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Auftragsbestätigung weicht von Rechnung ab
Hallo zusammen,
Anfang Januar 2015 habe ich mir ein neues Fahrzeug bestellt.
Kurz darauf hat der Verkäufer gekündigt.
Zwischenzeitlich habe ich auch eine Auftragsbestätigung erhalten.
Alles soweit i.o.
Jetzt kommt der Abholtermin und gleichzeitig auch die Rechnung.
Allerdings weicht die Rechnung nun mit der Auftragsbestätigung um 3 Prozent ab
Also teurer. Was für Rechte habe ich ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 13. August 2015 um 12:20:39 Uhr:
die müssen allen Ernstes noch die AB händisch in die Rechnung umwandeln, also richtig abtippen?
Manchmal werden Fehler eben mit kuriosen Ausreden gerechtfertigt.
Grüße
Der Chaosmanager
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25 Antworten
Mit der Auftragsbestätigung hast Du sicherlich die AGB erhalten. Dort steht drin, wie lange sich der Verkäufer an die Preise gebunden hält. In der Regel sind dies 4 Monate. Liegen zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate, ist der Verkäufer i. d. R. berechtigt, den Preis anzupassen.
Aber leider bin ich im Kaffeesatzlesen nicht so gut. In den Dir vorliegenden AGB steht dies exakt drin.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 5. August 2015 um 17:48:51 Uhr:
Mit der Auftragsbestätigung hast Du sicherlich die AGB erhalten. Dort steht drin, wie lange sich der Verkäufer an die Preise gebunden hält. In der Regel sind dies 4 Monate. Liegen zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als 4 Monate, ist der Verkäufer i. d. R. berechtigt, den Preis anzupassen.
Aber leider bin ich im Kaffeesatzlesen nicht so gut. In den Dir vorliegenden AGB steht dies exakt drin.
Gruß
Der Chaosmanager
Die Auftragsbestätigung ist vom 14.07.15
Maßgeblich ist hier das Datum der Bestellung.
Zitat:
@franz1964 schrieb am 5. August 2015 um 22:12:25 Uhr:
Die Auftragsbestätigung ist vom 14.07.15
Hier könnte evtl. eine Chance für Dich bestehen. Grundsätzlich hat Wolfgear recht, dass das Bestelldatum maßgeblich ist.
Wenn Deine Bestellung allerdings erst am 14.07. mit den bei der Bestellung vereinbarten Preisen schriftlich bestätigt wurde, obwohl der Hersteller seine Preise VOR diesem Datum erhöht hat, könntest Du Dich auf die Auftragsbestätigung berufen.
Aber auch hier gilt letztendlich, was die AGB dazu aussagen. Wenn diese z. B. so formuliert sind, dass die Bestellung erst mit der Bestätigung rechtswirksam wird, dann steigen Deine Chancen.
Sollte der Hersteller seine Preise allerdings nach dem 14.07. erst erhöht haben, musst Du in den sauren Apfel beißen und den höheren Preis zahlen.
Diese Auskunft wiederum unter dem Vorbehalt, dass die Vertragsunterlagen nicht bekannt sind.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@franz1964 schrieb am 5. August 2015 um 17:24:20 Uhr:
Kurz darauf hat der Verkäufer gekündigt.
Wie und was gekündigt? Verstehe ich nicht.
Wenn jemand den Arbeitgeber wechseln möchte, muss er beim alten Arbeitgeber kündigen.
Und wie beantwortet das meine Frage? Wer seinen Telefonanschluss wechseln will, muss auch beim alten Anbieter kündigen. Für mich liest sich das, als hätte der Verkäufer (=Autohaus) die Bestellung irgendwie storniert. Oder meint der TS den beim Verkäufer angestellten Verkaufsberater? Nur was spielt das für eine Rolle bei der gestellten Frage? Eigentlich keine.
Gab es neben der über ein halbes Jahr später erteilten Auftragsbestätigung denn keine Bestellbestätigung? Irgendwas muss der TS doch bei der Bestellung unterschrieben haben.
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 6. August 2015 um 10:46:33 Uhr:
Oder meint der TS den beim Verkäufer angestellten Verkaufsberater? Nur was spielt das für eine Rolle bei der gestellten Frage? Eigentlich keine.
So hatte ich das verstanden, was aber in der Tat keine Rolle spielt.
Zitat:
Gab es neben der über ein halbes Jahr später erteilten Auftragsbestätigung denn keine Bestellbestätigung? Irgendwas muss der TS doch bei der Bestellung unterschrieben haben.
Wenn der TE im Januar eine Bestellung unterschrieben hat und die Lieferung erst im August erfolgt, dann kann es sehr wohl sein, dass das Autohaus berechtigt ist, eine Preiserhöhung seitens des Herstellers weiterzugeben. In den meisten AGB gibt es hierzu eine Frist von vier Monaten.
Was tatsächlich in den AGB zum Thema Preisanpassung steht, die der TE unterschrieben hat, kann nur er selbst beantworten.
Gruß
Der Chaosmanager
Müsste nicht erst mal geprüft werden, ob die Auftragsbestätigung des Autohauses Mitte Juli ein neues Angebot darstellt, weil der TE wegen der langen Zeit gar nicht mehr an seine Bestellung gebunden war? Wäre dies der Fall, helfen die besten AGB nicht weiter, da der TE dieses Angebot mit den darin offerierten Preisen angenommen hat?! Wie lange der TE an seine Bestellung gebunden war bzw. ist, geht aus dem Kleingedruckten im Bestellformular hervor.
Zitat:
@Motorpsycho123 schrieb am 6. August 2015 um 09:37:23 Uhr:
Zitat:
@franz1964 schrieb am 5. August 2015 um 17:24:20 Uhr:
Kurz darauf hat der Verkäufer gekündigt.
Wie und was gekündigt? Verstehe ich nicht.
Ja er hat das Autohaus verlassen
Nun da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Der Verkäufer der seinen Job gekündigt hat, dat mir damals 18% Rabatt
zugesagt und auch mitr der AB den netto Preis bestätigt.
Jetzt kommt die Rechnung mit nur noch 15 % Rabatt.
Allerdings habe ich ausser der AB keine Beweise
für die 18%. Und bei einer Behinderung gibt es nun mal von Audi nur 15%
Zitat:
@franz1964 schrieb am 6. August 2015 um 12:08:41 Uhr:
Nun da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Der Verkäufer der seinen Job gekündigt hat, dat mir damals 18% Rabatt
zugesagt und auch mitr der AB den netto Preis bestätigt.
Jetzt kommt die Rechnung mit nur noch 15 % Rabatt.
Allerdings habe ich ausser der AB keine Beweise
für die 18%. Und bei einer Behinderung gibt es nun mal von Audi nur 15%
Du musst doch eine verbindliche Bestellung unterschrieben und ein Duplikat erhalten haben.
Eine Auftragsbestätigung mit entsprechendem Preis reicht doch.
Was sagt das Autohaus dazu?
Zitat:
@franz1964 schrieb am 6. August 2015 um 12:08:41 Uhr:
Nun da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Der Verkäufer der seinen Job gekündigt hat, dat mir damals 18% Rabatt
zugesagt und auch mitr der AB den netto Preis bestätigt.
Jetzt kommt die Rechnung mit nur noch 15 % Rabatt.
Allerdings habe ich ausser der AB keine Beweise
für die 18%. Und bei einer Behinderung gibt es nun mal von Audi nur 15%
Meine Meinung:
Eine AB ist doch, wie der Name schon sagt, eine Auftragsbestätigung!
Also eine Bestätigung des Verkäufer an den Käufer in der die Bedingungen des Kaufs geregelt sind.
Diese basiert doch auf einem Auftrag/Bestellung des Käufers.
Wenn also in der AB ein Rabatt von 18% (in diesem Fall wohl eher ein Endpreis) angegeben wurde ist der zuerst mal bindend und darf eigentl. nicht von der Rechnung abweichen.
Was natürlich sein kann, ist dass sich zwischenzeitlich die Listenpreise geändert haben und diese Erhöhung lt. AGB weitergegeben wird.
Evtl. wurden aber auch Sonderrabatte aufgrund bestimmter Eigenschaften des Käufers (behindert, Junge Fahrer, Selbstständig, Fremdfabrikat, ...) gestrichen, da diese jetzt plötzlich doch nicht beim Käufer vorhanden sind