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Ausgleich Wertminderung Unfallschaden bei Finanzierung (Plus3)

Mercedes GLC X253
Themenstarteram 7. Mai 2018 um 18:07

Hallo zusammen,

über die Suchfunktion habe ich zum Thema nichts finden können. Seit heute bin ich aber ein gebranntes Kind und stelle daher das Thema einmal zur Diskussion.

Ein LKW-Fahrer hat sich leider heute meinen GLC ausgesucht und dessen Beifahrerseite beschädigt.

Neben einem abgerissenen Außenspiegel weist der Wagen diverse Schleifspuren und Lackschäden auf.

Der rechte vordere Kotflügel ist verzogen, die Radlaufblende beschädigt, der LED-Scheinwerfer in die Karosserie gedrückt und verkratzt, die vordere Stoßstange stark verschrammt und die Felge des rechten Vorderrades extrem verkratzt, bzw. die Lackierung regelrecht weggeschliffen.

Nun zum Problem:

Der Wagen ist im Wege der sog. "Plus3-Finanzierung" finanziert. Dabei ist für den Rückkauf durch den Händler ein Rückkaufpreis fest vereinbart.

Nun habe ich seit heute dann wohl ganz offiziell einen Unfallwagen. Daraus dürfte sich eine Wertminderung ergeben. Nun zu meiner Frage: wie gleicht man diese Wertminderung ggf. aus?

Ich möchte zum Ende des Vertrags in rund einem Jahr den Wagen zurückgeben. Habe ich da nun Anspruch auf Ausgleich des von einem Gutachter ermittelten Wertminderungsbetrags?

Es ist das erste Mal. dass ich nach nun über 32 Jahren Autofahrerdasein in einen Fahrzeugunfall verwickelt bin.

Vielen Dank im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Hallo Hans,

 

ich hatte aktuell eine ähnliche Situation, als mir stehend an der roten Ampel ein Mädel hinten aufgefahren ist. GLC 8/17 knapp 9000km auf der Uhr. Schaden ca. 6000€. Wird bei Dir wohl reichlich höher sein. Die Wertminderung wurde direkt mit der MB Leasing geregelt per Gutachter und von der Versicherung der Verursacherin ausgeglichen. Somit entstehen für mich bei der Rückgabe keinerlei Zusatzkosten oder Ausgleichszahlungen.

 

Hoffe es hilft Dir weiter.

 

Grüße

Christian

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11 Antworten

Erstmal mein Beileid!

Mein Wagen (A-Klasse) war auch ohne mein Dazutun verunfallt. Die Dekra hat die Schadenshöhe ermittelt und eine Summe für die Wertminderung festgelegt, die wir dann auch erhalten haben.

Als wir das Auto jetzt zurückgegeben haben, wurde diese Summe von der bei Vertragsabschluss festgelegten Schlussrate/bzw. dem garantierten Rückkaufswert abgezogen.

Aber Achtung: Mercedes hat nich die eine oder andere Stelle entdeckt, die wohl von der (anderen) Vertragswerkstatt nicht sachgemäß ausgeführt worden war bzw. nicht instand gesetzt worden war.

Das gab dann auch nochmal einen Abzug. Allerdings lagen zwischen Unfall und Rückgabe 3 Jahre.

Viele Grüße

Sully

Ein solcher Finanzierungsvertrag, der ja eigentlich einem Leasingvertrag ähnelt, sollte im Kleingedruckten auch Hinweise zur "Verschlechterung der Ware" enthalten. Denn bei einer 3-jährigen Laufzeit muss man immer damit rechnen, dass ein unvorsichtiger Zeitgenosse im Wege steht oder wir ihm.

Zu meinem Leasingvertrag habe ich daher extra eine sog. GAP-Versicherung abgeschlossen, die solche Wertminderungen abdeckt.

Schau mal in Deine Unterlagen. Ansonsten muss der Wagen ja in die Werkstatt, die Fachleute können dann sicher etwas dazu sagen.

Hallo Hans,

 

ich hatte aktuell eine ähnliche Situation, als mir stehend an der roten Ampel ein Mädel hinten aufgefahren ist. GLC 8/17 knapp 9000km auf der Uhr. Schaden ca. 6000€. Wird bei Dir wohl reichlich höher sein. Die Wertminderung wurde direkt mit der MB Leasing geregelt per Gutachter und von der Versicherung der Verursacherin ausgeglichen. Somit entstehen für mich bei der Rückgabe keinerlei Zusatzkosten oder Ausgleichszahlungen.

 

Hoffe es hilft Dir weiter.

 

Grüße

Christian

Wagen sollte in einer von Mercedes Benz autorisierten Werkstatt repariert werden (um bei Rückgabe möglichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen), die Wertminderung ist - wenn der Wagen nicht übernommen wird - an Mercedes zu zahlen, der garantierte Rückkaufswert wird davon nicht tangiert.

Themenstarteram 7. Mai 2018 um 19:26

Ganz herzlichen Dank für die schnellen und hilfreichen Beiträge.

@sully75:

Verstehe ich das richtig, wenn also etwa der vereinbarte Rückkaufwert 20 TEuro beträt und die Wertminderung im Beispiel 2 TEuro, dann zahlt der Händler nur noch 18 TEuro und ich lege die 2 TEuro aus dem Gutachten und der Abrechnung des Versicherers dazu?

Der Wagen geht leider erst in der kommenden Woche zu Daimler in die Werkstatt. Der :) hat auch heute bereits angemerkt, dass da eine Ausgleichzahlung erfolgen muss.

Ein Dekra-Gutachter soll sich nun in Kürze bei mir melden, um das Gutachten zu erstellen.

Dummerweise stammt der Unfallverursacher aus dem EU-Ausland und ich musste mir heute erst einmal den in Deutschland für die Schadenabwicklung zuständigen Versicherer heraussuchen. Der LKW-Fahrer hat mir zwar seine grüne Karte gegeben und die Polizei hat natürlich auch alle Personalien aufgenommen, aber der Versicherer war dann heute nicht mehr erreichbar. Ich brauche halt noch eine Schadennummer für die Abwicklung.

Die Rechnung dürfte bereits bei dem reinen Sachschaden gesalzen ausfallen. Der :) deutete da schon einmal an, was alleine so ein Scheinwerfer kostet. Ich habe kein ILS an Bord, nur den LED-Scheinwerfer und das Ding kostet wohl im Austausch schon gute 900 Euro, wohlgemerkt ein Exemplar.

Der garantierte RKW ist eh immer zum Vorteil von MB. Meist ist der Wagen dann noch mehr wert, beim GLC könnte das gut sein. Versuch ihn einfach vorher in die Verhandlungen zum nächsten zu geben....

Unfall der Bank melden,

Wertminderung erhälst du als Versicherungsnehmer in der Regel,

Fahrzeug bei MB fachgerecht reparieren lassen

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs sollte die Wertminderung aus dem Gutachten angesetzt werden, diese hast du dann ja durch die Versicherungszahlung schon wieder raus

@Hans

Richtig :) Wir haben neben der Schadenregulierung eine Summe in Höhe der Wertminderung erhalten. Diese Summe ging bei Rückgabe des Fahrzeugs an Mercedes, weil der Betrag vom Rückkaufswert abgezogen wurde.

 

Themenstarteram 8. Mai 2018 um 11:11

Ganz herzlichen Dank für die Hilfe. Der Sachverständige war gerade schon vor Ort und der Schaden ist bei der Versicherung angemeldet. Jetzt warte ich auf die Reparaturfreigabe. Hoffentlich dauert das nicht x Wochen. Termin in der Daimler-Niederlassung ist eigentlich schon vereinbart.

@Hans-U

Tut mir leid für Dich. Es ist immer „blöd“ und mit viel Ärger verbunden wenn jemandem so etwas passiert.

Die im Gutachten festgelegte Wertminderung wird Dir ausbezahlt.

MB rechnet dann wie folgt ab.

Es wird ein Mindererlösausgleich für einen reparierten Vorschaden berechnet.

Dieser beträgt 10 % von der Netto Reparatur Summe

Deine Abrechnung , würde dann wie folgt aussehen.

Schlussrate/bzw. Garantierter Rückkaufswert = €

-/+ Mehr/Minder km = €

- Summe Wertminderungen = €

-------------------------------------------------------------------------------

Rücknahmewert = €

 

Du solltest also einfach darauf achten dass die im Gutachten festgelegte, merkantile Wertminderung, gleich oder größer als 10% des Netto Reparatur Auftrages ist.

Dann hast Du keinen finanziellen Verlust.

Grüße

HPAD

Themenstarteram 8. Mai 2018 um 18:21

Das Gutachten des Sachverständigen ist bereits eingetroffen.

Voraussichtlicher Reparaturaufwand: rund 8.250 Euro (brutto), dazu 750 Euro merkantile Wertminderung sowie Kosten für Mietwagen und Gutachten.

So schnell ist man bei einer Schadensumme von nahezu 9.500 Euro. Bin mal gespannt, wie schnell der in Deutschland regulierende Versicherer reagiert. Als ich mir heute in der Früh eine Schadennummer für die Abwicklung besorgt habe, hieß es dann schon, dass man ja erst einmal die Zusage der österreichischen Schwesterunternehmung benötige. So viel zu Verwandtschaftsverhältnissen :)

Die Reparatur sollte jetzt aber auch nicht unnötig lange auf sich warten lassen, zumal mein GLC als bedingt verkehrstauglich eingestuft wurde und insbesondere der rechte Vorderreifen einen ordentlichen Schlag abbekommen hat. Das Rad ist unwucht, das Lenkrad steht nicht mehr exakt mittig beim Geradeauslauf und eine Fahrwerksvermessung ist dringend erforderlich.

Der Gutachter scheint den Tip von HPAD mit der Ermittlung des Wertminderungsbetrags jedenfalls auch schon zu kennen.

Ich kann mich hier nur erneut für die hilfreichen Hinweise bedanken.

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