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Aus aktuellem Anlass: Unterbodenbeleuchtung! Legal oder nicht? Wenn legal dann wie?
Hallo,
ich habe das MT Forum durch sucht und habe nun mehrere Threads gelesen indem es Leute gibt die behaupten es ist EGAL WIE illegal, allerdings habe ich auch Leute gelesen die behaupten es sei legal wenn die Beleuchtung nur eingeschaltet werden kann wenn die Zündung AUSGESCHALTET ist.
Also lasst uns nun den ultimativ LETZTEN Thread zum Thema Unterbodenbeleuchtung eröfnen und endlich eine Klärung des "Problems" auf die Beine stellen.
Beste Antwort im Thema
Motorraumbeleuchtungen sind zulässig, solange sie nur als Wartungshilfsbeleuchtung dienen und während der Fahrt ausgeschaltet sind bzw. bei geschlossener Motorhaube kein Licht nach außen dringen kann.
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126 Antworten
Ich habe gehört, daß man das zwar anbauen, aber nicht anschliessen darf. Aber das mit Zündung aus hört sich ja auch interessant an.
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
hab mal was von ausstiegsbeleuchtung gehört....
Ja aber diese wäre dann in der Tür ...
Das kann man mit LEDs lösen..einfach unten in die Tür rein und fertig...
Aber Unterbodenbeleuchtung wäre doch shcon toller finde ich..
Aber so wie es aussieht ist selbst das drunter bauen schon verboten
Zitat:
Original geschrieben von 3er16V
hab mal was von ausstiegsbeleuchtung gehört....
Das ist ja nur dafür da, daß man beim aussteigen nicht in ne Pfütze oder in Hundesch***** tritt. Also ich finde sowas völlig überflüssig!
Ich finde das man es auf Treffen mal anmachen könnte..sieht nicht übel aus...
Aber es sieht nicht so toll aus das ich mir deswegen anne Karre pissen lasse von den "Grünen Kollegen"
Aber in den kofferraum darf ich soviel neon packen wie ich möchte oder?
Im Innenraum darfst du soviel machen wie du willst HAUPTSACHE es blendet dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht.
Hi
ich bin neu hier, Ich wollte wissen ob es verboten ist seperrat abschaltbare LED´s in der Front zu haben.
jo leute!
ich habe neon blaue fußraum beleuchtung und ne schwarzlichtröhre inner karre! alles seperat abschaltbar und trotzdem verboten!
soweit ich weiß ist es verboten die möglichkeit zu haben im strassenverkehr die beleuchtung anzuschalten! wenn man an den neg. pol des sicherungskasten geht, funktioniert alles nur wenn die zündung aus ist! das müsste also erlaubt sein!
da kann dir kein bulle was! geht ja nur darum das es niemanden im strassenverkehr blendet oder irritiert!
cu
Zitat:
Original geschrieben von SyncroVR6
Im Innenraum darfst du soviel machen wie du willst HAUPTSACHE es blendet dich und andere Verkehrsteilnehmer nicht.
!!!!!!!!!!!!!!das stimmt so nicht!!!!!!!!!!!!
du selbst könntest davon geblendet werden!
ist auch verboten, nur wenn die zündung aus ist!!!
ich mein ich kann es auch wärend der fahrt anmachen, aber ich habe alles gut getarnt -- lol
kann doch aber auch die innenraumbeleuchtung anmachen. die kann mich auch schon blenden
also ist diese dann auch verboten??? will mir ja keine flutlichter ins auto bauen, denke so ein paar kaltlichtkatoden schaden nicht. würde sie aber mit nem extra schalter versehen. man(n) muss ja net immer den dicken raushängen lassen. etwas dezent is auch nett.
Meines Wissens nach ist es verboten die Innenraumbeleuchtung während der Fahrt einzuschalten. Wie das mit den Leselampen für Mitfahrer ist weiß ich ehrlich gesagt nicht!
Zitat:
Original geschrieben von bDiT
!!!!!!!!!!!!!!das stimmt so nicht!!!!!!!!!!!!
du selbst könntest davon geblendet werden!
ist auch verboten, nur wenn die zündung aus ist!!!
ich mein ich kann es auch wärend der fahrt anmachen, aber ich habe alles gut getarnt -- lol
Man lese richtig...ich sagte ja solange es dich selber oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet ))