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Ausfuhrkennzeichen ohne Wohnsitz in Deutschland

Themenstarteram 29. November 2023 um 8:08

Hallo!

Angeblich braucht man als Ausländer (aus einem EU Land) für Ausfuhrkennzeichen bei der KfZ Zulassungsstelle eine empfangsbevollmächtigte Person die sogar ihren Wohnsitz im Kreis der KfZ Zulassungsstele hat. Der Gebrauchtwagen wird bei einer Firma gekauft, die wollen eine solche Verantwortung nicht übernehmen. Wie kann ich das Problem lösen bzw. eine Person (ich kenne nimanden) finden, die eine empfangsbevollmächtigte Person für mich wäre?

MfG

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25 Antworten

Nicht "angeblich", sondern Du brauchst entweder eine eigene Meldeadresse in Deutschland oder die eines Empfangsbevollmächtigten.

 

Versuch es mal über einen KFZ-Zulassungsdienst, vielleicht können die Dir weiterhelfen. Ob das aber tatsächlich geht, weiß ich nicht.

 

Wenn Du eine Lösung für Dein Problem gefunden hast, wäre es schön, wenn Du hier das Ergebnis postest.

Warum nimmst du kein Ausfuhrkennzeichen aus deinem Land wo du gemeldet bist?

So würde ich das machen wenn ich z. B. in F ein KFZ kaufen und überführen würde.

Weil das nicht geht. Das wäre eine unerlaubte Fernzulassung.

Dann weiß ich es auch nicht.

Wie soll´s denn sonst gehen wenn er hier keinen hat?

Ist zwar länger her und England war noch in der EU aber Kumpels haben mit irgendwelchen KZK´s die Autos von dort geholt.

Frag mich bitte nicht was da genau für KZK waren, rote Nummern waren es auf jeden Fall nicht.

Leider kann ich den auch nicht mehr fragen.

Wenn Du ein Fahrzeug im Ausland kaufst, brauchst Du ein Ausfuhrkennzeichen aus diesem Land oder der Transport muss auf einem Anhänger oder Transporter durchgeführt werden. KZK geht auch nicht aus dem Ausland nach Deutschland. Umgekehrt würde ich mich erkundigen, ob ein Deutsches KZK dort akzeptiert wird. Das ändert aber nichts an dem Problem des TE mit der Meldeadresse in Deutschland.

Ok, bin raus.

Themenstarteram 29. November 2023 um 11:02

Wenn ich noch was dazu schreiben darf: nach Telefongesprächen mit mehreren Zulassungsstellen (in verschiedenen Bezirken) ist raus gekommen, dass man eine empfangsbevollmächtigte Person nicht überall braucht. Man kann aber angeblich leider nur zu der Zulassungsstelle gehen, die im selben Bezirk liegt in welchem man das Auto gekauft hat.

Grundlage dieser Aussage der Zulassungsstellen ist der §6 Abs.2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):

Zitat:

(2) Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der

Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland

hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik

Deutschland zu benennen. Dies gilt nicht, wenn der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder

seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung

1. in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(Vertragsstaat) hat, in den eine Zustellung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des

Verwaltungszustellungsgesetzes möglich ist, oder

2. in einem Staat hat, in dem das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung

von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) in Kraft ist.

Ob die Punkte 1 und 2 auf Dich bzw. Dein Heimatland zutreffen, müsstest Du mal eruieren.

Ob die Zulassungsstellen, welche diese Aussage getroffen haben, dann auch so handeln, wenn jemand vor denen steht und sich auf die telefonische Aussage beruft, würde ich auch in Zweifel ziehen.

In meinem Zulassungsbezirk wird der Empfangsbevollmächtigte verlangt.

Bei dieser Zulassungsstelle heißt es:

Wichtige Hinweise

Das Fahrzeug muss zur Identifizierung vor Kennzeichenzuteilung bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn

die Geltungsdauer eines bereits bestehenden Ausfuhrkennzeichens verlängert werden soll oder erneut – nach Ende der Geltungsdauer – für das gleiche Fahrzeug ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird

für das Fahrzeug ausländische Fahrzeugpapiere zur Beantragung des Ausfuhrkennzeichens vorgelegt werden

Die Zuständigkeit bei der Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers (vgl. § 46 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Dies bedeutet, dass Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland sich an die für den Hauptwohnsitz zuständige KFZ-Zulassungsbehörde wenden müssen

Sofern der Antragsteller keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist die Anschrift des Antragstellers entweder anhand eines Ausweisdokuments oder einer aktuellen Meldebescheinigung, welche ins Deutsche übersetzt wurde, nachzuweisen

Es muss eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden, bitte legen Sie hierzu das Hauptuntersuchungsgutachten vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 Tonnen, sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen

Bei Erledigung durch Dritte wird zusätzlich eine schriftliche Vollmacht und die Kopie eines Ausweisdokuments des Bevollmächtigten benötigt

Bei Einzelgewerbetreibenden bzw. juristischen Personen: wir benötigen die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug

Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. November 2023 um 17:07:14 Uhr:

Grundlage dieser Aussage der Zulassungsstellen ist der §6 Abs.2 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):

1 mit Sternchen!

 

Die Kfz Steuer muss ggf im Vorfeld beim HZA für die Dauer des Ausfuhrkennzeichens gezahlt werden.

Themenstarteram 30. November 2023 um 12:28

Hallöchen, danke für die Antworten. Heute bekam ich auch, per E-mail, eine andere Antwort von der selben KfZ-Zulassungsstele: als EU Bürger brauche ich keinen Empfangsbevollmächtigten. Offensichtlich ist der Angestellten, mit welcher ich gesprochen habe, ein Fehler vorgelaufen oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Auf jeden Fall, da gibt es kein Problem mehr. MfG

Dann teile uns doch mal bitte mit, wie die Sache ausgeht. Danke

Ich bringe es wieder auf.

Ich Wohne in Dänemark und möchte ein Motorrad CRF 1000 in Deutschland kaufen und für eine Reise nach Tajikistan brauchen.

Wie ich das verstehe kann das gehen.

ABER , hat jemand es jemals getan ?

Und gerne Info schreiben.

MFG Per

Mal probieren, ob wir vom TE @Zigster noch ein endgültiges Ergebnis bekommen. Ich bezweifle das allerdings.

 

@Smalle10 seine Frage kann ich nicht beantworten, da ich nichtmal einen Führerschein für Mopeds habe.

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