- Startseite
- Forum
- Motorrad
- BMW Motorrad
- Ausfahrten nach Österreich ....
Ausfahrten nach Österreich ....
Hallo zusammen,
gibt's hier leute die sich mit Auslandsfahrten auskennen?
wie ist das mit einem Moped das auf 35 Kw gedrosselt ist? Die Regelung das man jedes Motorrad, egal wieviel PS es hat, auf 35 Kw drosseln kann gibt es nur in Deutschland.
hab hier mal einen Auszug aus Österreich:
Klasse A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW
Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.
Dreirädrige-KfZ
15 kW (20,4 PS) Leistung max.
gibt es noch andere Länder die an unsere Grenze hängen mit solchen Bestimmungen?
Gruß Sigi
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@BMW-Onkel schrieb am 15. Februar 2016 um 20:07:48 Uhr:
Ohne Führerscheinexperte zu sein, oder das irgendwie recherchiert zu haben, hatte ich das so in Erinnerung, dass bei der letzten Regelung (Einführung der 35KW Grenze) das europaweit harmonisiert wurde.
Lern aber gern noch dazu...
Dann lerne mal dazu. Es ist nämlich genau wie Omega schreibt.
Den Passus, der vorschreibt, daß A2 Motorräder offen maximal. 96PS haben dürfen hat Deutschland nicht übernommen.
Zitat: Hinweis: Deutschland hat folgende europäische Forderung aus der dritten Fahrerlaubnisdirektive zur Drosselung nicht umgesetzt: „2006/126/EG Artikel 4, Absatz 3b.): Krafträder, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind“.
Beispiel: In Deutschland darf der A2 Fahrer eine Hayabusa auf 35kW drosseln und damit in Deutschland legal rumfahren. In allen anderen Länder dürfen das die dortigen Einwohner nicht. Wie das ist, wenn man als Deutscher mit nach deutschem Recht legaler Maschine ins Ausland fährt, ist eben die rechtliche Grauzone, die nicht ganz klar ist. Im übrigen muß ja nicht mal was passieren. Langt ja schon eine Führerscheinkontrolle.
Ähnliche Themen
12 Antworten
Zitat:
@Omega_y22xe schrieb am 11. Februar 2016 um 20:12:52 Uhr:
hab hier mal einen Auszug aus Österreich:
Klasse A2
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
35 kW (47,6 PS) Leistung max.
0,2 kW/kg Leistung/Eigengewicht max. = mind. 5 kg pro kW
Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben.
Und wo ist das Problem?
Die RT wiegt 250kg......somit kein Problem mit KW im Verhältnis zum Gewicht und die Leistung ungedrosselt liegt bei 90PS somit unterhalb des Grenzwertes.
Aus eigener Erfahrung hat man, gedrosselt oder ungedrosselt, in den Alpenländern überhaupt keine Problemchen mit der Rennleitung, wenn man sich an die Verkehrsregeln hält und nix provoziert....
In der gesamten EU, mit der deutschen Ausnahme, gilt die Regel, dass eine auf MTT2, also 48 Ps gedrosselte Maschine, offen nicht mehr als 96 Ps haben darf. Für dich aber kein Problem.
Solange Du A hast, kein Problem. Wenn Du nur A2 hast und Dein Motorad hat ungedrosselt mehr als 96PS, kann es zu Problemen bei Kontrollen oder Unfällen im EU-Ausland kommen.
Nichts genaues weiß man nicht. Rechtlich Grauzone. Wir warten noch auf den Ersten, der das bis zum EUGH ausklagt.
Tach :-)
genau das war meine Überlegung, ich hab leider noch den A2, deshalb ist meine BMW noch auf 35 kw gedrosselt, da die R 1100 RT normal 90 PS hat und meine auf 48 gedrosselt ist , passt das ja, ist ja nicht die hälfte, das hatte ich vertauscht, ein Problem wäre es wenn sie nur noch 44 PS hätte, Sache gibt's, die gibt's nicht, worauf man alles achten muß :-)
Danke für euere Infos.
Gruß Sigi
servus
ich bin österreicher
es ist kein Problem
und vor allem diese Beschränkung kaum von der Eu
deshalb geilt sie in der ganzen EU
Zitat:
@Tomy1998 schrieb am 15. Februar 2016 um 16:08:09 Uhr:
servus
ich bin österreicher
es ist kein Problem
und vor allem diese Beschränkung kaum von der Eu
deshalb geilt sie in der ganzen EU
hi Tomy1998,
das ist nicht ganz richtig, in Deutschland darf man jedes Motorrad, egal wie groß der Motor ist, auf 35 Kw drosseln und fahren, im Rest von Europa darf nicht mehr als die hälfte der Leistung gedrosselt werden.
so hab ich das jetzt wenigstens verstanden:-)
(sollte ich mich irren, bitte um Verbesserung)
Gruß Sigi
Ohne Führerscheinexperte zu sein, oder das irgendwie recherchiert zu haben, hatte ich das so in Erinnerung, dass bei der letzten Regelung (Einführung der 35KW Grenze) das europaweit harmonisiert wurde.
Lern aber gern noch dazu...
Zitat:
@BMW-Onkel schrieb am 15. Februar 2016 um 20:07:48 Uhr:
Ohne Führerscheinexperte zu sein, oder das irgendwie recherchiert zu haben, hatte ich das so in Erinnerung, dass bei der letzten Regelung (Einführung der 35KW Grenze) das europaweit harmonisiert wurde.
Lern aber gern noch dazu...
Dann lerne mal dazu. Es ist nämlich genau wie Omega schreibt.
Den Passus, der vorschreibt, daß A2 Motorräder offen maximal. 96PS haben dürfen hat Deutschland nicht übernommen.
Zitat: Hinweis: Deutschland hat folgende europäische Forderung aus der dritten Fahrerlaubnisdirektive zur Drosselung nicht umgesetzt: „2006/126/EG Artikel 4, Absatz 3b.): Krafträder, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind“.
Beispiel: In Deutschland darf der A2 Fahrer eine Hayabusa auf 35kW drosseln und damit in Deutschland legal rumfahren. In allen anderen Länder dürfen das die dortigen Einwohner nicht. Wie das ist, wenn man als Deutscher mit nach deutschem Recht legaler Maschine ins Ausland fährt, ist eben die rechtliche Grauzone, die nicht ganz klar ist. Im übrigen muß ja nicht mal was passieren. Langt ja schon eine Führerscheinkontrolle.
Genau, so ist es.
Hätte meine Motorrad normal 98 PS und hat nach der Drosselung nur 48 PS würde ich im Ausland OHNE gültige Fahrerlaubnis unterwegs sein, was gut ins Geld gehen kann.
Da die BMW aber nur 90 PS hat bin ich mit meinen 48 PS über der hälfte der Leistung und kann ganz entspannt ins Ausland :-)
gruß Sigi
Stimmt teilweise. Das zu drosselnde Motorrad darf einfach nicht mehr als 95PS haben. (ausserhalb der BRD)
Das hat mit "der Hälfte" nix zu tun. Auch Motorräder mit 80, 65 oder 50 PS werden alle auf 48PS gedrosselt, wenn das Leistungsgewicht nicht dazwischen funkt.
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:43:18 Uhr:
Wie das ist, wenn man als Deutscher mit nach deutschem Recht legaler Maschine ins Ausland fährt, ist eben die rechtliche Grauzone, die nicht ganz klar ist. Im übrigen muß ja nicht mal was passieren. Langt ja schon eine Führerscheinkontrolle.
wieder was dazu gelernt
Aber greift da nicht das nationale Recht des Heimatlandes?
Wenn z.B. die Holländer mit abenteuerlichen Reifenkombinationen vorne/hinten (dort gilt nur die Größe, es gibt keine Herstellerbindung) über deutsche Straßen fahren ist das doch auch legal...
...ok, das Beispiel ist jetzt nicht grad aus dem Führerscheinrecht.
Nein. Solche Sachen werden dann geduldet.
Ist in Spanien mit Motorradanhängern das gleiche.
Dort eigentlich nicht erlaubt.
kommt eine deutsche GoldWing dann mit nem Anhänger dran, wird dies aber geduldet.