser in Slowenien, den Lieferverzug noch etwas rauszögern, s.u. Ziffer 6., aber das ist ja dann eine besondere Situation)
Die genaue Bedingungen sollten auch in deiner Bestellung aufgeführt sein.
Hier ein Auszug unserer Bestellung (unverbindliche Empfehlung der Volkswagen AG):
IV. Lieferung und Lieferverzug
...
Ist ja alles ganz nett aber wenn Du genau liest, kannst Du zwar schön vom Vertrag zurücktreten (hast dann aber ja auch kein Auto, das Du aber ja brauchst).
Da steht sinngemäß, ich kann VW in Verzug setzen und ihnen sagen, dass sie das Auto innerhalb von 2 Wochen liefern müssen. Wenn nicht, habe ich höchstens 5% Schadensersatz. Das wären rund 3k EUR. Davon hab ich aber auch nicht viel, denn ein Auto hab ich dadurch auch nicht. Klar, ich kann vom Kauf zurücktreten, wenn die Verzugsfrist nicht eingehalten wird. Und dann?? Hab ich immernoch kein Auto. Von Ersatzmobilität steht nirgends was.
ALSO: bringt es gar nix.